
„
Bundesinnenminister
Horst Seehofer (CSU) will das Verfassungsschutzgesetz reformieren,
dabei aber Befürchtungen ausräumen, der Staat dringe immer tiefer ins
Privatleben seiner Bürger ein. Um Terrorgefahren, aber auch Rechts- und
Linksextremismus früher abwehren zu können, sollen Verfassungsschützern
Onlinedurchsuchungen auf Smartphones und Rechnern erlaubt werden. Bisher
darf das nur das Bundeskriminalamt. Auch die Infiltration von
Messengerdiensten und Gamingplattformen müsse dem Dienst möglich werden,
hieß es am Dienstag im Bundesinnenministerium. Besonders kontrovers ist
das Vorhaben, auch Daten von Kindern unter 14 Jahren beim
Verfassungsschutz zu speichern. Bisher ist das nur bei Jugendlichen ab
16 Jahren erlaubt. “Nach unserer Erfahrung sind immer mehr Kinder und
Jugendliche beispielsweise im dschihadistischen Umfeld unterwegs”, sagte
der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Hans-Georg Engelke, am
Dienstag in Berlin. Er verwies auf die “erhebliche Zahl” von Kindern und
Jugendlichen, deren Eltern sich radikalisiert oder der Terrormiliz
Islamischer Staat angeschlossen hätten…“ – so beginnt der
Artikel „Überwachung im Kinderzimmer“ von Constanze von Bullion am 27. März 2019 in der Süddeutschen Zeitung online 
über die Ausbaupläne für die V-Männer Vereinigung des
Innenministeriums. Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag –
und einen Bericht samt Kommentar über den Ausbau des Verfassungsschutzes
in Brandenburg, wo Seehofer nicht regiert – und nun den
Gesetzesentwurf:
- [Netzpolitik] Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf: Seehofer will Staatstrojaner für den Verfassungsschutz
“Der Verfassungsschutz soll neue Befugnisse bekommen und unter
anderem Staatstrojaner einsetzen dürfen. Das steht in einem
Gesetzentwurf des Innenministeriums, den wir veröffentlichen.
Justizministerin Barley lehnt den Entwurf komplett ab und verlangt einen
neuen Vorschlag von Innenminister Seehofer. IT-Geräte hacken und mit
Trojanern infizieren: Das ist die intensivste Überwachungsmethode im
Arsenal der Sicherheitsbehörden. Eingeführt wurde das staatliche Hacken,
um internationalem Terrorismus zu verhindern. Seit zwei Jahren
darf die Polizei damit Alltagskriminalität verfolgen. Noch während Verfassungsbeschwerden gegen diese Ausweitung laufen
,
legt Innenminister Seehofer nach und will Staatstrojaner auch für die
Geheimdienste Verfassungsschutz und BND erlauben. Wir veröffentlichen den vollständigen Gesetzentwurf des Innenministeriums
.
Demnach soll dem Inlands- und Auslandsgeheimdienst der „Eingriff in
informationstechnische Systeme“ erlaubt werden. Dadurch dürften die
Geheimdienste Geräte wie Computer und Smartphones hacken, aber auch in
andere Geräte im „Internet der Dinge“ eindringen – sogar Autos…” Beitrag von Andre Meister und Anna Biselli vom 28.03.2019 bei Netzpolitik 
- „Die Kleinsten bespitzeln“ am 26. März 2019 in der jungen welt
meldet unter anderem: „Der
Verfassungsschutz soll nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst
Seehofer (CSU) in Zukunft auch Kinder ausspionieren dürfen.
Sachverhalte, bei denen es um Minderjährige geht, dürfen jetzt schon in
den Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) festgehalten
werden. Ein Eintrag im Nachrichtlichen Informationssystem (NADIS) ist
allerdings bislang nicht erlaubt. Erst 2016 war das gesetzliche
Mindestalter für Beobachtungen von 16 auf 14 Jahre abgesenkt worden. Auf
eine Anfrage der Innenpolitikerin Ulla Jelpke (Linke) hatte die
Bundesregierung mitgeteilt, dass das BfV zum Stichtag 27. Mai 2016
Informationen zu acht 14-Jährigen und 27 Jugendlichen im Alter von 15
Jahren gespeichert hatte: Drei von ihnen waren dem Rechtsextremismus
zuzuordnen, die anderen dem Bereich Islamismus und Islamistischer
Terrorismus. Bayern hatte die Mindestaltersgrenze für die Speicherung
bereits im Juni 2016 komplett gestrichen. Die jetzt geplante bundesweite
Neuregelung ist Teil eines Entwurfs des Bundesinnenministeriums zur
»Modernisierung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)«, der
bereits vor einigen Tagen an die anderen Ressorts zur Stellungnahme
weitergeleitet worden war. »Nicht Kinder, sondern ein außer Kontrolle
geratener Inlandsgeheimdienst stellen eine Gefahr für die Gesellschaft
dar«, sagte Jelpke…“
- „Mehr Personal für Spitzelei“ von Andreas Fritsche (ohne Datumsangabe) in neues dDutschland
zu Brandenburgs Aufrüstung: „… Innenminister
Karl-Heinz Schröter (SPD) und Verfassungsschutzchef Frank Nürnberger
sind schon lange der Ansicht gewesen, dass der Geheimdienst in
Brandenburg um 35 auf 128 Stellen aufgestockt werden muss. In den
Beratungen über den Ende vergangenen Jahres verabschiedeten
Doppelhaushalt 2019/20 hat ihnen der Landtag das noch abgeschlagen. Nun
sollen sie aber sogar 37 zusätzliche Stellen erhalten. Darauf hat sich
das rot-rote Kabinett am Dienstag verständigt. Der Landtag soll dies
noch beschließen – zusammen mit einem neuen Verfassungsschutzgesetz.
Zwar spielte der brandenburgische Verfassungsschutz im Skandal um die
Terrorgruppe »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) und in anderen
Affären eine unrühmliche Rolle. Doch im Gesetzentwurf, der dem »nd«
vorliegt, heißt es, dass »ungeachtet der Versäumnisse verschiedener
Sicherheitsbehörden« bei den Ermittlungen zum NSU-Trio und zu den von
diesem Trio begangenen Morden »der Verfassungsschutz bei der
Verteidigung der liberalen Demokratie und des Rechtsstaats nach wie vor
eine wichtige Rolle spielt«. Weiterhin steht da: »Um künftig die im
Geheimen operierenden extremistischen und terroristischen Netzwerke
entdecken zu können«, bedürfe es eines Verfassungsschutzes, der in der
Lage sei, im Vorfeld polizeirechtlicher Eingriffsschwellen Informationen
zu beschaffen und auszuwerten…“
- „Unkontrollierte Schnüffelei“ von Andreas Fritsche am 26. März 2019 in neues Deutschland
kommentiert den Bericht aus Brandenburg unter anderem so: „… Der
Verfassungsschutz gehört abgeschafft. Geheimdienste haben in einer
demokratischen Gesellschaft nichts zu suchen. Für dieses prinzipielle
Erfordernis war der NSU-Skandal ein zusätzlicher Beleg. Dass sich die
Abschaffung gegenwärtig politisch nicht durchsetzen lässt, liegt bei
realistischer Betrachtung auf der Hand. Aber muss nicht wenigstens ein
Personalzuwachs verhindert werden? Wenn am Ende wie jetzt geplant
herauskommt, dass die rot-rote Koalition den brandenburgischen
Verfassungsschutz um 37 auf 130 Stellen aufstockt, dann hätte sich der
Landtag seinen NSU-Untersuchungsausschuss sparen können…“
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