Mittwoch, 29. September 2021

Prozessbericht vom 16. Verhandlungstag (RAZ-RL-radikal-Prozess)

Um 10:05 Uhr begann der 16. Verhandlungstag am Donnerstag den 23. September 2021. An diesem Tag zeigten sechs Personen ihre Solidarität mit dem Beschuldigten durch ihre Anwesenheit im Gericht. Als erster wurde der Zeuge Steffen Binder vorgeladen. Dieser ist ein Polizist aus Magdeburg, vom LKA Sachsen-Anhalt und 50 Jahre alt. Als die Richterschaft ihn nach dem Grund für seine Einladung fragte, antwortete dieser, dass er wüsste worum es gehe, dass er auch den Observationsbericht, um den sich im Laufe des Tages noch vieles drehen wird, unterschrieben hätte und dass es um eine Observation in Berlin gehe. Zur Frage, ob er sich an den Einsatz erinnern würde, sagte dieser, dass er dies täte, wenn auch nicht in Gänze, dass er auch nochmals zu dem Fall was gelesen hatte. Die Richterschaft sagte auch, sie habe mit dem Zeugen telefoniert und dieser fügte hinzu, dass teils teils durch die Akten, aber auch durch das Telefont, Erinnerungen aufgetaucht seien. Um zu beleuchten, worum es geht, begann der Zeuge mit seiner Schilderung von den zwei Ereignissen, die sich ihm nach eigener Aussage eingeprägt hätten. In der Nacht vom 17. auf den 18. März 2011 oder vom 16. auf den 17. März, der Zeuge war sich nicht mehr ganz sicher, soll Cem angeblich mehrere Briefumschläge eingeworfen haben. Dies soll in der Nähe der Frankfurter Alle passiert sein. Das Format der Umschläge sei A4 gewesen, vermutlich beinhalteten sie Zeitschriften. Die observierenden Beamten hätten diese Umschläge markiert und etwas nachgeworfen, wodurch sie am nächsten Tag, die entsprechenden Umschläge identifizieren wollten, als sie sie rausholten. Ob der Zeuge dies mit seinen eigenen Augen gesehen habe, fragte die Richterschaft als nächstes. Dies sei nicht so gewesen, er habe es über den Funk mitgehört. Als nächstes wurde gefragt, ob der Zeuge die Observation koordiniert habe. Dies sei der Fall gewesen, so die Antwort, er sei die ganze Zeit in unmittelbarer Nähe gewesen und könne auch noch den Namen des Kollegen nennen, der den Vorgang beobachten haben will. Die Richterschaft wollte wissen, soweit es die Aussagegenehmigung erlauben würde, ob der Zeuge doch bitte schildern könne, wie so eine Observation von statten gehe und was dieser gehört haben soll. Der observierende Kollege schildere über Funk, was dieser sehe. Und was hätte dann der Zeuge gemacht, fragte die Richterschaft? Dieser würde taktische Überlegungen, bzw. Entscheidungen treffen, wie weiter vorzugehen sei. Ob der Zeuge Notizen gemacht hätte? Die Verteidigung intervenierte darauf und sagte dass der Vorgang von Überwachungen im Allgemeinen bekannt seien. Die Richterschaft will diese Fragen aber dennoch stellen, wer habe dies nun gesehen, fragte sie weiter. Ein Florian Karacheck (oder Karasek). Arbeitet dieser noch in der Behörde? Ja, antwortete der Zeuge. Was sich dem Zeugen denn ansonsten noch von der Observation eingeprägt hätte? Er wisse nicht mehr genau an welchem Tag, es sei auf jeden Fall nachts und am Kottbusser Tor in Kreuzberg gewesen, der Angeklagte sei in ein Internetcafé reingegangen und habe sich mit seinem Notebook in das dortige WLAN eingeloggt. Der Zeuge könne sich daran erinnern, weil aus den Ermittlungen des BKA herausgekommen sei, dass über dieses WLAN-Netz ein Kommuniqué verschickt worden sei. Wie viele Tage später habe er dies vom BKA erfahren, fragte die Richterschaft. Einen Tag später. Ob an dem Tag auch über Funk kommuniziert worden sei. Ja und er wüsste noch, welcher Kollege die Observation durchgeführt habe, dieser sei aber inzwischen verstorben. Nahmen andere Kollegen an der Observation direkt teil? Der Zeuge sagt, er könne sich nur an diesen erinnern. Im Bericht seien ja Vermerke vorhanden, sagte die Richterschaft. Ja, dies wäre richtig, die wären im Nachhinein gemacht worden. Woher der Zeuge denn wüsste, dass der Angeklagte derselbe von damals sei? Dieser antwortete, er würde ihn wiedererkennen, da er ihn zwei Wochen lang observiert habe und während der Observation habe er ihn auch selbst gesehen. Ob er sich an irgendwelche Details erinnern könne? Er soll diesen, den Angeklagten, in der U-Bahn, zu Fuß gesehen haben, so alltägliche Sachen halt. Die Richterschaft wollte wissen, ob der Zeuge gesehen habe, dass sich der Angeklagte mit dem Notebook im Internetcafé in das WLAN eingeloggt hat. Nein, er habe dies nicht gesehen. Also wäre dies nur eine Schlussfolgerung, fragte die Richterschaft als nächstes. Ja, dies sei eine Schlussfolgerung. Ob er den Observationsbericht kennen würde? Ja, dies tat er. Wann wird so ein Bericht gefertigt? Normalerweise gleich, so der Zeuge, kann aber ein paar Tage gedauert haben, er wüsste es nicht mehr. Dieser beginne nämlich am 16.03.11 von 14:30 Uhr bis 22:00 Uhr setze sich am 17.03.11 von 13:45 Uhr bis 03:01 Uhr fort sowie am 18.03.11 von 14:13 Uhr bis 01:05 Uhr und zuletzt von 18:00 Uhr am 19.03.11 bis 02:30 Uhr am nächsten Tag. Ob der Bericht dann am 19.03.11 fertig gestellt worden sei, wie würde so etwas gemacht werden? Die Berichte würden jeden Tag verschriftlicht werden, wenn drinnen steh,t dass dieser mit dem 19.03 datiert ist, dann wurde es auch an diesem Tag gemacht. Die Richterschaft sagte, dass ihr bekannt sei, dass es auch interne Berichte gebe. Dies wäre richtig, antwortete der Bulle, aber diese sind wahrscheinlich schon vernichtet worden. Andere Zeugen, die an Observationen teilgenommen haben, fügte die Richterschaft hinzu, haben ähnliches erzählt. Der Zeuge soll doch bitte was vom verstorbenen Kollegen erzählen, Herr Pitsch, ob dieser ein versierter und erfahrener Ermittler gewesen war. Dieser sei damals schon seit fünf Jahren dabei gewesen und soll ein guter Ermittler gewesen sein, lautete die Antwort. Zwecks des Verschriften der Berichte, wie würde dies gemacht werden, mache er sich Notizen während des Funkverkehrs? Unterschiedlich, der Zeuge habe ein Aufnahmegerät dabei gehabt und am Abend die Erkenntnisse verschriftet. Die Richterschaft wüsste von anderen Verfahren, dass nach so einem Einsatz, die Kollegen in Berlin sich in der Regel zusammen hinsetzen und diesen besprechen würden, wegen eventueller Unklarheiten. Normalerweise, antwortete der LKA Beamte aus Sachsen-Anhalt, würden Unklarheiten während der Observation geklärt werden. Aber auch später mit den Kollegen. Nochmals zurück zum Café und den Erinnerungen daran, was würde der Zeuge unter einen Internetcafé verstehen, fragte die Verteidigung nun. Eine Bar mit Internet, wo man was trinken und auch arbeiten kann. Es gebe ja auch solche, wo schon Geräte vorhanden sind und solche, wo man die eigenen mitbringen kann, sagte die Verteidigung als nächstes.. Der Zeuge wüsste dies nicht mehr, wie das dort gewesen sei. Könne es sich auch um eine normale Kneipe gehandelt haben? Ja, könne es. Welcher denn der Name sei? Es wüsste es nicht mehr. Wie denn nun die Kommunikation zwischen dem Zeugen und den Kollegen gewesen sei? Gab es eine Standleitung? Der Zeuge antwortete, dass diese möglich war und er