Mittwoch, 21. August 2019

Wenn zwei Streifenwagen-Besatzungen von einem Mann mit Hantelstange umzingelt werden, dann können sie ja nur noch schießen. Totschießen.


Stoppt Polizeigewalt„… Um kurz vor 19:45 Uhr am Samstagabend ging bei der Polizei im niedersächsischen Stade ein Notruf ein. Sie erhielt Informationen über eine Auseinandersetzung zwischen zwei Personen in einer Flüchtlingsunterkunft im Stadtteil Bützfleth. Da es sich bei dem Verursacher um einen, der Polizei bereits aus anderen Vorfällen bekannten, 20-jährigen Asylbewerber aus Afghanistan handelte, wurden vorsorglich zwei Streifenwagen zum Tatort entsandt, wie die Polizei mitteilte. Beim Eintreffen der ersten Polizisten an der Erdgeschosswohnung des Mannes, reagierte dieser zunächst nicht auf die Ansprache der Einsatzkräfte von außen durch ein offenstehendes Fenster. Als kurze Zeit später die zweite Streifenwagenbesatzung die Wohnung betrat, ergriff der Mann eine Hantelstange aus Eisen und ging damit auf die Beamten los. Da der Einsatz von Pfefferspray durch mehrere Polizisten keine Wirkung zeigte, sah sich einer der Beamten gezwungen, seine Dienstwaffe einzusetzen und zur Unterbindung des Angriffs auf den Angreifer zu schießen. Dieser wurde dabei getroffen und lebensgefährlich verletzt...“ – aus der Meldung „Junger Mann greift mit Hantelstange an – Polizei erschießt ihn“ am 18. August 2019 in der Welt online externer Link – eine von vielen Meldungen darüber, die allesamt durch (sehr) ähnliche Formulierungen wieder einmal den Verdacht nähren, die Appelle der Journalistengewerkschaft, selbst zu recherchieren, seien ungehört verhallt… Siehe dazu in einer Ergänzung vom 21. August 2019 auch zwei kritische Beiträge – auch mit Verweis auf eine Stellungnahme des Flüchtlingsrates Niedersachsen:
  • „Labert nicht von Notwehr“ von David Rojas Kienzle am 19. August 2019 im Lower Class Magazin externer Link kommentiert die neuerliche tödliche Notwehr – im Zusammenhang mit den vielen anderen Notwehren..: „…Es gibt wieder mal einen tragischen Einzelfall, in dem Polizisten sich nicht anders zu helfen wussten, als den „finalen Rettungsschuss“, wie der tödliche Knarrengebrauch im Behördensprech euphemistische genannt wird, abzugeben. Ein bisher namenloser junger Mann wurde am vergangenen Samstag von der Polizei im niedersächsischen Stade erschossen. Das Opfer, ein 20-jähriger Afghane, der in einer Unterkunft für Geflüchtete untergebracht war, soll die Polizisten angeblich mit einer Eisenstange angegriffen haben, woraufhin mehrjährige Ausbildung nur einen Schluss ließ: Abknallen. Mit Sicherheit wird festgestellt werden, dass es sich um Notwehr gehandelt hat. Notwehr, wie im Fall von Adel B., der Mitte Juni nach offizieller Darstellung auch von Polizisten in Notwehr erschossen wurde. B. Hatte vorher per Telefon angekündigt, sich umbringen zu wollen. Die Cops verfolgten den mit einem Messer hantierenden Mann bis nach Hause, wo er – so hieß es – auf auf die Polizisten losgestürmt sei. Die Beamten beteuerten, sich nicht anders zu helfen gewusst zu haben und erschossen ihn. Erst als Wochen später ein von der Polizei ursprünglich beschlagnahmtes (und dabei praktischerweise vom Handy gelöschtes – die Cloud hat es gerettet) Video auf sozialen Netzwerke auftauchte, auf dem zu sehen ist, dass Adel B. in den Hauseingang seiner Wohnung geht und dann im Haus erschossen wird, wurde selbst der bürgerlichen Presse klar klar: Es war eben keine Notwehr. Wie im Fall von Fall von Hussam Fadl. Fadl wurde am 16. September 2016 in einer Unterkunft für Geflüchtete in Berlin-Tempelhof von einem Polizisten erschossen. Nachdem Fadls Tochter sexuell belästigt worden war, kam es zu einem Polizeieinsatz, bei dem der Tatverdächtige festgenommen wurde. Fadl soll dann mit einem Messer bewaffnet auf die Polizisten zugestürmt sein und wurde dann in “Notwehr/Nothilfe” abgeknallt, so der offizielle Tathergang. Das Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Polizisten wurde im September 2017 eingestellt…“
  • „Polizist erschießt Geflüchteten“ von Friederike Gräff am 19. August 2019 in der taz online externer Link berichtet unter anderem über eine Stellungnahme des niedersächsischen Flüchtlingsrats externer Link: „… Inzwischen regt sich Kritik am Vorgehen der Polizei. „Wenn die Polizei vorab über die Pro­blematik informiert war, kann es eigentlich nicht überraschend sein, dass der Mann nicht angemessen reagiert“, sagt Kai Weber vom niedersächsischen Flüchtlingsrat. „Auf solche Reaktionen muss die Polizei gefasst sein.“ Auch der Bochumer Kriminologe Thomas Feltes, der zu Polizeigewalt forscht, hinterfragt das Vorgehen der Beamten. Ein Angriff mit einer Hantelstange sei „ganz klar kein Grund, zur Waffe zu greifen“, da man ihr ausweichen könne. Bereits die Tatsache, dass der 19-Jährige nicht auf den Einsatz des Pfeffersprays reagiert habe, sei ein klarer Hinweis, dass man eine Problemperson vor sich habe. Dem Impuls der Beamten, ein Problem sofort lösen zu wollen, könne man nur durch kontinuierliches Training entgegenwirken. Dafür sei aber auch „eine politische Linie“ der Führungsebene, sich in solchen Situationen stärker zurückzuhalten, notwendig. Bei einem Einsatz wie in Stade sei es sinnvoll, abzuwarten, einen Psychologen einzuschalten und gegebenenfalls das Sondereinsatzkommando, das Mittel habe, die Situation aufzulösen, ohne sich und andere zu gefährden. Für Feltes ist der Umgang der Polizei mit psychisch Erkrankten ein drängendes Pro­blem. Die Zahl der in Deutschland von der Polizei Erschossenen schwankt von 2009 bis 2017 zwischen sechs und 13 pro Jahr – davon war die Hälfte psychisch krank. Feltes erwartet, dass sich das Pro­blem durch den Zuzug traumatisierter Flüchtlinge verschärfen wird, denn deren Versorgung sei unzureichend...“

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