Montag, 29. Juni 2015
Vertreibungen
Von Ulrich aus Nikaragua
Grundsätzlich bin ich gegen jede Vertreibung. Wie ist das nun also mit jenen Deutschen, die vor dem zweiten Weltkrieg in Ostpreuβen, Schlesien, im Banat etc. lebten und das danach nicht mehr tun konnten?
Grundsätzlich als Kommunist gehe ich davon aus, dass die führenden Genossen der kommunistschen Parteien sich was dabei gedacht haben. Ich bin sicher, dass sie, genau wie ich auch, grundsätzlich gegen jede Verteibung waren, als sie bestimmte Entscheidungen diesbezüglich durchführten.
Wenn es also ums Denken geht, muss man ganz genau den Finger auf jeden Posten legen und fragen: Wie kommt der da hin? (Unser geliebter Brecht)
Posten Nr. 1:
Nichts dabei gedacht haben sich offenbar überwiegende und flächendeckende Teile dieser Deutschen im Osten als sie frenetisch die Völkermordpolitik des heimischen Reiches aktiv oder aklamierend bis sehnsüchtig unterstützten. Und das taten sie! Das ist ein schwer zu schluckender, aber harter Fakt. Laut Wikipedia haben ein erheblicher Teil der banater Schwaben in der SS gedient oder sonst wie diesem unsäglichen deutschen Völkermordregime Beifall gezollt. (Einige Hundert haben sich aber auch den Partisanen angeschlossen und die wurden nicht „vertrieben” oder enteignet.) Es ist manchmal ein geistiger Kraftakt, sich in dieses die Phantasie übersteigende Leiden der Millionen in den Gaskammern verröchelnden und die Verzweiflung der sonst irgendwie ihres Lebensrechts und ihrer Lebensaussicht beraubten vorzustellen. Eines ist aber völlig klar: die Opfer konnten hinterher nur eins sagen: NIE WIEDER! Nur das konnten sie sagen – und konsquent durchführen. Den noch immer fruchtbaren Schoβ aus dem das kroch, musste man sich, soweit wie es geht, vom Hals halten. Und dieser Schoβ hat – in diesem Fall – ein deutsches Gesicht und auch das Gekrochene – da ist nichts zu machen. Und wer sich bei Rassismus und Völkermord nichts denkt, kann hinterher keine Toleranz erwarten, als ob er es nicht gewesen wäre.
Das ist doch die tumb-taube Dreistheit des deutschen Michels, der – geistig faul und impotent – nur seinen eigenen Bauchnabel beschaut und für den die „Anderen” auf eine so gleichgültige und so unempfindliche Art einfach nicht gelten, dass einem das Frösteln kommt.
Die „Anderen” muβ er dann feststellen: Die Völker des Ostens, zum Beispiel -, fanden das Alles nicht so lustig, wie er. Sie hatten die Dreistheit auch leben zu wollen.
Wenn mir – als „Untermensch” – dieses „Untermenschenschicksal” passiert wäre, wäre es mir ganz sicher auch tausendmal scheiβegal, ober der da vorher gelebt hat oder nicht – nur weg damit. NIE WIEDER! Aber ganz, ganz sicher. Das ist die einzigstmögliche logische Reaktion. Das hat auβer mit Gerechtigkeit vor Allem etwas mit Selbstschutz zu tun. Denen das weh tat, trugen auch die Verantwortung.
Nein?
Posten Nr.2:
Das fing ja nicht mit dieser „Vertreibung” an. Da war ja vorher schon was passiert und zwar gar nicht niedlich: Nämlich die völkermordende Vertreibung der Ostvölker durch deutschtümelnde Nazis – mit der angekündigten Aussicht, daβ sie als „lebensunwertes Leben” nur Ciclon B erwartet – im besten Fall, ein tierhaftes Sklavendasein. In ihr enteignetes Eigentum zogen nun die „deutschen Herrenmenschen” ein. Der Teil des Films wird immer ausgeblendet.
Als die Rote Armee Hitler das Genick brach, wurde der Spieβ umgedreht. Und jetzt war plötzlich Schluβ mit lustig. Jetzt gings andersrum.Und vergleichsweise ging es ja dann den ehemaligen „Herrenmenschen” dann nicht so schlecht – trotz „Vertreibung”. Sie konnten ja frei leben und ziemlich gut – daheim im Reich, das jetzt eine Bundesrepublik war. Das Leben der „Anderen” – hingegen – war nämlich zu Asche geworden – im Krematorium nach der Gaskammer.
In den fünfziger Jahren wurden dann sowieso die meisten Bestimmungen gegen sogenannte Volksdeutsche aufgehoben. Die Lage normalisierte sich. Gemessen an den Fakten ist das reichlich groβzügig und ausgesprochen humanistisch Da wurde sicher enteignet. Aber für wen? Für die geschundenen Völker! Wer wurde enteignet? Die Schinder und ihre Mitläufer!
Posten Nr. 3:
Wer wurde nun wirklich vertrieben? Zunächst war es das tausendjährige Reich, das die Ostkolonisatoren zu tausenden heimholte. Dann, als die rote Panzerfaust der Sovietvölker unter Führung Stalins „ante portas” war, trieb das Nazi-Deutschland Hunderttausende – oder verbrachte sie – mit einer völlig verantwortungslosen Greuelpropaganda nach Westen. Sicher war es auch das schlechte Gewissen um das, was sie getan oder gelassen hatten, und herrenmenschliche Abscheu vor den „mordenden Horden asiatischer Untermenschen”. Allemal aber war es ihr höchsteigenes und persönliches Gespinst, das sie trieb. Bei diesem verantwortungslosen und fliehenden, und völlig unnötigen Massenwahnsinn kamen abertausende ums Leben. Dafür kann nun kein „abscheulicher Kommunist” rein gar nichts. Aber sie – die „Vertiebenen” tun so, als ob. Sie waren keine Täter.