habe die Mitteilungen des Kollegen vollständig in den Bericht geschrieben. In dem Observationsbericht seien drei Sequenzen verfasst worden, ob diese vom Kollegen stammen? Der Zeuge geht davon aus. Ob er es denn nicht mehr wüsste, wollte die Verteidigung wissen. Da es zehn Jahre her war, könne er sich nicht mehr daran erinnern. Ob es eine längere Fassung geben würde? Nein, es gebe nur eine weitere mit der jeweiligen Zuordnung der unterschiedlichen Observatoren. Wie sei es mit den Aussagen von Herrn Pitsch? Diese wurden aufgenommen. Die Observation vom Café habe über eine Stunde lang gedauert, wieso stünde dann so wenig im Bericht darüber, wenn doch alles vollständig darin aufgenommen worden sei? Es sei nicht mehr gesehen worden als dort niedergeschrieben wurde. Weil verdeckt ermittelt wurde und man halt nicht auffliegen will, fügte er auf Nachfrage der Verteidigung hinzu. Ob die konkrete Basis für die Behauptung des Zeugen eine Erinnerung oder eine Vermutung sei, wollte die Verteidigung als nächstes wissen. Eine konkrete Erinnerung habe er nicht. Warum der Zeuge das denn dann hier berichten würde, wenn es sich nur um Vermutungen handele. Nun sollte der Zeuge aus der Erinnerung berichten, ob es bei der Observation Unterbrechungen der Wahrnehmungsmöglichkeiten des Kollegen gegeben habe. Dies sei auszuschließen, so der Zeuge, man habe den Angeklagten immer gesehen, wäre dies nämlich der Fall gewesen, sei dies vermerkt worden sein. Der Kollege soll aber im Bericht geschrieben haben, dass eine ununterbrochene Überwachung nicht möglich gewesen sein soll, sagte die Verteidigung. Das sei möglich, Herrn Pitsch habe dies zwei Tage nach dem Bericht als Vermerk aufgeschrieben, antwortete der Zeuge. Ob Herr Pitsch dem Zeugen von Unterbrechungen in der Beobachtung erzählt habe? Daran konnte sich der Zeugen nicht erinnern. Wie lange denn diese Unterbrechung gedauert haben soll? Der Zeuge wüsste es nicht mehr. Im Bericht stehen nur drei Uhrzeiten, kann es sein, dass nur zu diesen Uhrzeiten Wahrnehmungen gemacht wurden? Dies sei nicht möglich, aber er habe dazu keine konkreten Erinnerungen. Wenn er doch keine konkreten Erinnerungen habe, wie könne dann der Zeuge dies sagen, wollte die Verteidigung wissen? Dieser antwortete, wenn es eine Zeitlücke gebe oder stattfinde, dies vermerkt werden würde. Also habe der Kollege in bestimmten Momenten keine Überwachung machen können, fragte die Verteidigung. Dies sei möglich war die Antwort. Wie viele Menschen sich im Café aufgehalten hätten? Der Zeuge wusste es nicht mehr. Wie groß dieses sei? Nicht groß, es soll Platz für um die 20 Personen gehabt haben. Wie viele Menschen sollen in dem besagten Zeitraum drinnen gewesen sein? Er könne sich nicht mehr erinnern, dass der Kollege Pitsch sagen konnte, wie viele Leute im Café waren, aber er erinnere sich, dass da etwa zwei bis drei Leute drin gewesen sind. Wieso der Zeuge jetzt auf einmal eine Erinnerung daran habe, fragte die Verteidigung und fährt fort, dass im Bericht die Rede von mehreren Personen sei. Dies würde doch nach mehr als nur zwei bis drei Personen klingen. Waren Rechner vorhanden? Konnte man diese sehen? Der Zeuge könne dies nicht ausschließen. Wenn dann, müsste es Herr Pietsch gesehen haben. Wie es mit dem WLAN anderer Bars wäre? Ob dies untersucht wurde? Es soll in der Nähe Imbissläden gegeben haben, der Zeuge wüsste es nicht mehr. Ob dem Zeuge der Name Café Kotti was sagen würde, wollte die Verteidigung wissen. Der Name würde ihm was sagen, aber könne das jetzt nicht einordnen. Ob der Zeuge irgendwelche Erinnerungen an die Umgebung habe? Ob es sich hier um ein singuläres Haus handeln würde? Der Zeuge meinte, dass es diese mittels Google Maps zeigen könnte. Daraufhin antwortete die Verteidigung, dass man dazu alleine im Stande wäre. Der Zeuge gibt eine grobe Erklärung vom Kottbusser Tor ab, das Gebäude, in dem sich das Café befand, gehe um den Platz herum, zum Café musste man eine Treppe rauf auf eine Balustrade, es sei quasi im 1. Obergeschoss gewesen. Würde es sich hier um einen Hochhaus handeln? Ob viele Wohnungen vorhanden waren? Neubau, Altbau? Der Zeuge antwortete dass die Bauart aus den 70ern; 80ern stammen würde, es wäre kein „Zwanziggeschosser“, kein niedriges Haus. Ob Clubs in der Umgebung seien? Der Zeuge habe dazu keine Erinnerung, Imbissläden soll es gegeben haben. Wenn also im ersten Stock eine Balustrade war, muss dies doch die Observation erschwert haben, gab es denn mehrere Zugänge dorthin? Eine Treppe im Außenbereich, es könnte sein, dass es mehrere Treppen gab, es sei ein weitläufiges Haus. Ob es auch mehrere Eingänge zum Internetcafé gab? Der Zeuge antwortete, dass er sich nur einen Eingang erinnere. Hatte der Kollege dies überprüft, fragte die Verteidigung? Dem Zeugen sei dies nicht bekannt. Im Observationsbericht ist die Rede von drei Zeiten und man habe sich ja nicht neben den Beschuldigten hingesetzt, hatte es ausgereicht den Eingang zu überwachen? Der Zeuge sagte, dass dies prinzipiell so gewesen sei, der Laden habe zusätzlich auch große Fenster. Von wo wurde überwacht, wenn der Laden am ersten Stock gewesen sei? Die Überwachung soll im Außenbereich stattgefunden haben, von dort aus konnte man alles sehen. Auch den Angeklagten? Ja, auch ihn, antwortete der Zeuge. Würde es denn nicht auffallen, wenn eine Person, eine Stunde lang auf der Balustrade stehen würde, um diese Uhrzeit? Der Zeuge antwortete, dass das Kottbusser Tor ein belebter Ort sei und dort viel los sei, ob aber auf der Balustrade auch noch viel Betrieb war, könne er nicht mehr sagen. Aus dem Bericht könne man lesen, dass der Angeklagte rein ging und dann später raus ging, ansonsten nur eine Bemerkung, wieso? Er habe alles aufgeschrieben, was ihm der Kollege gemeldet hatte. Gab es denn evtl. nur eine Information und nur diese, weil es ansonsten nichts gab worüber man berichten konnte, fragte die Verteidigung. Dies könnte der Fall sein, vielleicht hatte der Kollege noch Beiläufiges gesagt, was der Zeuge nicht aufgeschrieben habe, so die Antwort. Irgendwelche konkreten Erinnerungen dazu? Er habe dazu keine, so der Zeuge. Fast zuletzt fragte noch ein Schöffe, ob das Betreten des Internetcafés erst nach der Information des BKA von Relevanz gewesen sei und somit in den Bericht aufgenommen wurde? Der Zeuge bejaht die Frage. Die Befragung ist vorbei und die Richterschaft entlässt den Zeugen. Eine fünfminütige Unterbrechung wird ausgerufen. Die Richterschaft, die an dem Ableben des Beamten Pitsch keinen Zweifel hegt, liest daher dessen Bericht vor. Dass nämlich Cem, am 18.03.11 um 00:15 in einer Bar, mit dem Rücken zur Wand saß und nicht gesagt werden kann, was er machte und ob jemand anderes Zugriff auf das Notebook hatte. Die Verteidigung weist auf den Vermerk und sagt, dass es keine ununterbrochene Beobachtung gab, dass diese offensichtlich nur zu den drei im Bericht vermerkten Zeitpunkten möglich gewesen sei. Die Richterschaft nimmt es zu Protokoll und vermerkt dies. Die Verteidigung fügt hinzu, dass das, was vom Zeugen beschrieben wurde, nicht das vermeintliche Lokal war, wo sich Cem aufhielt, denn dieses, mittlerweile geschlossen, befand sich im Erdgeschoss. Die Richterschaft will dies überprüfen lassen. Der Richter beendet die Sitzung um 11:07. Der nächste Prozesstermin ist am 05.Oktober um 09:00 Uhr am Landgericht Berlin, Turmstraße 91, Eingang Wilsnacker Str. http://panopticon.blogsport.eu/2021/09/26/prozessbericht-vom-16-verhandlungstag-raz-rl-radikal-prozess/

