Montag, 29. Juni 2015

Vertreibungen

Von Ulrich aus Nikaragua Grundsätzlich bin ich gegen jede Vertreibung. Wie ist das nun also mit jenen Deutschen, die vor dem zweiten Weltkrieg in Ostpreuβen, Schlesien, im Banat etc. lebten und das danach nicht mehr tun konnten? Grundsätzlich als Kommunist gehe ich davon aus, dass die führenden Genossen der kommunistschen Parteien sich was dabei gedacht haben. Ich bin sicher, dass sie, genau wie ich auch, grundsätzlich gegen jede Verteibung waren, als sie bestimmte Entscheidungen diesbezüglich durchführten. Wenn es also ums Denken geht, muss man ganz genau den Finger auf jeden Posten legen und fragen: Wie kommt der da hin? (Unser geliebter Brecht) Posten Nr. 1: Nichts dabei gedacht haben sich offenbar überwiegende und flächendeckende Teile dieser Deutschen im Osten als sie frenetisch die Völkermordpolitik des heimischen Reiches aktiv oder aklamierend bis sehnsüchtig unterstützten. Und das taten sie! Das ist ein schwer zu schluckender, aber harter Fakt. Laut Wikipedia haben ein erheblicher Teil der banater Schwaben in der SS gedient oder sonst wie diesem unsäglichen deutschen Völkermordregime Beifall gezollt. (Einige Hundert haben sich aber auch den Partisanen angeschlossen und die wurden nicht „vertrieben” oder enteignet.) Es ist manchmal ein geistiger Kraftakt, sich in dieses die Phantasie übersteigende Leiden der Millionen in den Gaskammern verröchelnden und die Verzweiflung der sonst irgendwie ihres Lebensrechts und ihrer Lebensaussicht beraubten vorzustellen. Eines ist aber völlig klar: die Opfer konnten hinterher nur eins sagen: NIE WIEDER! Nur das konnten sie sagen – und konsquent durchführen. Den noch immer fruchtbaren Schoβ aus dem das kroch, musste man sich, soweit wie es geht, vom Hals halten. Und dieser Schoβ hat – in diesem Fall – ein deutsches Gesicht und auch das Gekrochene – da ist nichts zu machen. Und wer sich bei Rassismus und Völkermord nichts denkt, kann hinterher keine Toleranz erwarten, als ob er es nicht gewesen wäre. Das ist doch die tumb-taube Dreistheit des deutschen Michels, der – geistig faul und impotent – nur seinen eigenen Bauchnabel beschaut und für den die „Anderen” auf eine so gleichgültige und so unempfindliche Art einfach nicht gelten, dass einem das Frösteln kommt. Die „Anderen” muβ er dann feststellen: Die Völker des Ostens, zum Beispiel -, fanden das Alles nicht so lustig, wie er. Sie hatten die Dreistheit auch leben zu wollen. Wenn mir – als „Untermensch” – dieses „Untermenschenschicksal” passiert wäre, wäre es mir ganz sicher auch tausendmal scheiβegal, ober der da vorher gelebt hat oder nicht – nur weg damit. NIE WIEDER! Aber ganz, ganz sicher. Das ist die einzigstmögliche logische Reaktion. Das hat auβer mit Gerechtigkeit vor Allem etwas mit Selbstschutz zu tun. Denen das weh tat, trugen auch die Verantwortung. Nein? Posten Nr.2: Das fing ja nicht mit dieser „Vertreibung” an. Da war ja vorher schon was passiert und zwar gar nicht niedlich: Nämlich die völkermordende Vertreibung der Ostvölker durch deutschtümelnde Nazis – mit der angekündigten Aussicht, daβ sie als „lebensunwertes Leben” nur Ciclon B erwartet – im besten Fall, ein tierhaftes Sklavendasein. In ihr enteignetes Eigentum zogen nun die „deutschen Herrenmenschen” ein. Der Teil des Films wird immer ausgeblendet. Als die Rote Armee Hitler das Genick brach, wurde der Spieβ umgedreht. Und jetzt war plötzlich Schluβ mit lustig. Jetzt gings andersrum.Und vergleichsweise ging es ja dann den ehemaligen „Herrenmenschen” dann nicht so schlecht – trotz „Vertreibung”. Sie konnten ja frei leben und ziemlich gut – daheim im Reich, das jetzt eine Bundesrepublik war. Das Leben der „Anderen” – hingegen – war nämlich zu Asche geworden – im Krematorium nach der Gaskammer. In den fünfziger Jahren wurden dann sowieso die meisten Bestimmungen gegen sogenannte Volksdeutsche aufgehoben. Die Lage normalisierte sich. Gemessen an den Fakten ist das reichlich groβzügig und ausgesprochen humanistisch Da wurde sicher enteignet. Aber für wen? Für die geschundenen Völker! Wer wurde enteignet? Die Schinder und ihre Mitläufer! Posten Nr. 3: Wer wurde nun wirklich vertrieben? Zunächst war es das tausendjährige Reich, das die Ostkolonisatoren zu tausenden heimholte. Dann, als die rote Panzerfaust der Sovietvölker unter Führung Stalins „ante portas” war, trieb das Nazi-Deutschland Hunderttausende – oder verbrachte sie – mit einer völlig verantwortungslosen Greuelpropaganda nach Westen. Sicher war es auch das schlechte Gewissen um das, was sie getan oder gelassen hatten, und herrenmenschliche Abscheu vor den „mordenden Horden asiatischer Untermenschen”. Allemal aber war es ihr höchsteigenes und persönliches Gespinst, das sie trieb. Bei diesem verantwortungslosen und fliehenden, und völlig unnötigen Massenwahnsinn kamen abertausende ums Leben. Dafür kann nun kein „abscheulicher