Mittwoch, 4. März 2020

Brutale Angriffe gegen Muslime und Moscheen in Indien

Brennende Moscheen, Häuser und Geschäfte – in Indiens Hauptstadt Neu-Delhi entladen sich die Spannungen zwischen Hindus und Muslimen in einer Gewaltwelle.
Mindestens 37 Menschen sind bei den schwersten Ausschreitungen seit Jahrzehnten in der indischen Hauptstadt Neu-Delhi ums Leben gekommen. Hintergrund der Gewalt sind massive Spannungen zwischen der Hindu-Mehrheit und der muslimischen Minderheit. Indien kommt nicht zur Ruhe, seit Premierminister Narendra Modi ein Einbürgerungsgesetz durchgedrückt hat, das nach Ansicht von Kritikern gezielt Muslime diskriminiert. Modis populistische Partei hat vor allem die Interessen der Hindus im Sinn. Diese macht 80 Prozent der Bevölkerung aus.
Insbesondere der Nordosten der Hauptstadt Neu-Delhi ist diesmal von Gewaltausbrüchen betroffen. Dort wohnen besonders viele Muslime. Seit Wochenbeginn gingen verschieden Gruppen mit Steinen und Stöcken aufeinander los. Sie setzten Moscheen, Läden, Häuser und Autos in Brand, wie Fernsehbilder zeigen. Rund 200 Menschen seien verletzt worden, hieß es am Mittwoch von einem großen örtlichen Krankenhaus.

Muslime angegriffen, Moscheen zerstört und Geschäfte geplündert

Während eines zweitägigen Indienbesuchs lobte Donald Trump den Führer Indiens, Narendra Modi, als Verfechter der „Religionsfreiheit“ und ignorierte die Gewalt gegen Muslime, die sich auf den Straßen der indischen Hauptstadt Neu-Delhi abspielte. Muslime werden getötet, Moscheen zerstört und Geschäfte geplündert.
Mindestens ein Dutzend Menschen wurden während des Besuchs von Trump in Neu-Delhi getötet. Als ,,Mobs“ werden Hindu-Extremisten bezeichnet. Muslimische Demonstranten demonstrierten gegen ein neues Gesetz, welches ihr Status als gleichberechtigte Bürger aufgrund ihrer Religion aberkennt.
In der Hauptstadt werden mit der Zustimmung der Polizei die Muslime von Hindu-Extremisten geschlagen. Ein Minarett einer Moschee wird entnommen, die Lautsprecher heruntergerissen und eine Flagge, die einen hinduistischen Götzen Hanuman darstellt, aufgehängt.

Der Reuters-Korrespondent Devjyot Ghoshal berichtete, dass die Polizei von Delhi sogar Mobs zu ermutigte, Muslime mit Steinen anzugreifen. Die Polizei stand daneben, als der Mob Fahrzeuge in Brand setzte.

Zunehmender Hass gegen Muslime

Unmittelbarer Auslöser der Ausschreitungen in Neu-Delhi war eine Rede eines Politikers der hindunationalistischen Regierungspartei von Premier Modi. Darin forderte er die Polizei auf, friedliche muslimische Demonstrantinnen, die ohne Genehmigung den Eingang einer Metrostation blockierten, zu entfernen – ansonsten würde das Volk das tun. Oppositionspolitiker kritisierten, dass solche Reden im mehrheitlich hinduistischen Land zunehmend Hass gegen Muslime schürten.

Proteste gegen neues Einbürgerungsgesetz

Generell fühlen sich viele Muslime in Indien zunehmend unwohl. Sie sind die größte Minderheit und machen rund 14 Prozent der Bevölkerung aus. Innenminister Amit Shah etwa nannte Muslime schon „Termiten“.
Und nun demonstrieren Zehntausende Menschen seit Wochen gegen das Einbürgerungsgesetz. Dieses erleichtert vielen illegal eingereisten Migranten aus drei mehrheitlich muslimischen Nachbarländern die Einbürgerung – sofern sie keine Muslime sind. Bei einigen Protesten gab es Gewalt und Tote.
(dpa, iQ, Islamicnews)

