Donnerstag, 13. Juli 2023

Sie bringen die Menschen um

Alle dreizehn Sekunden stirbt ein Kind unter fünf Jahren an den Folgen von Hunger. 148 Millionen Kinder unter fünf Jahren litten 2022 unter verzögertem Wachstum aufgrund von Mängelernährung. 45 Millionen waren schwer mangelernährt, Bis zu 783 Millionen Menschen insgesamt hungern – dabei gibt es genug Nahrung. Es ist auch keine Frage der Verteilung der vorhandenen Nahrunsmittel. Entsprechenderweise richtig sagte der Schweizer Soziologe und ehemalige UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, Jean Ziegler, anfand 2009 „Ein Kind, das jetzt am Hunger stirbt, wird ermordet.“ So hat einer aus dem Inneren dieses bestialischen Systems den kompletten moralischen Bankrott des Imperialismus beschrieben und ihr zynischen Geschwätzt von "Freiheit" und "Menschenrechten" Lügen gestraft. Brennpunkte des Hungers liegen in Afrika südlich der Sahara und in Südasien. Gemäß dem Welthunger-Index 2022 ist die Hungerlage in fünf Ländern sehr ernst: Zentralafrikanische Republik, Tschad, Demokratische Republik Kongo, Madagaskar und Jemen. In einigen Ländern liegen nicht ausreichend Daten vor, um einen individuellen WHI-Wert zu berechnen. Doch auf Basis anderer Daten wurde die Situation in vier Ländern vorläufig als sehr ernst eingestuft, und zwar in Burundi, Somalia, Südsudan und Syrien. Fast jeder zehnte Mensch auf der Welt ist heute von Hunger oder Unterernährung betroffen. Das geht aus dem neusten UN-Welternährungsbericht hervor. In Afrika hat demnach sogar jeder fünfte Mensch nicht genug zu essen. 2019 lag die Zahl noch bei 613 Millionen Menschen. 2,4 Milliarden Menschen - das sind fast 30 Prozent der Weltbevölkerung - hatten vergangenes Jahr keinen dauerhaften Zugang zu Nahrung. Darüber hinaus konnten sich 3,1 Milliarden Menschen (42 Prozent der Weltbevölkerung) im Jahr 2021 keine gesunde Ernährung leisten konnten. Der Bericht der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), dem Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD), dem UN-Kinderhilfswerk Unicef, dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärt drastisch: Das ausgegebene Ziel, das im Jahr 2030 der WElthunger hätte besiegt sein sollen, ist nicht zu erreichen. Ein Eingeständnis der Schwere der Krise des Imperialismus.