Und jetzt hat dieser Alptraum von geistiger Struktur auch noch einen Nobelpreis bekommen. Oh, Deutschland, arme Mutter!
(Verteibt mich doch bitte auch ein biβchen – nach rechts! – Das lohnt sich so.)
(Hier im sandinistischen Nikaragua war es auch ein Bombengeschäft als politischer Flüchtling zu gelten, auch wenn dich nicht mal Deine Schwiegermutter verfolgte. Das wurde richtig gut bezahlt von den entsprechenden Organisationen. Viele haben das mehrmals wiederholt, einschlieβlich Repatriierung)
Wer also noch übrig blieb, als diese Gebiete im Osten befreit wurden, das waren nicht mehr soviele.
Meine Stiefmutter – ganz sicher des Kommunismus unverdächtig – ist auch Donauschwäbin. Das heiβt, sie lebte auf der serbischen Seite in Apatin. Sie verbrachte nach der Befreiung Jugoslawiens ein paar Jahre in einem sovietischen Arbeitslager. Sie hat sich zum Teil dabei die Zehen abgefroren. Das Ganze war kein Honigschlecken.
Laut ihrer eigenen Schilderung, war das so zwangsweise nicht. Sie hätte sich dem durchaus entziehen können. Man forderte sie auf, als Deutsche beim Wiederaufbau der zerstörten Sowjetunion zu helfen. Es war dann so hart, wie sie es sich nicht vorgestellt hatte, wobei sie gleichzeitig einräumt, daβ das sowjetische Volk in dem zertrümmerten Land auch nicht besser lebte als sie im Lager. Die Menschen dort waren sehr solidarisch mit den Lagerinsassen und teilten häufig mit ihnen, was sie hatten. Die Lage verbesserte sich dann langsam. Allmáhlich gab es dann z.B. Kino oder wo man sonst ausgehen konnte. Das hat sie immer wieder erzählt. Sie hat den Rest ihres Lebens eine Rente aus der Sowjetunion bezogen als Entschädigung für die körperlichen Folgeschäden.
Ich bin grundsätzlich gegen Verteibungen. Dabei ist es nun schlechterdings unmöglich „Vertriebene” des groβdeutschen Typs vor ihrer eigenen völkerfeindlichen Parteilichkeit zu schützen.
Ich als Deutscher – und das bin ich allemal – schlage denen das eine Wort um die hoffärtige Fresse, dieses eine Wort, das sie ihr ganzes Leben lang nicht hören und wahr haben wollten: Verantwortung.
Sie sind nämlich noch sehr glimpflich davongekommen.
ULRICH AUS NIKARAGUA
Jobcenter schickt Schwerkranken in den Gartenbau
Jobcenter verpflichtet Hartz IV beziehenden Schlaganfallpatienten im Gartenbau zu arbeiten
25.06.2015
Hannover. Nach Informationen der Linken in Hannover schickt das örtliche Jobcenter einen schwerkranken Hartz IV Bezieher zur körperlichen Schwerstarbeit in den Gartenbau. Der Betroffene soll dafür obendrein nur einen Euro pro Stunden im Rahmen einer sogenannten „Arbeitsgelegenheit“ (AGH) bekommen.
"Die Schikanen gegen ALG-II-Bezieher erreichen in der Region Hannover neue, bisher nicht gekannte Ausmaße", so Dirk Machentanz, Fraktionschef der LINKEN im Bezirksrat Linden-Limmer. B. Maurer (Name geändert) soll trotz eines zweimaligen Schlaganfalles als 1-Euro-Jobber in der Hölderlinstraße im Gartenbau eingesetzt werden. "Stadt und Region sind sich offenbar jetzt nicht mehr zu schade, schwerkranke ALG II Geldempfänger zur Schwerstarbeit einzusetzen. Damit sollen der Druck und die Schikanen weiter erhöht werden. Die Skrupellosigkeit vom Job-Center im Umgang mit den Betroffenen ist offenbar grenzenlos", erklärt Frank Pharao von den LINKEN in Linden-Limmer. Wenn der Betroffene sich weigert, drohen Sanktionen. Die Behörde kann Betroffene bei mehrmaligen „Verstößen“ bis auf 100 Prozent den Regelsatz kürzen.
Der Betroffene sagte: "Beim Job-Center in Hannover bekommt man wohl erst dann keine Jobs, wenn man sich mit dem Kopf unter dem Arm krankmeldet." Auf die Frage, ob denn überhaupt eine arbeitsmedizinische Untersuchung per Augenscheinnahme durch das Jobcenter vorgenommen wurde, sagte B. Maurer., dass er dazu noch keine Einladung bekommen hätte. Offensichtlich entscheiden Mitarbeiter des Jobcenters über den arbeitsmedizinisch zulässigen Einsatz, aber keine Ärzte. (sb)
Poststreik bedingt Geldnot bei Hartz IV-Beziehern
Jobcenter-Schecks kommen wegen des Poststreiks verspätet an
26.06.2015
Der Poststreik könnte mehrere hundert Hartz IV-Bezieher in Mecklenburg-Vorpommern in finanzielle Nöte bringen. Haben die Betroffenen kein Bankkonto, erhalten sie die monatliche Leistung per Scheck vom Jobcenter. Dieser wird per Post an die Hartz IV-Bezieher gesendet. Durch den Streik kommen aber zahlreiche Schecks nicht pünktlich an. Die Jobcenter haben unbürokratische Hilfe für die Betroffenen angekündigt.