DD: Einzeltäter rechts, »kriminelle Vereinigungen« links

An dieser Stelle dokumentieren wir einen Artikel von Carina Book, der am 21.09.2021 in der Zeitung „analyse und kritik“ erschien: „Im Prozess gegen Lina E. kommt der Paragraf 129 zur Anwendung – die Behörden lieben diesen Trick Man muss sich schon sehr auf das Atmen konzentrieren, wenn man das Oberlandesgericht (OLG) in Dresden betritt, vor dem das §129-Verfahren (»Bildung einer kriminellen Vereinigung«) gegen Lina E. und drei Mitangeklagte verhandelt wird. Bis zwischen die Zehen wird in der Schleuse zum Hochsicherheitssaal kontrolliert, ob sich nicht doch irgendwo ein gefährlicher Gegenstand oder gar eine Wanze verbergen könnte. Alles an dieser Prozedur erweckt den Eindruck, als würde es sich um einen Terrorprozess handeln. Tatsächlich aber will das OLG Dresden eine Reihe Angriffe auf Neonazis verhandeln. Dies allerdings nicht als Einzelstraftaten, sondern zusammengezogen in einem §129-Verfahren. Durch das Heranziehen des §129 sind Überwachungen der Telekommunikation und auch die Innenraumüberwachung von Autos oder Privatwohnungen möglich, die für die einzelnen Tatbestände jeweils nicht zulässig gewesen wären. Ob, und wenn ja, welche dieser Beweise zulässig sein werden, wird noch strittig sein. Einmal ins Innere vorgedrungen und die Hände in den absolut leeren Hosentaschen vergraben, blickt man durch die hohen Zäune des kleinen Hofs, der an das Gericht grenzt: Hier, in the middle of nowhere, weit entfernt von der Stadtöffentlichkeit, schließen − optisch kaum voneinander zu unterscheiden − sowohl die Justizvollzugsanstalt als auch eine Geflüchtetenunterkunft an das OLG an. Eine beklemmende Atmosphäre liegt über dem Areal. Vom Medienrummel des ersten Prozesstages ist am Tag danach wenig übriggeblieben. Die Geschichten über die »Rote Rächerin« (Bild-Zeitung) und eine »brutale Hammer-Bande« (Tag24), die den »Tod der Opfer billigend in Kauf« (Spiegel) genommen habe, sind längst geschrieben. Auf dem Hof tummeln sich nun nur noch zahlreiche Unterstützer*innen von Lina. Sie hatten schon drei Stunden vor Prozessbeginn vor dem Gericht ausgeharrt, um sicher einen Platz im Zuschauer*innenraum zu bekommen. Und vor allem, um früher da zu sein, als die Neonazis, die so in den Zuschauer*innenraum gelangen könnten. Unter den Unterstützer*innen ist Marta Zionek. Sie ist Pressesprecherin der Soligruppe Antifa Ost. Der Sicherheits-Zinnober überrascht sie nicht: »Für die Bundesanwaltschaft sind die Bilder, die hier geschaffen werden, elementar. Das Verfahren soll bewusst im Lichte des Terrorismus erscheinen, um es überhaupt in die Nähe der Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft zu rücken.« Wer nichts findet, muss weiter suchen Dass der Generalbundesanwalt, zumindest hinsichtlich amtlicher Propaganda-Bilder, keine Gefangenen macht, hatte er schon am 6. November 2020 bewiesen, als er Lina E. mit dem Hubschrauber nach Karlsruhe fliegen ließ. Wie durch Zufall waren dort Fotografen zugegen, die Lina E. so ablichteten wie einst den Lübke-Mörder oder auch den Attentäter von Halle. Doch im Gegensatz zu Lina E. und ihren Mitangeklagten wurden die beiden Nazis als Einzeltäter verhandelt. Marta Zionek hat eine Erklärung dafür: »Der Lübke-Mörder und der Halle-Attentäter sind ja nur zwei von sehr vielen Beispielen. Erinnern wir uns an den Überfall auf Connewitz, als 250 Neonazis organisiert den Stadtteil angegriffen haben: Da hat es auch kein Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegeben. Der Paragraf 129, speziell seit der Novellierung 2017, ist ein Mittel, um mit sehr niedrigen Hürden sehr weitreichende Ermittlungen durchzuführen. In diesen werden dann irgendwelche Indizien gesammelt und zurechtgebastelt, um ein Verfahren eröffnen zu können. Immer wieder stellen wir fest, dass dies vor allem Linke betrifft.« Das hat im Freistaat Sachsen tatsächlich Tradition. Bereits in den vergangenen Jahren hatte die sächsische Justiz auf der Suche nach einer kriminellen Vereinigung in der linken Szene und/oder im Umfeld des Fußballvereins Chemie Leipzig keinen Stein auf dem anderen gelassen. Drei großangelegte Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet. Zwischen 2011 und 2014 wurde nach den Protesten gegen den Naziaufmarsch in Dresden etwa eine halbe Million Verkehrsdaten erhoben und 30 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Ende 2016 und Mitte Juni 2018 mussten zwei §129-Ermittlungsverfahren ergebnislos eingestellt werden. Eingestellt – also alles gut, könnte man denken. Doch die Datenmengen, die über zahlreiche Personen in diesen Ermittlungsverfahren erhoben worden sind, sind schier unvorstellbar. Im Zeitraum von August 2015 bis Mai 2016 wurden beispielsweise 921 Telefone abgehört und die Inhaber*innen von 484 Anschlüssen ermittelt. Insgesamt wurden 53.210 Telekommunikationsereignisse gespeichert. Dabei gab es zwar eine Menge Beifang, doch eine kriminelle Vereinigung fand man auch diesmal nicht. Im Juni 2018 musste erneut ein Verfahren ohne Ergebnis eingestellt werden, und so flatterten 355 Briefe in Leipziger Briefkästen, um Betroffene darüber zu informieren, dass ihre Überwachung nun eingestellt werde. Die Nazis und die Ermittelnden Drei Misserfolge wollte man nicht auf sich sitzen lassen und so wurde 2019, mitten im Bürgermeister*innen-Wahlkampf in Leipzig, die Soko Linx gegründet. Ihre abenteuerlichen Ermittlungen könnten im Verlauf dieses Prozesses noch Aufsehen erregen. So stellte sich bereits heraus, dass Annemarie K., die Lebensgefährtin des Neonazis Enrico Böhm, der im hiesigen Verfahren als Nebenkläger auftritt, eigens ein 14-seitiges Dossier über Linke angelegt hatte. In diesem Dossier beschuldigt sie Linke als Tatverdächtige am Angriff auf Böhm und übergab diese Unterlagen an das LKA Sachsen. »Wir müssen davon ausgehen, dass das LKA in mindestens einem Fall damit arbeitet und sich auch im vorliegenden Fall auf ein Dossier bezieht, das aus dem Umfeld von Enrico Böhm an das LKA gegeben wurde. Das heißt, die Soko Linx hat Informationen von Neonazis zur Ermittlungsgrundlage genommen, die sie jetzt über die Bundesanwaltschaft gegen Antifaschist*innen zur Anklage bringt«, sagt Zionek. Die Soko Linx hat Informationen von Neonazis zur Ermittlungsgrundlage genommen, die sie jetzt über die Bundesanwaltschaft gegen Antifaschist*innen zur Anklage bringt. Es ist nicht das erste Mal, dass sächsische Behörden durch Verstrickungen mit Neonazis von sich reden machen. Im März 2021 musste das Mobile Einsatzkommando (MEK) des sächsischen LKA aufgelöst werden. Zuvor waren mehrere tausend Schuss Polizei-Munition entwendet worden. Sie dienten