Kommunist” rein gar nichts. Aber sie – die „Vertiebenen” tun so, als ob. Sie waren keine Täter. Und jetzt hat dieser Alptraum von geistiger Struktur auch noch einen Nobelpreis bekommen. Oh, Deutschland, arme Mutter! (Verteibt mich doch bitte auch ein biβchen – nach rechts! – Das lohnt sich so.) (Hier im sandinistischen Nikaragua war es auch ein Bombengeschäft als politischer Flüchtling zu gelten, auch wenn dich nicht mal Deine Schwiegermutter verfolgte. Das wurde richtig gut bezahlt von den entsprechenden Organisationen. Viele haben das mehrmals wiederholt, einschlieβlich Repatriierung) Wer also noch übrig blieb, als diese Gebiete im Osten befreit wurden, das waren nicht mehr soviele. Meine Stiefmutter – ganz sicher des Kommunismus unverdächtig – ist auch Donauschwäbin. Das heiβt, sie lebte auf der serbischen Seite in Apatin. Sie verbrachte nach der Befreiung Jugoslawiens ein paar Jahre in einem sovietischen Arbeitslager. Sie hat sich zum Teil dabei die Zehen abgefroren. Das Ganze war kein Honigschlecken. Laut ihrer eigenen Schilderung, war das so zwangsweise nicht. Sie hätte sich dem durchaus entziehen können. Man forderte sie auf, als Deutsche beim Wiederaufbau der zerstörten Sowjetunion zu helfen. Es war dann so hart, wie sie es sich nicht vorgestellt hatte, wobei sie gleichzeitig einräumt, daβ das sowjetische Volk in dem zertrümmerten Land auch nicht besser lebte als sie im Lager. Die Menschen dort waren sehr solidarisch mit den Lagerinsassen und teilten häufig mit ihnen, was sie hatten. Die Lage verbesserte sich dann langsam. Allmáhlich gab es dann z.B. Kino oder wo man sonst ausgehen konnte. Das hat sie immer wieder erzählt. Sie hat den Rest ihres Lebens eine Rente aus der Sowjetunion bezogen als Entschädigung für die körperlichen Folgeschäden. Ich bin grundsätzlich gegen Verteibungen. Dabei ist es nun schlechterdings unmöglich „Vertriebene” des groβdeutschen Typs vor ihrer eigenen völkerfeindlichen Parteilichkeit zu schützen. Ich als Deutscher – und das bin ich allemal – schlage denen das eine Wort um die hoffärtige Fresse, dieses eine Wort, das sie ihr ganzes Leben lang nicht hören und wahr haben wollten: Verantwortung. Sie sind nämlich noch sehr glimpflich davongekommen. ULRICH AUS NIKARAGUA

Jobcenter schickt Schwerkranken in den Gartenbau

Jobcenter verpflichtet Hartz IV beziehenden Schlaganfallpatienten im Gartenbau zu arbeiten 25.06.2015 Hannover. Nach Informationen der Linken in Hannover schickt das örtliche Jobcenter einen schwerkranken Hartz IV Bezieher zur körperlichen Schwerstarbeit in den Gartenbau. Der Betroffene soll dafür obendrein nur einen Euro pro Stunden im Rahmen einer sogenannten „Arbeitsgelegenheit“ (AGH) bekommen. "Die Schikanen gegen ALG-II-Bezieher erreichen in der Region Hannover neue, bisher nicht gekannte Ausmaße", so Dirk Machentanz, Fraktionschef der LINKEN im Bezirksrat Linden-Limmer. B. Maurer (Name geändert) soll trotz eines zweimaligen Schlaganfalles als 1-Euro-Jobber in der Hölderlinstraße im Gartenbau eingesetzt werden. "Stadt und Region sind sich offenbar jetzt nicht mehr zu schade, schwerkranke ALG II Geldempfänger zur Schwerstarbeit einzusetzen. Damit sollen der Druck und die Schikanen weiter erhöht werden. Die Skrupellosigkeit vom Job-Center im Umgang mit den Betroffenen ist offenbar grenzenlos", erklärt Frank Pharao von den LINKEN in Linden-Limmer. Wenn der Betroffene sich weigert, drohen Sanktionen. Die Behörde kann Betroffene bei mehrmaligen „Verstößen“ bis auf 100 Prozent den Regelsatz kürzen. Der Betroffene sagte: "Beim Job-Center in Hannover bekommt man wohl erst dann keine Jobs, wenn man sich mit dem Kopf unter dem Arm krankmeldet." Auf die Frage, ob denn überhaupt eine arbeitsmedizinische Untersuchung per Augenscheinnahme durch das Jobcenter vorgenommen wurde, sagte B. Maurer., dass er dazu noch keine Einladung bekommen hätte. Offensichtlich entscheiden Mitarbeiter des Jobcenters über den arbeitsmedizinisch zulässigen Einsatz, aber keine Ärzte. (sb)

Poststreik bedingt Geldnot bei Hartz IV-Beziehern

Jobcenter-Schecks kommen wegen des Poststreiks verspätet an 26.06.2015 Der Poststreik könnte mehrere hundert Hartz IV-Bezieher in Mecklenburg-Vorpommern in finanzielle Nöte bringen. Haben die Betroffenen kein Bankkonto, erhalten sie die monatliche Leistung per Scheck vom Jobcenter. Dieser wird per Post an die Hartz IV-Bezieher gesendet. Durch den Streik kommen aber zahlreiche Schecks nicht pünktlich an. Die Jobcenter haben unbürokratische Hilfe für die Betroffenen angekündigt. Jobcenter haben unbürokratische Hilfe für Hartz IV-Bezieher angekündigt Mitte nächster Woche beginnt der neue Monat. Die Miete und einige andere Beträge werden dann fällig. Hartz IV-Bezieher, die ihre Sozialleistung per Scheck erhalten, könnten in finanzielle Schwierigkeiten geraten, denn die Schecks werden mit der Post versendet und die streikt