Mittwoch, 5. Juli 2023

NIEDRIGLOHNSEKTOR GEFÄNGNIS IST NOCH LÄNGST NICHT BEENDET

So positiv es daher zu bewerten ist, dass nach der BVG-Entscheidung die Regelungen für die Gefangenenentlohnung wohl nicht nur in Bayern und Nordrhein-Westfalen neu geregelt werden muss, so unwahrscheinlich ist es, dass der Niedriglohnsektor Gefängnis damit der Vergangenheit angehört. . Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es starke Gefangenengewerkschaften, die mit Unterstützer*innen außerhalb der Knastmauern kooperieren. Eine gute Nachricht für die über 40000 lohnarbeitenden Gefangenen, könnte man denken. Und es ist auch ein Erfolg der Gefangenengewerkschaft/bundesweite Organisierung (GG/BO), die das Urteil aus Karlsruhe mit dem nüchternen Satz kommentiere „Gefangenengewerkschaft erwartet Anstieg der Löhne in Haft“. Die GG/BO hatte sich 2013 in Berlin gegründet und dann schnell im ganzen Bundesgebiet ausgeweitet, weil sie drei zentrale Forderungen hatte. Neben dem Kampf für Gewerkschaftsfreiheit im Gefängnis gehörte dazu… … Mindestlöhne auch in den Gefängnissen und alle lohnarbeitenden Gefangenen sollten auch renten- und krankenversichert sein. Dass sich die GG/BO so schnell ausbreitete, lag auch daran, dass die über 40000 Gefangenen in Deutschland diese beiden sozialpolitischen Forderungen mit großer Mehrheit unterstützen. Sie wollten es einfach nicht mehr hinnehmen, für ein Entgelt schuften zu müssen, dass sich zwischen 1,37 Euro und 2,30 Euro in der Stunde erstreckt. Zudem ihnen klar war, dass sie nach oft langjähriger Gefängnisarbeit in die Altersarmut entlassen werden. Die GG/BO räumte mit dem Vorurteil der tütenklebenden Gefangenen auf, die angeblich im Gefängnis keinen Mehrwert schafften. In der Realität gibt es viele Firmen, die vom Niedriglohnsektor Gefängnis profitieren. DIE PROFITEURE DES NIEDRIGLOHNSEKTOR GEFÄNGNIS „Deutsche Gefängnisse lassen ihre Insassen für private Firmen arbeiten – zu einem Bruchteil des Mindestlohns. Die Justiz will geheim halten, wer davon profitiert“, heißt es in einer Recherche von Correctiv. Das es in den letzten Jahren viele kritische Berichte über den Niedriglohnsektor Gefängnis auch in bürgerlichen Medien gab, ist ein Erfolg der GG/BO. Sie hat mit ihrer Gründung deutlich gemacht, dass das Gefängnis auch eine Zone des Arbeits- und Klassenkampfs wird. Dass wollten die repressiven Staatsapparate zunächst verhindern. Gleich nachdem sich die GG/BO gegründet hatte, gab es bei den beiden Initiatoren in der JVA-Tegel Zellenrazzien. Auch die Listen mit den ersten GG/BO-Mitgliedern wurden zunächst beschlagnahmt. Das große und durchaus auch positive Medienecho auf die GG/BO-Gründung führte dazu, dass die Staatsapparate sich mit der Repression zurückhielten. Gerade in den ersten Monaten war auch die Aktivität der Solidaritätsgruppen mit der GG/BO sehr wichtig. Sie bestand aus Unterstützerinnen außerhalb der Gefängnisse, die dafür sorgten, dass die Kernforderungen der Gefängnisgewerkschaft schnell in der Öffentlichkeit bekannt wurden. Dazu gehörten auch die vielfältigen Kontakte zu unterschiedlichen Gewerkschaften.Eine wichtige Unterstützerin der Gefangenengewerkschaft war von Anfang an die Fotografin Lara Melin, die früh verstorben ist. Dazu gehörte von Anfang auch die FAU. Auch einige Untergruppen der DGB-Gewerkschaft Verdi erklärten sich mit der GG/BO solidarisch. Das stieß aber auf den Widerstand der bei Verdi organisierten Gefängnisbeschäftigten, die es ablehnten, gemeinsam mit Gefängnisinsassinnen in der gleichen Gewerkschaft organisiert zu sein. Sie wurde wie ein Briefmarkenverein behandelt. Die Gefangenen konnten sich dort betätigen, aber als Gewerkschaft wurde sie nicht anerkannt. Denn der Gesetzgeber steht immer noch auf dem Standpunkt, es gäbe im Gefängnis keine Lohnverhältnisse. Daher gehörte zu den zentralen Forderungen der GG/BO auch die Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern. PROBLEME DER GEWERKSCHAFTSARBEIT HINTER GITTERN Aber die GG/BO-Arbeit stieß auch schnell an Grenzen. Hinter Gefängnismauern ist eine längerfristige politische Organisierung nur in den seltensten Fällen möglich. Aktive GG/BO-Mitglieder wurden aus den Gefängnissen entlassen und hatten keine Nachfolger. Das ist auch ein Grund dafür, dass es bisher zu den von der GG/BO favorisierten Streik hinter Gittern der lohnarbeitenden Gefangenen bisher nicht gekommen ist. Das wäre eine angemessene Form des Kampfes gegen die Überausbeutung in den Gefängnissen. Das führte dazu, dass dann einzelne Gefangene den juristischen Weg gingen und so das jetzige Urteil erreichten. Es ist schon ein Erfolg, wenn die wichtige Rolle, die die GG/BO dabei spielte, das Thema Niedriglohnsektor Gefängnis öffentlich bekannt zu machen, bei dem Urteil des Bundesgerichtshofs doch in vielen Medien erwähnt wird. NACH DEM URTEIL IST GG/BO WICHTIGER DENN JE Gerade nach dem Urteil wäre eine starke und handlungsfähige GG/BO wichtiger denn je. Denn es ist damit noch längst nicht ausgemacht, dass jetzt der Niedriglohnsektor Knast der Vergangenheit angehört. Das BVG stellte sich keineswegs auf die Seite der Gewerkschaften. Das zeigte sich schon daran, dass das Gericht nicht etwa anordnete, dass der aktuelle Zustand des Lohnentzugs sofort aufgehoben wird. Vielmehr wird den beiden beklagten Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg bis 30.Juni 2025 Zeit gegeben, die gesetzlichen Grundlagen zu ändern. So lange bleibt die bisherige Regelung in Kraft. Daher können auch alle Träume vergessen werden, dass die Häftlinge jetzt große Lohnnachzahlungen zu erwarten haben. In der Urteilsbegründung ist dann auch statt von Ausbeutung und Überausbeutung davon die Rede, dass die Gefangenen das Gefühl haben sollen, dass ihre Arbeit wertgeschätzt wird, das sei gerade für ihre Resozialisierung, d.h. Wiedereingliederung in die kapitalistische Gesellschaft nötig. Wenn von Gefühlen statt von Ausbeutung die Rede ist, geht es immer gegen die Interessen der Lohnabhängigen, ob hinter Gittern oder in der kapitalistischen Freiheit. ENTLASTEN HÖHERE LÖHNE IM KNAST DIE STAATSKASSEN? Die zweite Begründung, die das Gericht für die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Regelungen anführt, wurden in den letzten Jahren auch in wirtschaftsliberalen Kreisen laut. Sie sehen in einer höheren Bezahlung der Gefangenen eine Entlastung der Staatskasse. Was sich im ersten Augenblick paradox anhört, hat aber eine realen Hintergrund, den die Richterin bei der Urteilsbegründung auch erwähnte. Viele Gefangene können wegen des Niedriglohnsektors weder mögliche Geldstrafen oder möglichen Schadenersatz bezahlen, noch für Gerichtskosten aufkommen, die oft vierstellige Höhen haben. Auch Unterhaltszahlungen sind mit den bisherigen Sätzen nicht möglich. Wenn nun Vergütungen angehoben werden, dann werden sofort zahlreiche Forderungen auf die Gefangenen zukommen. Womöglich wird dann ein noch größerer Teil ihres Lohnes für die Zellennutzung und für Strom, etc. einbehalten. So positiv es daher zu bewerten ist, dass nach der BVG-Entscheidung die Regelungen für die Gefangenenentlohnung wohl nicht nur in Bayern und Nordrhein-Westfalen neu geregelt werden muss, so unwahrscheinlich ist es, dass der Niedriglohnsektor Gefängnis damit der Vergangenheit angehört. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es starke Gefangenengewerkschaften, die mit Unterstützer*innen außerhalb der Knastmauern kooperieren. Das wäre auch eine wichtige Aufgabe für die FAU. Peter Nowak

