Dossier
“Amazons
digitaler Sprachassistent Alexa hört ständig mit und Konversationen mit
dem Gerät werden als Audio- und Textdateien unbegrenzt gespeichert. Was
datenschutzrechtlich problematisch ist, wird nun noch heikler, denn das
Innenministerium möchte, dass Ermittler Alexa künftig für ihre Arbeit
nutzen können. Deutsche Nachrichtendienste können schon heute über ihre
Partner in den USA auf Alexa-Abhörmaterial zugreifen. (…) Gerhart Baum –
ehem. Bundesinnenminister: “Mit Alexa holen Sie sich den Lauschangriff
sozusagen in die Wohnung. Und mit der Weitergabe, auch wenn sie ihr
zustimmen, öffnen Sie die Tür für eine Verwendung die sie als Nutzer gar
nicht mehr übersehen.” (…) Nikolaos Gazeas – Experte für
internationales Strafrecht: “Die Alexa-Sprach-Aufzeichnungen die auf den
Servern von Amazon liegen, sind keineswegs vor einem staatlichen
Zugriff geschützt. Soweit sie in den USA liegen können sie nach den
dortigen Gesetzen abgefragt und abgerufen und über den Weg der
Rechtshilfe etwa in Strafsachen können solche Erkenntnisse auch an
deutsche Behörden herausgegeben werden.” KONTRASTE-Recherchen zeigen nun
erstmals, dass letztes Jahr auch deutsche Ermittler versucht haben, an
Alexa-Sprachaufnahmen zu gelangen…” Beitrag von Marcus Weller vom 11. April 2019 bei ARD-Kontraste Berlin (Videolänge: ca. 9 Min., in der ARD-Mediathek abrufbar bis zum 11. April 2020) – siehe dazu weitere Beiträge:
- Alexa und Drittanbieter speichern Daten unendlich lang
“Erst wenn Kunden aufgenommene Daten manuell auswählen, werden sie
gelöscht. Das bestätigt Amazon auf eine Anfrage des US-Senators John
Coon. Selbst dann seien einige Ausnahmen zu beachten, in denen Alexa und
Anbieter Daten weiterverarbeiten. Amazon hält sehr hartnäckig an
aufgenommenen Sprachdaten mit der Sprachassistentin Alexa fest. In einem
Fragebogen des US-Senators John Coons bestätigt der Versandhändler,
dass Kunden entsprechende Informationen immer manuell löschen müssen.
“Wir behalten die Audioaufnahmen der Kunden und Transkripte, bis sie
sich entscheiden, diese zu löschen”, sagt das Unternehmen. Es gibt
demnach also keine Ablaufzeit der Daten, selbst wenn diese mehrere Jahre
alt sein sollten. Bei Audiotranskripten scheint die Löschoption nicht
gegeben zu sein…” Beitrag von Oliver Nickel vom 4. Juli 2019 bei Golem , siehe auch:
- Kein Vergessen: Amazon löscht Alexa-Daten nicht automatisch
“Amazon speichert die Alexa-Daten für immer und sieht keine
automatische Löschung vor. Nach einer Anfrage des US-Senators Chris
Coons kommen mehr Details zum genauen Umgang mit den Daten ans Licht.
Die gehäuften Vorfälle über Probleme und Kritik am Umgang mit den Daten
von Amazons smarter Assistentin brachten den US-amerikanischen Senator
Chris Coons dazu, von dem Online-Riesen mehr Transparenz einzufordern.
