Montag, 13. Februar 2017

Bundesrat gibt grünes Licht für mehr Videoüberwachung


"Die geplante Ausweitung der Videoüberwachung wird von Datenschützern 
als verfassungswidrig bezeichnet. Dennoch hat den Bundesrat heute 
keine grundlegende Kritik an dem Vorhaben der Bundesregierung geübt. 
(...) Der Rechtsausschuss des Bundesrates hatte lediglich drei 
Veränderungsvorschläge gemacht, von denen nur einer im Plenum 
angenommen wurde. Der Vorschlag, eine Regel-Speicherfrist von zwei 
Monaten bei der Videoüberwachung einzuführen, wurde immerhin nicht 
angenommen. Der Bundesrat sprach sich lediglich dafür aus, die 
Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden zu verstärken. Damit hat der 
Bundesrat die Chance ungenutzt verstreichen lassen, das von 
Datenschützern als verfassungswidrig bezeichnete Gesetz grundsätzlich 
zu kritisieren. Mit dem geplanten Gesetz soll der Einsatz von 
Überwachungskameras in den öffentlich zugänglichen Bereichen privat 
betriebener Einrichtungen erleichtert werden. Zu den in Zukunft 
stärker überwachten Bereichen gehören öffentliche Veranstaltungen, 
Einkaufszentren aber auch Diskotheken..." Beitrag von Markus Reuter 
vom 10. Februar 2017 bei netzpolitik.org
https://netzpolitik.org/2017/bundesrat-gibt-gruenes-licht-fuer-mehr-videoueberwachung/

Und: das VG Köln hat einen Eilantrag auf Aussetzung der VDS abgelehnt, 
weil sie nicht offensichtlich europarechtswidrig sei. Siehe das Urteil 
(pdf):
https://blog.vorratsdatenspeicherung.de/wp-content/uploads/2017/02/VG-Koeln_Beschluss_25-01-17_9-L-1009-16.pdf

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