Sonntag, 9. August 2015

Wid­dewid­de­witt — Oder: Wie der Ver­fas­sungss­chutz seine eigene Wirk­lichkeit erfindet

Sech­ster Tag im Prozess gegen Latife Dieser Prozesstag stand für Lat­ife und ihre Fre­undin­nen und Fre­unde noch sehr unter dem Schat­ten deshor­ren­den­den Stuttgarter Urteils gegen vier andere Mit­glieder der Ana­tolis­chen Föder­a­tion. Die vier waren zwei Tage zuvor zu Haft­strafen zwis­chen vier Jahren und neun Monaten bzw. zu sechs Jahren verurteilt wor­den. Das Urteil ver­heißt für Lat­ifes Ver­fahren nichts Gutes, denn auch den vier Angeklagten des Stuttgarter Prozesses, die schon seit zwei Jahren in U-Haft sitzen, wurde nicht viel mehr als der Verkauf von «Grup Yorum»-Konzerttickets «vorge­wor­fen». Entsprechend war die Stim­mung an diesem sech­sten Prozesstag vor dem OLG Düs­sel­dorf ein wenig gedrückt. Nach dem ner­ve­naufreiben­den fün­ften Ver­hand­lungstag zuvor ging über­raschen­der­weise alles wieder seinen ruhi­gen, deutschen und sehr bürokratis­chen Gang. Die Wogen hat­ten sich wieder geglät­tet, nach­dem eine Woche zuvor der Vor­sitzende Richter völ­lig aus der Haut gefahren war und die Anord­nung der Abbestel­lung von Lat­ifes Recht­san­walt als Möglichkeit in den Saal gestellt hatte. Es kon­nte aber klargestellt wer­den, dass Aus­gangspunkt des Stre­its schlicht eine ver­wirrende und unein­deutige Beze­ich­nung der so genan­nten «Struk­tu­rakte» war, welche bis­lang – weil 60.000Seiten stark – nicht in Papier­form vor­liegt. Der Richter stellte klar, das seit­ens des Sen­ats kein­er­lei Inter­esse an einer Aus­set­zung des Ver­fahrens bestehe und kündigte an, dass im Anschluss an die Prozess­pause auf Wun­sch von Lat­ife und Recht­san­walt Meis­ter ein zusät­zlicher Strafvertei­di­ger beige­ord­net würde. Die in der Vor­woche ver­schobene Vernehmung der Zeug*innen des BKA ist nun für den 5.August und für die Fol­geter­mine vorge­se­hen. An diesem Don­ner­stag wur­den erst ein­mal nur die Ver­merke und Behör­den­zeug­nisse ver­lesen, und zwar vom Vor­sitzen­den Richter. Das ist ins­ge­samt ein wenig kurios im gesamten Ver­fahren, denn eigentlich redet immer nur der Vor­sitzende Richter Schreiber. Von der Staat­san­waltschaft hinge­gen ist, mit Aus­nahme der Ver­lesung der Anklageschrift, bis­lang prak­tisch nichts zu vernehmen gewe­sen. Die Generalstaatsanwält*innen sitzen immer nur dabei, schweigsamer noch als die Zuhörer*innen, sagen nichts und kom­men­tieren auch nichts, nicht ein­mal ihre eige­nen Beweisanträge. Die einzige Aus­nahme vom notorischen Schweigen waren bisher einige ablehnende Äußerun­gen zu Anträ­gen der Verteidigung. So wur­den etwa eine Stunde lang die von der Staat­san­waltschaft zusam­menge­tra­ge­nen Beweis­mit­tel von der Richter­bank vorge­le­sen. Was ein wenig das unan­genehme Gefühl ver­stärkt, dass die Richter­bank sich die Anklage der Gen­er­al­staat­san­waltschaft ohne­hin schon zu eigen gemacht