Samstag, 14. Dezember 2019

Konflikt um Sonntagsarbeit bei Amazon

Dossier

Wochen ohne Ende? Schluss jetzt!Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass das Land Hessen den Antrag von Amazon auf Zulassung von Sonntagsarbeit im Dezember 2015 am Standort Bad Hersfeld wegen des geltenden Neutralitätsgebots staatlicher Stellen bei Arbeitskämpfen zurückgewiesen hat. Amazon wollte für den 13. und 20. Dezember Sonntagsarbeit genehmigt bekommen. ver.di hatte sich gegenüber dem zuständigen Regierungspräsidium Kassel unter Verweis auf den verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz und das Neutralitätsgebot dagegen ausgesprochen…” ver.di-Pressemitteilung vom 11.12.2015 externer Link: “Hessen gestattet keine Sonntagsarbeit bei Amazon – in Sachsen legt ver.di Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht ein” – siehe dazu:
  • Oberverwaltungsgericht Münster untersagt Sonntagsarbeit bei Amazon New
    Amazon wollte an 2 Adventsonntagen Arbeiter beschäftigen dürfen, um schneller liefern zu können. Das ist unzulässig, zumal der Zeitdruck selbst verursacht ist. Das zur Weihnachtszeit massiv ansteigende Geschäft beim Internet-Händler Amazon rechtfertigt laut einem Urteil keine Sonntagsarbeit. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Mittwoch in einem Grundsatzbeschluss entschieden und damit ein Urteil aus der ersten Instanz bestätigt (Az.: 4 A 738/18). (…) Der Vorsitzende Richter Wolf Sarnighausen warf Amazon in seiner mündlichen Urteilsbegründung am Abend vor, das Geschäft kurz vor Weihnachten 2015 sogar noch befeuert zu haben. Neben dem Express-Versand seien neu Lieferungen am gleichen Tag eingeführt und beworben worden. “Das hat die Lieferengpässe noch verstärkt”, sagte der Richter. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage hat das OVG Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für zulässig erklärt.” dpa-Meldung vom 12.12.2019 bei heise-news externer Link
  • Amazon: Verhandlung über angeordnete Sonntagsarbeit im Jahr 2015 am OVG Münster am 11.12.2019 
    “Am Mittwoch verhandelt das Oberverwaltungsgericht in Münster über Sonntagsarbeit bei Amazon im Advent 2015. Die Gewerkschaft Verdi klagt gegen eine Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf, die einem Dienstleister für das Logistikzentrum in Rheinberg erlaubt hatte, jeweils 800 Beschäftigte an den Adventssonntagen am 13. und 20. Dezember 2015 einzusetzen. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hatte der Verdi-Klage bereits stattgegeben. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass nicht erkennbar gewesen sei, dass »Amazon ohne Bewilligung der Sonntagsarbeit ein so großer Schaden entstanden wäre, dass dieser das Interesse am Erhalt der Sonntagsruhe hätte überwiegen können«.“ dpa-Meldung in der jungen Welt vom 10.12.2019 externer Link
  • Amazon: Sonntagsarbeit war rechtswidrig – Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel. Keine Rund-um-die-Uhr-„Öffnungs“-zeiten im Online-Handel
    Das Verwaltungsgericht Kassel hat mit Urteil vom 16. Mai 2017 entschieden, dass die Genehmigungen von Sonntagsarbeit bei Amazon in Bad Hersfeld in der Vorweihnachtszeit im Jahr 2014 rechtswidrig waren. Wie schon das Verwaltungsgericht Augsburg und in den entsprechenden Eilverfahren die Oberverwaltungsgerichte Bautzen und Düsseldorf sowie der Verwaltungsgerichtshof München kommt auch das Verwaltungsgericht Kassel zum dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung von Sonntagsarbeit bei Amazon nicht vorlagen. Nach den einschlägigen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes kann in Einzelfällen Sonntagsarbeit zugelassen werden, wenn diese aufgrund außergewöhnlicher Umstände zur Vermeidung eines erheblichen Schadens erforderlich ist. Diese Voraussetzungen waren bei Amazon auch in der Vorweihnachtszeit nicht gegeben…” Pressemitteilung von und bei ver.di Landesbezirk Hessen vom 19.5.2017 externer Link
