Samstag, 14. Dezember 2019

"Wer Vertreter der MLPD angreift, sollte einmal über sein Demokratieverständnis nachdenken"


Bärbel Beuermann hat die folgende Stellungnahme zu den Ereignissen am 10. Dezember in Herne veröffentlicht:¹
Von Bärbel Beuermann, ehemalige Fraktionsvorsitzende der Partei Die Linke im Landtag in NRW
Mit Entsetzen und Betroffenheit habe ich von dem feigen Anschlag auf den MLPD-Genossen am Dienstag bei der Demo in Herne erfahren. Ihm gilt meine Solidarität.

Was bringt Menschen dazu, andere Teilnehmer bei einer Demo gegen rechts anzufallen und niederzuschlagen. Ist es Wut über das ausbeuterische kapitalistische System, Wut über die eigene Situation, Unwissenheit über die Inhalte und Ziele der Herner Demo, Alkohol – oder möglicherweise auch das angestachelte Bestreben, einfach Randale zu machen und als Agent Provocateur zu agieren, um Angst und Unsicherheit zu verbreiten - statt sich inhaltlich mit den Flugblättern und Positionierungen anderer auseinanderzusetzen.

Ich sage deutlich mit dem Motto der Gelben-Hand-Richtung Ausgrenzer- und Aggressionsschürer: „Mach meinen Kumpel nicht an“ - diese Aussage ist Motto des Vereins „Gelbe Hand“ e.V. und steht für Gleichbehandlung, gegen Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus und Rassismus.

Diese Inhalte sind doch, denke ich, Konsens und Grundlage der Herner Dienstagsdemos – und alle Teilnehmenden sollten sich dies immer wieder in Erinnerung rufen und „auf die Fahne“ schreiben“.

Zudem sollten diejenigen, die die Vertreterinnen und Vertreter der MLPD und auch andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Demonstrationen aggressiv, zum Teil körperlich drangsalieren, über ihr Demokratieverständnis nachdenken!

Gabi Fechtner sagt deutlich und folgerichtig: „Nicht die MLPD beansprucht Sonderrechte, sondern diejenigen Organisatoren, die Fahnen oder Flugblätter untersagen, setzen damit undemokratische Sondermaßnahmen gegen allgemein gültiges demokratisches Recht durch.“

Vielleicht sollte man die Urteile der Verwaltungsgerichte Gera und Oldenburg denjenigen zukommen lassen, die diesen Ausgrenzungskurs forcieren:… “...So urteilt, wie schon zuvor das VG Gera, auch das Verwaltungsgericht Oldenburg (AZ 7 B 3245/19): ... ‚stellt die Mitwirkung von Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz einen verfassungsrechtlich geschützten Auftrag dar.“ Unmissverständlich: „Insbesondere das Schwenken von Parteifahnen und das Verteilen von Flugblättern war und ist nicht geeignet, den ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung infrage zu stellen. Der Versammlungsausschluss ... ist rechtswidrig erfolgt.“

Mit Blick auf das sich wandelnde – politische – Klima in Herne und weltweit, schließe ich mit den Worten von Che Guevara und Martin Luther King: „Wissen macht uns verantwortlich - Wer das Böse ohne Widerspruch hinnimmt, arbeitet in Wirklichkeit mit ihm zusammen!“

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