Sonntag, 25. März 2012

Ergebnis Wuppertaler Jobcenter-Prozess

„Das Landgericht Wuppertal hat heute Holger W. wegen schwerer
Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten ohne
Bewährung verurteilt. Der Angeklagte bleibt bis zur Rechtskräftigkeit des
Urteils in Untersuchungshaft - es bestehe Fluchtgefahr. Ihm wird zu Last
gelegt, am 1. September 2011 den Flur im Wartebereich des Wuppertaler
Jobcenters Üllendahl in Brand gesetzt zu haben. Damit folgt Richter Jochen
Kötter der Staatsanwaltschaft in der Begründung und im Strafmaß. Zwar
räumt das Gericht ein, dass es sich bei dem brennenden Teppich in der
vierten Etage des Jobcenters um einen Kleinbrand handelte, bei dem eine
konkrete Lebensgefahr weder beabsichtigt war noch real vorlag. Desweiteren
sei dem Angeklagten zu Gute zu halten, mit Ort und Zeitpunkt, sowie der
konkrete Art der Brandlegung und der Aufforderung zur Evakuierung die
Gefährdung gering gehalten, aber dennoch "billigend in Kauf genommen zu
haben". Das Gericht sieht keinen Grund für die Einstufung als
"minderschweren Fall". Die Verteidigung hatte damit und dem freimütigen
Geständnis ein Strafmaß von 1 Jahr 3 Monaten zur Bewährung gefordert. Ein
Großteil der etwa 30 anwesenden Zuschauer hält das Urteil für politisch
motiviert. Das Gericht verhängte die Strafe "auch unter generalpräventiven
Gesichtspunkten", so der Vorsitzende bei der Urteilsbegründung. Der
fälschliche Vorabzug vom Regelsatz und insbesondere die schroffe
Zurückweisung des Angeklagten durch die Leiterin des Jobcenters, Annette
Fusch am Morgen der Tat seien "zwar wenig hilfreich" (so der Vorsitzende
Richter) gewesen, wurden als Umstände aber nicht berücksichtigt. Es habe
angeblich kein grobes Unrecht seitens der Arge vorgelegen. Der Angeklagte
hat eine Woche Zeit Revision einzulegen.“ Bericht von Agenturschluss vom
20.3.2012

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen