Montag, 13. Februar 2017
Bundesrat gibt grünes Licht für mehr Videoüberwachung
"Die geplante Ausweitung der Videoüberwachung wird von Datenschützern
als verfassungswidrig bezeichnet. Dennoch hat den Bundesrat heute
keine grundlegende Kritik an dem Vorhaben der Bundesregierung geübt.
(...) Der Rechtsausschuss des Bundesrates hatte lediglich drei
Veränderungsvorschläge gemacht, von denen nur einer im Plenum
angenommen wurde. Der Vorschlag, eine Regel-Speicherfrist von zwei
Monaten bei der Videoüberwachung einzuführen, wurde immerhin nicht
angenommen. Der Bundesrat sprach sich lediglich dafür aus, die
Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden zu verstärken. Damit hat der
Bundesrat die Chance ungenutzt verstreichen lassen, das von
Datenschützern als verfassungswidrig bezeichnete Gesetz grundsätzlich
zu kritisieren. Mit dem geplanten Gesetz soll der Einsatz von
Überwachungskameras in den öffentlich zugänglichen Bereichen privat
betriebener Einrichtungen erleichtert werden. Zu den in Zukunft
stärker überwachten Bereichen gehören öffentliche Veranstaltungen,
Einkaufszentren aber auch Diskotheken..." Beitrag von Markus Reuter
vom 10. Februar 2017 bei netzpolitik.org
https://netzpolitik.org/2017/bundesrat-gibt-gruenes-licht-fuer-mehr-videoueberwachung/
Und: das VG Köln hat einen Eilantrag auf Aussetzung der VDS abgelehnt,
weil sie nicht offensichtlich europarechtswidrig sei. Siehe das Urteil
(pdf):
https://blog.vorratsdatenspeicherung.de/wp-content/uploads/2017/02/VG-Koeln_Beschluss_25-01-17_9-L-1009-16.pdf
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