Jetzt liegt Amazons Antwort vor, die zeigt, wie schwer das Unternehmen
die wertvollen Daten loslassen kann. (…) Außerdem verweist Amazon
darauf, dass Dritthersteller, deren Skills Alexa integriert hat,
ebenfalls selbstständig Daten der Nutzer sammeln und auswerten. Die
Antworten stellten den Senator allerdings nicht vollends zufrieden. „Die
Antwort von Amazon lässt die Möglichkeit offen, dass Transkripte von
Interaktionen mit Alexa nicht von allen Servern von Amazon gelöscht
werden, selbst nachdem ein Benutzer eine Aufzeichnung seiner Stimme
gelöscht hat“, kritisiert Coons. „Darüber hinaus ist noch unklar,
inwieweit diese Daten an Dritte weitergegeben werden und wie diese
Dritten diese Informationen verwenden und kontrollieren.“…” Beitrag von Markus Gärtner vom 04. Juli 2019 im Amazon-Watchblog
- Überwachung: Innenministerium will für Ermittler den Zugriff auf Alexa [aber es hat ja niemand was zu verbergen…]
“… Amazon hört zu Hause mit: Die smarten Lautsprecher Amazon Echo
(„Alexa“) sollen auf Ansprache reagieren und hören zu diesem Zweck alles
mit, was in den eigenen vier Wänden gesagt wird. (…) Die Vorsitzende
der Verbraucherschutzministerkonferenz forderte daraufhin einen Stopp
der Abhörpraxis. Auf ganz andere Ideen kommt das Innenministerium: Geht
es nach Horst Seehofer und seinen Mitarbeitern, sollen Ermittler die
Einkaufswanze Alexa künftig für ihre Arbeit nutzen. Amazon und andere
Hersteller sollen verpflichtet werden, den deutschen Nachrichtendiensten
automatisierte, technische Zugänge zu ihren Geräten einzurichten. So
steht es im Entwurf des Innenministeriums zur Reform des BND- und
Verfassungsschutz-Gesetzes. (…) Amazon habe auf Anfrage mitgeteilt, man
werde Kundendaten dann teilen, wenn die Aufforderung dazu rechtsgültig,
verbindlich und korrekt zugestellt sei…” Meldung vom 21. April 2019 bei Perspektive online
- Nutzer oder Behörden – Wer soll Amazons Alexa kontrollieren?
“Gespräche von Nutzern mit Alexa werden zum Teil mitgehört. Das
müsse sofort aufhören, fordert die rheinland-pfälzische
Verbraucherschutzministerin. Vergangenen Donnerstag wurde bekannt, dass
Amazon-Mitarbeiter Dialoge von Nutzern mit dem Sprachassistenten
aufzeichnen und analysieren, Amazon hatte dies bestätigt. Auch hatte der
Konzern es versäumt, vorab in seinen Nutzungsbedingungen auf diese
Tatsache hinzuweisen (wir berichteten). Die Vorsitzende der
Verbraucherschutz-Ministerkonferenz 2019 und rheinland-pfälzische
Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel fordert diesbezüglich nun eine
Überprüfung der Nutzungsbedingungen von Amazon durch Aufsichtsbehörden.
Das Bundesinnenministerium beurteilt den Sachverhalt hingegen etwas
anders und sieht eher die Nutzer in der Pflicht. „Dieses Abhören und
Auswerten persönlicher Gespräche bei Amazon muss unverzüglich gestoppt
werden“, sagt Spiegel in der Mitteilung des
Verbraucherschutzministeriums. „Das Abhören persönlicher Gespräche in
der eigenen Wohnung ist ein extremer Eingriff in die
Persönlichkeitsrechte“, kritisiert sie. So müssen Betroffene
unverzüglich informiert werden, auch solle das Unternehmen Transparenz
über dieses Vorgehen herstellen. Diesem sollen Benutzer dann vorab
ausdrücklich zustimmen können. Die Ministerin fordert außerdem, dass
Datenschutz-Aufsichtsbehörden Amazons Nutzungsbedingungen unter die Lupe
nehmen (…) Diese Lageeinschätzung teilt die Bundesregierung offenbar
nicht, wie aus einer Antwort des Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU)
auf die Anfrage des Grünen-Abgeordneten Konstantin von Notz (Bundes
90/die Grünen) zu diesem Thema hervorgeht. Das berichten dazu u. a. das
Handelsblatt und Golem. So hätten Nutzer aus Krings Sicht in der Regel
bei Inbetriebnahme der Sprachassistenten in die Weiterverarbeitung ihrer
Daten eingewilligt, dies gebe auch die Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) vor. Wer sich also für die Alexa-Nutzung entscheidet, wäre
selbst dafür verantwortlich, das Risiko abzuschätzen, dass er damit
eingeht, so Krings weiter. Aus Sicht der Bundesregierung läge bei der
möglicherweise missbräuchlichen Aufzeichnung durch Alexa auch „keine
rechtlich anders zu bewertende Bedrohungssituation im Vergleich zu
Mikrofonen und Kameras in technischen Geräten wie Laptop, PC und
Smartphone“ vor, heißt es in dem Papier weiter…” Beitrag von Hanna Behn vom 15. April 2019 im Amazon-Watchblog
- Überwachung: Hören deutsche Geheimdienste bei Amazon Echo mit?