Jobcenter haben unbürokratische Hilfe für Hartz IV-Bezieher angekündigt
Mitte nächster Woche beginnt der neue Monat. Die Miete und einige andere Beträge werden dann fällig. Hartz IV-Bezieher, die ihre Sozialleistung per Scheck erhalten, könnten in finanzielle Schwierigkeiten geraten, denn die Schecks werden mit der Post versendet und die streikt bekanntlich immer noch.
Damit den betroffenen nicht das Geld ausgeht, wollen die Jobcenter unbürokratisch helfen. „Wir werden sicherstellen, dass jeder seinen Lebensunterhalt bestreiten kann", erklärte Martin Greiner, Leiter des Jobcenter Nordwestmecklenburg, gegenüber dem „NDR“. Denjenigen, die keinen Scheck erhalten, würde ein Darlehen vom Jobcenter ausgezahlt. „Es gibt das Geld aber nicht doppelt", sagte Hagen Liedtke vom Jobcenter Ludwigslust-Parchim dem Sender. Das Darlehen werde auf den Scheck angerechnet. Die Kunden würden nicht allein gelassen. Die Jobcenter in Mecklenburg-Vorpommern rechnen aufgrund des Poststreiks mit vielen zusätzlichen Besuchern am kommenden Donnerstag, was zu längeren Wartezeiten führen kann.
Hartz IV-Bezieher, die Verlängerungsanträge per Post an das Jobcenter geschickt haben, sollten zur Sicherheit nachfragen, ob der Brief auch ankommen ist. Falls nicht, wollen die Behörden auch in diesem Fall unbürokratisch helfen. (ag)
Hartz IV: Nachtrag zu den Überprüfungsanträgen
Hier (http://www.gegen-hartz.de) berichteten wir über die Möglichkeit, Widersprüche und Überprüfungsanträge zu stellen, um sich nach dem Urteil des Sozialgerichts Gotha gegen Sanktion in Hartz IV zu wehren. Dort stand: "Wird im Jahre 2015 dieser Überprüfungsantrag gestellt können Sanktionen aus dem Jahre 2014 und 2015 auch nachträglich angefochten werden. Wird aber erst der Überprüfungsantrag im Jahre 2016 gestellt nur Sanktionen aus den Jahren 2015 und 2016. Sanktionen die vor 2014 erlassen wurden, können mit einem Überprüfungsantrag nicht mehr angegriffen werden." Das stimmt so nicht. Denn, diese Einschränkung gilt nur für begünstigende VAe.
"Die rückwirkende Überprüfung gemäß § 44 SGB X ist für Bescheide nach dem SGB II, mit welchen höhere Leistungen nach dem SGB II begehrt werden – also begünstigende VA –, nunmehr nur noch ein Jahr rückwirkend möglich.
Die Nachzahlung zu Unrecht nicht erhaltener Sozialleistungen wird damit auf das laufende Kalenderjahr und das vorhergehende beschränkt.
Rücknahme-/Aufhebungs- und Erstattungsbescheide sowie Sanktionsbescheide sind von der verkürzten Überprüfungsfrist nicht betroffen, da es sich hierbei nicht um begünstigende Verwaltungsakte handelt. Eine Überprüfung nach § 44 SGB X ist daher für diese Bescheide weiterhin rückwirkend für einen Zeitraum von 4 Jahren formlos möglich und sollte durch den Anwalt geprüft und durchgeführt bzw. dem Mandanten gegenüber angeraten werden.
Sollten in Folge des Überprüfungsverfahrens Leistungen nachgezahlt werden, ist im Interesse des Mandanten darauf zu achten, dass auch eine Entscheidung gemäß § 44 SGB I (Verzinsung) getroffen wurde. Diese erfolgt regelmäßig nicht, ist aber bis auf Ausnahmefälle von Amts wegen zu treffen." (Vgl. RAin Corinna Unger in Infobrief SGB II - Kurzmitteilungen für Praktiker 11/2012, 2) (Mit Dank an Williy)
Leih- und Teilzeitarbeit haben spürbare Folgen
Atypische Beschäftigung – Leiharbeit, Minijobs und Teilzeit – ist mit zahlreichen Nachteilen verbunden. Das belegt eine aktuelle Studie des Forschungszentrums Familienbewusste Personalpolitik (FFP) in Münster im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung. Demnach verdienen Minijobber und Teilzeitbeschäftigte nicht nur weniger, auch ihr Privat- und Familienleben leidet unter den Arbeitsmodellen, wie die Studienautoren Prof. Dr. Irene Gerlach, Dr. Regina Ahrens, Inga Laß und Henning Heddendorp berichten. Vor allem Frauen tragen laut der Untersuchung die damit verbundenen Risiken.
Frauen wählen Teilzeitarbeit häufig zugunsten der Familie
Im Rahmen der Studie untersuchten die Wissenschaftler, inwiefern atypische Beschäftigungsverhältnisse Partnerschaft und Familie, soziale Netzwerke und die gesellschaftliche Teilhabe beeinflussen. Für ihre Analyse zogen sie die Daten des Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) heran.
Der Studie zufolge ist atypische Beschäftigung nicht grundsätzlich negativ zu bewerten. Jedoch geht sie mit bestimmten Risiken einher. Während viele Beschäftigte in Minijobs und Teilzeit sich freiwillig für ein solches Arbeitsmodell entscheiden würden, sei das bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen und Leiharbeit nicht der Fall. Teilzeitarbeit würde häufig von Frauen ausgeübt, die sich zusätzlich um Kinder und Familie kümmerten, so die Forscher. Dennoch steckten auch hinter einer „oberflächlich gesehen“ freiwilligen Entscheidung oft „strukturelle Zwänge“. Dazu zählten etwa fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten und die schwierige Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei vielen Arbeitgebern.