Noch 10 Tage bis zum Schwarzen #Freitag13 gegen Horror-Jobs in der System-Gastro

Protest & Widerstand zur BAYER-HV am 28.4. in Bonn

Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)
]CBG InfoMail[zur aktuellen HV-Kampagne
Die BAYER-Hauptversammlung am Dienstag, dem 28. April 2020 in Bonn, wirft ihre Schatten voraus. Heute am – am 27. Februar - findet die Bilanz-Pressekonferenz des Konzerns statt.
Und es gibt auch direkt einen Knall:
Der Aufsichtsratsvorsitzende Werner Wenning kündigt seinen Rücktritt an.
Die Probleme mit Glyphosat, Dicamba etc. kosten ihm offenbar nun doch seinen Posten.
Die CBG startet heute ihre Protestaktionen und reicht den ersten Gegenantrag ein.
Infos dazu sowie Anregungen, wie ihr uns unterstützen könnt,
findet ihr in dieser Infomail:
#Proteste & Widerstand zur BAYER-HV 2020Die CBG reicht ihren ersten Gegenantrag ein!
#Aktion & Kampagne zur BAYER-HV 2020Jetzt mitmachen!
#Protest & Widerstand zur BAYER-HVDie CBG reicht ersten Gegenantrag ein!
Heute – 27.02.2020 - findet in Leverkusen die Bilanz-Pressekonferenz des BAYER-Konzerns statt.
Eines ist jetzt schon klar: Der Aufsichtsratsvorsitzende Werner Wenning muss seinen Hut nehmen. Die Großaktionär*innen des Konzerns schassen ihn offenkundig, weil er derjenige ist, der für die MONSANTO-Übernahme hauptverantwortlich ist und es ihm nun seit Jahren nicht gelingt, die damit verbundenen Skandale und Katastrophen einzudämmen.
Es war Wenning, der den Vorstandsvorsitzenden Werner Baumann ins Amt gehievt hat und seine Hand schützend über diesen und den desaströsen MONSANTO-Deal hielt.
Baumann wurde auf der vergangenen BAYER-HV 2019 wegen der drohenden „Reputationsschäden durch die MONSANTO-Übernahme“ die Entlastung verweigert. Noch in der Nacht nach der HV stellte sich Wenning vor Baumann und hielt ihn im Amt.
Mittlerweile sind mehr als 48.000 Prozesse weltweit anhängig und gefährden die BAYER-Profite. Und sogar die Existenz des Konzerns. Die BAYER-Aktie ist dramatisch abgestürzt und dümpelt vor sich hin, der Wert des Konzerns hat sich gedrittelt.
Die CBG reicht heute ihren ersten Gegenantrag zur kommenden Hauptversammlung ein. Das Thema: Glyphosat.
Von allen Skandalen und Verbrechen, in die BAYER/MONSANTO aktuell verwickelt ist, ist das Glyphosat-Gift eines der größten.
Mit mittlerweile 48.000 Gerichtsverfahren konfrontiert, versucht der Leverkusener Chemie-Konzern mit außergerichtlichen Abfindungen der Kläger*innen die Reißleine zu ziehen. Der Konzern verlangt dabei, dass die Kläger*innen für alle Zeiten auf ihrer Rechte verzichten und über alles schweigen, auch über ihre Leiden, die Verfahren, die Entschädigungssummen etc.
Die Giftigkeit von Glyphosat ist dem Herstellerkonzern MONSANTO, den BAYER übernommen hat, hinlänglich bekannt. So heißt es in internen MONSANTO-Mails zum Zusammenhang zwischen Glyphosat und der aggressiven Krebsart Non-Hodgkin: „Die Fall-Kontroll-Studie ergibt ein Chancen-Verhältnis von 2,02 für Glyphosat-Exposition (eine zweifache Wahrscheinlichkeit, die Krankheit zu bekommen)“.
Auch gibt es mittlerweile immer neue Informationen um willfährige und von BAYER bezahlte Studien. Die Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen (WHO) bezeichnete Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“.
An diesen Fakten ändert es nichts, wenn die von Trump in den USA radikal gesäuberte und auf Industriekurs gebrachte Umweltbehörde dem BAYER-Konzern die Ungefährlichkeit von Glyphosat bescheinigt.
Aus all diesen Gründen fordert die Coordination: BAYER muss Herstellung und Vertrieb von Glyphosat sofort einstellen und Betroffene und ihre Hinterbliebenen gerecht entschädigen! 
Wir gönnen dem Konzern keine Ruhe! Wir setzen uns mit unserem Gegenantrag wie bereits im Vorjahr dafür ein, dass dem Vorstand die Entlastung verweigert wird!
#Aktion & Kampagne zur BAYER-HVJetzt in der Vorbereitung mitmachen!
Bei den Aktionen in Bonn dabei sein!
Aktien-Stimmrechte übertragen!
Damit die Vorbereitungen für die Hauptversammlung ein Erfolg werden, seid ihr alle gefragt! Nur, wenn wir viel ehrenamtliche Unterstützung mobilisieren, können wir den Widerstand groß und sichtbar machen. Es gibt viele Möglichkeiten, bei der CBG zur diesjährigen HV aktiv zu werden!
Meldet euch, damit wir euch im März und April zu den Vorbereitungstreffen einladen können. Unser Bündnis braucht Unterstützung! Bitte hier melden.
Auf der Kundgebung am 28. April in Bonn können wir jede helfende Hand gebrauchen. Zeigt Flagge mit unseren oder eigenen Transparenten und Schildern, verteilt unsere Flyer, bringt euch in den Vorbereitungskreis mit ein! Bitte hier melden.
Auch dieses Jahr hat die CBG wieder internationale Gäste, die von weither anreisen. Diese verfassen ihre Reden in ihrer jeweiligen Landessprache. Die Reden müssen in der HV jedoch auf Deutsch vorgetragen werden. Daher suchen wir Leute, die die Reden unserer Gäste übersetzen können, damit wir sie in ihrer Begleitung am Rednerpult des Vorstandes vortragen können!
Helft uns, die internationalen Stimmen des Widerstandes laut werden zu lassen!
Auch unsere Berichterstattung soll deren Heimatländer erreichen. Dafür brauchen wir Übersetzungen von Pressemitteilungen. Meldet euch bei uns, macht den Widerstand international bekannt!
Bitte hier melden.
Falls jemand in der Familie BAYER-Aktien besitzt, übertragt uns die Aktien-Stimmrechte für die HV.
Wir sagen euch wie das geht. Dafür hier melden.
Damit wir mit den Aktionen Erfolg haben, brauchen wir auch finanzielle Unterstützung.
Bitte hier spenden.
Wir müssen die Anreise unserer internationalen Gäste bezahlen. Wir müssen die Kundgebung mit all ihren Materialien selbst finanzieren. Wir müssen die Vorbereitung im Büro bezahlen- eine hauptamtliche Kraft kostet sehr viel Geld.
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Wegen ihrer konsequent konzernkritischen Arbeit erhält die CBG keinerlei finanzielle Förderung und muss ständig um ihre Existenz kämpfen. Auch wenn alle bis auf eine Person ehrenamtlich arbeiten, geht es nicht ohne Geld. Wir brauchen Fördermitglieder. Und Spenden.
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Vorstand
Uwe Friedrich, Dipl. Ing., Bonn
Brigitte Hincha, Erzieherin, Hennef
Axel Köhler-Schnura, Betriebswirt, Düsseldorf
Jan Pehrke, Journalist, Düsseldorf
Beirat
Dr. Erika Abczynski, Kinderärztin, Dormagen
Hiltrud Breyer, ehem. MdEP
Eva Bulling-Schröter, ehem. MdB, Ingolstadt
Wolfram Esche, Rechtsanwalt, Köln
Prof. Jürgen Junginger, Designer (i.R.), Krefeld
Prof. Rainer Roth, Sozialwissenschaftler, Frankfurt/M.
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Sprachliche Entgleisung