als Bezahlung für die Betreiberfirma Baltic Shooters des Schießplatzes in Güstrow, wo die Einheit nicht-genehmigte Schießübungen durchführte. Pikant ist, dass der Betreiber Frank T. mutmaßlicher Anhänger des extrem rechten Netzwerks Nordkreuz sein soll. Am 10. September legte nun eine unabhängige Kommission ihren Untersuchungsbericht vor und kommt darin zu dem Ergebnis: Es hat alles nichts mit nichts zu tun − kein rechtes Netzwerk beim MEK zu finden. Ob auch Beamt*innen des nun aufgelösten MEK an Observationen von Lina E. und ihren Mitangeklagten beteiligt waren, wird vielleicht der Prozess zeigen. Auch im Zusammenhang mit Festnahmen von Antifas 2019 in Eisenach ergaben sich Hinweise, dass es eine enge Verbindung von Nazis und Polizei geben könnte: »Nur ein paar Stunden nach den Festnahmen hat der lokale Neonazikader Patrick Wieschke alle Vor- und Nachnamen der Festgenommen veröffentlicht. Diese Informationen muss er aus Polizei-Kreisen erhalten haben. In dieser Veröffentlichung spricht Wieschke von Lina E. als Kommandoführerin. Es ist das erste Mal, dass diese Bezeichnung in die Welt gesetzt wurde. Es ist wichtig sich klarzumachen, dass letztlich die mediale Berichterstattung und auch das Wording der Bundesanwaltschaft auf einen NPD-Kader aus Eisenach zurückzuführen und von dort übernommen worden sind.« Ein ähnlich gelagerter Fall dreht sich um eine Hausdurchsuchung in Connewitz im Frühling dieses Jahres: Die Freundin eines Durchsuchten hatte ihre Telefonnummer für Rückfragen an die Beamt*innen der Soko Linx gegeben. Am nächsten Tag erhielt sie einen Anruf von einer unbekannten Nummer. Der Anrufer sagte ihr, sie solle doch mal auf die Seite des rechten Compact-Magazins schauen. Dort fand sich eine detaillierte Recherche über den Durchsuchten. »Einen weiteren Tag später erhielt der Durchsuchte eine E-Mail von einem unbekannten Absender, die Ermittlungsakten aus einem vergangenen Verfahren und eine detaillierte Kopie seines Handys enthielt. Diese Informationen müssen aus Kreisen des sächsischen LKA, genauer gesagt der Soko Linx, an das Compact-Magazin durchgestochen worden sein«, so Zionek. Dass das rechte Compact-Magazin zu Prozess-Beginn nun Fotos von Lina E. und ihrem Partner ungeschwärzt veröffentlichen konnte, wundert vor diesem Hintergrund überhaupt nicht: Die Bilder stammen aus Ermittlungsakten der Polizei. Ob diese direkt aus Polizei-Kreisen in die Compact-Redaktion gelangt sind oder über den Umweg der Neonazi-Nebenklageanwälte, wird schwer festzustellen sein. Zionek, die auch schon den ersten Prozesstag begleitet hatte, sagt: »Der Neonazi-Anwalt Kohlmann saß gestern im Gerichtssaal und hat dort Fotos gemacht, die keine 20 Sekunden später bei Sebastian Schmidtke auf Twitter waren, die wiederum keine 20 Sekunden später von Paul Rzehaczek geteilt wurden und dann natürlich abends in der Berichterstattung von Compact aufgetaucht sind.« Auch an diesem zweiten Prozesstag provozieren die Nebenklageanwälte immer wieder, indem sie die Kameras ihrer Laptops und angeblich ausgeschalteten Handys auf die Angeklagten richten. Der Prozesstag selbst verläuft abgesehen von einigen Luftküssen, die zwischen Zuschauer*innenraum und Lina E. hin und her geworfen werden, zäh wie ein Kaugummi: Anträge werden verlesen und vom Richter abgelehnt. Immer wieder fällt auf, dass das Gericht der Verteidigung Akten nicht hat zukommen lassen. Hier Abfälligkeiten des Richters gegenüber der Verteidigung, da Gequatsche von einigen der Justizbeamt*innen, die im Zuschauerraum platziert wurden. Neonazi-Anwalt Frank Hannig hängt bei Facebook ab. Und es wird klar, dass dieser Prozess noch sehr lang und strapaziös werden wird. Das weiß auch Zionek: »Wir werden in unserer Unterstützungsarbeit vor allem versuchen, Geld zu akquirieren, um die Kosten, die im Laufe des Verfahrens anfallen, zu decken. Wir rechnen mit Summen bis zu 300.000 Euro, wenn alles zusammenkommt. Durch so eine Untersuchungshaft fällt eine Menge an, denn da wird ja ein Mensch komplett aus dem Leben gerissen, aber eine Wohnung muss weiterbezahlt werden. All diese Sachen versuchen wir nach Möglichkeit zu organisieren.« Auch wenn es noch zu früh für eine Zwischenbilanz sein mag: Festzuhalten bleibt, dass Antifas in diesem Land nicht nur vom Staat überwacht und kriminalisiert werden, sondern dass zu jedem Zeitpunkt damit gerechnet werden muss, dass all diese gesammelten Informationen auf direktem Wege in die Hände militanter Neonazis geraten.“ https://www.soli-antifa-ost.org/einzeltaeter-rechts-kriminelle-vereinigungen-links/

MD:MONSTRATION AM 3. OKTOBER 2021 UM 14.00 UHR OLVENSTEDTER PLATZ (MAGDEBURG)!!!

26.09.21 brdGEGEN 31 JAHRE ABBAU OST – für die soziale Revolution! Im Jahr 1989 gingen in der DDR Zehntausende Menschen auf die Straßen. Sie wurden anfangs von der Idee angetrieben, die bestehende Form des Sozialismus weiterzuentwickeln. Auch wenn die heutige Geschichtsschreibung diesen Fakt gerne ausspart, ging es den Menschen damals nicht um eine Einheit der zwei existierenden deutschen Staaten, sondern um eine Entbürokratisierung und Veränderung der DDR, hin zu mehr Autonomie für die Bevölkerung. Worin diese Idee und dieser Aufbruch gipfelten, ist seit nunmehr 31 Jahren bittere Realität. Fielen aufgrund der Corona-Pandemie die großen Einheitsfeierlichkeiten zum 30sten Jahrestag eher bescheiden aus, werden aber heute und alle Jahre wieder die Sektkorken knallen, der gelungene Aufbau des Ostens wird dann begossen und die Einheit gefeiert. Doch wer hat an diesem Tag wirklich was zu feiern und wenn ja, was? Die Ankündigungen des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl, also die „blühenden Landschaften“ und dass es allen besser gehen werde, waren damals und sind heute, für den Großteil der Bevölkerung der ehemaligen DDR nichts weiter als leere Worte. Für Menschen die in der DDR gelebt haben, war die letzten 31 Jahre vor allem eins zu erleben: Der gesellschaftliche Umbau, von Grundlagen wie Solidarität, Kollektivität und gegenseitiger Hilfe, hin zu Vereinsamung, Ellenbogenmentalität und Egoismus. Herunter gekürzt ein Umbau vom Sozialismus hin zum Kapitalismus. Von einem auf den anderen Tag wurde die Lebensleistung unzähliger Menschen abgewertet. Renten- und Pensionsansprüche gingen verloren, Qualifikationen wurden aberkannt. Betriebe wurden verkauft, die Beschäftigten in die Arbeitslosigkeit entlassen. Diesem Maß an Perspektiv- und Machtlosigkeit gegenüberstehend wurden viele Menschen psychisch krank. Einige begingen Selbstmord, manche griffen zur Flasche. Wer sich nicht aufgab oder Krank wurde, sah sich in fast allen Lebensbereichen mit schwerwiegenden sozialen Härten konfrontiert. Galt Wohnen in der DDR noch als Grundbedürfnis dem durch Bauprojekte und Wohnungspolitik entsprochen wurde, so war ab spätestens Mitte der 90er Jahre, zum Beispiel hier in Stadtfeld klar, dass Wohnraum im Kapitalismus nur noch den Zweck hat, einer Minderheit von Besitzenden Profite zu bescheren. Vor 1990 war bei einem Durchschnittsgehalt von 1000 Ost-Mark, eine 3-Raumwohnung in einem Neubau für ca. 