Auch er Vergleich von teilzeitarbeitenden Müttern und teilzeitarbeitenden Vätern zeigt, dass die Frauen mehr Zeit in die Betreuung ihrer Kinder investieren. Zwar würden auch die Väter mehr Zeit als regulär Beschäftigte für ihre Kinder aufwenden, jedoch stellten die Wissenschaftler bei den Müttern „weitaus deutlichere Effekte“ fest. Und: Frauen in Teilzeitbeschäftigung seien abhängiger von ihrem Partner und im Fall einer Trennung schlechter abgesichert als normalbeschäftigte Frauen.
In vielen Partnerschaften herrscht weiterhin ein traditionelles Rollenbild
Die traditionellen Rollenbilder werden noch immer in vielen Partnerschaften gelebt. „Während normalbeschäftigte Männer zumeist eine Partnerin im Hintergrund haben, die ihnen den Rücken für das berufliche Engagement freihält“, seien Frauen mit Vollzeitjob meist ledig, schreiben die Forscher. In dieser Gruppe seien lediglich 38 Prozent der Frauen verheiratet, unter den Männern seien es 59 Prozent.
Atypische Beschäftigung belastet der Studie zufolge die Partnerschaft, denn unverheiratete Paare trennen sich wesentlich häufiger, wenn ein Partner in Leiharbeit beschäftigt ist oder wenn beide Partner atypischen Jobs nachgehen. Bei Verheirateten zeigt sich dieser Effekt dagegen nicht. „Hier scheint der höhere Institutionalisierungsgrad von Ehen für einen stärkeren Zusammenhalt bei beruflichen Belastungen zu sorgen“, berichten die Wissenschaftler.
Sie warnen zudem davor, dass atypische Beschäftigungsformen aufgrund der geringeren Erwerbsbeteiligung und des tendenziell geringeren Einkommens das Risiko von Altersarmut erhöhen. Leih und Teilzeitarbeitsmodelle verursachten sowohl volkswirtschaftlich als auch sozialpolitisch Folgekosten, die insbesondere in einer „alternden Gesellschaft“ nicht zu unterschätzen seien.
In Deutschland waren 2012 fast acht Millionen Menschen atypisch beschäftigt, wie aus Zahlen des Statistischen Bundesamts hervorgeht. Die WSI-Datenbank „Atypische Beschäftigung“, die der engeren Definition der Bundesagentur für Arbeit vom „Normalarbeitsverhältnis“ folgt, geht sogar von mehr als 13 Millionen aus. (ag)
Jobcenter lässt Schwerkranke im Stich
Skandal: Ein Ehepaar mit Behinderung könnte bald obdachlos sein, wenn das Jobcenter sich weiterhin weigert, die Kosten für den Umbau für ein behindertengerechtes Bad zu übernehmen
Edgar und Monika Verley sind verzweifelt. Obwohl das Jobcenter in Menden dem körperlich behinderten Ehepaar den Umzug in eine behindertengerechte Wohnung zugesagt hatte, macht das Amt nun doch einen Rückzieher. Zwar darf das Paar in die neue Wohnung umziehen, die Kosten für den Umbau eines behindertengerechten Badezimmers will das Jobcenter jedoch nicht mehr übernehmen. Aber ohne barrierefreies Bad können die Verleys nicht in die neue Wohnung einziehen. Da ihre alte Wohnung zum 31.7. gekündigt ist, befürchtet das Paar Ende Juli auf der Straße zu sitzen. „Das Jobcenter macht uns obdachlos“, so der Vorwurf von Herrn Verley im Gespräch mit der „WAZ“.
Die Verleys sind auf ein behindertengerechtes Bad angewiesen
Der 43-Jährige ist zu 100 Prozent gehbehindert. Er ist aufgrund einer Skelettdysplasie auf den Rollstuhl angewiesen. Auch seine Frau ist körperlich eingeschränkt. Zudem hatte Herr Verley der Zeitung zufolge kürzlich einen Herzinfarkt, von dem er sich eigentlich in Ruhe erholen müsste. Aber das Jobcenter Menden lässt ihm keine Ruhe. Denn der vorgesehene Umzug Ende Juli kann nicht stattfinden, wenn sich das Jobcenter weiterhin weigert, die Kosten für den Umbau eines behindertengerechten Badezimmers zu übernehmen. Dabei wurde die Behörde vor Unterschrift des Mietvertrages über alles informiert und hat dem Umzug auch zugestimmt. „Nachdem wir die Zusage vom Jobcenter hatten, haben wir unsere jetzige Wohnung gekündigt. Und zwar zum 31. Juli“, berichtet Herr Verley.
Das Badezimmer sei derzeit eine Großbaustelle, auf der allerdings niemand mehr arbeitet. „Über 7000 Euro Umbaukosten hängen in der Luft“, so der gehbehinderte Mann. „Ohne das Geld macht der Fliesenleger nicht weiter – und wir bekommen kein Badezimmer.“ Das Jobcenter lehnte den Kostenvoranschlag des Fliesenlegers über 6.430 Euro ab. „Das ist angeblich billiger zu bekommen, sagt das Jobcenter. Dabei haben wir den Preis schon um 3.000 Euro gedrückt“, so der 43-Jährige.