Mit der gestern bekannt gemachten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Sterbehilfe dürfte die PatVerfü wesentlich gestärkt worden sein. Denn Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes werden so verknüpft, dass die Freiheit zu einer Selbsttötung unmöglich zu machen gegen die grundgesetzlich geschützte Würde verstößt. Der Gesetzgeber darf mit seinen Instrumenten nur versuchen sicherzustellen, dass die Entscheidung, das eigene Lebenende herbeizuführen, frei gefasst wird, also tatsächlich dem Willen der Person entspricht. Der Präsident des BVerfG, Voßkuhle, hat es so ausgedrückt, Zitat siehe hier:
Die Anerkennung des Rechts auf Selbstbestimmtes Sterben versagt dem Gesetzgeber zwar nicht, allgemeine Suizidsprävention zu betreiben und insbesondere krankheitsbedingten Selbsttötungswünschen durch Ausbau und Stärkung palliativ medizinischer Behandlungsangebote entgegenzuwirken, er kann und muss auch denjenigen Gefahren für die Autonomie und das Leben entgegentreten, die in den gegenwärtigen und absehbaren realen Lebensverhältnissen begründet liegen und eine Entscheidung des Einzeln für die Selbsttötung und gegen das Leben beeinflussen können. Der insoweit auch legitime Einsatz des Strafrechts zum Schutz der autonomen Entscheidung des Einzelnen über die  Beendigung seines Lebens findet seine Grenze aber dort, wo die freie Entscheidung nicht mehr nur geschützt, sondern unmöglich gemacht wird.
Das ist ein starker Vorbehalt gegen die Zwangspsychiatrie!
Das Urteil ist vollständig hier nachzulesen. http://www.bverfg.de/e/rs20200226_2bvr234715.html
Zur Berichterstattung sei nur auf diese zwei Tagesschauberichte hingewiesen: https://www.tagesschau.de/inland/sterbehilfe-urteil-103.html
und  https://www.tagesschau.de/inland/sterbehilfe-urteil-analyse-101.html

Grauenhaft zu sehen ist allerdings, wie offenbar arglos vom BVerfG, wie in der Berichterstattung oder z.B. bei der Humanistischen Union das Wort und der Begriff "Medikament" verwendet wird, wenn tatsächlich von einem tötlichen Gift die Rede ist. Es handelt sich bei einem so  selbst herbeigeführten Tod selbstverständlich um eine Vergiftung. Wer jedoch das Mittel für eine tötliche Vergiftung "Medikament" nennt, medizinalisiert das Töten und ephemisiert Totmachen zu einer ärztlichen bzw. medizinischen Aufgabe. Es ist aber das Gegenteil von Heilen und nicht schaden zu dürfen. Dieser schwere begriffliche Fehler markierte ideologisch das Eingangstor zum ärztlichen Massenmord in Deutschland von 1939-1949. Thomas Szasz schrieb dazu:
... Die Guillotine und die Gaskammern wurden von Ärzten entwickelt. Der medizinische Holocaust der Nazis war ein hemmungsloses Euthanasie-Programm, das von Ärzten geplant und durchgeführt wurde....

....Wir sollten den ärztlich assistierten Suizid nicht nur als sozialpolitische Maßnahme ablehnen, sondern auch als Sprachkonvention, und das insbesondere so lange, wie der Suizid illegal ist – verboten durch Psychiatriegesetze und bestraft durch psychiatrische Vertreter des Staates
       Wörter spielen eine große Rolle. Wir müssen sehr sorgfältig mit der Wahl der Bezeichnungen für die Personen sein, die Suizidbeihilfe geben oder erhalten. Wenn wir die Empfänger solcher Hilfen »Patienten« nennen und jene, die sie geben, »Ärzte«, dann ist das Sterben mittels solcher Unterstützung ipso facto eine »Behandlung« und der ärztlich assistierte Suizid wird zu einer genauso anerkannten Todesursache, wie das Sterben aufgrund einer Krankheit. Zusammengefasst: Die juristische Definition des ärztlich assistierten Suizids als einer nur durch Ärzte durchführbaren Maßnahme erweitert die medizinische Kontrolle individuellen Verhaltens (insbesondere am Lebensende) und schwächt die Patientenautonomie.
(Quelle:  https://www.szasz-texte.de/texte/toeten-als-therapie-der-fall-terri-schiavo.html  )
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Dies ist eine Nachricht des Werner-Fuß-Zentrums
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
Unser Solidaritätsfonds zur Verteidigung notariell beurkundeter PatVerfü®, die beim LPE B-B in Kopie hinterlegt wurden, wird ausschließlich durch einseitige Unterstützungszahlungen gespeist. Auf dem Treuhandkonto sind zur Zeit 11.600,- €.

100 Jahre Betriebsrätegesetz


Rechte und Pflichten des Betriebsrates sind heute im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Die Geschichte der betrieblichen Mitbestimmung ist jedoch viel älter. Vor hundert Jahren trat das Betriebsrätegesetz in Kraft. Damit gab es zu ersten Mal deutschlandweit eine gesetzliche Regelung für eine betriebliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Die Geschichte der Mitbestimmung ist aber eine Geschichte blutiger Auseinandersetzungen und staatlicher Repression.



Vor hundert Jahren trat das Betriebsrätegesetz in Kraft. Damit gab es zu ersten Mal eine gesetzliche Regelung für eine betriebliche Arbeitnehmervertretung. Copyright by AVZ Sprockhövel / www.gewerkschaftsgeschichte.de Hans-Böckler-Stiftung
Vor hundert Jahren trat das Betriebsrätegesetz in Kraft. Damit gab es zu ersten Mal eine gesetzliche Regelung für eine betriebliche Arbeitnehmervertretung. Copyright by AVZ Sprockhövel / www.gewerkschaftsgeschichte.de Hans-Böckler-Stiftung
Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts wollten nationalliberale Abgeordnete der Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche die Bildung von „Fabrikausschüssen“ in die Gewerbeordnung aufnehmen Vertreter der Arbeitnehmerschaft sollten in diesen Ausschüssen ein gewisses Maß an Mitbestimmung in betrieblichen Angelegenheiten erhalten. Nach dem Scheitern der Revolution von 1848 ist es jedoch nicht dazu gekommen.