70 Ost-Mark monatlich zu haben. In einem Altbau lag der monatliche Mietpreis sogar nur bei ca. 30 Mark. 2022 soll in Stadtfeld das Bauprojekt „Wilhelmeck“ fertiggestellt werden, welches ausschließlich Eigentumswohnungen bereitstellt. Hier liegt der Preis einer Vier-Raum-Wohnung mit 115qm bereits bei 336.000€ - 360.000€ und der einer Vier-Raum-Penthouse-Wohnung mit 168qm bei 697.000€, während sich in Sachen sozialer Wohnungsbau sogut wie nichts tut. Ganz im Gegenteil wurde und wird vorhandender Wohnraum, wie z.B. In Olvenstedt zurückgebaut oder ganz abgerissen um den Mietspiegel künstlich hoch zu halten. Der Rückschritt auf allen sozialen Ebenen, der mit der Aufzwängung der kapitalistischen Wirtschaftsweise einherging, hatte für ostdeutsche Frauen besonders gravierende Auswirkungen. Gehören die Worte Alleinerziehend und Armut heute so selbstverständlich zusammen wie Topf und Deckel, waren BertiebsleiterInnen in der DDR gesetzlich dazu verpflichtet alleinerziehende Mütter einzustellen. Kinderbetreuung fand, oft im Betriebskindergarten, von 6-18 Uhr statt. Angebote wie Kinderkrippen, Kindergärten, schulische Hortbetreung und Ferienlager, ermöglichten es Frauen und Männern gleichermaßen einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen. Ein Mangel an Betreungs-plätzen und -angeboten gab es nicht und niemand wäre auf die Idee gekommen, beim ersten Anzeichen einer Schwangerschaft schonmal einen Kindergartenplatz zu organisieren. So verwundert es auch nicht, dass das Durchschnittsalter von Müttern in Ostdeutschland sehr niedrig war. Und das obwohl die Antibabypille seit 1965 kostenfrei erhältlich war und Schwangerschaften ab 1972 bis zur 12. Woche legal unterbrochen werden konnten. In der BRD wird bis heute selbst das Werben für und Aufklären über Schwangerschaftsabbrüche kriminalisiert. Werfen wir bezüglich der sich heute zum 31sten mal jährenden Ereignisse einen Blick über die nun Bundesdeutsche Grenze, wird eines schnell deutlich. Mit der Zerstörung der Ausgewogenheit des Kräfteverhältnisses zwischen Kapitalismus und Sozialismus/Kommunismus, haben sich weltweit die Bedingungen für jene Menschen die nichts besitzen als ihre Arbeitskraft, massiv verschlechtert. Die Nato, welche innerhalb kürzester Zeit zur einzigen millitärischen Macht in Europa wurde, setzte ihre Interessen nun wieder vermehrt millitärisch durch. Dabei kann sich das US-amerikanisch geführte Bündnis seit den 90er Jahren auch vollumfänglich auf deutsche Mithilfe verlassen. Beginnend mit dem Einsatz in Jugoslavien, beteiligen sich deutsche Soldaten mittlerweile wieder an Kriegen in aller Welt. Diese als “humanitäre Einsätze” und “Ausbildungsmissionen” deklarierte Einsätze, verursachen Zustände wie z.B aktuell in Afghanistan. Die Menschen, welche vor diesen Zuständen fliehen und unter deutscher Federführung an den europäischen Aussengrenzen ermordet werden, finden in den Medien der Herrschenden nur am Rande Erwähnung. Dagegen bekommt das “Unrechtrsregime” DDR jedes Jahr zum Tag des “Mauersfalls”, eine zumindest fragwürdige Rechnung der “Mauertoten” vorgesetzt. Alle Jahre wieder wird in bester Antikommunistischer Manier der “friedlichen Revolution” erinnert. Die Geschichte des fest im Sattelsitzenden, alle überwachenden “StasiStaates”, der durch friedlichen Protest gestürtzt wurde, mutet angesichts des Scheiterns der Montagsdemos gegen die Einführung der Harz IV Gesetze doch etwas unglaubwürdig an. Die eben beschriebene, sich in der Geschichtsschreibung ausdrückende Feindschaft gegen linke Alternativen zur kapitalistischen Gesellschftsordnung, werden noch um einiges deutlicher wenn mensch die Praxis der gesamtdeutsch/europäischen Repressionsbehörden betrachtet. Gehörte die Unterstützung von Befreiungsbewegungen für die Mitgliedsstaaten des Warschauer Vertrages noch zur Staatsreson, werden in der BRD mittels §129 b revolutionäre aus aller Welt angeklagt und eingeknastet. Nicht viel besser ergeht es der inländischen linken/revolutionären Bewegung. Unzählige Verfahren gegen AntifaschistInnen, Angriffe auf Medien wie die Junge Welt oder Indymedia oder der kalte Verbotsversuch gegen die DKP, sind nur einige Beispiele für die faschistisch geprägten Kontinuitäten der “vereinigten” Bundesrepublik. Ganz allgemein ist es nicht unsere Intention zu behaupten, dass in der DDR alles “besser” war, zumal wir (gröstenteils) aufgrund unseres Alters dazu garnicht in der Lage sind. Allerdings ist es uns ein Bedürfnis festzuhalten, dass der Weg hin zu einer vom Kapitalismus befreiten Gesellschaft von der Basis des realexistierenden Sozialismus der DDR ausgehend, greifbarer ist als aus der seit 31 Jahren vorherrschenden Diktatur der Banken und Konzerne. Außerdem lässt sich gerade an dem mit dem heutigen Tag verbundenden, sich jährlich wiederholenden Gebahren der Herrschenden deutlich ablesen, welche Angst diese wieterhin vor einer ehemals existenten Alternative zu ihrer bestehenden Ordnung haben. Diese Angst ist ein Punkt an dem wir als Klasse der Ausgebeuteten ansetzen müssen. Für eine grundlegende Veränderung der gesellschaftlichen Bedingungen, hin zu einer Befreiung von Ausbeutung und Unterdrückung, sind für uns folgende Dinge von großer Bedeutung. Um die Geschichtsschreibung der Herrschenden richtig hinterfragen und widerlegen zu können und dadurch der Idee einer auf Solidarität basierenden Gesellschftsordnung wieder Gewicht zu verleihen, ist gerade für unsere Generation der Austausch mit Menschen, die lange Zeit in der DDR gelebt haben, sehr wichtig. Wenn wir uns im Gespräch mit dieser Generation ein eigenes Bild von einer sozialistischen Gesellschaft machen können, haben wir schon viel gewonnen. Aufbauend auf diesem Erfahrungsschatz können unsere Projekte der Selbstorganisierung und des Klassenkampfes von unten, nur profitieren und wachsen. Diese Projekte sind der Schlüssel zum Aufbau von Gegenmacht und Autonomie auf politischer, sozialer, kultureller und organisatorischer Ebene. In diesem Sinne, lasst uns am 03. Oktober gemeinsam ein starkes Zeichen gegen Ausbeutung und Unterdrückung setzen. https://m.facebook.com/infoladen.stadtfeld/photos/a.1298914796880050/3930526393718864/?type=3&;source=48

Informationsschreiben des GBA im §129 Verfahren Berlin//Athen