“Einfach den Amazon Echo anzapfen, um eine Person in ihren
eigenen vier Wänden zu belauschen – leichter kann man sich
geheimdienstliche Überwachung kaum vorstellen. Ein Beitrag des
ARD-Magazins Kontraste, der am Donnerstagabend ausgestrahlt wurde, geht
der Frage nach, ob und wie deutsche Geheimdienste diese Möglichkeit
tatsächlich nutzen – mit großer Resonanz in der medialen
Berichterstattung. Die Antwort der Geheimdienste bleibt vage und führt
zu Spekulationen. Zu einer Anfrage des Kontraste-Teams, ob deutsche
Geheimdienste heute schon in der Lage sind, Amazon Echo und andere
smarte Speaker anzuzapfen, wollte sich der BND nicht äußern. Das
Bundesamt für Verfassungsschutz antwortete, dass es per Gesetz das Recht
zur Wohnraumüberwachung habe. Die Bundestagsabgeordnete Martina Renner
(Linke) hatte zuvor versucht, mit einer schriftlichen Anfrage an die
Bundesregierung zu klären, welche Bundesbehörden in der Lage sind,
smarte Lautsprecher technisch zu infiltrieren und als Abhöreinrichtung
für die Wohnraumüberwachung zu nutzen. In der Antwort der
Bundesregierung heißt es, diese Information könne nicht herausgegeben
werden, denn dann werde diese Fähigkeit öffentlich und ginge damit
verloren. „Bei einem Bekanntwerden (…) wäre kein Ersatz durch andere
Instrumente möglich“, heißt es in der schriftlichen Antwort der
Bundesregierung…” Beitrag von Johanna Kleibl vom 13.04.2019 bei t3n – siehe auch:
- Regierung schweigt: Nutzen Geheimdienste smarte Lautsprecher?
“… Die schriftliche Anfrage wurde dem Bericht zufolge von
der Linken-Bundestagsabgeordneten Martina Renner gestellt. Der frühere
Bundesinnenminister Baum (FDP) sagte der Sendung: „Mit Alexa holen Sie
sich den Lauschangriff sozusagen in die Wohnung.“ Die Leute sollten sich
vor Augen führen, dass sie „ihre Menschenwürde gegen ihre
Bequemlichkeit“ eintauschten. „Kontraste“ fragte auch bei den
Nachrichtendiensten selbst an, ob sie in der Lage seien, Amazons
„Echo“-Lautsprecher zu infiltrieren und als Abhöreinrichtung zu nutzen.
Der Bundesnachrichtendienst wollte sich nicht äußern, das Bundesamt für
Verfassungsschutz habe darauf verwiesen, dass es laut Gesetz das Recht
zu Wohnraumüberwachung habe…” Meldung vom 11. April 2019 beim Deutschlandfunk
- Amazon-Mitarbeiter hören private Gespräche mit Alexa ab und fertigen Transkripte an
“Amazon lässt zum Teil Mitarbeiter aufgezeichnete Kommandos
von Nutzern an seine Assistenzsoftware Alexa anhören und abtippen, um
die Spracherkennung zu verbessern. Der Konzern bestätigte die
Vorgehensweise am Donnerstag dem Finanzdienst Bloomberg. (…) “Wir
versehen nur eine sehr geringe Auswahl an Alexa-Sprachaufnahmen mit
Kommentaren, um das Kundenerlebnis zu verbessern”, so eine
Amazon-Stellungnahme gegenüber Bloomberg. Die Nachrichtenagentur hatte
die Methode in einem Bericht enthüllt. Bloomberg zufolge wird diese
Arbeit an diversen Standorten rund um die Welt erledigt, unter anderem
in Boston, Costa Rica, Indien und Rumänien. Laut zwei Mitarbeitern in
Bukarest schlagen sie dort pro Schicht bis zu 1.000 Mitschnitte um. (…)
Von Amazon gab es am Donnerstag zunächst keine weiteren Stellungnahmen
über die Erklärung an Bloomberg hinaus. Auch die Konkurrenten Apple und
Google äußerten sich zunächst nicht zur Anfrage, ob sie auf eine
ähnliche Vorgehensweise bei ihren Assistenten Siri und Google Assistant
zurückgreifen.” Agenturmeldung vom 11. April 2019 bei meedia.de
Wir erinnern an:
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