Erste Ansätze betrieblicher Mitbestimmung gab es bereits im 19. Jahrhundert

Einer der Abgeordneten war der Textilfabrikant  Karl Degenkolb aus Eilenburg. In einem Abkommen von 1850 vereinbarte er mit drei weiteren Textilunternehmen aus seiner Heimatstadt die Errichtung solcher Ausschüsse in ihren Fabriken. Wirkliche betriebliche Mitbestimmung haben die Fabrikanten damals zwar den Arbeitnehmern nicht gewährt. Es handelt sich aber um den ersten Fall von Arbeitnehmerbeteiligung an betrieblichen Angelegenheiten, der in Deutschland historisch belegt ist.

In der Folgezeit wurden zunehmend Gewerkschaften gegründet. Arbeitskämpfe sind in Europa zwar bereits seit dem 14. Jahrhundert belegt. Organisationen von abhängig Beschäftigten, die auf Dauer angelegt sind, gründeten sich jedoch erst ab Mitte des 19. Jahrhunderts. Arbeitnehmer*innen hatten erkannt, dass nur das gemeinschaftliche solidarische Handeln Stärke bedeutet. Nur wenn sie gemeinsam Forderungen stellten und diesen Forderungen im Zweifel durch Streik Nachdruck verliehen, konnten sie Verbesserungen erreichen. Sie konnten Arbeitgeber zum Abschluss von Tarifverträgen zwingen und auch Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger nehmen, Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erlassen.

Arbeitnehmer*innen organisierten sich in Gewerkschaften

Nachdem ab 1848 eine Reihe von lokalen Gewerkschaften gebildet wurde, kam es 1865 zur Gründung des Allgemeinen Deutsche Cigarrenarbeiter-Vereins, der ersten zentral organisierten Gewerkschaft in Deutschland, eine der Vorläufer der NGG. 1891 wurde mit dem Deutschen Metallarbeiter-Verband (DMV) eine der wichtigsten Vorläuferorganisationen der heutigen IG Metall gegründet. Das sind nur zwei Beispiele.

Die organisierten Arbeitnehmer*innen beschränkten ihre Forderungen aber nicht nur auf die Teilhabe an der Entwicklung des Arbeitsrechts. Vielmehr forderten sie auch eine Beteiligung an unternehmerischen Entscheidungen.

Eine gesetzliche Regelung betrieblicher Mitbestimmung ließ unterdessen zunächst auf sich warten. In den 90er Jahren des 19. Jahrhunderts gab es Bestrebungen der preußischen Regierung, im Bergbau freiwillige Arbeiterausschüsse einzuführen. Das scheiterte zunächst jedoch am massiven Widerstand der Arbeitgeber. Erst 1905 führte Preußen dann obligatorische Arbeiterausschüsse im Bergbau ein, nachdem Bayern diese bereits 1900 eingeführt hatte.

Der Hilfsdienst im ersten Weltkrieg zwang den Gesetzgeber zu Konzessionen an die Gewerkschaften

Während des ersten Weltkrieges hob das sogenannte „Hilfsdienstgesetz“ die freie Arbeitsplatzwahl auf. Männer zwischen dem 17. und dem 60. Lebensjahr, die nicht zur Armee eingezogen wurden, mussten in kriegswichtigen Betrieben arbeiten. Das Gesetz enthielt aber auch eine Konzession an die Gewerkschaften: in allen für den „vaterländischen Hilfsdienst“ tätigen Betrieben mit mindestens 50 Arbeitern mussten Arbeiterausschüsse gebildet werden.

Gegen Ende des ersten Weltkrieges kam es im Deutschen Reich dann zu Ereignissen, die als Novemberrevolution in die Geschichte eingegangen sind.

Näheres hierzu in unserem Artikel „Der Kaiser ist weg  - Novemberrevolution vor 100 Jahren"

Der Burgfrieden ließ eine Gewerkschaftsopposition entstehen

Mit Beginn des Weltkrieges hatte die Reichstagsfraktion der SPD einer Initiative des damaligen Reichskanzlers von Bethmann-Hollweg zugestimmt, die „innenpolitischen Streitigkeiten“ für die Dauer des Krieges ruhen zu lassen. Das war der sogenannte „Burgfriede“. Eine Art Vorgängerorganisation des DGB war seinerzeit die Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands, ein überverbandliches Koordinierungs- und Agitationsgremium für die der Sozialdemokratie nahestehenden Gewerkschaften. Auch diese Organisation stimmte der Burgfriedenspolitik zunächst zu.

Während des gesamten Krieges kam es zu zahlreichen Streiks. Der bedeutendste dieser Streiks fand im Januar 1918 statt. Reichsweit legten in den meisten großen Betrieben Beschäftigte ihre Arbeit nieder, um für die Beendigung des Krieges und eine Demokratisierung des Staates zu protestieren. Die Burgfriedensgegner unter den Gewerkschaftern hatten sich als „revolutionäre Obleute“ innerhalb der Gewerkschaftsbewegung organisiert. Diese Vereinigung von sozialdemokratisch gesinnten Gewerkschaftern war vor allem verantwortlich für die Organisation von Streiks während des Krieges.

Auch nach der Niederlage im ersten Weltkrieg blieb die Arbeiterbewegung gespalten. Die revolutionären Obleute bildeten einen wesentlichen Teil der Rätebewegung. Während die SPD unter Friedrich Ebert und Philip Scheidemann eine bürgerliche Demokratie anstrebten, setzte sich die Rätebewegung für eine „Rätedemokratie“ ein. Statt Parlamente sollten auf vielen Ebenen, etwa im Wohnbezirk, in der Gemeinde, im Landkreis und auf Reichsebene, als politische Entscheider Räte gebildet werden.

Die Angst im Nacken zwang Arbeitgeber zu Vereinbarungen mit den Gewerkschaften

Unter dem Eindruck der revolutionären Ereignisse in Deutschland vereinbarten die Arbeitgeber aus Furcht vor einer Sozialisierung ihrer Fabriken unter Führung des Ruhrindustriellen Hugo Stinnes mit der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands im November 1918 eine Satzung für die Arbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deutschlands. Die Arbeitgeberseite kannte die Gewerkschaften damit als offizielle Vertreter der Arbeitnehmer*innen an. Arbeitsbedingungen sollten zukünftig zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgebern in Kollektivvereinbarungen (Tarifverträge) geregelt werden. Das war im Grunde ein Wandel im Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit und der Beginn der Tarifautonomie.