Das Ehepaar hat mittlerweile einen Eilantrag auf Rechtsschutz beim Sozialgericht in Dortmund gestellt, um das Jobcenter auf Zahlung der Fliesenlegerarbeiten zu verklagen. Eine andere Möglichkeit sehen die Verleys nicht mehr. „Das Badezimmer muss doch fertig werden. Ohne sanitäre Anlagen können wir dort unmöglich einziehen. Und zum 31. Juli müssen wir aus unserer jetzigen Wohnung raus“, berichtet Herr Verley. „Wenn das Jobcenter nicht zahlt, sind wir obdachlos.“
Das Paar hofft nun darauf, dass ihnen zustehende Leistungen auch gezahlt werden. Dem 43-Jährigen zufolge war dies aber bereits einige Male nicht der Fall. „Meiner Meinung nach ist so ein Verhalten verachtend gegenüber Menschen mit Behinderung.“
Verteidiger von Latife Adigüzel: Türkei ist es, die ausländische terroristische Organisationen unterstützt !
Geschrieben von Eugen Hardt
Der 2. Verhandlungstag im 129b-?Prozeß gegen Latife Adigüzel begann am vergangenen Donnerstag mit einem Paukenschlag. In einer persönlichen Erklärung wies Latife die Verdächtigungen der Bundesanwaltschaft zurück. Ihr Verteidiger RA Meister beantragte die sofortige Einstellung des Verfahrens, da die BA mit keinem Wort auf den Charakter des türkischen Staates eingegangen sei.
Nicht Latife unterstütze mit ihrer antifaschistischen politischen Aktivität eine ausländische terroristische Organisation sondern vielmehr der Killerstaat Türkei, der aktuell die fundamentalistisch-?faschistische Organisation „Islamischer Staat“ militärisch ausrüste und finanziere.
„Ich fordere die Einstellung des Verfahrens gegen mich. Für das Recht auf freie Organisierung — Freiheit für alle demokratischen und antifaschistischen politischen Gefangenen !“
Zu Beginn der Verhandlung verliest Latife eine Erklärung. In dieser schilderte sie zunächst ihren persönlichen Werdegang. Groß geworden in einer demokratisch eingestellten alevitisch-?kurdischen Familie sei diese vielfältigen Verfolgungen ausgesetzt gewesen. 1938 habe ein Völkermord durch die türkische Regierung mit Unterstützung Deutschlands an den alevitischen Kurden stattgefunden.
Selbst die „Frankfurter Rundschau“ habe dazu geschrieben, daß 70.000 Aleviten umkamen und weitere 50000 deportiert wurden. In ihrem Heimatdorf sei kürzlich ein Massengrab aus dieser Zeit gefunden worden u.a. mit den Gebeinen ihres Urgroßvaters. Auch in den folgenden Jahrzehnten setzte der türkische Staat die blutige Unterdrückung der kurdischen Aleviten fort. Tausende Menschen wurden getötet, eingesperrt, verbannt und gefoltert. Als Jugendliche habe sie nach dem Militärputsch 1980 erlebt, daß viele Verwandte wegen ihrer fortschrittlichen und linken Gesinnung eingesperrt und gefoltert wurden. Die Verantwortlichen seien bis heute nicht bestraft worden und ihre Nachfolger stellten heute die Führung von Militär, Justiz und Polizei. Sie sei in ihrer Kindheit und Jugend so von einem Klima der Angst, Unterdrückung, Vergewaltigung und Folter geprägt worden.
In Deutschland habe sie Kontakt zu antifaschistischen Menschen und Gruppen bekommen und habe heute Freundinnen und Freunde aus sozialen Bewegungen, Gewerkschaften, Frauenorganisationen und linken Gruppen. Viele waren aus der Türkei vor der Militärjunta geflohen. Ihnen habe sie durch Dolmetschen bei der Wohnungs– und Arbeitssuche geholfen. So lernte sie auch Mitglieder der Menschenrechtsorganisation TAYAD kennen. Die „Junge Welt“ schrieb dazu, daß TAYAD eine lange Tradition habe. Beim Militärputsch seinen in der Türkei 260000 Menschen verhaftet worden. Täglich seien Menschen auf der Straße ermordet worden. Folter und Demütigungen seien in den Gefängnissen an der Tagesordnung gewesen. Die Angehörigen der politischen Gefangenen, die diesen Angriffen am stärksten ausgesetzt gewesen seien, hätten sich in TAYAD zusammengeschlossen, um gegen die unmenschlichen Haftbedingungen zu protestieren.
Latife führte weiter aus, sie habe sich in Deutschland für humanistische, politische und soziale Ziele engagiert und insbesondere gegen die Unterdrückung der Frauen. Sie sei nicht Mitglied einer politischen Partei; das gelte auch für die DHKP-?C. Es sei nicht richtig, wenn dies in der Anklageschrift behauptet würde. Sie habe sich für die Rechte der Migranten und antifaschistisch engagiert. Dazu habe sie sich an der Gründung von Vereinen beteiligt, in denen sich Migranten zusammenschließen konnten. Die Anatolische Föderation sei 2004 als deren Dachverband gebildet worden. Ziel der AFsei es, Freiheit und demokratische Rechte von Migranten aus der Türkei zu verteidigen und den Bezug zur anatolischen Kultur bei der jungen Generation wieder herzustellen. Konfrontiert mit vielen wirtschaftlichen und politischen Problemen in Deutschland büßten diese Menschen den gewohnten kollektivistischen Lebensstil, ihre Identität und Lebensfreude ein.
Migranten hätten selbstverständlich das Recht, sich als Gruppe politisch zu äußern, wenn man bedenke, wie häufig Migranten Opfer rassistischer Übergriffe und Brandstiftungen seien. Die AF sei besonders auch gegen die NSU aktiv und fordere die Aufdeckung der Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz und der deutschen Polizei. Dies sei die politische Basis, auf der sich die AFbewege. Die Gründung der AF sei über einen demokratischen Prozeß erfolgt. 2009 sei sie von verschiedenen Städten und Ländern zur Vorsitzenden den demokratischen Prinzipien entsprechend gewählt worden.
