Sonntag, 2. März 2014
Arbeitsgericht Dortmund: Eigentumsrechte wichtiger als Arbeiterrechte und Umweltschutz
28.02.14 - In Dortmund hat der Bergarbeiter und Umweltaktivist Christian Link heute versucht, rechtliche Unterstützung gegen eine in den letzten Jahrzehnten beispiellose Unterdrückung zu bekommen. Begleitet wurde er dabei von rund 70 Unterstützerinnen und Unterstützern, die bereits vor dem Prozess eine Solidaritätskundgebung durchführten.
Christian Link und sein Anwalt durchkreuzten den Versuch der RAG, aber auch des Arbeitsgericht, dem Fall seine politische und umweltpolitische Brisanz zu nehmen. Mit entschlossenen Worten schilderte Christian Link vor Gericht noch einmal die akute Gefahr einer regionalen Umweltkatastrophe, wenn die RAG die Wasserhaltung zurück fährt und eingelagerte Giftmülldepots mit Grundwasser geflutet werden. "Mich treibt die Sorge um unsere Kinder und Kindeskinder", so der Gelsenkirchener Bergmann.
Das Arbeitsgericht Dortmund lehnte trotzdem eine einstweilige Verfügung zu Gunsten des Sprechers der Bergarbeiterinitiative "Kumpel für AUF" ab. Mit dieser Verfügung wollte Christian Link seine Rechte als Betriebsrat, die Rechte des Betriebsratsgremiums überhaupt und seine Rechte als Kandidat zu den anstehenden Betriebsratswahlen verteidigen.
Hintergrund ist, dass die Ruhrkohle AG (RAG), zu deren Umweltvergiftung sich Christian Link geäußert hat, ihm auf allen ihren Zechen Hausverbot erteilt hat. Christian Link ist Betriebsrat bei Deilmann und für die Betreuung der an die RAG verliehenen Beschäftigten zuständig. Aufgrund der Besonderheiten bei Deilmann kann auch kein anderer Betriebsrat ihre Betreuung übernehmen. Aufgrund des Hausverbotes bedroht Deilmann den mutigen Bergmann mit einer Abmahnung und versucht, ihn nach Russland zu versetzen.
Für das Arbeitsgericht war dies alles kein Grund, Christian Link mithilfe einer einstweiligen Verfügung Zugang zu seinen Kollegen zu verschaffen. Die Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz müssten zurückstehen, so der Anwalt der RAG: Wortwörtlich: "Eigentumsgrundrechte gelten immer". Zu deutsch: Arbeiterrechte und Umweltschutz müssen zurücktreten, wenn es um den Profit von RAG und Deilmann geht.
Moralisch haben Christian Link und seine Unterstützer heute gewonnen, auch wenn die bürgerliche Klassenjustiz für diesmal juristisch gegen sie entschieden hat. Christian Link will das nicht hinnehmen. Er und sein Anwalt Peter Weispfenning kündigten Berufung an. "Unser Kampf hat heute erst begonnen," so der Herner Anwalt.
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