Anquatschversuch in Zusammenhang mit Antifa-Ost Verfahren

Wir dokumentieren hier einen Bericht über einen Anquatschversuch durch den Verfassungschutz im Zusammenhang mit dem Antifa-Ost Verfahren: Genossin vor der Haustür vom Verfassungsschutz angequatscht. Mindestens der dritte Anquatschversuch im Zusammenhang des Antifa Ost Verfahren in 12 Monaten. Nach dem Antifa-Ost-Urteil geht die Repression weiter. Exakt eine Woche nach der Urteilsverkündung in Dresden wurde eine Genossin in Berlin von einer Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes angequatscht. Die Taktik der „Staatsschützer“ ist nicht neu – im Zuge der Ereignisse der vorigen Woche aber dennoch interessant: Eine Frau passte die Genossin auf dem Heimweg vor ihrer Haustür ab. Sie habe versucht, bei ihr zu klingeln und freue sich, sie jetzt doch noch angetroffen zu haben. Die engen Vorstellungen von geschlechtlicher Rollenzuschreibungen werden in der Form des Anquatschversuchs offensichtlich: Die freundlich und fast mütterlich wirkende Frau stellt sich direkt als Frau Bartow vom Verfassungsschutz vor – sie sei aufgrund eines Outings der Genossin bei einer rechten Plattform auf sie aufmerksam geworden. Sie fragte, ob der Genossin die Veröffentlichung über sie bekannt sei und bat ihr einen Ausdruck des Blogposts an. Nachdem die Genossin das Angebot ablehnte, wurde sie von der sich fürsorglich gebenden VS-Mitarbeiterin gefragt, ob sie sich denn keine Sorgen bezüglich der Veröffentlichung machte. Frau Bartow betonte, dass die Genossin der Behörde noch nie zuvor aufgefallen sei und sie ihr gerne eine Beratung anbieten würden. Nachdem die Genossin mit „danke, ich bin gut beraten“ antwortete, stellte die VS-Mitarbeiterin heraus, wie wohl gesonnen die Behörde der Person wäre. Das sei natürlich ganz unverbindlich und die Behörde wäre „auf ihrer Seite“. Die Genossin reagierte ablehnend. Sie beendete das Gespräch, indem sie sich von der Mitarbeiterin abwandt, worauf Frau Bartow mit „Okay, ich merke, Sie möchten nicht mit uns reden, das respektieren wir natürlich“ reagierte. „Frau Bartow“ ist eine schlanke Frau in ihren 50ern, hatte zu dem Zeitpunkt Schulterlanges braunes Haar, trug eine blaue Jeans und eine weiß blaue Sommerbluse. Sie hatte keinen erkennbare Dialekt. Solche Anquatschversuche sind keine Seltenheit, können aufgrund der zeitlichen Abfolge der Ereignisse (31. Mai Urteilsverkündung Antifa-Ost, 3. Juni Tag X Leipzig, 7. Juni Anquatschversuch) aber definitiv als repressives Vorgehen des Staats verstanden werden. Die Verfolgung und Kriminalisierung von Antifaschismus endet nicht mit dem Urteil für Lina und die anderen Genossen, auch nicht mit der brutalen Gewalt am Tag X in Leipzig – linke Strukturen sind offensichtlich aktuell so stark von repressivem Staatsvorgehen betroffen, wie seit Jahren nicht mehr. Aufgrund der Vorkommnisse ist stark davon auszugehen, dass dies nicht der einzige und auch nicht der letzte Versuch seitens des Staats war, linke Personen zum Verrat zu animieren. In den letzten 12 Monaten ist das schon der dritte VS-Anquatschversuch in den letzten 12 Monaten in Berlin, der in einem Zusammengang zu den Ermittlungen um die vermeintliche kriminelle Vereinigung Antifa-Ost steht. Wenn Ihr selbst von einem Anquatschversuch erwischt werdet, versucht ruhig zu bleiben und lehnt jedes Gespräch ab. Macht es öffentlich, meldet es der örtlichen Roten Hilfe und dem Ermittlungsausschuss und besprecht Eure Erlebnisse und möglichen Unsicherheiten in Euren Zusammenhängen. https://www.berlin.rote-hilfe.de Schlagwörter: Anna und Artur, Anquatschversuch, Lina Antifaprozess

