Sonntag, 9. August 2015
ZAHLTAG!
Heute errang die FAU Berlin, vertreten durch ihre Kanzlei einen neuen, entscheidenden Sieg vor Gericht in dem Skandalfall um die ausgebeuteten Arbeiter der Mall of Shame. Im ersten stattfindenden Prozess bestätigte das Gericht das Versäumnisurteil des Gütetermins am 10.4.2015 , welches die dubiose Briefkastenfirma openmallmaster GmbH zur Zahlung der verweigerten Löhne verurteilte. Während die Mall die Stadt mit Werbung überschwemmt um KäuferInnen in den Konsumtempel zu locken, ist die gewerkschaftliche Losung „Mall of Shame - Pay the Workers“ nun auch durch das Arbeitsgericht gestärkt worden!
Dieser Erfolg vor Gericht soll ebenso zeigen, dass es eine kämpferische Perspektive und Alternative gegen die Dreistigkeit und Ausbeutung auch an Prestigeobjekten wie der Mall of Shame gibt und dass es sich lohnt, gewerkschaftlich zu kämpfen. Hinter den in der FAU organisierten Arbeitern liegen nun Monate dieses Kampfes. Heute erhielten die zwei Ersten von ihnen die Aussicht, die ihnen zustehenden Löhne zu erhalten. Dies ist ein wichtiger Sieg gerade vor dem Hintergrund, dass es mittellosen migrantischen Arbeitern alles andere als leicht gemacht wird, sich für ihre Rechte juristisch einzusetzen.
Gearbeitet hatten die Arbeiter ursprünglich für gesetzeswidrige Löhne von 5 bis 6 Euro, die unterhalb des Mindestlohnes im Baugewerbe lagen. Die FAU Berlin forderte vor Gericht schließlich eben jenen Mindestlohn im Baugewerbe ein. Auch arbeitet die Arbeitsgruppe „Mall of Shame“ weiterhin an dem Fall und mittlerweile auch an der Erstellung von Informationsmaterial für migrantische ArbeiterInnen auf Berliner Baustellen, um dem flächendeckenden Phänomen der Ausbeutung etwas entgegenzusetzen.
Gegen das Urteil ist eine Berufung möglich. In diesem Fall wird die FAU Berlin auch weiterhin die Arbeiter und die Prozesse begleiten.
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