Samstag, 14. Dezember 2019

Bielefeld: EINLADUNG ZUM PROZESS VON AHMET DÜZGÜN YÜKSEL


12.12.19
a.türkei.Sehr geehrte Mitmenschen,
der Ursprünglich auf den 11.11.2019 angesetzte Strafprozess musste auf den 16.12.2019 vertagt werden, weil sich der Strafverteidiger einen schwerwiegenden grippalen Infekt zugezogen hatte. Es geht um den Fall von Ahmet Düzgün Yüksel, der in der Türkisch-Istanbuler Anwaltskammer als Rechtsanwalt eingetragen ist.
Herr Yüksel wird in Bielefeld vor Gericht gestellt. Da es sich um einen politischen Prozess handelt, bitten wir Sie aus Solidarität an der ersten Sitzung des Gerichtsprozesses teilzunehmen. Ihm wird vorgeworfen seine Meldeauflage nicht nachgekommen zu sein.
Datum und Uhrzeit der Gerichtsverhandlung: Montag der 16.12.2019 um 12:00 Uhr
Ort: Amtsgericht Bielefeld 0. Etage-Sitzungssaal 16. Gerichtsstraße 6, 33602 Bielefeld
Gegenstand des Falles: Der Rechtsanwalt Ahmet Yüksel wurde nach § 129b StGB am Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart vor Gericht gestellt und verurteilt. Drei Jahre und neun Monate wurde er in StuttgartStammheim im Hochsicherheitsgefängnis zu einer verschärften Isolationshaft ausgesetzt. Insgesamt wurde er zu sechs Jahren und 7 Monaten Haft verurteilt und das ohne Aussicht auf Minderung der Haftstrafe. Nachdem er 2016 die volle Strafe verbüßt hatte, ließ er sich bei Verwandten in Bielefeld nieder. Allerdings wurden ihm seine sozialen Grundrechte, sowie das Aufenthaltsrecht in Deutschland eingeschränkt. Darüber hinaus wird ihm sein Recht als Anwalt und türkische Rechtsberatung tätig zu sein, ebenfalls verwehrt. Trotz seiner „Freilassung“ darf er Bielefeld bis 2021 nicht verlassen und muss sich alle zwei Tage bei der Bielefelder Polizeiwache persönlich melden bzw. zeigen. Da Herrn Yüksel solch strenge Auflagen aufgesetzt wurden, fragt man sich natürlich nach den Gründen für seine Verurteilung.
Herr Yüksel wurde nie wegen gewalttätiger Anschuldigungen oder anderer Strafdelikte angeklagt. Die Verurteilung basiert lediglich auf den folgenden Behauptungen:
1. Er habe die Rechtsberatung der türkischen sozialistischen und revolutionären Organisation DHKP-C übernommen.
2. Er habe in Deutschland Konzerte, Demonstrationen und ähnliche legale Veranstaltungen arrangiert, die angeblich den „Terrorismus“ gegen den türkischen Staat unterstützen.
Diese zwei Behauptungen waren die Gründe für seine Verurteilung und die anschließenden Auflagen nach seiner Entlassung.
Die im Dezember 2006 eingeleitete Verhaftung und anschließende Aufsetzung der Auflagen wird mindestens bis 2021 andauern oder sogar noch verlängert werden. Die Tatsache, dass Herr Yüksel Gebrauch von seinen demokratischen Rechten gemacht hat, führte von 1998 bis 2021 zu einer 23-jährigen Verfolgung (sieben Jahre davon in Haft). Diese Verfolgung bzw. Überwachung wird nach allem Anschein weiterhin bestehen bleiben…
In dem aktuellen Prozess wird Herrn Yüksel vorgeworfen gegen die Meldeauflage verstoßen zu haben. Dieser muss er wie schon erwähnt alle zwei Tage nachkommen. Angeblich soll er insgesamt vier Mal, davon im Jahr 2017 drei- und 2018 einmal, nicht seiner Meldepflicht nachgekommen sein. Ist das wirklich so passiert!?… Natürlich NICHT!... Herr Yüksel ist seit drei Jahren regelmäßig jeden zweiten Tag zum Polizeipräsidium am Kesselbrink in Bielefeld gegangen, um sich dort persönlich zu melden. Allerdings wurden diese erzwungenen Besuche seitens der Polizei nicht protokolliert.
D. h. er musste weder irgendein Formular unterschreiben, noch wurde ihm ein Bestätigungsformular von der Polizei ausgehändigt. Herr Yüksel hat akribisch die Besuchszeiten bei der Polizei in seinem eigenen Handkalender notiert. Seltsamerweise stimmen diese nicht mit den Angaben der Polizei überein. So wurden manche Tage falsch datiert und andere wiederum überhaupt nicht angegeben. Anscheinend sind die Differenzen auf eine hohe Arbeitsintensität oder auf andere Fahrlässigkeiten der Beamten zu verschulden. Da es sich vermeintlich um einen „Terrorfall“ handelt, fürchten sie sich davor in Verantwortung gezogen zu werden. Daher sind sie uneinsichtig und akzeptieren ihren Fehler nicht. Mit Ausreden versuchen sie ihren Fehler loszuwerden bzw. zu vertuschen und argumentieren, dass sie „niemals etwas vergessen! Es existieren keine Kameraaufnahmen bei der Polizei! Die Kameraaufzeichnungen in den Bussen wurden gelöscht!... usw. Somit stimmen die Angaben der Polizei“.
Angst voreinander. Sie verhalten sich so, als gäbe es ein „geheimes schriftliches“ Gesetz/Statut, an das es sich zu halten gilt. …
Verfolgen sie unbedingt diesen interessanten Fall! …
Wenn sie diesem einfachen, aber wichtigen politischen Fall Verfolgen und Beistand leisten, dann erreichen sie somit folgende zwei Punkte:
1. Sie unterstützen die Gewährleistung eines fairen Gerichtsprozesses und somit ein gerechtes Urteil.
2. Sie unterstützen durch ihre Anwesenheit den Richter eine Entscheidung zu treffen, die nicht irgendeinem Druck ausgesetzt ist.

Solidarische Grüße
Der Solidaritätsausschuss für Rechtsanwalt Ahmet Düzgün Yüksel Kontakt: aduzgunyuksel@gmail.com

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