Deutsches Gericht lehnt Revisionsantrag im TKP/ML-Urteil in München ab

Im Juli 2020 wurden zehn Revolutionäre in Deutschland zu Haftstrafen von drei bis sechseinhalb Jahren verurteilt, weil sie angeblich einer „ausländischen terroristischen Vereinigung", der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch, angehören. Die Revolutionäre wurden auf der Grundlage des Artikels 129b des Strafgesetzbuchs verurteilt. Es gab keine konkreten Beweise dafür, dass die Aktivisten eine bestimmte Straftat begangen hatten, sondern nur den Verdacht, Mitglied der TKP/ML zu sein, obwohl diese in Deutschland nicht verboten ist und auf keiner internationalen Liste terroristischer Organisationen steht. Das einzige Land, in dem sie verboten ist, ist die Türkei, wo die Partei einen anhaltenden Volkskrieg gegen den alten Staat führt. Vor kurzem hat die Verteidigung der Verurteilten Berufung eingelegt, um das Urteil revidieren zu lassen. Abgesehen von der Tatsache, dass die Angeklagten wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer in Deutschland nicht verbotenen Organisation verurteilt wurden, machte die Verteidigung Fehler im Strafverfahren geltend, z. B. die Verwendung unzulässiger Beweismittel gegen die Angeklagten. Das Gericht lehnte die Berufung jedoch ab. Die Revolutionäre wurden freigelassen, um die Entscheidung abzuwarten, müssen nun aber zurück ins Gefängnis und den Rest der Strafe absitzen, da die Verurteilungen in Kraft bleiben und nur durch eine Verfassungsbeschwerde oder eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte revidiert werden können. Die Revolutionäre wurden 2015 bei einer Reihe von Razzien verhaftet. Das Verfahren begann 2016 und war einer der längsten politischen Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Sie waren lange Zeit ohne Verurteilung inhaftiert, im längsten Fall fünf Jahre. Es war das erste Mal, dass in Deutschland jemand nach Artikel 129b wegen der Zugehörigkeit zu einer ausländischen terroristischen Vereinigung und der Zugehörigkeit zur TKP/ML verurteilt wurde, und es war die klare Absicht des Gerichts, daraus ein Beispiel für die Verfolgung von Revolutionären zu machen. Gegen die Verurteilung gab es in Deutschland und international im Jahr 2020 breite Proteste, wobei Revolutionäre den antikommunistischen Angriff des deutschen Staates anprangerten. Geschrieben von refa 13. Juni 2023