26.09.21 anna artur.1Seit einigen Tagen, fast genau ein Jahr nach Offenlegung des § 129-Verfahrens gegen sieben Beschuldigte in Berlin, verschicken die zuständigen Sachbearbeiter:innen des Generalbundesanwalts Informationsschreiben an Dritt-Betroffene von Überwachungsmaßnahmen in dem laufenden Verfahren. Ursprünglich veröffentlicht von Indymedia DE. Nach geltendem Gesetz sind die Behörden verpflichtet, die Personen zu informieren, welche im Zusammenhang mit Überwachungen der beschuldigten Personen identifiziert und verwertet wurden. Das heißt alle, die in Observationen, aufgebauten Kameras, Telekommunikationsüberwachungen oder in den verwanzten Fahrzeugen erkannt wurden, werden nun von der Bundesanwaltschaft darüber informiert. Aus den Briefen geht hervor, auf welcher Rechtsgrundlage der jeweilige Eingriff stattgefunden haben soll. Das heißt, Gültigkeitszeitraum des Gerichtsbeschlusses, bzw. der Anordnung durch die Bundesanwaltschaft, werden benannt, genauso wie die jeweilige Maßnahme z.B. „längerfristige Observationen“, „Einsatz technischer Mittel“ oder „Aufzeichnung des nicht öffentlich gesprochenen Worts außerhalb von Wohnungen“. Weiterhin wird im Schreiben explizit daraufhin gewiesen, dass gegen die Dritt-Betroffenen nicht ermittelt wird. Wer möchte, kann ein Überprüfungsantrag stellen um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme feststellen zu lassen. Diese Informationsschreiben sind nicht gleichbedeutend mit einem Ende dieses Verfahrens, es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Menschen betroffen von operativen Maßnahmen und TKÜ‘s sind und sein werden. Es gilt weiterhin: Anna und Arthur halten‘s Maul – Keine Spekulationen! Solidarität ist eine Waffe! Weitere Infos zum 129 Berlin//Athen: Hardfacts: https://kontrapolis.info/586/ Update: https://kontrapolis.info/1905/ https://enough-is-enough14.org/2021/09/25/informationsschreiben-des-gba-im-§129-verfahren-berlin-athen/

DD: 22.September.2021: Bericht zum 18.Prozesstag

26.09.21 antifa.Prozessbegleitung-300x200Bericht vom 4. Prozesstag im Antifa Ost-Verfahren nach §129 am OLG Dresden. Am 4. Prozesstag im Antifa-Ost-Verfahren wurden der bei einem Angriff in Connewitz am 08.01.19 geschädigte Kanalarbeiter Tobias N., sowie einer seiner Kollegen und der ermittelnde Polizei Hauptmeister G. als Zeugen gehört. Zur Diskussion kam es über das Abspielen einer Tonaufnahme aus einer PKW-Innenraumüberwachung. Die Entscheidung darüber wurde zunächst verschoben. Erneut warteten seit den frühen Morgenstunden Unterstützer:innen vor dem Gebäude des OLG Dresden. Wie auch die Tage zuvor waren keine Nazis vor Ort, auch Presse tauchte erst zu Verhandlungsbeginn auf. Im Gerichtssal wurden die Beschuldigten heute nur mit gedämpften Applaus begrüßt, da der Senat ausrichten hatte lassen, dass er diesen nicht auf Dauer dulden würde. Um 9:45 Uhr begann der Verhandlungstag. Als erster Zeuge wurde der Geschädigte Tobias N. gehört, der am 08.01.19 in Connewitz Opfer eines Angriffs durch vermummte Personen wurde. Er schilderte den Vorfall zunächst aus seiner Erinnerung. Während eines Arbeitseinsatzes in der Bornaischen Str./Hammerstr. habe unvermittelt eine vermummte Person vor ihm gestanden und ihm ins Gesicht geschlagen. Durch diesen Schlag seien seine Augenhöhle und Jochbein zertrümmert worden. Daraufhin sei er zu Boden gegangen und habe Schläge von mehreren Personen wahrgenommen. Dadurch habe er Verletzungen an Kopf und Rücken davongetragen. Laut Gutachter seien den Verletzungen zufolge dabei nicht nur Fäuste zum Einsatz gekommen. Er schilderte ausführlich angebliche Folgeerscheinungen. So habe er immer noch Angst alleine unterwegs zu sein. Der Vorsitzende Richter Schlüter-Staats sprach N.‘s rechtsextreme Vergangenheit an. Als Jugendlicher hat N. diverse Straftaten, in Zusammenhang mit der rechten Szene, wie das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole, begangen und wurde u.a. mit 16 Jahren zu 6 Monaten Bewährung verurteilt. N. meinte er habe “mit allem abgeschlossen”, die Bewährungsstrafe habe ihm zum Umdenken veranlasst. In Zusammenhang mit seiner rechtsextremen Vergangenheit wurden Fragen zum vermuteten Tatgrund gestellt. Hier wird eine Mütze der rechten Marke “Greifvogel wear” aus Dresden mit der Aufschrift “radical warrior clothing – strength against the modern world” vermutet. N. bestritt etwas über die Marke zu wissen, er habe die Mütze vor langer Zeit von einem Freund geschenkt bekommen. Es wurden spezifischere Fragen zum Ablauf seines Tages gestellt. Er sei den ganzen Morgen in Connewitz unterwegs gewesen um Kanäle zu überprüfen, dabei habe er die Mütze aber noch nicht getragen. Ein paar Fragen später meinte er dann aber sich doch erinnern zu können, dass er die Mütze schon vorher aufgesetzt habe. Eine halbe Stunde nach Verhandlungsbeginn erschien nun auch Nebenklageanwalt Hanning mit Maske unter der Nase. Es wurden Ausschnitte aus einer Vernehmung von N. verlesen und Fotos vom Tatort gezeigt. Diese deckten sich mit N.’s Aussagen. N. ist sich sicher, dass es sich bei dem Angreifer um einen Mann mit kräftiger Statur handelte. Er könne sich nicht mehr daran erinnern, dass der Angreifer gesprochen habe, daraufhin wurde ihm vorgehalten, dass er in der polizeilichen Vernehmung angegeben habe der Angreifer habe etwas gesagt, aber er habe kein Wort verstanden, da es sich um eine “osteuropäische Sprache” gehandelt habe. In einer weiteren Vernehmung hatte er ausgesagt, der Mann habe deutsch mit Akzent gesprochen. Des weiteren gab er an, er hätte die Augenpartie und Nase des Angreifers erkennen können, in einer Vernehmung hatte er allerdings angegeben der Angreifer habe eine Sonnenbrille getragen. Die Person habe ihn an seinen rumänischen Kollegen Igor erinnert. Er würde allerdings ausschließen, dass dieser das war. Auch konnte er sich nicht erinnern, ob die Angreifer vermummt waren, hatte damals aber angegeben, sie hätten Sturmhauben getragen. Darauf folgte die Frage des Vorsitzenden, ob er schon einmal “live” Menschen mit Sturmhaube gesehen habe. Die Antwort lautete “ja”. Zum Kontext machte er keine Aussage. N. fiel selber auf, dass er sich oft widerspricht – er habe nach dem Vorfall versucht das Geschehene “zusammenzusetzen”, da er sich nicht mehr an alles erinnern konnte. So erzählte er zum Beispiel, die Angreifer hätten aufgehört als eine Straßenbahn vorbei fuhr. Gab aber später zu, dass er das nicht mitbekommen habe, sondern von seinem Kollegen erfahren. Nach einer halben Stunde Pause wurden Bilder der fraglichen Mütze, sowie ein google maps Ausschnitt des Gebiets gezeigt. Dabei kam es zu Verzögerungen aufgrund der technischen Inkompetenz des Senats. Die Bundesanwaltschaft befragte N. auffällig detailliert nach gesundheitlichen Folgen, Kosten und Behandlungen. Dabei kam heraus, dass N. das Krankenhaus zweimal gegen ärztlichen Rat verlassen und auch eine psychotherapeutische Behandlung nach 2-3 Sitzungen abgebrochen hat, da diese “nix gebracht” habe. Dennoch habe er Psychopharmaka verschrieben bekommen. N. betonte mehrmals, er hätte sein Augenlicht verlieren können, sei aber nicht mehr zum Arzt gegangen. Nun wollte auch Nebenklageanwalt Hanning Fragen stellen, die Verteidigung widersprach, die NK hätte kein Recht Fragen zu stellen, da sie dieser Vorfall nicht betreffe. Es kam zur Diskussion mit dem Vorsitzenden – die NK durfte doch Fragen stellen. RA Hanning fragte ob N. die Augenbrauen des Angreifers gesehen habe. Der Vorsitzende mischte sich ein – die Frage sei schon vorher beantwortet worden. Hanning suggestierte ob N. den Angreifer bei den Beschuldigten wiedererkennen könne. Dies rief Empörung im Zuschauer:innenraum hervor. N. verneinte. RA Aufurth beanstandete, dass der Vorsitzende Internetzugang habe (da dieser auf google maps zugreifen konnte) und stellte erneut einen Antrag auf Internet für alle im Saal. Der Zeuge wurde entlassen. Bilder des