Gewerkschaften und Arbeitgeber vereinbarten aber in diesem Abkommen auch, den Achtstundentag einzuführen. Zudem versprachen die Arbeitgeber, in ihren Betrieben Arbeiterausschüsse nach dem Vorbild von Karl Degenkolb einzuführen. Auf Arbeitnehmerseite hatte der Vorsitzende der Generalkommission der Gewerkschaften, Karl Legien, die Verhandlungen geführt. Die Vereinbarung ist deshalb in die Geschichte als k:Stinnes-Legien-Abkommen:k eingegangen.

Das Stinnes-Legien Abkommen vom November 1918

Legien war ein Vertreter der gemäßigten Gewerkschafter und ein entschiedener Gegner revolutionärer Bestrebungen. Er stand damit im Gegensatz zu vielen anderen Gewerkschaftern. Der Deutsche Metallarbeiter-Verband (DMV) unter dem Vorsitz von Robert Dißmann etwa befürwortete ebenso entschieden ein Rätesystem. Auch heute fast vergessene Gewerkschafterinnen wie etwa Toni Sender, damals Redaktionsleiterin der Betriebsräte-Zeitung des DMV, setzten sich aktiv für ein Rätesystem ein. Das Stinnes-Legien-Abkommen war aus gewerkschaftlicher Sicht sicherlich ein Fortschritt. Es hat aber auch eher dazu beigetragen, die bis dato herrschenden Machtstrukturen zu festigen und die Revolution vom Weg in eine Rätedemokratie abzubringen.

Ein wesentliches Prinzip der Rätedemokratie ist das sogenannte „imperative Mandat“:  es gibt keine Abgeordneten, sondern Abgesandte, die nicht ihrem Gewissen, sondern ihren Wählern gegenüber verantwortlich sind. Die Wähler können die Abgesandten jederzeit abberufen, wenn sie nicht in ihrem Sinne handeln. Das Prinzip sollte nach Vorstellungen der revolutionären Obleute und vielen linken Politikern in Deutschland auch für Großbetriebe gelten. Diese sollten nicht mehr Unternehmer leiten, sondern Betriebsräte, die die Belegschaft wählt. Zumindest sollten solche Betriebsräte aber bei allen wichtigen Entscheidungen paritätisch mitbestimmen.

Die Reichsverfassung eröffnete Möglichkeiten für eine demokratische Mitbestimmung von Arbeiterräte nicht nur in den Betrieben

In Artikel 165 der Weimarer Reichsverfassung (WRV), dem Grundgesetz der ersten deutschen Republik,  ist dieser Gedanke in Ansätzen auch aufgenommen worden. Die Arbeiter und Angestellten erhalten nach dieser Vorschrift zur Wahrnehmung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Interessen gesetzliche Vertretungen in Betriebsarbeiterräten sowie in nach Wirtschaftsgebieten gegliederten Bezirksarbeiterräten und in einem Reichsarbeiterrat. Die WRV räumte sogar die Möglichkeit ein, den Räten auf ihren Gebieten Kontroll- und Verwaltungsbefugnisse zu übertragen.

Der erste Gewerkschaftskongress nach dem Krieg fand 30. Juni bis 5. Juli 1919 in Nürnberg statt. Das war der Kongress zur Gründung des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (ADGB), des Vorläufers des DGB. Auch die Gründung des Gewerkschaftsbundes war begleitet von unterschiedlichen Positionen zur Zukunft Deutschlands. Die Vorständekonferenz der Gewerkschaften legte auf diesem Kongress ein Kompromisspapier vor, das Richtlinien für die künftige Wirksamkeit  der Gewerkschaften und Bestimmungen über die Aufgaben der Betriebsräte enthielt.

Für den Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund (ADGB) war Sozialismus die höhere Form der volkswirtschaftlichen Organisation

Das Papier ging davon aus, dass sich der Wiederaufbau des durch den Krieg zerrütteten   Wirtschaftslebens in Richtung der Gemeinwirtschaft unter fortschreitendem Abbau der Privatwirtschaft   vollziehen wird. Die  Gewerkschaften würden im  Sozialismus  gegenüber  der  kapitalistischen  Wirtschaft  eine höhere Form der volkswirtschaftlichen Organisation sehen. Die von ihnen erstrebte  Betriebsdemokratie und Umwandlung der Einzelarbeitsverträge in Kollektivverträge seien wichtige   Vorarbeiten für die Sozialisierung.

Das Mitbestimmungsrecht  der Arbeiter müsse bei der gesamten Produktion, vom Einzelbetrieb  beginnend bis in die höchsten Spitzen der zentralen Wirtschaftsorganisation, verwirklicht werden.   Innerhalb der Betriebe seien freigewählte Arbeitervertretungen (Betriebsräte) zu schaffen, die im   Einvernehmen mit den Gewerkschaften und auf deren Macht gestützt, in Gemeinschaft mit der Betriebsleitung die Betriebsdemokratie durchzuführen hätten. Die Grundlage der Betriebsdemokratie  sei der kollektive Arbeitsvertrag mit gesetzlicher Rechtsgültigkeit. Die Aufgaben der Betriebsräte im  Einzelnen, ihre Pflichten und Rechte seien in den Kollektivverträgen auf Grund gesetzlicher Mindestbestimmungen festzulegen.

Das Betriebsrätegesetz gefiel niemanden so recht

Bereits vor dem Kongress gab es im Reich zahlreiche Streikbewegungen, insbesondere an Rhein und Ruhr und in Mitteldeutschland, an denen hunderttausende Beschäftigte teilnahmen. Gegenstand der Forderungen waren vor allem bessere Arbeitsbedingungen, Lohnerhöhungen und Verkürzung der Wochenarbeitszeit. Wesentliche Forderung in vielen Streiks war aber auch, die Sozialisierung von Großbetrieben voranzutreiben. Die Streiks im Frühjahr 1919 bezeichnet man deshalb auch als „Sozialisierungsstreiks“.