bekanntlich immer noch. Damit den betroffenen nicht das Geld ausgeht, wollen die Jobcenter unbürokratisch helfen. „Wir werden sicherstellen, dass jeder seinen Lebensunterhalt bestreiten kann", erklärte Martin Greiner, Leiter des Jobcenter Nordwestmecklenburg, gegenüber dem „NDR“. Denjenigen, die keinen Scheck erhalten, würde ein Darlehen vom Jobcenter ausgezahlt. „Es gibt das Geld aber nicht doppelt", sagte Hagen Liedtke vom Jobcenter Ludwigslust-Parchim dem Sender. Das Darlehen werde auf den Scheck angerechnet. Die Kunden würden nicht allein gelassen. Die Jobcenter in Mecklenburg-Vorpommern rechnen aufgrund des Poststreiks mit vielen zusätzlichen Besuchern am kommenden Donnerstag, was zu längeren Wartezeiten führen kann. Hartz IV-Bezieher, die Verlängerungsanträge per Post an das Jobcenter geschickt haben, sollten zur Sicherheit nachfragen, ob der Brief auch ankommen ist. Falls nicht, wollen die Behörden auch in diesem Fall unbürokratisch helfen. (ag)

Hartz IV: Nachtrag zu den Überprüfungsanträgen

Hier (http://www.gegen-hartz.de) berichteten wir über die Möglichkeit, Widersprüche und Überprüfungsanträge zu stellen, um sich nach dem Urteil des Sozialgerichts Gotha gegen Sanktion in Hartz IV zu wehren. Dort stand: "Wird im Jahre 2015 dieser Überprüfungsantrag gestellt können Sanktionen aus dem Jahre 2014 und 2015 auch nachträglich angefochten werden. Wird aber erst der Überprüfungsantrag im Jahre 2016 gestellt nur Sanktionen aus den Jahren 2015 und 2016. Sanktionen die vor 2014 erlassen wurden, können mit einem Überprüfungsantrag nicht mehr angegriffen werden." Das stimmt so nicht. Denn, diese Einschränkung gilt nur für begünstigende VAe. "Die rückwirkende Überprüfung gemäß § 44 SGB X ist für Bescheide nach dem SGB II, mit welchen höhere Leistungen nach dem SGB II begehrt werden – also begünstigende VA –, nunmehr nur noch ein Jahr rückwirkend möglich. Die Nachzahlung zu Unrecht nicht erhaltener Sozialleistungen wird damit auf das laufende Kalenderjahr und das vorhergehende beschränkt. Rücknahme-/Aufhebungs- und Erstattungsbescheide sowie Sanktionsbescheide sind von der verkürzten Überprüfungsfrist nicht betroffen, da es sich hierbei nicht um begünstigende Verwaltungsakte handelt. Eine Überprüfung nach § 44 SGB X ist daher für diese Bescheide weiterhin rückwirkend für einen Zeitraum von 4 Jahren formlos möglich und sollte durch den Anwalt geprüft und durchgeführt bzw. dem Mandanten gegenüber angeraten werden. Sollten in Folge des Überprüfungsverfahrens Leistungen nachgezahlt werden, ist im Interesse des Mandanten darauf zu achten, dass auch eine Entscheidung gemäß § 44 SGB I (Verzinsung) getroffen wurde. Diese erfolgt regelmäßig nicht, ist aber bis auf Ausnahmefälle von Amts wegen zu treffen." (Vgl. RAin Corinna Unger in Infobrief SGB II - Kurzmitteilungen für Praktiker 11/2012, 2) (Mit Dank an Williy)

Leih- und Teilzeitarbeit haben spürbare Folgen

Atypische Beschäftigung – Leiharbeit, Minijobs und Teilzeit – ist mit zahlreichen Nachteilen verbunden. Das belegt eine aktuelle Studie des Forschungszentrums Familienbewusste Personalpolitik (FFP) in Münster im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung. Demnach verdienen Minijobber und Teilzeitbeschäftigte nicht nur weniger, auch ihr Privat- und Familienleben leidet unter den Arbeitsmodellen, wie die Studienautoren Prof. Dr. Irene Gerlach, Dr. Regina Ahrens, Inga Laß und Henning Heddendorp berichten. Vor allem Frauen tragen laut der Untersuchung die damit verbundenen Risiken. Frauen wählen Teilzeitarbeit häufig zugunsten der Familie Im Rahmen der Studie untersuchten die Wissenschaftler, inwiefern atypische Beschäftigungsverhältnisse Partnerschaft und Familie, soziale Netzwerke und die gesellschaftliche Teilhabe beeinflussen. Für ihre Analyse zogen sie die Daten des Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) heran. Der Studie zufolge ist atypische Beschäftigung nicht grundsätzlich negativ zu bewerten. Jedoch geht sie mit bestimmten Risiken einher. Während viele Beschäftigte in Minijobs und Teilzeit sich freiwillig für ein solches Arbeitsmodell entscheiden würden, sei das bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen und Leiharbeit nicht der Fall. Teilzeitarbeit würde häufig von Frauen ausgeübt, die sich zusätzlich um Kinder und Familie kümmerten, so die Forscher. Dennoch steckten auch hinter einer „oberflächlich gesehen“ freiwilligen Entscheidung oft „strukturelle Zwänge“. Dazu zählten etwa fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten und die schwierige Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei vielen Arbeitgebern. Auch er Vergleich von teilzeitarbeitenden Müttern und teilzeitarbeitenden Vätern zeigt, dass die Frauen mehr Zeit in die Betreuung ihrer Kinder investieren. Zwar würden auch die Väter mehr Zeit als regulär Beschäftigte für ihre Kinder aufwenden, jedoch