verletzten N. wurden gezeigt. Nach nur 1,5h Anwesenheit verließ RA Hanning wieder den Saal. Als nächstes wurde Mathias P., ein Kollege von Tobias N., in den Zeug:innenstand berufen. Er berichtete, er habe auf der Rückseite des LKW gestanden, als zunächst ein maskierter Mann vor ihm gestanden und gesagt habe “von dir wollen wir nichts, geh mal bitte zur Seite”. Dann habe er sich umgedreht und plötzlich habe ein maskiertes “Mädchen” vor ihm gestanden, gesagt “der ist ein Nazi, der hats verdient” und “bleib da stehen, dann passiert dir auch nix”, wobei sie ihm eine “Flasche”, eine Art “kleinen Feuerlöscher” ins Gesicht gehalten habe. P. will die Geschlechter der Personen anhand der Stimme identifiziert haben. Es seien 2-3 weitere männliche Personen dazu gekommen, die mit der ersten männlichen Person um den LKW herum, auf die der Straße zugewandten Seite, wo N. gestanden habe, gegangen seien. Das “Mädchen” sei bei ihm geblieben und habe ihn “in Schach gehalten” und sich nicht an der Körperverletzung beteiligt. Er habe nicht gesehen was hinter dem LKW geschehen sei, aber habe Schreie gehört. P. betonte öfters, dass die Vermummten ihm gegenüber nicht aggressiv, sondern ruhig und “anständig” gewesen seien. Als wenige Momente später eine Straßenbahn vorbeigefahren sei, seien die Vermummten an ihm vorbei zusammen in südliche Richtung geflohen. Er beschrieb das “Mädchen” als sportlich, schlank, deutsch und 1,70- 1,75m groß. Alle seien schwarz, mit Sturmhauben und wahrscheinlich Handschuhen gekleidet gewesen. Sie hätten keinen Akzent oder Dialekt gehabt, sondern “normales Deutsch” gesprochen, was der Aussage N.’s eines osteuropäischen Akzents oder osteuropäischen Sprache widerspricht. In der Mittagspause sammelten sich die Zuschauer:innen wieder vor dem Gerichtsgebäude. Dabei kam es zu einem kurzen Zwischenfall mit einem Nazi, der im Vorbeifahren aus seinem Auto heraus laut “Todesstrafe” in Richtung der Menschen vor dem OLG rief. Nach der Pause wurde die Befragung des Zeugen P. fortgesetzt. P. wurde nach der (früheren) rechten Gesinnung N.‘s gefragt, wozu P. keine Angaben machen könne, da er N. zu dem Zeitpunkt erst seit einem Tag gekannt habe. Auch die Marke der Mütze habe ihm nichts gesagt. P gab jedoch an N. habe die Mütze den ganzen Tag getragen, was N.’s Aussagen eindeutig widerspricht. Nach kurzer Befragung durch die Verteidigung, stellte die Nebenklage Fragen. Nebenklageanwalt Tripp fragte sehr direkt, ob P. in der Angeklagten Lina E. das “Mädchen” wiedererkenne. Erneut kam Empörung im Zuschauer:innenraum auf. Die Verteidigung beanstandete sofort die Frage. Der Vorsitzende meinte, der Zeuge habe bereits angegeben sich nicht an die Augenpartie erinnern zu können, außerdem sei eine solche Gegenüberstellung nicht verwertbar, wenn dann müsse man mehrere Personen gegenüberstellen. Die Frage wurde nicht beantwortet. Der Zeuge wurde entlassen und der ermittelnde Polizeihauptmeister G. in den Zeug:innenstand berufen. Direkt beschwerte sich die Verteidigung, dass der Zeuge bewaffnet ist und es dadurch zu Einschüchterung kommen könnte. Daraufhin verließ der Zeuge den Saal wieder für 5-10min um seine Dienstwaffe und Schlagstock abzugeben. Der Vorsitzende Richter begann direkt mit der Befragung, ohne dass der Zeuge zunächst erzählen konnte woran er sich erinnert, was die Verteidigung beanstandete, da es gegen §69 StPO verstoße. Der Vorsitzende war sichtlich genervt von der Beanstandung seiner Vorgehensweise. Als G. am Tatort ankam sei N. in einem Hostel gewesen und dort von Kollegen und der Inhaberin versorgt worden und habe sich nicht erklären können warum er zusammengeschlagen wurde. Aufgrund seiner “polizeilichen Intuition” habe G. die Vermutung angebracht es habe an der Mütze liegen können, da es “in Leipzig öfter vorkomme, dass Menschen aufgrund ihrer Kleidung angegriffen werden”. Als er N. auf die Mütze angesprochen habe, habe dieser erzählt er habe sie von einem Freund geschenkt bekommen, aber habe den Namen des Freundes nicht nennen wollen. Zur Vorbereitung habe G. (im Gegensatz zu KK Schlieker) nur Zugriff auf seine eigenen Aufzeichnungen und nicht die gesamte Akte gehabt. Es habe außer der Mütze noch weitere Ermittlungsansätze gegeben – welche das waren sagte er allerdings nicht, auch der Ermittlungsansatz “Igor” sagte G. nichts. Für eine Spurensicherung habe es keinen Anlass gegeben, eine Tatortfahndung sei ohne Ergebnisse eingestellt worden. Nachdem der Zeuge entlassen wurde, sollte eigentlich eine Tonaufnahme aus einer PKW-Innenraumüberwachung abgespielt werden. Die Verteidigung legte jedoch Einspruch ein und es kam zu Diskussionen über die rechtlichen Grundlagen der Verwertung dieses Beweismittels. Die Begründung der Verteidigung: Innenraumüberwachung ist ein schwerer Grundrechtseingriff und darf nur durchgeführt werden wenn eine Katalogtat vorliegt (z.B. §129). Anklagepunkte (v.a. §129) könnten noch wegfallen,was nur noch Körperverletzung als Anklagepunkt überließe, was keine Katalogtat ist. Somit wäre die Verwendung dieser Beweismittel nicht mehr möglich. Die Bundesanwaltschaft erwiderte sie sei überzeugt davon, dass der Vorwurf nach §129 bestehen bleibt, sonst hätte die Verhandlung gar nicht erst am OLG stattgefunden. Hinzu kommt, dass die Überwachung nicht im Zuge dieses, sondern eines anderen §129 Verfahrens stattfand. Die Beweismittel könnten zwar trotzdem als Zufallsfund genutzt werden, aber hier ist die Rechtslage schwierig, was auch der Vorsitzende zugab. Der Senat und die Bundesanwaltschaft waren der Meinung die Erhebung (also das Abspielen im Gerichtssaal) sei unabhängig von der rechtlichen Grundlage zur Verwertung dieser möglich. RA Nießing widersprach jedoch – auch die Erhebung sei nicht rechtlich gedeckt. Die Entscheidung wurde verschoben. Der Vorsitzende empörte sich noch über die Verwendung des Begriffs “vermeintliche Opfer”, wem er die Verwendung zuschreibt bleibt unklar. Es sei ja keine Frage, dass Hr. N. “schrecklich zugerichtet” worden sei. Während seiner Ausführungen über die “schrecklichen Taten” nahm er oft Bezug zu Lina, nicht jedoch zu den anderen Beschuldigten. Außerdem schien er überzeugt, dass die “kriminelle Vereinigung” existiert hat. Abschließend wurde verkündet, dass für den 22.09. Enrico Böhm geladen werde und der Zeuge Schlieker weiter vernommen werden soll. Außerdem ist die Zeugin Fr. D. erneut geladen. Der Verhandlungstag endete um 14:55 Uhr. Fortgesetzt wird die Verhandlung am Dienstag, den 21.09.21 um 09:30 Uhr. https://www.soli-antifa-ost.org/bericht-vom-4-prozesstag-14-09-21/v

RAF-Geschichte