Die Reichsregierung sah sich von den Streiks unter Druck gesetzt und legte im Mai 1919 den Entwurf eines Betriebsrätegesetzes vor. Der Entwurf entsprach aber noch nicht einmal in Ansätzen den Vorstellungen der betrieblichen Interessenvertretungen und der Gewerkschaften. Mitbestimmung war lediglich in sozialen Angelegenheiten vorgesehen. In wirtschaftlichen Angelegenheiten sollte der Unternehmer weiterhin allein und unbehelligt durch Betriebsräte und Gewerkschaften seine Politik verfolgen.

Die Regierung musste ihren Entwurf mehrfach nachbessern. Für die Gewerkschaften war er enttäuschend, weil sich die Mitbestimmung allein auf soziale Angelegenheiten beschränken sollte. Als daraufhin die Regierung vorschlug, den Beschäftigten zwei Sitze in den Aufsichtsräten einzuräumen, begehrte die Arbeitgeberseite auf. Sie wandte sich entschieden dagegen, angeblich wegen des Schutzes von Betriebsgeheimnissen. Der endgültige Entwurf des Gesetzes enthielt dann die Bestimmung, dass die Beschäftigten zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat entsenden konnten. Diese sollten allerdings nur an Sitzungen teilnehmen dürfen, in denen es um soziale Angelegenheiten ging.

Die Staatsmacht ertränkte Demonstrationen gegen das Betriebsrätegesetz in Blut

Während der Verhandlungen zum Betriebsrätegesetz vor der Nationalversammlung kam es dann am 13. Januar 1920 zu einer Massendemonstration vor dem Reichstag mit etwa 100.000 Teilnehmern. Hier ereignete sich etwas, was als die blutigste Demonstration Deutschlands in die Geschichte eingegangen ist. Sicherheitskräfte schossen friedliche Demonstranten gegen das Betriebsrätegesetz zusammen, 42 Menschen starben, Hunderte wurden verletzt. Am selben Tag verhängte Reichspräsident Friedrich Ebert den Ausnahmezustand. 44 Zeitungen im ganzen Land wurden verboten. Es gab zahllose Festnahme linker Politiker*innen.

Das, was dann am 04. Februar 2020 als Betriebsrätegesetz verabschiedet wurde, war nur ein Abklatsch dessen, was Gewerkschaften gefordert hatten. Von den weitergehenden Vorstellungen der revolutionären Obleute und linker Politiker aus der USPD und der neugeründeten KPD blieb so gut wie gar nichts mehr übrig. Eine Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten war nicht vorgesehen. Die marginale Beteiligung der Beschäftigten an den Aufsichtsräten war weit entfernt von paritätischer Mitbestimmung. Von einer Rätedemokratie blieb nur noch der Begriff Betriebsrat übrig. Im Übrigen wurde Artikel 165 WRV zu keinem Zeitpunkt umgesetzt.

Die Opfer der Demonstrationen vom 13.Januar 1920 wurden im Nachhinein zu kommunistischen Gewalttätern erklärt, die den Staat und die öffentliche Sicherheit bedrohten.

Die Nationalsozialisten beseitigten das klein bisschen Mitbestimmung und machte die Beschäftigten zur Gefolgschaft eines Betriebsführers

Dem Betriebsrätegesetz blieb aber nur eine kurze Lebenszeit beschieden. Im Januar 1934 erließen die Nationalsozialisten das „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ (Arbeitsordnungsgesetz  - AOG). Das Gesetz erklärte den Unternehmer zum „Führer des Betriebes“ und die Beschäftigten zur „Gefolgschaft“, die dem Betriebsführer unbedingt Gehorsam und Treue leisten musste. Eine Mitbestimmung der Beschäftigten war nicht vorgesehen.

Die Betriebsräte schaffte das Gesetz ab. Stattdessen sollten sogenannte „Vertrauensräte“ gebildet werden, die indessen nur beratende Funktion hatten. Vorsitzender des Vertrauensrates war automatisch der Unternehmer oder dessen gesetzlicher Vertreter selbst. Die übrigen Mitglieder wurden zwar von der „Gefolgschaft“ gewählt, mussten aber Mitglied in der Deutschen Arbeitsfront (DAF) sein.

Am 2. Mai 1933 hatten Nationalsozialisten in ganz Deutschland die Gewerkschaftshäuser besetzt. Alle Vorsitzenden und viele Funktionäre nahmen die Nazis in „Schutzhaft“, eine euphemistische Beschreibung für Einsperren ohne rechtsstaatliches Verfahren. Das Vermögen der Gewerkschaften wurde beschlagnahmt, die Arbeiterorganisationen selbst verboten. Die Nazis gründeten nach Zerschlagung der Gewerkschaften die DAF. Diese stellte alles andere als eine freie Gewerkschaft dar. Nach eigenem Bekunden verstand sie sich als nationalsozialistische Einrichtung zur Bildung einer „wahren Volks- und Leistungsgemeinschaft“, die dem Klassenkampfgedanken abgeschworen hat. Geplant war, dass die DAF sich zu einer Organisation mit vier Säulen entwickelt: neben Arbeiter und Angestellte sollten irgendwann auch Unternehmer und mittelständische Handwerker und Gewerbetreibende hinzukommen.

Die Alliierten stellten im Wesentlichen den Rechtszustand von vor 1933 wieder her

Nach der Befreiung vom Nationalsozialismus erließen die Alliierten mehrere Kontrollratsgesetze, mit denen sie das AOG außer Kraft setzten und ein Betriebsrätegesetz einführten, das Rahmenbestimmungen über eine Betriebsverfassung bestimmte. Am 14. November 1952 trat das Betriebsverfassungsgesetz in Kraft. Auch dieses Gesetz war heftig umstritten, weil es in wesentlichen Punkten inhaltsgleich mit dem Betriebsrätegesetz war. Es enthielt zwar auch Regelungen zur Unternehmensmitbestimmung in Aufsichtsräten. Jedoch entsprachen diese bei Weitem nicht gewerkschaftlichen Vorstellungen. Die Aufsichtsräte waren bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften ab 500 Beschäftigten nur zu einem Drittel mit Vertretern der Arbeitnehmer*innen besetzt.