hat. Auch, wenn diese Befürch­tung sowieso schon da ist: Die Auf­gaben­teilung im Gerichtssaal ver­stärkt das Unbe­ha­gen noch. Behaup­tung stüzt Behauptung Als erstes wird ein Ver­fas­sungss­chutzbericht an die Gen­er­al­staat­san­waltschaft Düs­sel­dorf vom15.11.2013 ver­lesen, in welchem vier Fra­gen der GstA beant­wortet wer­den sollen: 1. Welche Erken­nt­nisse liegen dem VS zur «Ana­tolis­chen Föder­a­tion» vor? 2. Was sind Lat­ifes Verbindun­gen zum Verein «Ana­tolis­che Föderation»? 3. Wie ist die Verbindung der «Ana­tolis­chen Föder­a­tion» zu «Grup Yorum? 4. In welcher Verbindung steht Lat­ife zu «Grup Yorum»? Zur ersten Frage führt der Bericht – ohne Nen­nung der Quellen – aus, dass die DHKP-C für ihre Arbeit im Aus­land «Kul­turvere­ine» nutze, um sich «den Anschein der Legal­ität» zu geben. Diese seien jedoch «Tarnor­gan­i­sa­tio­nen» und dien­ten lediglich der Ver­schleierung ihrer eigentlichen Ziele, die freilich an keiner Stelle näher aus­ge­führt werden. Die «Ana­tolis­che Föder­a­tion» habe ihren Sitz zunächst in Köln und später in Wup­per­tal gehabt. Sämtliche weit­eren Erken­nt­nisse beruhten auf der Inter­net­präsenz von «Anadolu Fed­erasy­onu», der (in Deutsch­land seit Mai 2015 ver­bote­nen) Wochen­zeitung «Yürüyüş» sowie der Online­plat­tform «Halkin Sesi» (zu deutsch „Stimme des Volkes“). Zu Lat­ife weiß der Ver­fas­sungss­chutz zu berichten, dass sie am 20.09.2009 in Köln zur neuen Vor­sitzen­den des Vere­ins gewählt wurde. Aus dem später ver­lese­nen Pro­tokoll der Vol­lver­samm­lung der «Ana­tolis­chen Föder­a­tion» geht her­vor, dass dies in offener Abstim­mung mit 40 von 79Stim­men erfol­gte. Zum Zeit­punkt ihrer Wahl war Lat­ifes Amtsvorgän­gerin, Nurhan Erdem, bere­its zusam­men mit zwei weit­eren Per­so­nen in Unter­suchung­shaft. In den Reden, die bei der Vol­lver­samm­lung gehal­ten wur­den, sei auf die «Ungerechtigkeit der Inhaftierung» einge­gan­gen wor­den, und es wurde skandiert «Die rev­o­lu­tionären Gefan­genen sind unsere Ehre». Es folgt dann eine lange Auflis­tung von ver­schiede­nen Aktiv­itäten Lat­ifes im Rah­men ihrer Vor­stand­stätigkeit; zitiert wer­den mehr oder weniger pathetis­che Rede­beiträge (wobei die Zitat­stellen größ­ten­teils auf Veröf­fentlichun­gen von «Yürüyüş» oder «Halkın Sesi» ver­weisen); weit­er­hin wird geschildert, wann Lat­ife auf welchen Kundge­bun­gen gere­det hat und wer noch da war. Die meis­ten inkri­m­inierten Aktiv­itäten beziehen sich auf Gefan­gene­nar­beit; her­vorge­hoben wird ihre organ­isatorische Rolle beim «lan­gen Marsch gegen Iso­la­tion» in 2010. Außer­dem sei ihre Tele­fon­num­mer als Kon­takt für ein Jugend­som­mer­camp angegeben gewe­sen. Darüber hin­aus sei sie mehrfach bei ver­schiede­nen Ver­anstal­tun­gen, Fes­ten und sogar Pick­nicks zusam­men mit «Grup Yorum» als Red­nerin aufgetreten. Selb­st­bestäti­gende Argumentationsketten Zu «Grup Yorum» wiederum weiß der Ver­fas­sungss­chutz