stellten die Wissenschaftler bei den Müttern „weitaus deutlichere Effekte“ fest. Und: Frauen in Teilzeitbeschäftigung seien abhängiger von ihrem Partner und im Fall einer Trennung schlechter abgesichert als normalbeschäftigte Frauen. In vielen Partnerschaften herrscht weiterhin ein traditionelles Rollenbild Die traditionellen Rollenbilder werden noch immer in vielen Partnerschaften gelebt. „Während normalbeschäftigte Männer zumeist eine Partnerin im Hintergrund haben, die ihnen den Rücken für das berufliche Engagement freihält“, seien Frauen mit Vollzeitjob meist ledig, schreiben die Forscher. In dieser Gruppe seien lediglich 38 Prozent der Frauen verheiratet, unter den Männern seien es 59 Prozent. Atypische Beschäftigung belastet der Studie zufolge die Partnerschaft, denn unverheiratete Paare trennen sich wesentlich häufiger, wenn ein Partner in Leiharbeit beschäftigt ist oder wenn beide Partner atypischen Jobs nachgehen. Bei Verheirateten zeigt sich dieser Effekt dagegen nicht. „Hier scheint der höhere Institutionalisierungsgrad von Ehen für einen stärkeren Zusammenhalt bei beruflichen Belastungen zu sorgen“, berichten die Wissenschaftler. Sie warnen zudem davor, dass atypische Beschäftigungsformen aufgrund der geringeren Erwerbsbeteiligung und des tendenziell geringeren Einkommens das Risiko von Altersarmut erhöhen. Leih und Teilzeitarbeitsmodelle verursachten sowohl volkswirtschaftlich als auch sozialpolitisch Folgekosten, die insbesondere in einer „alternden Gesellschaft“ nicht zu unterschätzen seien. In Deutschland waren 2012 fast acht Millionen Menschen atypisch beschäftigt, wie aus Zahlen des Statistischen Bundesamts hervorgeht. Die WSI-Datenbank „Atypische Beschäftigung“, die der engeren Definition der Bundesagentur für Arbeit vom „Normalarbeitsverhältnis“ folgt, geht sogar von mehr als 13 Millionen aus. (ag)

Jobcenter lässt Schwerkranke im Stich

Skandal: Ein Ehepaar mit Behinderung könnte bald obdachlos sein, wenn das Jobcenter sich weiterhin weigert, die Kosten für den Umbau für ein behindertengerechtes Bad zu übernehmen Edgar und Monika Verley sind verzweifelt. Obwohl das Jobcenter in Menden dem körperlich behinderten Ehepaar den Umzug in eine behindertengerechte Wohnung zugesagt hatte, macht das Amt nun doch einen Rückzieher. Zwar darf das Paar in die neue Wohnung umziehen, die Kosten für den Umbau eines behindertengerechten Badezimmers will das Jobcenter jedoch nicht mehr übernehmen. Aber ohne barrierefreies Bad können die Verleys nicht in die neue Wohnung einziehen. Da ihre alte Wohnung zum 31.7. gekündigt ist, befürchtet das Paar Ende Juli auf der Straße zu sitzen. „Das Jobcenter macht uns obdachlos“, so der Vorwurf von Herrn Verley im Gespräch mit der „WAZ“. Die Verleys sind auf ein behindertengerechtes Bad angewiesen Der 43-Jährige ist zu 100 Prozent gehbehindert. Er ist aufgrund einer Skelettdysplasie auf den Rollstuhl angewiesen. Auch seine Frau ist körperlich eingeschränkt. Zudem hatte Herr Verley der Zeitung zufolge kürzlich einen Herzinfarkt, von dem er sich eigentlich in Ruhe erholen müsste. Aber das Jobcenter Menden lässt ihm keine Ruhe. Denn der vorgesehene Umzug Ende Juli kann nicht stattfinden, wenn sich das Jobcenter weiterhin weigert, die Kosten für den Umbau eines behindertengerechten Badezimmers zu übernehmen. Dabei wurde die Behörde vor Unterschrift des Mietvertrages über alles informiert und hat dem Umzug auch zugestimmt. „Nachdem wir die Zusage vom Jobcenter hatten, haben wir unsere jetzige Wohnung gekündigt. Und zwar zum 31. Juli“, berichtet Herr Verley. Das Badezimmer sei derzeit eine Großbaustelle, auf der allerdings niemand mehr arbeitet. „Über 7000 Euro Umbaukosten hängen in der Luft“, so der gehbehinderte Mann. „Ohne das Geld macht der Fliesenleger nicht weiter – und wir bekommen kein Badezimmer.“ Das Jobcenter lehnte den Kostenvoranschlag des Fliesenlegers über 6.430 Euro ab. „Das ist angeblich billiger zu bekommen, sagt das Jobcenter. Dabei haben wir den Preis schon um 3.000 Euro gedrückt“, so der 43-Jährige. Das Ehepaar hat mittlerweile einen Eilantrag auf Rechtsschutz beim Sozialgericht in Dortmund gestellt, um das Jobcenter auf Zahlung der Fliesenlegerarbeiten zu verklagen. Eine andere Möglichkeit sehen die Verleys nicht mehr. „Das Badezimmer muss doch fertig werden. Ohne sanitäre Anlagen können wir dort unmöglich einziehen. Und zum 31. Juli müssen wir aus unserer jetzigen Wohnung raus“, berichtet Herr Verley. „Wenn das Jobcenter nicht zahlt, sind wir obdachlos.“ Das Paar hofft nun darauf, dass ihnen zustehende Leistungen auch gezahlt werden. Dem 43-Jährigen zufolge war dies aber bereits einige Male nicht der Fall. „Meiner Meinung nach ist so ein Verhalten verachtend gegenüber Menschen mit Behinderung.“

Vertei­di­ger von Lat­ife Adigüzel: Türkei ist es, die aus­ländis­che ter­ror­is­tis­che Organ­i­sa­tio­nen unter­stützt !