Die AF kämpfe gegen Rassismus und Faschismus jeglicher Art und setze sich für soziale, politische und kulturelle Rechte der Migranten in Deutschland ein. Nach den zahlreichen Morden der NSU und dessen Unterstützung durch den Verfassungsschutz habe man insbesondere Rassismus und Faschismus bekämpft. In diesem Rahmen hätten auch Demos stattgefunden unter dem Motto „Der Verfassungsschutz soll aufgelöst werden, kein Platz für Nazis“. Die Kampagne gegen die NSU und den Verfassungsschutz laufe weiter.
Die AF habe Demos, Infostände und Veranstaltungen organisiert sowie Flugblätter verteilt. Dabei habe es sich stets um rechtmäßig angemeldete und legal geführte Aktivitäten gehandelt. Als Vorsitzende habe sie mit Menschen aus verschiedenen Richtungen Kontakte geknüpft.
Die AF setze sich gegen jede Art von Ungerechtigkeit ein und auch für die Rechte der politischen Gefangenen in Deutschland und weltweit. Hierzu habe man viele Aktionen durchgeführt, die alle rechtmäßig bei den Behörden angemeldet worden seien.
Viele Migranten kämen aus Ländern, in denen Diktatur und Armut herrschten. Sie seien nach Deutschland geflohen in ein Land, von dem sie meinten, es werde demokratisch regiert. Sie selbst als Vorsitzende käme auch aus so einem Land, in dem es weder Menschrechte gäbe noch Menschenwürde und die Menschen gefoltert und hingerichtet würden. Das passiere auch durch die heutige Regierung.
Sehr viele Familien seien aus diesen Gründen nach Deutschland gekommen, um Zuflucht und Schutz zu suchen und in einem demokratischen Land friedlich zu leben. Sie hätten versucht sich in Deutschland zu integrieren, doch hätten sie dabei große Schwierigkeiten. Ein großes Problem der Migranten seien Arbeitslosigkeit, Rassismus, Kriminalität, Drogen und Glücksspiel. Die AF wolle diese Probleme zusammen mit den Migrantenfamilien lösen.
Organisierung sei ein demokratisches Grundrecht der Demokratie. Die Föderation habe von diesem Grundrecht Gebrauch gemacht. Sie als Vorsitzende der AF betrachte die §129a und b als Gesinnungsstrafrecht und als menschenverachtend. Politisch aktive Menschen, die sich gegen Faschismus und die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit faschistischen Kräften wendeten, würden nach Belieben verhaftet, eingesperrt und isoliert.
Es handele sich letztlich um eine gegen die deutsche Verfassung und die Menschenrechte verstoßene Handlung, daß sie auf der Grundlage von Behauptungen und Mutmaßungen als Mitglied einer terroristischen Vereinigung hingestellt werde, als jemand, der eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen solle. Ein Verdacht werde gestreut, um einen Menschen, der seit Jahrzehnten öffentlich politisch gearbeitet habe und dessen Tätigkeit auch immer öffentlich bekannt gewesen sei, zu verhaften und mit Auflagen an einen Ort zu binden und seine Bewegungsfreiheit einzuschränken.
Das betrachte sie als ungerecht, unmenschlich und rechtlich unzulässig. Die AF habe nicht gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstoßen.
Latife schließt mit den Worten:
„Deshalb fordere ich die Einstellung des Verfahrens gegen mich. Für das Recht auf freie Organisierung — Freiheit für alle demokratischen und antifaschistischen politischen Gefangenen !“
Angesichts dessen, daß die Bundesanwaltschaft Latife keinerlei konkrete Gesetzesverstöße vorwerfen kann, müsste das Verfahren umgehend eingestellt werden. Die Argumentation der Bundesanwälte läßt sich so zusammenfassen:
Behauptung 1: Die DHKP-?C ist eine terroristische Organisation, weil sie auch militant gegen den türkischen Faschismus kämpft. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Charakter der türkische Staat hat.
Behauptung 2: Die Anatolische Föderation ist eine Tarnorganisation der DHKP-?C, deren Zweck darin besteht, Gelder für den bewaffneten Kampf zu sammeln und Kämpfer zu rekrutieren. Als Beweis wird allein der Umgang mit Geldern als solcher aufgeführt, also z.B. der Verkauf von Eintrittskarten für Musikkonzerte.
Behauptung 3: Latife muss als Vorsitzende leitende Funktionärin der DHKP-?C sein, weil für die Leitung einer Tarnorganisation nur Funktionäre in Betracht kommen. Eine konkrete Beweisführung ist darum nicht erforderlich.
Sollte es zu einer Beweisaufnahme kommen, entsteht eine groteske Situation: Mittels Materialien polizeilicher Überwachung wird die demokratische legale politische Arbeit von Latife und der AF„bewiesen“ werden, also angemeldete Demonstrationen, Veranstaltungen, Konzerte etc. „Bewiesen werden soll damit das, wozu sich Latife öffentlich bekennt, bewiesen werden soll, was öffentlich und legal stattfand und wozu Latife sich ausdrücklich bekennt. Dies wird ihr dann sicherlich als „Geständnis“ ausgelegt werden.
Gleichzeitig soll mit dieser Art „Beweisaufnahme“ die Unterstützung einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ bewiesen werden und damit antirassistische und antifaschistische Arbeit kriminalisiert werden. Der Zusammenhang mit „Terror“ wird allein durch die nicht weiter hinterfragbaren Behauptungen hergestellt, die DHKP-?C sei eine terroristische Organisation, die AF ihre Tarnorganisation und Latife könne als Vorsitzende einer solchen nur Funktionärin der DHKP-?C sein.
