Sonntag, 6. März 2016
Das Rechtsvereinfachungsgesetz soll auf den Weg gebracht werden
"Die Regierungspropaganda beginnt zu laufen, dass 9. SGB II-ÄndG wird
nun „Entbürokratisierung“ des Hartz IV Gesetztes genannt, mal gucken
ob es noch den Arbeitstitel „SGB II - Entbürokratisierungsgesetz“
erhält. Tatsächlich ist es aber in weiten Teilen ein das SGB II-Recht
Verschärfungsgesetz. In einer Vielzahl von Stellen soll BSG
–Rechtsprechung ausgehebelt werden, vom Bundesverfassungsgericht
geforderte Änderungen werden nicht umgesetzt, in einer Reihe von
Punkten soll durch spezielle Regelungen das allgemeine Sozialrecht für
SGB II’er als nicht anzuwendendes Recht erklärt werden. Daher der
Hinweis, es handelt sich nicht um ein Entbürokratisierungsgesetz,
sondern um ein Gesetz mit dem das Sonder- und Entrechtungsrecht von
SGB II’lern weiter verfeinert und ausgebaut werden soll." Aus dem
Thomé Newsletter 04/2016 vom 29.01.2016, darin weitere Informationen
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1953/
Darin auch der konkrete Fahrplan zu den geplanten SGB II – Änderungen:
Kabinett 03.02.2016
Bundesrat, 1. Durchgang 18.03.2016
Bundestag, 1. Lesung 14.04.2016
Bundestag, 2. + 3. Lesung 09.06.2016
Bundesrat, 2. Durchgang 08.07.2016
Inkrafttreten 01.08.2016
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