Drohnen gegen Fußballfans in Magdeburg

Letzte Woche wurde durch eine von der Fanhilfe Magdeburg initiierte, über die Linksfraktion im sachsen-anhaltinischen Landtag vorgetragene Anfrage bekannt, dass die Polizei bei den Heimspielen des 1. FC Magdeburg gegen den Hamburger SV und Hansa Rostock im April Drohnen zur Überwachung der Fans eingesetzt hat. Die Fanhilfe hat Beschwerde gegen den Einsatz eingelegt, mit der Begründung, dass diese die Persönlichkeitsrechte verletzten. Die Drohnen, mit denen die deutsche Polizei zunehmend ausgestattet wird, sind ursprünglich nicht für Fußballspiele gedacht, und auch auf rechtlicher Ebene erklärte das Bundesverfassungsgericht solche Einsätze erst vor Kurzem für rechtswidrig. „Die Beschwerde nimmt u. a. folgende Fragen in den Fokus: Auf welcher Rechtsgrundlage fanden die Drohne-Einsätze statt? Wer wurde gefilmt? An wen wurden die Bilder der Drohnen übertragen und wie werden die Aufnahmen gespeichert? Welche Löschfristen gelten? Liegt nach Auffassung des Landesdatenschutzbauftragten ein Grundrechtsverstoß vor? Die Beschwerde beim Landesdatenschutzbauftragten wurde am Donnerstagabend eingereicht.“, so die Fanhilfe. Die Drohnen seien sowohl im Heinz-Krügel-Stadion als auch drumherum eingesetzt worden. Die Spiele gegen den HSV und Hansa gelten als „Risikospiele“ und erlauben der Polizei, zusätzliche Maßnahmen zu treffen. An solchen Tagen ist es dem Staat also leichter, zu rechtfertigen, dass er seine Militarisierung im Inneren vorantreibt. Die Drohnen im Umfeld von Fußballspielen werden sehr wahrscheinlich noch viele weitere Male „getestet“ werden, bis diese Technologie flächendeckender zur Überwachung der Massen eingesetzt wird. Das Nachbarland Sachsen hat beispielsweise aktuell 21 Drohnen, die laut Polizei vergangenes Jahr zu 41 Einsätzen geflogen seien. Zum rechtlichen Rahmen sagt die Sächsische Datenschutzbeauftragte gegenüber dem MDR: „So sei zwar gesetzlich festgeschrieben, der Drohneneinsatz dürfe nicht heimlich und verdeckt erfolgen, doch: Wie die Polizei die Offenkundigkeit des Drohneneinsatzes gewährleistet, hängt von den Umständen des Einzelfalles und den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort ab. Wichtig ist aber, dass die Polizei auch ohne Kooperationsbereitschaft eines Veranstalters die Erkennbarkeit des Drohneneinsatzes sicherstellen muss." Ganz offensichtlich war die Erkennbarkeit der Drohneneinsätze im April nicht sichergestellt; es hat zwei Monate und eine parlamentarische Anfrage gedauert, bis diese nun publik geworden sind. Der „rechtliche Rahmen“ soll möglichst unbemerkt umgangen werden. Das Hauptsächliche dabei ist jedoch die Wiedersetzung gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Ein paar mal wieder schwammig formulierte Paragraphen sollen Grund geben, dass die hoch angepriesene Gewaltenteilung abermals übergangen wird. Somit sind auch die Drohneneinsätze bei den Fußballspielen in Magdeburg Teil davon, wie die Macht der Legislative und der Judikative immer mehr zu Gunsten der Exekutive beschränkt und die Verfassung untergraben wird, wie die Reaktionarisierung der Bundesrepublik vorangetrieben wird. Sachsen-Anhalt selbst besaß übrigens bereits vor einem knappen Jahr fast 30 Drohnen. Die Drohnen sind in der Lage, weit mehr als scharfe Bilder zu machen – so berichtete die Landespolizei Sachsen-Anhalt von einem „flüchtigen Straftäter“, der auf dem Weg durch eine mit einer Wärmebildkamera bestückten Drohne identifiziert und festgenommen werden konnte. Die unbemannten Fluggeräte sind innerhalb schnellster Zeit am gewünschten Ort und dort in der Lage, eine umfassende Überwachung vorzunehmen, die der Polizei sonst überhaupt nicht möglich wäre. Um gegen die Militarisierung des Staates anzukämpfen, müssen alle Teile des Volkes, die direkt von den reaktionären Maßnahmen betroffen sind, im Tageskampf gegen diese mobilisiert werden. Für Fußballspiele bedeutet das, die falsche Haltung, Politik gehöre nicht in die Stadien, zu bekämpfen und insbesondere unter den fortschrittlichen Teilen der organisierten Fanszene, sofern diese existieren, Agitation zu betreiben. Geschrieben von awwa 01. Juli 2023