Eine solche Konstruktion und eine solche Beweisaufnahme sind offensichtlich ebenso überflüssig wie bizarr.
„Nach der Logik der Staatsanwaltschaft war Mandela ein Terrorist, weil er den bewaffneten Kampf gegen das südafrikanische Regime unterstützte“
Nach der Verlesung der Erklärung von Latife stellt ihr Verteidiger, RA Meister, den Antrag, das Verfahren wegen „nicht behebbarer Verfahrenshindernisse und Verstößen gegen das Rechtsstaats– und Verhältnismäßigkeitsprinzip“ einzustellen sowie den Haftbefehl gegen Latife aufzuheben.
Die Begründung dieses Antrags erfolgt erfreulich politisch. Er befasst sich mit der Frage der Bewertung des bewaffneten Kampfes. Seinen Ausführungen zufolge ist allein das türkische Regime anzuklagen wegen „Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ (§129b). Somit gehöre nicht Latife, sondern die Türkei angeklagt. Mit der Beantwortung der Frage des Charakters des türkischen Regimes steht und fällt die Anklage der Bundesanwaltschaft. Handelt es sich bei der Türkei um ein diktatorisches Regime, welches ausländische Terrororganisationen wie den „Islamischen Staat“ unterstützt, ist ein bewaffneter Kampf gegen ein solches Regime kein Terrorismus sondern legitimer Widerstand.
Zunächst stellt RA Meister fest, daß die Bundesanwälte nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, auch zugunsten eines Beschuldigten ermittelt hätten. Aus der Anklageschrift gehe hervor, daß dies unterlassen worden sei und auch seitens des Gerichts keine entsprechenden Schritte eingeleitet wurden. Weder in der Anklageschrift, noch in den Ermittlungsunterlagen sei eine Bewertung des Charakters des in der Türkei bestehenden Regimes vorgenommen worden. Rechtspositivistisch seien Vorgänge in der Türkei losgelöst von den dort bestehenden gesellschaftlichen Verhältnissen aufgezählt worden. Die sogenannte Beweisführung stütze sich allein auf Informationen des türkischen Geheimdienstes und der türkischen Polizei.
Auch die Bewertung der DHKP-?C könne nicht losgelöst von den bestehenden Verhältnissen und der Geschichte der Türkei vorgenommen werden. Entsprechend der Logik der Anklageschrift hätten auch die Widerstandskämpfer als „Terroristen“ verfolgt werden müssen, die 1942 Heydrich, den Mann Hitlers für die Endlösung der Judenfrage, töteten. Ein anderes Beispiel sei Mandela. Auch hier bedeute die Logik der Staatsanwaltschaft, dem Urteil des rassistischen südafrikanischen Gerichts zu folgen, welches Mandela wegen „Terrorismus“ zu lebenslanger Haft verurteilte. In seinem Schlusswort habe Mandela ausführlich die Notwendigkeit des bewaffneten Kampfes begründet.
Auch der Europäische Gerichtshof sei in einem Verfahren mit Bezug zu PKK und DHKP-?C auf die Frage der Bewertung von Regimen eingegangen. Dort heißt es zur Frage der Bewertung von Organisationen, bzw. deren Unterstützung als „terroristisch“:
„Es ist nicht zu leugnen, daß diese Prüfung eher noch als in rechtlicher in ethischer — zumal die Vorstellung einer innerhalb bestimmter Grenzen legitimen Gewaltanwendung mitschwingt — und politischer Hinsicht komplex und heikel ist. Bei dieser Prüfung wird kaum von einem Werturteil über die Beweggründe für die Handlung abgesehen werden können….Eine bestimmte Tat kann z.B. anders zu begründen sein, wenn sie im Rahmen des Widerstands gegen ein Regime begangen wird, das totalitär, kolonialistisch, rassistisch oder für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist….“ (Az. C-?57/?09 und C-?101/?09).
Weiter heißt es in dem Text:
„Erstens sind die Natur, der Aufbau, die Organisation, die Aktivitäten und die Methoden der betreffenden Vereinigung sowie der politische, wirtschaftliche und soziale Kontext zu untersuchen, in dem diese Vereinigung in dem Zeitraum operierte, in dem der Betroffene ihr Mitglied war“.
Eine solche Prüfung finde man an keiner Stelle der Anklageschrift, obwohl es eine Vielzahl von Informationen gäbe, die sich direkt auf die DHKP-?C beziehen. So habe der „Tagesspiegel“ am25.10.2008 geschrieben:
„Killer im Dienst des türkischen Staates. Ein Expolizist sagt, er habe in den 80ern und 90ern im Kurdengebiet etwa 1000 Menschen getötet. Ayhan Carkin ist stolz auf seine Ausbildung bei einer Spezialeinheit der türkischen Polizei….“Es kann sein, daß ich im Kampf gegen den Terror etwa1000 Menschen getötet habe“. Alle Morde seien im Auftrag des Staates verübt worden.“
Auch unter der gegenwärtigen Regierung werde diese Praxis ungehindert fortgesetzt. Im Sommer2012 sei Sedat Selim Ay zum stellvertretenden Polizeipräsidenten von Istanbul ernannt worden. Er sei jahrelang Leiter der Abteilung ´Terrorbekämpfung‚ gewesen und gelte als einer der gefürchtesten Folterer des Landes.