genau Bescheid, dass diese Band «auss­chließlich im Kon­text von DHKP-C-Vereinen auftritt». Als Beleg wird u.a. ange­führt, dass bei Konz­erten von «Grup Yorum» Spruch­bän­der mit «Parolen der DHKP-C» zu sehen waren (…um welche Parolen es sich han­delte und warum sie als DHKP-C Parolen gel­ten, kam nicht zur Sprache…). Außer­dem haben Medi­en­por­tale, die lt. VS Sprachrohre der DHKP-C sind, die Konz­erte von «Grup Yorum» bewor­ben. Vor allem aber haben in der Ver­gan­gen­heit Per­so­nen, die inzwis­chen nach §129b verurteilt sind, Konz­ert­säle angemietet oder bei Konz­erten von «Grup Yorum» gesprochen. So wird Krim­i­nal­isierung allmäh­lich zu einer Schlange, die sich selbst in den Schwanz beißt. Die Zuhörer*innen bekom­men zunehmend den Ein­druck, dass der Berichter­stat­ter des VS sich der­ar­tig im eige­nen Struktur-Konstrukt («Ana­tolis­che Föder­a­tion» = Tarnor­gan­i­sa­tion der DHKP-C, Wochen­zeitung «Yürüyüş» = Sprachrohr der DHKP-C, «Grup Yorum» = Propaganda-Musikkapelle der DHKP-C… usw.) ver­hed­dert hat, dass er in seinem Bericht eine Dif­feren­zierung gar nicht mehr für nötig hält. So bekommt bspw. ein Interview-Statement in einem «Yürüyüş»-Artikel das Gewicht einer Ver­laut­barung der DHKP-Führung höch­st­per­sön­lich, wenn es etwa um die Bew­er­tung von «Grup Yorum» geht, die – wie in dem Inter­view aus­ge­führt wird – ein «Teil des rev­o­lu­tionären Kampfes» seien. Es scheint hier par­al­lele Kon­struk­tio­nen von Wirk­lichkeiten zu geben, eine redun­dante und sich selbst bestäti­gende Inter­pre­ta­tion von Verbindun­gen und Iden­titäten, die zwar mit Evi­denz und Logik wenig zu tun hat und in Teilen wahn­haft scheint – die aber so wirk­mächtig ist, dass jetzt die vier in Stuttgart Verurteil­ten die näch­sten Jahre im Knast ver­brin­gen werden. Klarstel­lun­gen der Verteidigung Dankenswert­er­weise stellt Recht­san­walt Roland Meis­ter nach dieser Ver­lesung – die Richter Schreiber übri­gens ohne jegliche Gemüt­san­wand­lung abspult, auch wenn er sich dann und wann für seine schlechte Aussprache des Türkischen entschuldigt – einiges klar: 1. Sei Lat­ife eine scharfe Kri­tik­erin des Bun­de­samts für Ver­fas­sungss­chutz; sie habe den VSnicht nur in Hin­blick auf Repres­sio­nen gegen linke migrantis­che Struk­turen, son­dern auch auf die Morde des NSU – die mglw. nur mit Unter­stützung oder doch zumin­d­est mit Bil­li­gung der VS-Organe hät­ten geschehen kön­nen, öffentlich scharf ange­grif­fen. Und zwar bere­its bevor der NSU sich Ende 2011 selbst ent­tarnte. Dies sei natür­lich auch dem Ver­fas­sungss­chutz bekannt, was wiederum bei der Würdi­gung des Akten­ver­merks berück­sichtigt wer­den müsse. 