Wagner und die Krise des russischen Imperialismus

Wir publizieren eine inoffizielle Übersetzung eines Artikels der Website The Red Herald. Am Freitagabend erschütterte die Nachricht von einem bewaffneten Aufstand, einem von Jewgeni Prigoschin inszenierten Staatsstreich in Russland die Welt und vor allem die Medien. Drei Tage später scheint weder von den feuchten Träumen des Westens von einem „Ende Putins" noch von den hysterischen Verschanzungen einiger russischer Behörden viel übrig geblieben zu sein. Die Reaktionen aus dem Ausland auf den Vorfall vermitteln den Eindruck einer stabilen Außenbeziehung des russischen Imperialismus. Der iranische Präsident Ebrahim Raisi bekundete seine „volle Unterstützung für die russische Führung angesichts der Ereignisse vom 24. Juni", hieß es in einer Erklärung des Kremls. „Als freundschaftlicher und umfassender strategischer Partner Russlands bei der Koordinierung der neuen Ära unterstützt China Russland bei der Wahrung der nationalen Stabilität, der Verwirklichung und der Entwicklung des Wohlstands", erklärte das chinesische Außenministerium. Der weißrussische Staatschef Alexander Lukaschenko hat sich ebenfalls auf die Seite der Russen geschlagen und Gerüchten zufolge den Streit geschlichtet. Also nichts Neues an dieser Front. Auf den Angriffskrieg gegen die Ukraine hatten die Vorfälle ebenfalls wenig Einfluss. In den frühen Morgenstunden des 24. Samstags veröffentlichte das russische Verteidigungsministerium eine Presseerklärung: „Unter Ausnutzung der Provokation Prigoschins zur Desorganisation der Situation konzentriert das Kiewer Regime in der taktischen Richtung Bakhmutov Einheiten der 35. Brigade und der 36. Marinebrigade der Streitkräfte der Ukraine auf die Startlinien für offensive Operationen." Bis jetzt konnte jedoch keine große Wirkung festgestellt werden. Das Ereignis war kein Putsch und wurde dementsprechend auch nie als solcher ausgerichtet. Was geschah, war Ausdruck eines für den russischen Imperialismus notwendigen Kampfes um die Frage, wer die Streitkräfte Russlands führt und um die Errichtung eines alleinigen Oberkommandos. Prigoschin richtete alle seine Bemühungen gegen Schlüsselfiguren des Oberkommandos der Streitkräfte der Russischen Föderation: General Waleri Wassiljewitsch Gerasimow, Chef des Generalstabs der russischen Streitkräfte und Erster Stellvertretender Verteidigungsminister, und - in erster Linie - General Sergej Kuschugetowitsch Schoigu, der Verteidigungsminister. Diese beiden sind es, die die Streitkräfte repräsentieren, und sie sind es, die aufgrund des Krieges notwendigerweise die Kontrolle über alles übernehmen und eine strikte Zentralisierung aller Ressourcen des Staates unter einer Führung durchführen müssen. Durch die scharfe Krise des andauernden Krieges hat sich die Situation der Herrschaft des Silowiki genannten inneren Kreises, als ein System der Machtteilung zwischen mehreren staatlichen Einheiten wie den Streitkräften und den Geheimdiensten, von ihren Vorteilen in Nachteile verwandelt. Es passt nicht zu diesem Krieg und dient nicht dem Sieg. Es war gut für den russischen Imperialismus, dass die Wagner-Söldner unabhängig agieren konnten, als es darum ging, dieser Gruppe um Putin ein Machtgleichgewicht zu verschaffen, aber jetzt muss ein Krieg gewonnen werden. Das Märchen von einem Geheimdienst, der den Staat kontrolliert, blüht auf der Grundlage der imperialistischen Propaganda gegen das sozialistische Lager und später gegen den Sozialimperialismus. Es muss bekräftigt werden, dass alle politische Macht aus dem Lauf eines Gewehrs erwächst und die Armee das Rückgrat des Staates ist, nicht der Geheimdienst. Das ist der eigentliche Kern der so genannten Rivalität zwischen den starken Männern. Und deshalb hat Prigoschin, selbst als Putin ihn als Verräter bezeichnete und damit seine Liquidierung ankündigte, nicht das Wort gegen seinen alten Kumpel erhoben. Er hat sich auf den früheren Status verlassen und ist den Anforderungen nicht gerecht geworden. Der Grund ist also nicht das ganze von den Medien verbreitete Geschwätz, sondern wesentliche Notwendigkeiten des russischen Imperialismus. Deshalb hat Schoigu Anfang Juni einen Vorstoß gemacht, um alle Söldner unter direkte Kontrolle des Verteidigungsministeriums zu bringen. Dies war keine Art Vorschlag, sondern ein Ratschlag, der bis zum Ende des Monats befolgt werden sollte - gerade jetzt. Prigozhin lehnte ab. „Wagner wird keine Verträge mit Schoigu unterzeichnen"; "Als wir anfingen, uns an diesem Krieg zu beteiligen, hat niemand gesagt, dass wir verpflichtet sein würden, Verträge mit dem Verteidigungsministerium abzuschließen"; "Keiner der Wagner-Kämpfer ist bereit, den Weg der Schande noch einmal zu gehen. Und deshalb wird auch niemand Verträge unterschreiben". Noch Anfang Mai sah Prigozhin das Ende des Status der Wagner-Söldner voraus und sagte, Wagner werde seine Existenz beenden. Dann kam Putin ins Spiel, der sich auf die Seite von Schoigu und des Ministeriums stellte: „Das muss getan werden, und zwar so schnell wie möglich", sagte Putin, „im Einklang mit dem gesunden Menschenverstand, mit der gängigen Praxis und dem Gesetz". Die an erster Stelle stehende militärische Yankee-Denkfabrik Rand Corporation schätzte "check-mate". Genau dies bestätigte Prigozhin in einer am späten Montag veröffentlichten Erklärung. Man sollte die Konsequenzen nicht unterschätzen, die die Vorfälle mit sich bringen werden, ebenso wenig wie die schwere allgemeine Krise, in der der russische Imperialismus steckt, oder die Tatsache, dass er definitiv nicht in der Lage sein wird, einen umfassenden Sieg zu erringen, indem er die Ukraine erobert - oder in seinen Worten entmilitarisiert -, wie es sein erklärtes Ziel ist. Das Ergebnis wird höchstwahrscheinlich eine "Korea-Situation" sein, ein eingefrorener Krieg, mit einigen großen ukrainischen Gebieten im Süden und Osten, die von Russland besetzt sind. Kein Frieden und keine Ruhe, für keine der Seiten. Vorerst haben Putin, Schoigu und Gerasimow einen militärischen Konflikt mit einer hervorragend ausgebildeten und gut ausgerüsteten Söldnertruppe mindestens in der Größe einer Division auf ihrem eigenen Territorium innerhalb nur eines Tages und ohne größere Verluste auf beiden Seiten beigelegt. Dies kann nicht als Ausdruck von Schwäche gewertet werden, sondern wir müssen so die Tendenz sehen, wir können es mit der Entwicklung des Deutschen Reiches während des Ersten Weltkrieges vergleichen: Der Kaiser verlor an Boden, während die OHL (Oberste Heeresleitung), Hindenburg und Ludendorff, gewannen, weil der Krieg zu viele Ressourcen für zwei Köpfe benötigte. Ob Putin stolpern oder fallen wird, ob Prigoschin liquidiert wird, ob Gerassimow und Schoigu ersetzt werden, steht außer Frage. Das russische Imperium steht auf dem Spiel. Daher kümmert sich niemand um Galionsfiguren. Hinweis: In den nächsten Tagen werden wir weitere Informationen von russischen Maoisten zu diesem Thema veröffentlichen. Geschrieben von refa 29. Juni 2023

