Bundesverfassungsgericht: Hartz-IV-Ausschluss für Ausländer gilt weiter

“
Ein
menschenwürdiges Existenzminimum? Nicht für arbeitsuchende oder
studierende Ausländer. Sie dürfen in Deutschland weiterhin von
Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen werden. Das hat das
Bundesverfassungsgericht in zwei Fällen entschieden. Arbeitsuchende oder
studierende Ausländer dürfen in Deutschland weiterhin von
Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen werden. Das Bundesverfassungsgericht
hat in zwei am Donnerstag veröffentlichten Beschlüssen
die Vorlagen des Sozialgerichts Mainz, das den gesetzlichen Ausschluss
existenzsichernder Hilfen für verfassungswidrig hält, als unzulässig
abgewiesen. (AZ: 1 BvL 4/16 und 1 BvL 6/16) Die Karlsruher Richter
rügten, dass das Sozialgericht seine Vorlagen nicht ausreichend
begründet hat…”
Meldung vom 7.2.2020 beim Migazin
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=162543
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