Geschrieben von Eugen Hardt Der 2. Ver­hand­lungstag im 129b-?Prozeß gegen Lat­ife Adigüzel begann am ver­gan­genen Don­ner­stag mit einem Pauken­schlag. In einer per­sön­lichen Erk­lärung wies Lat­ife die Verdäch­ti­gun­gen der Bun­de­san­waltschaft zurück. Ihr Vertei­di­ger RA Meis­ter beantragte die sofor­tige Ein­stel­lung des Ver­fahrens, da die BA mit keinem Wort auf den Charak­ter des türkischen Staates einge­gan­gen sei. Nicht Lat­ife unter­stütze mit ihrer antifaschis­tis­chen poli­tis­chen Aktiv­ität eine aus­ländis­che ter­ror­is­tis­che Organ­i­sa­tion son­dern vielmehr der Killer­staat Türkei, der aktuell die fundamentalistisch-?faschistische Organ­i­sa­tion „Islamis­cher Staat“ mil­itärisch aus­rüste und finanziere. „Ich fordere die Ein­stel­lung des Ver­fahrens gegen mich. Für das Recht auf freie Organ­isierung — Frei­heit für alle demokratis­chen und antifaschis­tis­chen poli­tis­chen Gefangenen !“ Zu Beginn der Ver­hand­lung ver­li­est Lat­ife eine Erk­lärung. In dieser schilderte sie zunächst ihren per­sön­lichen Werde­gang. Groß gewor­den in einer demokratisch eingestell­ten alevitisch-?kurdischen Fam­i­lie sei diese vielfälti­gen Ver­fol­gun­gen aus­ge­setzt gewe­sen. 1938 habe ein Völk­er­mord durch die türkische Regierung mit Unter­stützung Deutsch­lands an den alevi­tis­chen Kur­den stattgefunden. Selbst die „Frank­furter Rund­schau“ habe dazu geschrieben, daß 70.000 Ale­viten umka­men und weit­ere 50000 deportiert wur­den. In ihrem Heimat­dorf sei kür­zlich ein Mas­sen­grab aus dieser Zeit gefun­den wor­den u.a. mit den Gebeinen ihres Urgroß­vaters. Auch in den fol­gen­den Jahrzehn­ten set­zte der türkische Staat die blutige Unter­drück­ung der kur­dis­chen Ale­viten fort. Tausende Men­schen wur­den getötet, einges­perrt, ver­bannt und gefoltert. Als Jugendliche habe sie nach dem Mil­itär­putsch 1980 erlebt, daß viele Ver­wandte wegen ihrer fortschrit­tlichen und linken Gesin­nung einges­perrt und gefoltert wur­den. Die Ver­ant­wortlichen seien bis heute nicht bestraft wor­den und ihre Nach­fol­ger stell­ten heute die Führung von Mil­itär, Jus­tiz und Polizei. Sie sei in ihrer Kind­heit und Jugend so von einem Klima der Angst, Unter­drück­ung, Verge­wal­ti­gung und Folter geprägt wor­den. In Deutsch­land habe sie Kon­takt zu antifaschis­tis­chen Men­schen und Grup­pen bekom­men und habe heute Fre­undin­nen und Fre­unde aus sozialen Bewe­gun­gen, Gew­erkschaften, Frauenor­gan­i­sa­tio­nen und linken Grup­pen. Viele waren aus der Türkei vor der Mil­itär­junta geflo­hen. Ihnen habe sie durch Dol­metschen bei der Woh­nungs– und Arbeitssuche geholfen. So lernte sie auch Mit­glieder der Men­schen­recht­sor­gan­i­sa­tion TAYAD ken­nen. Die „Junge Welt“ schrieb dazu, daß TAYAD eine lange Tra­di­tion habe. Beim Mil­itär­putsch seinen in der Türkei 260000 Men­schen ver­haftet wor­den. Täglich seien Men­schen auf der Straße ermordet wor­den. Folter und Demü­ti­gun­gen seien in den Gefäng­nis­sen an der Tage­sor­d­nung gewe­sen. Die Ange­höri­gen der poli­tis­chen Gefan­genen, die diesen Angrif­fen am stärk­sten aus­ge­setzt gewe­sen seien, hät­ten sich in TAYAD zusam­mengeschlossen, um gegen die unmen­schlichen Haftbe­din­gun­gen zu protestieren. Lat­ife führte weiter aus, sie habe sich in Deutsch­land für human­is­tis­che, poli­tis­che und soziale Ziele engagiert und ins­beson­dere gegen die Unter­drück­ung der Frauen. Sie sei nicht Mit­glied einer poli­tis­chen Partei; das gelte auch für die DHKP-?C. Es sei nicht richtig, wenn dies in der Anklageschrift behauptet würde. Sie habe sich für die Rechte der Migranten und antifaschis­tisch engagiert. Dazu habe sie sich an der Grün­dung von Vere­inen beteiligt, in denen sich Migranten zusam­men­schließen kon­nten. Die Ana­tolis­che Föder­a­tion sei 2004 als deren Dachver­band gebildet wor­den. Ziel der AFsei es, Frei­heit und demokratis­che Rechte von Migranten aus der Türkei zu vertei­di­gen und den Bezug zur ana­tolis­chen Kul­tur bei der jun­gen Gen­er­a­tion wieder herzustellen. Kon­fron­tiert mit vie­len wirtschaftlichen und poli­tis­chen Prob­le­men in Deutsch­land büßten diese Men­schen den gewohn­ten kollek­tivis­tis­chen Lebensstil, ihre Iden­tität und Lebens­freude ein. Migranten hät­ten selb­stver­ständlich das Recht, sich als Gruppe poli­tisch zu äußern, wenn man bedenke, wie häu­fig Migranten Opfer ras­sis­tis­cher Über­griffe und Brand­s­tiftun­gen seien. Die AF sei beson­ders auch gegen die NSU aktiv und fordere die Aufdeck­ung der Zusam­me­nar­beit mit dem Ver­fas­sungss­chutz und der deutschen Polizei. Dies sei die poli­tis­che Basis, auf der sich die AFbewege. Die Grün­dung der AF sei über einen demokratis­chen Prozeß erfolgt. 