Freiburg: Repression gegen Journalistin beim CSD

Am 24.06 fand in Freiburg der „Cristopher Street Day (CSD)“ statt. Am Rande davon kam es zu einem Polizeieinsatz, in dessen Verlauf die Polizei mehrere Personen gewaltsam festnahm und die Materialien einer Journalistin beschlagnahmte. Jene Journalistin sieht sich nun mit zwei Anzeigen konfrontiert. Der CSD lief in diesem Jahr wieder als ein Aufzug durch die Stadt. Als zum Abschluß von diesem eine längere Endkundgebung am Stühlinger Kirchplatz stattfand kam es im Verlauf von dieser zu einer Auseinandersetzung. Dabei kam es zur polizeilichen Repression gegen Teilnehmer des CSD sowie gegen eine Journalistin, welche den Polizeieinsatz dokumentierte. Auf der Website des progressiven Journalistenkollektiv „LZO Media“, welche sich schwerpunktmäßig mit der Begleitung und Dokumentation von Demonstrationen und Protesten beschäftigen, findet sich ein Bericht zu den Ereignissen. Zu Beginn fing eine vorbeilaufende Person an die Teilnehmenden des CSD beleidigen, worauf hin Teile dieser darauf reagierten und sich der Person entgegenstellten. Die Polizei ging jedoch rasch und gewaltsam gegen jene Teilnehmer vor und führte eine polizeiliche Maßnahme gegen diese durch. Die Person, welche die Teilnehmenden beleidigte, wurde scheinbar von den Cops unbehelligt ohne Personalienkontrolle weiter laufen gelassen. Einer Person in der Maßnahme wurde Körperverletzung vorgeworfen, einer anderen die Verweigerung der Personalien, sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Eine dritte Person, welche das Vorgehen der Polizei denunzierte und dagegen protestierte wurde ebenfalls festgenommen und mit dem Vorwurf der Gefangenenbefreiung konfrontiert. Bei jenen Festnahmen ging die Polizei wohl relativ brutal vor. So schreibt LZO Media:“Zwei Personen waren verletzt und bluteten, während sie mit dem Kopf auf den Boden gedrückt wurden. Obwohl schnell ersichtlich war, dass ärztliche Hilfe benötigt wird, kam es erst deutlich später zur Versorgung der Verletzten.“ Der Polizeieinsatz und die gewaltsame Festnahme der drei Personen wurde durch die freie Journalistin Armilla Brandt beobachtet und dokumentiert. In Folge davon geriet diese dadurch allerdings selbst in die Maßnahme der Polizei. Zuerst wurde sie von dieser aufgefordert das Filmen zu unterlassen. Als sie daraufhin ihren Presseausweis vorzeigte, schickte die Polizei sie unter polizeilicher Bewachung einige Meter weiter weg, nur um sie kurze Zeit später auch in die polizeiliche Maßnahme zu nehmen. Sie brachten sie zu den anderen drei festgesetzten Personen und wollten ihre Kamera beschlagnahmen. Eine solche Beschlagnahmung von Gegenständen darf jedoch nicht einfach so von der Polizei durchgeführt werden, sondern benötigt eine Anordnung durch einen Richter oder Staatsanwalt. Eine Staatsanwältin wurde erst hinzugezogen, nachdem die Journalistin gegen die Beschlagnahmung ihrer Utensilien protestierte und die Cops darauf hinwies, dass sie ohne Anordnung keine rechtliche Grundlage für jene Beschlagnahmung haben. Es landete außerdem noch eine weitere Person in der Polizeimaßnahme, welche der eingekesselten Journalistin einen Ersatzakku für ihre Kamera reichte und sich daraufhin mit einer Durchsuchung und der Aufnahme ihrer Personalien konfrontiert sah. Letztendlich wurde von der eingeschalteten Staatsanwältin der Beschluss gefasst, dass die Kamera und SD Karte der Journalistin zu beschlagnahmen sei. Daraufhin wurde die Journalistin mit auf die Polizeiwache genommen, wo ihr Videomaterial sofort von mehreren Polizisten gesichtet wurde. Diese kamen daraufhin zu der Idee, dass sie die Journalistin nun wegen „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ anzeigen können. Dem Zugrunde liegt die angebliche „Aufnahme des nicht öffentlichen gesprochenen Wortes“ beim Filmen der Polizisten. Das heißt im Klartext, dass Gespräche der Polizisten während der Maßnahme gegen die Journalistin im von ihr gemachten Video zu hören sein sollen. Neben der Anzeige wegen der„Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ wurde die Journalistin auch wegen „Strafvereitelung“ angezeigt. Der Grund dafür ist lediglich, dass sie Widerspruch gegen die Beschlagnahmung ihrer Materialien einlegte und diesen protokollieren ließ. Laut LZO Media wurde ihr von einem Polizisten gesagt, dass nun jene Anzeige gegen sie gemacht wird, diese aber zurückgezogen werden würde, wenn sie ebenfalls ihren Widerspruch gegen die Beschlagnahmung zurückzieht. Grundsätzlich also ein absolut klarer und illegaler Versuch eine Journalistin mit der Androhung von Repression einzuschüchtern und davon abzuhalten, ein