Donnerstag, 11. Juli 2019

Bei Spahns Patientenakte wird Datenschutz erst nachgeliefert



"Meine Krankenakte gehört mir!"“Unter dieser Überschrift meldet die Süddeutsche Zeitung am 21.05.2019: „Die elektronische Patientenakte, die von Januar 2021 an für jeden Patienten in Deutschland zur Verfügung stehen soll, wird zunächst eine entscheidende technische Einschränkung haben. Anders als geplant wird es für Patienten am Anfang nicht möglich sein auszuwählen, welche ihrer persönlichen Informationen ein Arzt, Apotheker oder Therapeut einsehen darf und welche nicht. So wird etwa ein Physiotherapeut, der Einblick in die elektronischen Daten des Orthopäden braucht, auf diese Weise zum Beispiel auch über einen Schwangerschaftsabbruch seiner Patientin informiert. Oder ein Apotheker erfährt automatisch auch von der Psychotherapie seines Kunden…“ (…) Auf der Homepage der gematik werden zwar Erfolgsmeldungen veröffentlicht, Informationen zu dem von der Süddeutschen Zeitung benannten Problem sind dort aber nicht zu finden. Stattdessen platte Sprüche. (…) Die versprochene informationelle Selbstbestimmung – „Der Patient bleibt Herr seiner Daten“ (Jens Spahn) – sieht anders aus als das, womit Herr Spahn und die gematik die Versicherten beglücken wollen. Deshalb: Finger weg von Spahns elektronischer Patientenakte! Wer solche handwerklichen Fehler bewusst in Kauf nimmt, hat jeden Anspruch auf Seriosität verloren.” Blog von Klaus-Peter Powidatschl vom 21. Mai 2019 bei patientenrechte-datenschutz.de externer Link – siehe dazu:
  • Digitalisierung im Gesundheitswesen: Gesundheitsminister Spahn plant eigenes Datenschutzgesetz New
    “Jens Spahn will die digitale Patientenakte schnell einführen. Doch es gibt Bedenken. Darum plant er ein Datenschutzgesetz für das Gesundheitswesen. (…) Bevor Jens Spahn Gesundheitsminister wurde, hatte er eine klare Meinung zu Bedenkenträgern bei der digitalen Medizin. „Datenschutz ist was für Gesunde“, schrieb er im Vorwort eines Buchs, das er 2016 mit zwei Ärzten veröffentlichte. Als Minister äußert sich Spahn zurückhaltender. Doch der CDU-Politiker ist weiterhin davon überzeugt, dass die Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen die Risiken deutlich übersteigen. Ganz ausblenden lassen sich Datenschutzdebatten in Deutschland allerdings nicht. Diese Erfahrung macht Spahn jetzt mit seinem „Digitale-Versorgung-Gesetz“. Nach Informationen des Handelsblatts gliedert der Minister nach Vorbehalten des Justizministeriums Regelungen zur geplanten elektronischen Patientenakte aus. Sie sollen stattdessen in einem eigenen Datenschutzgesetz kommen, das Spahn nach der Sommerpause vorlegen will. (…) Welche Vorgaben zur Datensicherheit dort verankert werden sollen, blieb zunächst unklar. Im Mai war allerdings bekannt geworden, dass wichtige Datenschutzeinstellungen zum Start der elektronischen Patientenakte fehlen werden…” Beitrag von Gregor Waschinski vom 5. Juli 2019 beim Handelsblatt online externer Link

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