2009 sei sie von ver­schiede­nen Städten und Län­dern zur Vor­sitzen­den den demokratis­chen Prinzip­ien entsprechend gewählt worden. Die AF kämpfe gegen Ras­sis­mus und Faschis­mus jeglicher Art und setze sich für soziale, poli­tis­che und kul­turelle Rechte der Migranten in Deutsch­land ein. Nach den zahlre­ichen Mor­den der NSU und dessen Unter­stützung durch den Ver­fas­sungss­chutz habe man ins­beson­dere Ras­sis­mus und Faschis­mus bekämpft. In diesem Rah­men hät­ten auch Demos stattge­fun­den unter dem Motto „Der Ver­fas­sungss­chutz soll aufgelöst wer­den, kein Platz für Nazis“. Die Kam­pagne gegen die NSU und den Ver­fas­sungss­chutz laufe weiter. Die AF habe Demos, Infos­tände und Ver­anstal­tun­gen organ­isiert sowie Flug­blät­ter verteilt. Dabei habe es sich stets um recht­mäßig angemeldete und legal geführte Aktiv­itäten gehan­delt. Als Vor­sitzende habe sie mit Men­schen aus ver­schiede­nen Rich­tun­gen Kon­takte geknüpft. Die AF setze sich gegen jede Art von Ungerechtigkeit ein und auch für die Rechte der poli­tis­chen Gefan­genen in Deutsch­land und weltweit. Hierzu habe man viele Aktio­nen durchge­führt, die alle recht­mäßig bei den Behör­den angemeldet wor­den seien. Viele Migranten kämen aus Län­dern, in denen Dik­tatur und Armut herrschten. Sie seien nach Deutsch­land geflo­hen in ein Land, von dem sie mein­ten, es werde demokratisch regiert. Sie selbst als Vor­sitzende käme auch aus so einem Land, in dem es weder Men­schrechte gäbe noch Men­schen­würde und die Men­schen gefoltert und hin­gerichtet wür­den. Das passiere auch durch die heutige Regierung. Sehr viele Fam­i­lien seien aus diesen Grün­den nach Deutsch­land gekom­men, um Zuflucht und Schutz zu suchen und in einem demokratis­chen Land friedlich zu leben. Sie hät­ten ver­sucht sich in Deutsch­land zu inte­gri­eren, doch hät­ten sie dabei große Schwierigkeiten. Ein großes Prob­lem der Migranten seien Arbeit­slosigkeit, Ras­sis­mus, Krim­i­nal­ität, Dro­gen und Glücksspiel. Die AF wolle diese Prob­leme zusam­men mit den Migranten­fam­i­lien lösen. Organ­isierung sei ein demokratis­ches Grun­drecht der Demokratie. Die Föder­a­tion habe von diesem Grun­drecht Gebrauch gemacht. Sie als Vor­sitzende der AF betra­chte die §129a und b als Gesin­nungsstrafrecht und als men­schen­ver­ach­t­end. Poli­tisch aktive Men­schen, die sich gegen Faschis­mus und die Zusam­me­nar­beit des Ver­fas­sungss­chutzes mit faschis­tis­chen Kräften wen­de­ten, wür­den nach Belieben ver­haftet, einges­perrt und isoliert. Es han­dele sich let­ztlich um eine gegen die deutsche Ver­fas­sung und die Men­schen­rechte ver­stoßene Hand­lung, daß sie auf der Grund­lage von Behaup­tun­gen und Mut­maßun­gen als Mit­glied einer ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung hingestellt werde, als jemand, der eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen solle. Ein Ver­dacht werde gestreut, um einen Men­schen, der seit Jahrzehn­ten öffentlich poli­tisch gear­beitet habe und dessen Tätigkeit auch immer öffentlich bekannt gewe­sen sei, zu ver­haften und mit Aufla­gen an einen Ort zu binden und seine Bewe­gungs­frei­heit einzuschränken. Das betra­chte sie als ungerecht, unmen­schlich und rechtlich unzuläs­sig. Die AF habe nicht gegen die Gesetze der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land ver­stoßen. Lat­ife schließt mit den Worten: „Deshalb fordere ich die Ein­stel­lung des Ver­fahrens gegen mich. Für das Recht auf freie Organ­isierung — Frei­heit für alle demokratis­chen und antifaschis­tis­chen poli­tis­chen Gefangenen !“ Angesichts dessen, daß die Bun­de­san­waltschaft Lat­ife kein­er­lei konkrete Geset­zesver­stöße vor­w­er­fen kann, müsste das Ver­fahren umge­hend eingestellt wer­den. Die Argu­men­ta­tion der Bun­de­san­wälte läßt sich so zusam­men­fassen: Behaup­tung 1: Die DHKP-?C ist eine ter­ror­is­tis­che Organ­i­sa­tion, weil sie auch mil­i­tant gegen den türkischen Faschis­mus kämpft. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Charak­ter der türkische Staat hat. Behaup­tung 2: Die Ana­tolis­che Föder­a­tion ist eine Tarnor­gan­i­sa­tion der DHKP-?C, deren Zweck darin besteht, Gelder für den bewaffneten Kampf zu sam­meln und Kämpfer zu rekru­tieren. Als Beweis wird allein der Umgang mit Geldern als solcher aufge­führt, also z.B. der Verkauf von Ein­trittskarten für Musikkonzerte. Behaup­tung 3: Lat­ife muss als Vor­sitzende lei­t­ende Funk­tionärin der DHKP-?C sein, weil für die Leitung einer Tarnor­gan­i­sa­tion nur Funk­tionäre in Betra­cht kom­men. Eine konkrete Bewe­is­führung ist darum nicht erforder­lich. Sollte es zu einer Beweisauf­nahme kom­men, entsteht eine groteske Sit­u­a­tion: Mit­tels Mate­ri­alien polizeilicher Überwachung wird die demokratis­che legale poli­tis­che Arbeit von Lat­ife und der AF„bewiesen“ wer­den, also angemeldete Demon­stra­tio­nen, Ver­anstal­tun­gen, Konz­erte etc. „Bewiesen wer­den soll damit das, wozu sich Lat­ife öffentlich bekennt, bewiesen wer­den soll, was öffentlich und legal stat­tfand und wozu Lat­ife sich aus­drück­lich bekennt. Dies wird ihr dann sicher­lich als „Geständ­nis“ aus­gelegt wer­den. Gle­ichzeitig soll mit dieser Art „Beweisauf­nahme“ die Unter­stützung einer „aus­ländis­chen ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung“ bewiesen wer­den und damit anti­ras­sis­tis­che und antifaschis­tis­che Arbeit krim­i­nal­isiert wer­den. Der Zusam­men­hang mit „Ter­ror“ wird allein durch die nicht weiter hin­ter­frag­baren Behaup­tun­gen hergestellt, die DHKP-?C sei eine ter­ror­is­tis­che Organ­i­sa­tion, die AF ihre Tarnor­gan­i­sa­tion und Lat­ife könne als Vor­sitzende einer solchen nur Funk­tionärin der DHKP-?C sein. Eine solche Kon­struk­tion und eine solche Beweisauf­nahme sind offen­sichtlich ebenso über­flüs­sig wie bizarr. „Nach der Logik der