juristisch festgelegtes Grundrecht in Anspruch zu nehmen und Widerspruch gegen eine Polizeimaßnahme einzulegen. Grundsätzlich ist die ganze Art und Weise, wie die Polizei hier gegen die freie Journalistin Armilla Brandt vorgeht, ein deutlicher und aggressiver Angriff auf die Pressefreiheit und auf fortschrittliche Journalisten. Dazu äußert sich Armilla folgendermaßen: „Ich bin einfach meiner Arbeit nachgegangen und habe den polizeilichen Einsatz dokumentiert. Wenn allein meine journalistische Tätigkeit schon eine strafbare Handlung darstellt, dann können wir die Pressefreiheit endgültig begraben“. Auf jene Art und Weise geht die Polizei allerdings häufig gegen Personen vor, welche Polizeieinsätze filmen und Polizeigewalt dokumentieren. Ob das Filmen der Polizisten erlaubt ist, ist rechtlich eine gewisse Grauzone, denn es gab bereits verschiedene Urteile zu dieser Frage. Grundsätzlich ist das Filmen der Polizei bei Polizeieinsätzen, laut einem 2015 gefällten Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe erlaubt. Dabei ist die juristische Argumentation, dass jede Person das Recht hat Videoaufnahmen zur Beweissicherung gegen die Polizei anzufertigen. Die Veröffentlichung dieser ist jedoch eine andere, strittige Frage. Das ins Netz stellen von Videos, in welchen einzelne Bullen erkennbar sind ist grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn es handelt sich um eine sogenanntes zeitgeschichtliches Ereignis. Dies könnte beispielsweise gegeben sein, wenn inmitten einer Demonstration ein Polizist besonders hart und unverhältnismäßig gegen diese vorgeht. Doch was genau nun als zeitgeschichtliches Ereignis gilt und was nicht, ist nicht klar definiert und kann vor Gericht auf unterschiedliche Art und Weise ausgelegt werden. Der wichtige Punkt ist aber, dass die Dokumentation eines Polizeieinsatzes grundsätzlich erlaubt ist und die Polizei nicht automatisch davon ausgehen darf, dass das Material auch veröffentlicht wird. Vor jenem Urteil 2015 wurde von der Polizei der Paragraph 22 und 33 des Kunsturhebergesetzes genutzt, um gegen filmende Personen vorzugehen und diese anzuklagen. Um nun trotz des Urteils weiterhin das Filmen von Polizeieinsätzen zu verhindern wird sich aktuell vermehrt auf den Paragraphen 201 des Strafgesetzbuches, der „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ berufen. Dabei sind nicht die Video- sondern die Tonaufnahmen der entscheidende Faktor. Die Argumentation dahinter ist, dass bei verständlichen Tonaufnahmen das „nichtöffentlich gesprochene Wort“ aufgezeichnet wird und die beteiligten Polizisten damit in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sein sollen. Dabei ist auch eine juristische Streitfrage, was denn nun als öffentlich und nichtöffentlich gesprochenes Wort gilt. Oftmals wird damit argumentiert wo, in welcher Lautstärke und auf welche Art die Polizei zu wem spricht. Es gab unterschiedliche Urteile in verschiedenen Fällen und die Frage, ob eine verständliche Tonaufnahme eines Polizisten in einem Video nun zum öffentlichen oder nichtöffentlichen Wort gehört ist juristisch unterschiedlich auslegbar und wird von Gericht zu Gericht unterschiedlich beurteilt. Der § 201 StGB ist also das aktuelle juristische Mittel der Polizei um die Dokumentation ihrer Gewaltexzesse zu unterbinden. Dies trifft Personen die Polizeieinsätze mit ihren einfachen Handys filmen, aber auch Journalisten. Besonders freie unabhängige Journalisten wie Armilla, welche auch kritisch über Polizeigewalt berichten, sind eben jener Polizei ein Dorn im Auge und werden dadurch entsprechend von ihrer Berichterstattung abgehalten und angezeigt. Auf jene Weise wird regelmäßig versucht, die Pressefreiheit einzuschränken. Indem eben gleich schon zu Beginn die Berichterstattung direkt am Ort des Geschehens verhindert wird. Die Polizei will damit verhindern, dass ihre Verbrechen ans Licht kommen. Man stelle sich einfach mal vor, der Mord an George Floyd wäre nicht gefilmt worden und alle Journalisten hätten sich einfach auf die anschließende Pressemitteilung der Polizei verlassen. Vor allem in Freiburg, wo dieser Vorfall sich ereignete, wird in der letzten Zeit sehr intensiv gegen fortschrittliche und kritische Journalisten vorgegangen. Gerade die Razzien gegen Radio Dreyeckland und die nun doch zugelassene Anklage gegen einen ihrer Journalisten, aufgrund eines geschriebenen Artikels, welcher sich mit dem Verbotsverfahren von Indymedia auseinandersetzt, zeigen sehr deutlich den Willen des Staates die Pressefreiheit einzuschränken und kritischen Journalisten einen Maulkorb zu verpassen. Geschrieben von upad 04. Juli 2023