Auch die neue Fassung des Betriebsverfassungsgesetzes von 1972 und die Neuregelungen von 2001 änderten grundsätzlich insoweit nichts. Die Wahl der Arbeitnehmer*innen in den Aufsichtsrat wird seit 1976 durch das Mitbestimmungsgesetz geregelt. Seit Mai 2004 ist die Beteiligung von Arbeitnehmer*innen im Aufsichtsrat durch das Drittelbeteiligungsgesetz festgelegt.

2005 berief die damalige rot-grüne Bundesregierung eine Kommission unter dem Vorsitz des ehemaligen sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf mit je drei Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite (Biedenkopf-Kommission). Sie sollte ausgehend vom geltenden Recht bis Ende 2006 Vorschläge für eine moderne und europataugliche Weiterentwicklung der deutschen Unternehmensmitbestimmung erarbeiten. Anfang November 2006 erklärten die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter die Kommission für gescheitert.

Es gilt bis heute: an den Werkstoren hört die Demokratie auf

Wirkliche Mitbestimmung im Sinne der ursprünglichen gewerkschaftlichen Forderungen gibt es damit auch heute weder auf Betriebs- noch auf Unternehmensebene. Die Betriebsräte haben echte Mitbestimmungsrechte nur in den Angelegenheiten, die in § 87 BetrVG beschrieben sind, sowie bei personellen Einzelmaßnahmen. An der Unternehmensmitbestimmung sind sie unmittelbar nicht beteiligt. Diese werden von den Vertreter*innen der Beschäftigten im Aufsichtsrat ausgeübt. Vorgeschrieben ist allerdings nur, dass der Aufsichtsrat zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern bestehen muss. Die Chance, Interessen der Beschäftigten gegen die Arbeitgeberseite durchzubringen, ist daher eher beschränkt. Auch gilt die Regelung für kleinere Unternehmen gar nicht.

Von wirklicher Demokratie in den Betrieben und Unternehmen sind wir weit entfernt. Angesichts neuerer Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt wie die zunehmende Bedeutung der Plattformökonomie laufen wir sogar Gefahr, uns weiter von demokratischer Mitbestimmung zu entfernen.

Gibt es für uns einen Grund, das Betriebsrätegesetz von 1920 als historischen Erfolg zu feiern? Das muss jeder für sich selbst beurteilen. Auf jeden Fall ist der Jahrestag aber Anlass, der vielen Opfer staatlicher Willkür insbesondere anlässlich der Großdemonstration gegen das Betriebsrätegesetz im Januar 2020 zu gedenken. Und uns unserer Pflicht als Gewerkschafter*innen bewusst zu sein, weiter für eine solidarische Gesellschaft aller Kulturen und für menschenwürdige Arbeitsbedingungen in der ganzen Welt zu kämpfen.

https://www.dgbrechtsschutz.de/aktuelles/uebrigens/uebrigens-single/artikel/100-jahre-betriebsraetegesetz/

Faschistischer Anschlag in Hanau Solidarität mit Opfern und Angehörigen!

Faschistischer Anschlag in Hanau
Solidarität mit Opfern und Angehörigen!
Wut Empörung Widerstand!
Mittwochnacht hat der Nazi-Täter, T. Rathjen in Hanau ein faschistisches Blutbad verübt. Neun Menschen wurden brutal hingerichtet und viele schwer verletzt.
 
Wir gedenken
Ferhat Ünvar, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Fatih Saraçoğlu, Vili Viorel Paun, Sedat Gürbüz
Said H. Hashemi, Gökhan Gültekin, Kalojan Welkow
 
Wir übermitteln den Familien, Angehörigen, FreundInnen und den verletzten Opfern unser tief empfundenes, solidarisches Mitgefühl. Die spontanen Kundgebungen am Donnerstagabend in Hanau und vielen Städten gegen diesen rassistischen Anschlag und die Solidaritätsbotschaften an die Betroffenen geben hoffentlich ein wenig Kraft diese schwere Zeit durch zustehen.
Die VertreterInnen des deutschen Staates vergießen nun viele Krokodilstränen. Es wird so getan, als ob dieser Staat nichts mit diesen Nazi-Morden zu tun habe. Dabei sind diese Morde nur ein Ergebnis des rassistischen völkischen Gedankenguts, mit dem dieser Staat nie gebrochen hat. Nazi-Verbrecher haben nicht nur den bundesrepublikanischen Staat in führenden Positionen mit aufgebaut, sondern überlebende jüdische Menschen, Roma/Sinti sowie italienische, polnische Zwangsarbeiter waren auch nach 1945 rassistischen Attacken ausgesetzt. 1959/ 1960 ging eine antisemitische Welle von Angriffe auf JüdInnen und Schändungen jüdischer Friedhöfe durchs Land.

Mit der zunehmenden Arbeitsmigration in die BRD in den 1960 Jahren war die verschärfte Ausbeutung der Arbeitskraft und die Nicht-Gleichberechtigung der ArbeiterInnen aus der Türkei, Marokko, Algerien, Portugal usw. immer verbunden mit unsäglichen Hetzkampagnen wie „Ausländerstopp“, „Das Boot ist voll“ und „Asylantenflut“.
Der antimuslimische Rassismus wurde gezielt geschürt. Flankiert wurde das mit tätlichen Angriffen auf „Wohnheime“ und auf als „nicht deutsch“ klassifizierte migrantische Menschen. 1980 verübte die Naziorganisation „Wehrsportgruppe Hoffmann“ den Bombenanschlag auf das Münchner Oktoberfest. 13 Menschen wurden ermordet.
In den 1990er Jahren bestimmte mit der Einverleibung der DDR massiv aufgeputschter, übelster deutscher Nationalismus und Rassismus den Alltag von MigrantInnen.
Grausame faschistische Pogrome und Anschläge in Hoyerswerda, Hünxe, Rostock, Mölln, Solingen, Lübeck und an vielen anderen Orten. Die Täter wurden stets „milde“ bestraft. Die migrantischen Communities hatten viele Opfer zu beklagen. Im Juli 2000 der immer noch nicht aufgeklärte, antisemitische Sprengstoffanschlag in Düsseldorf/Wehrhahn.
Am 9. September 2000, vor genau 20 Jahren, begann das Terrornetzwerk NSU seine barbarische Mordserie unter Aufsicht des Verfassungsschutzes quer durch Deutschland. Enver Şimsek, das erste Opfer wird auf offener Straße exekutiert. Seine Angehörigen, wie auch die der weiteren acht migrantischen Opfer der NSU-Morde werden von den staatlichen Behörden gnadenlos als „Täter“ verdächtigt, verfolgt und drangsaliert. Bis 2011 der NSU auffliegt.

