Sonntag, 6. März 2016

Das Rechtsvereinfachungsgesetz soll auf den Weg gebracht werden



"Die Regierungspropaganda beginnt zu laufen, dass 9. SGB II-ÄndG wird 
nun „Entbürokratisierung“ des Hartz IV Gesetztes genannt, mal gucken 
ob es noch den Arbeitstitel „SGB  II - Entbürokratisierungsgesetz“ 
erhält. Tatsächlich ist es aber in weiten Teilen ein das SGB II-Recht 
Verschärfungsgesetz. In einer Vielzahl von Stellen soll BSG 
–Rechtsprechung ausgehebelt  werden, vom Bundesverfassungsgericht 
geforderte Änderungen werden nicht umgesetzt, in einer Reihe von 
Punkten soll durch spezielle Regelungen das allgemeine Sozialrecht für 
SGB II’er als nicht anzuwendendes Recht erklärt werden. Daher der 
Hinweis, es handelt sich nicht um ein  Entbürokratisierungsgesetz, 
sondern um ein Gesetz mit dem das Sonder- und Entrechtungsrecht von 
SGB II’lern weiter verfeinert und ausgebaut werden soll." Aus dem 
Thomé Newsletter 04/2016 vom 29.01.2016, darin weitere Informationen
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1953/

Darin  auch der konkrete Fahrplan zu den geplanten SGB II – Änderungen:
Kabinett  03.02.2016
Bundesrat, 1. Durchgang 18.03.2016
Bundestag, 1. Lesung  14.04.2016
Bundestag, 2. + 3. Lesung 09.06.2016
Bundesrat, 2. Durchgang 08.07.2016
Inkrafttreten 01.08.2016

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