Staat­san­waltschaft war Man­dela ein Ter­ror­ist, weil er den bewaffneten Kampf gegen das südafrikanis­che Regime unterstützte“ Nach der Ver­lesung der Erk­lärung von Lat­ife stellt ihr Vertei­di­ger, RA Meis­ter, den Antrag, das Ver­fahren wegen „nicht beheb­barer Ver­fahren­shin­dernisse und Ver­stößen gegen das Rechtsstaats– und Ver­hält­nis­mäßigkeit­sprinzip“ einzustellen sowie den Haft­be­fehl gegen Lat­ife aufzuheben. Die Begrün­dung dieses Antrags erfolgt erfreulich poli­tisch. Er befasst sich mit der Frage der Bew­er­tung des bewaffneten Kampfes. Seinen Aus­führun­gen zufolge ist allein das türkische Regime anzuk­la­gen wegen „Unter­stützung einer aus­ländis­chen ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung“ (§129b). Somit gehöre nicht Lat­ife, son­dern die Türkei angeklagt. Mit der Beant­wor­tung der Frage des Charak­ters des türkischen Regimes steht und fällt die Anklage der Bun­de­san­waltschaft. Han­delt es sich bei der Türkei um ein dik­ta­torisches Regime, welches aus­ländis­che Ter­ro­ror­gan­i­sa­tio­nen wie den „Islamis­chen Staat“ unter­stützt, ist ein bewaffneter Kampf gegen ein solches Regime kein Ter­ror­is­mus son­dern legit­imer Widerstand. Zunächst stellt RA Meis­ter fest, daß die Bun­de­san­wälte nicht, wie geset­zlich vorgeschrieben, auch zugun­sten eines Beschuldigten ermit­telt hät­ten. Aus der Anklageschrift gehe her­vor, daß dies unter­lassen wor­den sei und auch seit­ens des Gerichts keine entsprechen­den Schritte ein­geleitet wur­den. Weder in der Anklageschrift, noch in den Ermit­tlung­sun­ter­la­gen sei eine Bew­er­tung des Charak­ters des in der Türkei beste­hen­den Regimes vorgenom­men wor­den. Recht­spos­i­tivis­tisch seien Vorgänge in der Türkei los­gelöst von den dort beste­hen­den gesellschaftlichen Ver­hält­nis­sen aufgezählt wor­den. Die soge­nan­nte Bewe­is­führung stütze sich allein auf Infor­ma­tio­nen des türkischen Geheim­di­en­stes und der türkischen Polizei. Auch die Bew­er­tung der DHKP-?C könne nicht los­gelöst von den beste­hen­den Ver­hält­nis­sen und der Geschichte der Türkei vorgenom­men wer­den. Entsprechend der Logik der Anklageschrift hät­ten auch die Wider­stand­skämpfer als „Ter­ror­is­ten“ ver­folgt wer­den müssen, die 1942 Hey­drich, den Mann Hitlers für die Endlö­sung der Juden­frage, töteten. Ein anderes Beispiel sei Man­dela. Auch hier bedeute die Logik der Staat­san­waltschaft, dem Urteil des ras­sis­tis­chen südafrikanis­chen Gerichts zu fol­gen, welches Man­dela wegen „Ter­ror­is­mus“ zu lebenslanger Haft verurteilte. In seinem Schluss­wort habe Man­dela aus­führlich die Notwendigkeit des bewaffneten Kampfes begrün­det. Auch der Europäis­che Gericht­shof sei in einem Ver­fahren mit Bezug zu PKK und DHKP-?C auf die Frage der Bew­er­tung von Reg­i­men einge­gan­gen. Dort heißt es zur Frage der Bew­er­tung von Organ­i­sa­tio­nen, bzw. deren Unter­stützung als „terroristisch“: „Es ist nicht zu leug­nen, daß diese Prü­fung eher noch als in rechtlicher in ethis­cher — zumal die Vorstel­lung einer inner­halb bes­timmter Gren­zen legit­i­men Gewal­tan­wen­dung mitschwingt — und poli­tis­cher Hin­sicht kom­plex und heikel ist. Bei dieser Prü­fung wird kaum von einem Wer­turteil über die Beweg­gründe für die Hand­lung abge­se­hen wer­den können….Eine bes­timmte Tat kann z.B. anders zu begrün­den sein, wenn sie im Rah­men des Wider­stands gegen ein Regime began­gen wird, das total­itär, kolo­nial­is­tisch, ras­sis­tisch oder für schwere Men­schen­rechtsver­let­zun­gen ver­ant­wortlich ist….“ (Az. C-?57/?09 und C-?101/?09). Weiter heißt es in dem Text: „Erstens sind die Natur, der Auf­bau, die Organ­i­sa­tion, die Aktiv­itäten und die Meth­o­den der betr­e­f­fenden Vere­ini­gung sowie der poli­tis­che, wirtschaftliche und soziale Kon­text zu unter­suchen, in dem diese Vere­ini­gung in dem Zeitraum operierte, in dem der Betrof­fene ihr Mit­glied war“. Eine solche Prü­fung finde man an keiner Stelle der Anklageschrift, obwohl es eine Vielzahl von Infor­ma­tio­nen gäbe, die sich direkt auf die DHKP-?C beziehen. So habe der „Tagesspiegel“ am25.10.2008 geschrieben: „Killer im Dienst des türkischen Staates. Ein Expolizist sagt, er habe in den 80ern und 90ern im Kur­denge­biet etwa 1000 Men­schen getötet. Ayhan Carkin ist stolz auf seine Aus­bil­dung bei einer Spezialein­heit der türkischen Polizei….“Es kann sein, daß ich im Kampf gegen den Ter­ror etwa1000 Men­schen getötet habe“. Alle Morde seien im Auf­trag des Staates verübt wor­den.