2015 in der „Flüchtlingskrise“ werden Untergangsszenarien an die Wand gemalt, unzählige Geflüchteten-Unterkünfte von Nazis angegriffen. Es folgen die Menschenjagd in Chemnitz von Pegida und Konsorten, der antisemitische und rassistische Anschlag in Halle 2019.
Diese Anschlag- und Mordserien gehen bis heute weiter. Jetzt in Hanau! Ziel ist das migrantische Leben in all seinen Formen zu treffen, bzw. unmöglich zu machen. Angst und Schrecken zu verbreiten. Menschen zu vertreiben oder gar zu vernichten. Der ganze deutsche Rassenwahn.
Die geistigen BrandstifterInnen und Biedermänner/ frauen verantwortlich für Hetze, Rassismus und Antisemitismus in dieser langen Reihe sind in  bürgerlichen Parteien und Medien auszumachen. Die Nazis fühlten sich bestärkt und führten in diesem Klima aus, was die Ideologen vorgaben. Der Staat schaute den Morden zu oder mordet mit.
Wer diese Zusammenhänge nicht sehen will, verharmlost den faschistischen Mob und die faschistische Gefahr.
Nach dem Anschlag in Hanau passiert nun zweierlei: Einerseits werden dem Mörder Wahnvorstellungen angedichtet. Die Mordaktion wird sozusagen als die Einzeltat eines „Irren“ hingestellt. Damit werden die Fragen nach organisatorischen Hintergründen, nach Netzwerken von vorneherein ausgeblendet.

Dabei ist der Mörder ein ganz normaler, deutscher, rassistischer Bürger. Die Mordtat ist eine Gesinnungstat, ausgeführt von jemandem, der sich nicht nur in seinem rassistischen Umfeld, sondern in seinem faschistischen Netzwerk sicher und wohl gefühlt hat.
Die sich nun ach so „betroffen“ gebenden „Sicherheitskräfte“ des Staates haben diesen Mörder einfach frei agieren lassen. Denn sein „Manifest“ kursierte, wie sich herausgestellt hat, schon seit Monaten im Internet. Durchaus war der Täter auch Behörden bekannt. So wurde von staatlicher Seite auch beim NSU-Komplex gehandelt. Die angeblich mit Haftbefehl gesuchten Mörder des NSU-Trio konnten trotzdem jahrelang nicht festgenommen werden?!
Andererseits stellen sich die bürgerlichen Politiker aller Couleur hin und halten Brandreden gegen Rassismus und Faschismus. Jahrzehnte lang wurden wurde die linke politische Bewegung, der Kommunismus zum Hauptfeind stilisiert, hingegen die faschistischen Umtriebe bagatellisiert und nicht verfolgt.

Jetzt plötzlich präsentieren diese PolitikerInnen sich als VorkämpferInnen gegen Rassismus und den „Rechtsterrorismus“. Zum Beispiel Innenminister Seehofer der in der „Migration die Mutter aller Probleme sieht“. Oder Ministerpräsident Bouffier. Er hat im hessischen Parlament durchgedrückt, dass die Akten zum NSU, zum Verfassungsschutzbeamten A. Temme, der im Internet-Cafe in Kassel während des Mordes an Halit Yozgat anwesend war, für 120 (!!!) Jahre gesperrt wurden.
Das alles ist nichts als eine unendliche Heuchelei. Sie soll nur dazu dienen, dass der Zusammenhang von Rassismus und Faschismus mit dem bürgerlichen Staat und dem Kapitalismus verdeckt wird.

Rassistisches Gedankengut ist eine der ideologischen Grundlagen des bürgerlichen Staates, das sich auch überall institutionell niederschlägt. Durch die Medien wird es jeden Tag in verschiedenen Formen immer wieder in die Köpfe transportiert. Der Faschismus wiederum ist eine Herrschaftsform der Bourgeoisie. Die AfD ist eine Option des Staates. Die AfD ist eine faschistische Partei, als solche gehört sie verboten. Aber faschistische oder rassistische politische Positionen sind in offener oder verdeckter Version in fast allen Parteien vertreten.

Unfassbar und ein Schlag ins Gesicht von Opfern und antifaschistischen AktivistInnen sind die jetzt staatlich geforderten Maßnahmen: Erweiterte Befugnisse für Verfassungsschutz und Polizei aber keine Einschränkung beim privaten Schusswaffenbesitz. Gestärkt werden sollen die Behörden, denen in den letzten Jahren Unterstützung und Mittäterschaft mit faschistischen Mörderbanden nachgewiesen werden konnten! Die Behörden, die belegbar antifaschistischem und anderem fortschrittlichen Widerstand mit brutaler Gewalt begegnen. Die Nazi-Morde und die zunehmende Faschisierung zeigen noch einmal, was Bertolt Brecht in den 1950er Jahren sagte: „Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch!“

Gegen jede Form des Rassismus und gegen den sich entwickelnden Faschismus führt die antirassistische und antifaschistische Bewegung seit Jahren einen hartnäckigen Kampf. Diesen müssen wir verstärken und mehr vernetzen. Wir können, sollen und werden uns nicht auf diesen Staat verlassen. Wir müssen uns selber schützen und gegenseitig unterstützen. Dieser Kampf kann aber nur erfolgreich geführt werden als Kampf gegen den bürgerlichen Staat und gegen den Kapitalismus. Lassen wir uns von den Krokodilstränen der heute „Mächtigen“ nicht täuschen.
 
Staat und Nazis Hand in Hand! Organisieren wir den Widerstand!
Schließen wir uns in den antirassistischen, antifaschistischen Reihen zusammen!
Zusammen für eine andere Gesellschaft − frei von Unterdrückung und Ausbeutung!
Für den Sozialismus und Kommunismus!
 
TROTZ ALLEDEM!
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V.i.S.d.P.: H. König, Kafkastraße 56, 50829 Köln
21. Februar 2020