2. In dem Akten­ver­merk wer­den Tat­sachen­fest­stel­lun­gen in unzuläs­siger Weise mit Behaup­tun­gen und Würdi­gun­gen ver­mis­cht. Der Ver­merk strotze vor unzuläs­si­gen Gle­ich­set­zun­gen, bspw. sei «Halk Cebesi» (zu deutsch «Volks­front») eben nicht iden­tisch mit der DHKP-C. 3. «Grup Yorum» sei für fast die gesamte türkisch-kurdische Linke, die ja bekan­ntlich reich­lich aus­d­if­feren­ziert und vielfach ges­pal­ten ist, eine wichtige Ref­erenz. In der Türkei spiel­ten «Grup Yorum» vor einer hal­ben Mil­lion Men­schen, auf Konz­erten, die vom Gew­erkschafts­dachver­band «DISK» organ­isiert wer­den, der wohl kaum des «linken Ter­ror­is­mus» verdächtig sei. «Grup Yorum» sei als Band, ungeachtet der Inhaftierung zahlre­icher Mit­glieder der Gruppe, in der Türkei genau so «legal» wie die Zeitung «Yürüyüş». Auch das wäre wohl kaum denkbar, wenn es sich tat­säch­lich um das Sprachrohr der DHKP-C handelte. 4. In Deutsch­land sei die «Ana­tolis­che Föder­a­tion» bis zum gegen­wär­ti­gen Zeit­punkt zudem ein legaler Verein. Wäre sie tat­säch­lich nur eine Tarnor­gan­i­sa­tion für eine «aus­ländis­che ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung», so hätte der Bun­desin­nen­min­is­ter sie längst ver­bi­eten lassen müssen. Inter­es­sant und unter­halt­sam ist in der Folge noch die Ver­lesung des Grün­dung­spro­tokolls der «Ana­tolis­chen Föder­a­tion» sowie der Vol­lver­samm­lung, in der laut Pro­tokoll per Handze­ichen über die Satzung abges­timmt wurde. Zu den Zie­len und Auf­gaben des Vere­ins gehört demzu­folge die «Stärkung des Bewusst­seins für Bürg­er­rechte und Grund­frei­heiten» sowie die «Vertei­di­gung der Bürg­er­rechte und Grund­frei­heiten» und «Öffentlichkeit­sar­beit zu Bürg­er­rechten und Grundfreiheiten». Soviel Engage­ment für «Bürg­er­rechte und Grund­frei­heiten» wün­schen sich die Prozessbeobachter*innen auf der Richter­bank an deutschen Ober­lan­des­gerichten – lei­der oft verge­blich. Kom­menden Don­ner­stag geht es weiter mit der Befra­gung von Zeug*innen des BKA. Dann wird es span­nend, fußt doch das ganze Ver­fahren im Grunde darauf, dass das oben geschilderte Kon­strukt einer Inter­essen– und Deck­ungs­gle­ich­heit von DHKP-C und «Ana­tolis­cher Föder­a­tion» nicht in sich zusam­men­fällt. Und doch steht dieses Kon­strukt auf den tön­er­nen Füßen geheim­di­en­stlicher Erken­nt­nisse, die sich großen­teils auf Infor­ma­tio­nen des türkischen Inlands­ge­heim­di­en­stes MIT und auf Befra­gun­gen von Kro­nzeu­gen in türkischen Knästen stützen. Erfreulich ist, dass das Inter­esse an dem Prozess ger­ade zu wach­sen beginnt und das Pub­likum beim Ver­fahren eher wächst als schrumpft. Der näch­ste Prozesster­min ist am Don­ner­stag, 6.August mit Zeu­gen­vernehmung des BKA-Zeugen. Anschließend geht es nach einer drei­wöchige Prozess­pause am Mittwoch, den 26. August und am Don­ner­stag, den 27.August weiter. Ver­hand­lungs­be­ginn am OLG Düs­sel­dorf im Kapell­weg 36 ist jew­eils 10:30 Uhr (Bringt 30 Minuten Zeit für die Ein­lass– und Durch­suchung­sproze­dur mit!). http://prozessbericht.noblogs.org/post/2015/08/04/widdewiddewitt/

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