“ Auch unter der gegen­wär­ti­gen Regierung werde diese Praxis unge­hin­dert fort­ge­setzt. Im Som­mer2012 sei Sedat Selim Ay zum stel­lvertre­tenden Polizeipräsi­den­ten von Istan­bul ernannt wor­den. Er sei jahre­lang Leiter der Abteilung ´Ter­ror­bekämp­fung‚ gewe­sen und gelte als einer der gefürcht­esten Folterer des Landes. Weiter führte RA Meis­ter aus, daß immer wieder die Türkei durch den Europäis­chen Gericht­shof für Men­schen­rechte wegen schw­erer Ver­stöße gegen rechtsstaatliche Grund­sätze mit Bezug zu Men­schen, die der DHKP-?C ange­hören sollen, verurteilt wor­den sei. Nach dem Mil­itär­putsch 1980seien zehn­tausende von Angehörigen/?Sympathisanten der DHKP-?C festgenom­men, gefoltert und ermordet wor­den. Die Tageszeitung Mil­liyet habe kür­zlich eine „Offizielle Bilanz der Junta vom 12. Sep­tem­ber“ veröf­fentlicht, aus der nach­fol­gend zitiert werde: „Das TBMM (türkisches Par­la­ment) sowie die poli­tis­chen Parteien wur­den geschlossen und enteignet, –das Grundge­setz wurde aufgehoben, - 650.000 Per­so­nen wur­den verhaftet, - 1.683.000 wur­den polizeilich festgenommen - In 210.000 Ver­fahren wur­den 230.000 Per­so­nen verurteilt - Für 7000 Per­so­nen wurde das Todesurteil vor Gericht gefordert - 517 Per­so­nen wur­den zum Tode verurteilt - Die Todesurteile von 50 Per­so­nen wur­den vollstreckt - 71.000 Per­so­nen wur­den nach dem TCK (türkisches Strafge­setz) §141,142 und 163 verurteilt - 98.404 Per­so­nen kamen nach­weis­lich bei der Folter ums Leben - 388.000 Per­so­nen erhiel­ten ein Passverbot - 300 Per­so­nen kamen bei einem verdächti­gen Tod um - 171 Per­so­nen kamen nach­weis­lich bei der Folter ums Leben - 937 Filme wur­den ver­boten, weil sie für „beden­klich gehal­ten wurden - 23.677 Vere­ine wur­den geschlossen - 39 Ton­nen Zeitun­gen und Zeitschriften wur­den vernichtet - In den Gefäng­nis­sen kamen 299 Per­so­nen ums Leben - 144 Per­so­nen kamen bei „verdächti­gen Umstän­den“ ums Leben“ RA Meis­ter: Das findet in der Anklageschrift nicht ein­mal Erwäh­nung ! Über spätere Ereignisse berichte die Zeitschrift „2000´e Dogru“, daß ein staatliches Exeku­tion­skom­mando unter Leitung der für die großen Städte zuständi­gen Ibrahim Sahin und Mehmet Agar gebildet wurde. In Kur­dis­tan habe der Polizist Mah­mut Yildirim Dorf­be­wohner gezwun­gen Exkre­mente zu essen und auf dem Dorf­platz Men­schen hin­gerichtet. 1987 sei die Kon­tra­guerilla JITEMneu gegrün­det wor­den. Diese Organ­i­sa­tion dürfte Men­schen töten, foltern, ver­schwinden lassen und eigene Unter­grun­dor­gan­i­sa­tio­nen grün­den. Gezielt sei man so gegen die DHKP-?C vorge­gan­gen. In Kur­dis­tan sei vom Staat die Ter­ror­gruppe His­bol­lah gebildet wor­den, die ange­blich aus religiösen Grün­den fortschrit­tliche Men­schen aus der kur­dis­chen Bewe­gung exeku­tiert habe. Weit­er­hin hät­ten Polizei und Geheim­di­enst ihre Morde unter dem Namen His­bol­lah aus­ge­führt, Bomben gezün­det und diese Taten dann der DHKP-?C untergeschoben. Mit auf die His­bol­lah gehe auch die faschis­tis­che Organ­i­sa­tion „Islamis­cher Staat“ zurück, die mit Hilfe der west­lichen Staaten groß gewor­den sei und aktuell mit klarer Unter­stützung und Hilfe durch die Türkei bluti­gen Ter­ror im nahen Osten ausübe. Die voll­ständige Igno­ranz der Men­schen­rechtssi­t­u­a­tion in der Türkei durch die Staat­san­waltschaft sei ein schw­er­wiegen­der Ver­stoß gegen die Grund­sätze eines fairen Ver­fahrens, der nicht wieder gut gemacht wer­den könne. Wegen dieses Ver­fahren­shin­dernisses sei der Prozeß einzustellen. Poli­tis­ches Ziel des Prozesses Der vor­sitzende Richter machte sofort nach Ver­lesung des Antrages deut­lich wie er zu entschei­den gedenkt. Die Ignorierung des gesellschaftlichen Hin­ter­grun­des und der Bew­er­tung des Charak­ters des türkischen Staates und der Tätigkeit der DHKP-?C in schriftlicher Form der Anklageschrift müsse nicht bedeuten, daß dies in der weit­eren mündlichen Ver­hand­lung nicht nachge­holt wer­den könne. Damit beschönigte er den offen­sichtlichen Ver­stoß der Staat­san­waltschaft gegen die geset­zliche Vorschrift, auch zum Vorteil des Beschuldigten zu ermit­teln. Durch den poli­tis­chen Vorstoß von RA Meis­ter steht das Gericht vor der Sit­u­a­tion, daß die Bew­er­tung des Charak­ters des türkischen Regimes prozeßentschei­dend wird. Wenn es sich um einen „Killer­staat“ han­delt ist der bewaffnete Kampf legitim. Andern­falls steht das Gericht vor der Auf­gabe, inhaltlich zu bele­gen und auszuführen, was an den vor­ge­tra­ge­nen his­torischen und poli­tis­chen Fak­ten unrichtig ist und die Türkei als demokratis­chen Rechtsstaat hinzustellen. Auf diese Weise ist nicht mehr Lat­ife die Angeklagte son­dern das türkische Regime. Ganz sicher wird das Gericht den bewaffneten Kampf in der Türkei nicht als legitim ein­stufen; die Fol­gen für die deutsche Außen– und Mil­itär­poli­tik wären unab­se­hbar. Inter­es­sant wird aber die Art und Weise sein, in der das Gericht ver­suchen wird aus einem Killer­staat einen demokratis­chen Rechtsstaat zu machen. Davon gän­zlich unab­hängig ist die Beant­wor­tung der Frage, was Lat­ifes legale antifaschis­tis­che und anti­ras­sis­tis­che Tätigkeit mit der DHKP-?C zu tun hat. Nach Stand der Dinge läuft es darauf hin­aus, poli­tis­che Kri­tik am türkischen Sys­tem nur deshalb als „Unter­stützung einer aus­ländis­chen ter­ror­is­tis­chen Organ­i­sa­tion“ anzuse­hen, weil eine ähn­liche oder gle­iche Kri­tik auch von der DHKP-?Cgeäußert wird. So entsteht ein direk­ter Zusam­men­hang zur Bew­er­tung des Charak­ters der Türkei: Ziel des Prozesses seit­ens des Staates und seines poli­tis­chen Oberg­erichts ist die Unter­stützung des aus­ländis­che klerikalfaschis­tis­che Ter­ror­grup­pen anlei­t­en­den Staates Türkei und die Krim­i­nal­isierung nicht nur von türkischen Wider­stand­skämpfern son­dern von allen Men­schen, die das türkische Regime als das beze­ich­nen was es ist, einen Unrechtsstaat, der nach innen dik­ta­torisch und men­schen­rechtsver­ach­t­end und nach außen ter­ror­is­tisch agiert.