  • Amazon muss auch im Weihnachtsgeschäft Schutz des Sonntags einhalten
    “Nachdem das Verwaltungsgericht Augsburg bereits im Dezember 2015 im Eilverfahren Sonntagsarbeit im Logistikzentrum Graben untersagte, wurde die Entscheidung nun im Hauptsacheverfahren bestätigt. Amazon darf auch im Weihnachtsgeschäft keine Sonntagsarbeit anordnen. Es handele sich um ein regelmäßig wiederkehrendes Ereignis, auf das sich das Unternehmen rechtzeitig einstellen könne, entschied das Verwaltungsgericht Augsburg am Donnerstag. Es lägen somit keine Gründe vor, die Ausnahmen vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonntagen rechtfertigen könnten…” Beitrag von Andreas Wilkens vom 14. April 2016 bei heise online externer Link
  • Kein Geschenkverpacken an Adventssonntagen: VG Augsburg untersagt Sonntagsarbeit in Amazon-Niederlassung
    Das VG Augsburg versagte dem Versandriesen Amazon die Beschäftigung seiner Mitarbeiter am 4. Adventssonntag im Landkreis am Standort in der Gemeinde Graben. Der Anstieg der Bestellungen sei mehr als vorhersehbar gewesen…” Meldung vom 18.12.2015 bei lto online externer Link
  • Verwaltungsgericht Düsseldorf untersagt Sonntagsarbeit bei Amazon auch in Rheinberg [und Werne]
    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Sonntagsarbeit am 20. Dezember 2015 auch am Amazon-Standort Rheinberg untersagt. Die Richter urteilten, dass dem Antrag auf Zulassung von Sonntagsarbeit die rechtlichen Voraussetzungen fehlen. Sie stellten zudem fest, dass der deutliche Anstieg des Arbeitsaufkommens sowie die erhöhten Arbeitsbelastungen im Betrieb in der Vorweihnachtszeit ein gesteigertes rechtlich schutzwürdiges Interesse der Beschäftigten an einem arbeitsfreien Sonntag begründen. (…) Amazon hatte von der Düsseldorfer Bezirksregierung einen Antrag auf Sonntagsarbeit für den 13. und 20. Dezember zuerst genehmigt bekommen. Die dagegen erhobene Klage von ver.di führte dazu, dass die Genehmigung wegen der aufschiebenden Wirkung nicht umgesetzt werden kann. Amazon leitete daraufhin ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf mit dem Ziel ein, die sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung anordnen zu lassen, damit bei Amazon am kommenden Sonntag auf Grundlage der Genehmigung gearbeitet werden kann. Das Verwaltungsgericht hat diesen Antrag abgelehnt…” ver.di-Pressemitteilung vom 17.12.2015 externer Link – nach unseren Informationen gilt das Urteil auch für Werne!
  • Amazon lässt rechtswidrig am Sonntag arbeiten – Behörden setzen Verbot trotz aufschiebender Wirkung nach Klage nicht durch
    Trotz Klagen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gegen die Bewilligung der Sonntagsarbeit hat der Versandhändler Amazon am heutigen Sonntag Beschäftigte in Bad Hersfeld und Leipzig zum Dienst eingesetzt. ver.di hatte am Freitag vor den Verwaltungsgerichten Kassel und Leipzig Klage eingereicht gegen die von den Behörden (Regierungspräsidium Kassel und Landesdirektion Sachsen) bewilligte Sonntagsarbeit. Obwohl diese Klagen eine unmittelbar aufschiebende Wirkung haben, verweigerten die zuständigen Behörden in Kassel und Leipzig, das daraus folgende Beschäftigungsverbot gegenüber Amazon durchzusetzen. ver.di wird die Streiks an den Amazon-Standorten Bad Hersfeld (Hessen), Leipzig (Sachsen), Graben (Bayern) und Rheinberg (NRW) am Montag, 22. Dezember, bis einschließlich Heiligabend fortsetzen…” ver.di-Meldung vom 21.12.2014 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=90510

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