Am Donnerstag den 18.2.2016 war die 1. Lesung des Gesetzgebungsvorschlags des Securitate Senats, siehe hier. Auf Antrag der Piratenfraktion fand eine 16 minütige Beratung statt:
- Der Abgeordnete Alexander Spies von der Piratenpartei sprach als erster und nannte das Kind beim Namen: es geht um die Zwangspsychiatrie. Das war das erste mal, dass in einem Deutschen Parlament dieses Wort gefallen ist.
- Für die Grünen-Fraktion versprach der Abgeordnete Dirk Behrendt (und nicht der völlig unglaubwürdige Abgeordnete Heiko Thomas): "...Wir wollen lieber die Psychiatrie auf der Grundlage der Freiwilligkeit weiterentwickeln, denn Selbstbestimmung auch von kranken Menschen muss ermöglicht und befördert werden...."
- Am meisten Hoffnung machte der Abgeordente Thomas
Isenberg von der SPD, der dem Securitate Senat in den
Arm zu fallen schien: "...wir sehen überhaupt keine
Notwendigkeit zur Eile. Wir wollen das fachlich sondieren
und besprechen, und unter Umständen werden wir das Thema zu
Beginn der nächsten Legislaturperiode erneut aufrufen
müssen, sofern wir nicht doch noch einen Konsens auf breiter
Ebene – und das ist kein parteipolitisches Thema, das sind
Gewissensthemen – erreichen sollten."
Die SPD Fraktion hat es in der Hand, den Entwurf in den Ausschussberatungen so zu verzögern, dass dieser in dieser Legislurperiode nicht mehr verabschiedet wird. Sie hat also die Chance, sich im Gegensatz zum Senat dem Securitate Vorwurf zu entziehen. Darauf muss jetzt als Zwischenziel hingearbeitet werden. - Für sich sprach auch, dass niemand von der CDU das Wort ergriff und der Securitate Senator Czaja sich im Plenarsaal so verdrückte, dass er kaum zu sehen war.
https://www.youtube.com/watch?v=UUhNv9XXPJ0#t=24m20
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Anwälte haben einen Braten gerochen
Der Deutsche Anwaltverein gründete im Dezember 1998 eine Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht. Im Januar 2014 gehörten ihr 1.787 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Sie ist damit die größte medizinrechtliche Vereinigung in Deutschland. Ihre Mitglieder sind Anwältinnen und Anwälte, deren besonderes Interesse dem Medizinrecht gilt, die im Medizinrecht tätig sind oder auf diesem Gebiet tätig werden wollen. Allerdings hat sich diese AG bisher leider noch nicht im Bereich des Unrechts der Zwangspsychiatrie profiliert. Aber es gibt ein deutliches Signal dafür, dass sich das nun ändern könnte: es könnte lukrativ sein, Schmerzensgeld und Schadenersatz einzuklagen. Ein Indiz dafür ist, dass im Magazin des Anwaltsvereins folgender Artikel erschien:
Schmerzensgeld
für rechtswidrige Zwangseinweisung in Psychiatrie?
Berichtet wird über die 25.000,- € Schmerzensgeld, auf die wir
ebenfalls hingeweisen hatten, siehe
hier. Zitat:Dieser Fall zeigt, dass es sich lohnt, hartnäckig zu sein. Der Betroffene liess� sich durch das erstinstanzliche Urteil nicht abbringen, seine Rechte zu verfolgen. Anwältinnen und Anwälte im Medizinrecht helfen bei der Durchsetzung der Ansprüche. Hier finden Sie einen Experten fuer Medizinrecht in Ihrer Nähe."Unsere Liste von AnwältInnen, die sich schon lange gegen die Zwangspsychiatrie engagieren, siehe hier.
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