Weiter führte RA Meister aus, daß immer wieder die Türkei durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen schwerer Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundsätze mit Bezug zu Menschen, die der DHKP-?C angehören sollen, verurteilt worden sei. Nach dem Militärputsch 1980seien zehntausende von Angehörigen/?Sympathisanten der DHKP-?C festgenommen, gefoltert und ermordet worden. Die Tageszeitung Milliyet habe kürzlich eine „Offizielle Bilanz der Junta vom 12. September“ veröffentlicht, aus der nachfolgend zitiert werde:
„Das TBMM (türkisches Parlament) sowie die politischen Parteien wurden geschlossen und enteignet, –das Grundgesetz wurde aufgehoben,
- 650.000 Personen wurden verhaftet,
- 1.683.000 wurden polizeilich festgenommen
- In 210.000 Verfahren wurden 230.000 Personen verurteilt
- Für 7000 Personen wurde das Todesurteil vor Gericht gefordert
- 517 Personen wurden zum Tode verurteilt
- Die Todesurteile von 50 Personen wurden vollstreckt
- 71.000 Personen wurden nach dem TCK (türkisches Strafgesetz) §141,142 und 163 verurteilt
- 98.404 Personen kamen nachweislich bei der Folter ums Leben
- 388.000 Personen erhielten ein Passverbot
- 300 Personen kamen bei einem verdächtigen Tod um
- 171 Personen kamen nachweislich bei der Folter ums Leben
- 937 Filme wurden verboten, weil sie für „bedenklich gehalten wurden
- 23.677 Vereine wurden geschlossen
- 39 Tonnen Zeitungen und Zeitschriften wurden vernichtet
- In den Gefängnissen kamen 299 Personen ums Leben
- 144 Personen kamen bei „verdächtigen Umständen“ ums Leben“
RA Meister: Das findet in der Anklageschrift nicht einmal Erwähnung !
Über spätere Ereignisse berichte die Zeitschrift „2000´e Dogru“, daß ein staatliches Exekutionskommando unter Leitung der für die großen Städte zuständigen Ibrahim Sahin und Mehmet Agar gebildet wurde. In Kurdistan habe der Polizist Mahmut Yildirim Dorfbewohner gezwungen Exkremente zu essen und auf dem Dorfplatz Menschen hingerichtet. 1987 sei die Kontraguerilla JITEMneu gegründet worden. Diese Organisation dürfte Menschen töten, foltern, verschwinden lassen und eigene Untergrundorganisationen gründen. Gezielt sei man so gegen die DHKP-?C vorgegangen.
In Kurdistan sei vom Staat die Terrorgruppe Hisbollah gebildet worden, die angeblich aus religiösen Gründen fortschrittliche Menschen aus der kurdischen Bewegung exekutiert habe. Weiterhin hätten Polizei und Geheimdienst ihre Morde unter dem Namen Hisbollah ausgeführt, Bomben gezündet und diese Taten dann der DHKP-?C untergeschoben.
Mit auf die Hisbollah gehe auch die faschistische Organisation „Islamischer Staat“ zurück, die mit Hilfe der westlichen Staaten groß geworden sei und aktuell mit klarer Unterstützung und Hilfe durch die Türkei blutigen Terror im nahen Osten ausübe.
Die vollständige Ignoranz der Menschenrechtssituation in der Türkei durch die Staatsanwaltschaft sei ein schwerwiegender Verstoß gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens, der nicht wieder gut gemacht werden könne. Wegen dieses Verfahrenshindernisses sei der Prozeß einzustellen.
Politisches Ziel des Prozesses
Der vorsitzende Richter machte sofort nach Verlesung des Antrages deutlich wie er zu entscheiden gedenkt. Die Ignorierung des gesellschaftlichen Hintergrundes und der Bewertung des Charakters des türkischen Staates und der Tätigkeit der DHKP-?C in schriftlicher Form der Anklageschrift müsse nicht bedeuten, daß dies in der weiteren mündlichen Verhandlung nicht nachgeholt werden könne. Damit beschönigte er den offensichtlichen Verstoß der Staatsanwaltschaft gegen die gesetzliche Vorschrift, auch zum Vorteil des Beschuldigten zu ermitteln.
Durch den politischen Vorstoß von RA Meister steht das Gericht vor der Situation, daß die Bewertung des Charakters des türkischen Regimes prozeßentscheidend wird. Wenn es sich um einen „Killerstaat“ handelt ist der bewaffnete Kampf legitim. Andernfalls steht das Gericht vor der Aufgabe, inhaltlich zu belegen und auszuführen, was an den vorgetragenen historischen und politischen Fakten unrichtig ist und die Türkei als demokratischen Rechtsstaat hinzustellen. Auf diese Weise ist nicht mehr Latife die Angeklagte sondern das türkische Regime.
Ganz sicher wird das Gericht den bewaffneten Kampf in der Türkei nicht als legitim einstufen; die Folgen für die deutsche Außen– und Militärpolitik wären unabsehbar. Interessant wird aber die Art und Weise sein, in der das Gericht versuchen wird aus einem Killerstaat einen demokratischen Rechtsstaat zu machen.
Davon gänzlich unabhängig ist die Beantwortung der Frage, was Latifes legale antifaschistische und antirassistische Tätigkeit mit der DHKP-?C zu tun hat. Nach Stand der Dinge läuft es darauf hinaus, politische Kritik am türkischen System nur deshalb als „Unterstützung einer ausländischen terroristischen Organisation“ anzusehen, weil eine ähnliche oder gleiche Kritik auch von der DHKP-?Cgeäußert wird.
So entsteht ein direkter Zusammenhang zur Bewertung des Charakters der Türkei: Ziel des Prozesses seitens des Staates und seines politischen Obergerichts ist die Unterstützung des ausländische klerikalfaschistische Terrorgruppen anleitenden Staates Türkei und die Kriminalisierung nicht nur von türkischen Widerstandskämpfern sondern von allen Menschen, die das türkische Regime als das bezeichnen was es ist, einen Unrechtsstaat, der nach innen diktatorisch und menschenrechtsverachtend und nach außen terroristisch agiert.
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