29.09.21 briefwechsel-zwischen-christa-eckes-und-hueseyin-celebi-erschienen-07-30-2021Warum man das nach über 30 Jahren noch lesen soll? Zunächst, weil man etwas über die Schwierigkeiten erfährt, unter Isolationshaftbedingungen eine Diskussion führen zu können. Immer wieder stockte die Kommunikation, weil Briefe von den Behörden abgefangen wurden oder erst nach Wochen ankamen. Der junge Kurde ist im Vorfeld des Massenprozesses in Düsseldorf daran interessiert, mehr über den Umgang der BRD-Justiz mit antagonistischen Linken zu erfahren. Dafür konnte Eckes viele Beispiele liefern. Christa Eckes gehörte zu den Gefangenen der RAF, für deren Freilassung ein Teil der außerparlamentarischen BRD-Linken in den 1980er Jahren kämpfte. Sie hat vom April 1988 bis Dezember 1989 einen Briefwechsel mit Hüseyin Çelebi geführt, der im Rahmen der Repression gegen kurdische Aktivist*innen verhaftet worden war. Die ehemaligen RAF-Gefangenen Gisela Dutzi, Sieglinde Hoffmann und Brigitte Mohnhaupt haben diesen Briefwechsel nun veröffentlicht. Warum man das nach über 30 Jahren noch lesen soll? Zunächst, weil man … … etwas über die Schwierigkeiten erfährt, unter Isolationshaftbedingungen eine Diskussion führen zu können. Immer wieder stockte die Kommunikation, weil Briefe von den Behörden abgefangen wurden oder erst nach Wochen ankamen. Der junge Kurde ist im Vorfeld des Massenprozesses in Düsseldorf daran interessiert, mehr über den Umgang der BRD-Justiz mit antagonistischen Linken zu erfahren. Dafür konnte Eckes viele Beispiele liefern. Das macht die Lektüre heute noch lohnend. Am Rande kommen die weltpolitischen Umbrüche jener Monate zur Sprache. Über den letzten großen Hungerstreik der RAF-Gefangenen, an dem Eckes teilnahm, erfährt man nur wenig. Politische Differenzen, die an einigen Stellen anklingen, wollten beide nicht unter Knastbedingungen verhandeln. Doch in Freiheit konnten sie sich nie begegnen. Eckes starb 2012 an Leukämie, Çelebi bereits 1992 als Guerillero in Kurdistan. Ein Kapitel, das den Briefkontakt his- torisch einordnet, wäre wünschenswert gewesen. Peter Nowak https://peter-nowak-journalist.de/2021/09/28/raf-geschichte/#more-22921

Alarm! Imperialismus und mexikanischer Staat zensieren Account von Sol Rojo

An die Arbeiterklasse und das Volk von Mexiko An das internationale Proletariat und die unterdrückten Völker der Welt An die brüderlichen demokratischen und revolutionären Organisationen Das Mexiko der „demokratischen Freiheiten“, das Mexiko der „Freiheit der Meinungsäußerung“, das „unabhängige“ Mexiko, das seine falschen patriotischen Schreie von „Unabhängigkeit“ schreit, ist eigentlich DAS MEXIKO DER DIKTATUR DER GROSSGRUNDBESITZER UND DER GROSSBOURGEOISIE, DIE DEM YANKEE-IMPERIALISMUS UNTERGEORDNET SIND. Das haben wir schon immer gewusst und angeprangert. Der halbkoloniale Zustand, der auf dem Volk Mexikos lastet, bestimmt den Abbau der "nationalen Souveränität" und der gesamten wirtschaftlichen, politischen, kulturellen, militärischen usw. Unterordnung unseres Landes durch den Imperialismus, hauptsächlich Yankee. Dies erklärt die Auferlegung von Megaprojekten der Enteignung und des Todes, die Unterzeichnung von Wirtschaftsverträgen, die dem Imperialismus günstig sind, und die Billigung einer volksfeindlichen Politik, die von internationalen Wirtschaftsorganisationen gegen unser Volk diktiert wird! Dies wird aus allen Blickwinkeln des gesellschaftlichen Lebens beobachtet, in dem Fall, den wir heute anprangern, aus den "gesegneten" sozialen Netzwerken (wie AMLO sie nennt), die vom Imperialismus kontrolliert werden. Es ist nicht überraschend. Das Eigentum an den Medien liegt bei der Oligarchie, in diesem Fall dem Magnaten Jack Dorsey, der Twitter besitzt und Teil des digitalen Kommunikationsmonopols der Yankees ist. Wir sind nicht überrascht, denn es ist klar, dass es keine fortschrittlichen Magnaten oder guten Imperialisten gibt; beide bilden den Klassenfeind des Proletariats und der Volksmassen der ganzen Welt. Aufgrund des Vorstehenden verurteilen wir Folgendes: I. Aufgrund unserer Aktivitäten und unseres politischen Kampfes, der in sozialen Netzwerken und digitalen Medien verbreitet wird, hat der Yankee-Imperialismus in Absprache mit dem mexikanischen Staat jahrelang unsere digitalen Medien sabotiert und sie mehr als einmal gehackt. II. Im Laufe des Jahres 2021 hatten wir verdächtige Aktivitäten auf unserem Blog registriert: https://solrojista.blogspot.com/ auf unserem Facebook-Account: Sol Rojo und auf dem Twitter-Account: @SolRojoOax III. Nun, speziell unser Twitter-Account: @SolRojoOax wurde gesperrt, weil er „verdächtige Aktivitäten“ meldet , die „Sicherheitsregeln verletzen“. Die Daten der Angriffe auf unsere digitalen Medien fallen mit dem Zeitpunkt zusammen, an dem unsere Organisation beschlossen hat, die von der Zapatistischen Armee der Nationalen Befreiung herausgegebene Erklärung für das Leben zu unterzeichnen, der wir als Teilnehmer an den verschiedenen Aufrufen der EZLN angehören, wie das JA in der Konsultation am 1. August, die zum Kampf für Wahrheit und Gerechtigkeit für die Opfer des Staatsterrorismus aufgerufen hat, die Nationale Kampagne für Wahrheit und Gerechtigkeit selbst, die die Namen der Opfer verbreitet, einschließlich der Namen unserer Genossen Ernesto Sernas García und Luis Armando Fuentes Aquino, in Solidarität mit den 421 und „Extemporánea“ Delegationen, die nach Europa aufgebrochen sind, und in jüngster Zeit aus Solidarität mit den Wanderarbeitern, die im Stadtgefängnis von Tapachula, Chiapas, inhaftiert sind und vom Nationalen Migrationsinstitut und der Nationalgarde (viertes reaktionäres Armeekorps im Krieg gegen das Volk) belagert werden. Jetzt, wo sich die Nachricht vom biologischen Tod des großen Vorsitzenden Gonzalo, dem Führer der peruanischen Revolution und der proletarischen Weltrevolution, verbreitet hat, haben wir auch angeprangert, dass der alte peruanische Staat in Komplizenschaft mit dem Yankee-Imperialismus nach fast 29 Jahren Gefängnis, Isolation, Folter und grausamer Behandlung ermordet wurde. Wir haben Position bezogen, indem wir darauf hingewiesen haben, dass der Vorsitzende Gonzalo der größte Marxist-Leninist-Maoist - hauptsächlich Maoist - war, der auf der Erde lebt, und dass es wie gestern seine Gesundheit und sein Leben verteidigen musste, heute ist es notwendig sein allmächtiges Denken zu verteidigen, das wahr ist und universelle Gültigkeit für die Arbeiterklasse und die unterdrückten Völker der Welt hat. Sicherlich denken der Imperialismus und der alte mexikanische Staat, dass sie unsere Stimme durch Hacken, Sabotieren, Blockieren oder Löschen unserer digitalen Medien zum Schweigen bringen können. Darauf antworten wir, dass es sich bei uns um einen Klassenkampf handelt, und dieser wird hauptsächlich auf der Straße, mit Organisation und politischem Kampf, definiert. Soziale Netzwerke und digitale Medien werden von der Oligarchie und dem Imperialismus kontrolliert. Die Straßen gehören uns! Allerdings ist zu beachten, dass Angriffe auf die digitale Sicherheit von Volksbewegungen in der Regel mit massiver oder selektiver physischer Repression gegen diese einhergehen. Deshalb machen wir den alten mexikanischen Staat, seine verschiedenen Regierungsebenen und den Yankee-Imperialismus für jede Aggression verantwortlich, die sich irgendwo in der Republik gegen unsere Organisation oder Militanz entwickeln könnte. Angesichts der Repression, Mobilisierung! Mit der Roten Sonne wird das Volk gewinnen! Strömung des Volkes Rote Sonne Zentralkomitee Mexiko. 16.09.2021