Mittwoch, 15. Mai 2019

Zehn Jahre Zukunftsbremse


Dossier

Austerity killsDeutschland diskutiert die Schuldenbremse – und zwar erfreulich kritisch. Stimmen aus der Politik stellen sie in Frage. Und sogar das Arbeitgeber-Institut der deutschen Wirtschaft bringt kritische Beiträge. Die Schuldenbremse, 2009 im Grundgesetz verankert, soll die Neuverschuldung von Bund und Ländern strikt begrenzen. Inzwischen zeigt sich: Die Schuldenbremse ist eine Zukunftsbremse. Sie verhindert Investitionen und wich­tige Staatsausgaben. Und sie nimmt dem Bund wie den Ländern finanzielle Handlungsmöglichkeiten in wirtschaftlichen Krisenzeiten. Gerade die derzeitige Abkühlung der Konjunktur kann es in Kürze nötig machen, die öffentlichen Ausga-ben auszuweiten. Einen Spielraum dafür räumt die Schuldenbremse zwar ein. Ob der aber ausreicht, ist mehr als fraglich. Die Kritik an der Schuldenbremse ist also berechtigt – nicht aber jedes Motiv dahinter. Manche wollen sie abschaffen, um Steuern für Unternehmen oder Gutverdienende senken zu können. Andere wollen die Rüstungsausgaben erhöhen. Ökonomisch und gesellschaftlich sinnvoll wäre beides nicht. Stattdessen brauchen wir mehr Geld für Bildung, Gesundheit, Wohnen, Energiewende sowie Verkehr. Und wir brauchen finanzielle Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten. Dafür den Fuß von der Zukunftsbremse zu nehmen – das würde sich lohnen…” Wirtschaftspolitik aktuell 06 / 2019 vom April 2019 externer Link von und bei ver.di. Siehe dazu:
  • Das verlorene Jahrzehnt – die (neue) Debatte um die Schuldenbremse New 
    “Die Debatte über die Schuldenbremse wird endlich geführt – das Argument, dass man diese auf Grund geänderter Bedingungen nun angehen müsse, ist aber falsch. Die Schuldenbremse war ökonomisch nie zu begründen und immer ein politisches Projekt. Bis zur Großen Finanzreform des Jahres 1969 orientierte sich das Staatsschuldenrecht in Deutschland (West) an Artikel 87 der Weimarer Reichsverfassung – die Kreditaufnahme war zur Finanzierung von Staatsausgaben nicht zulässig (…). Mit der Großen Finanzreform des Jahres 1969 wurden Kredite neben den Steuereinnahmen zu einem regulären Instrument zur Finanzierung von Staatsaufgaben, namentlich der Investitionen. Sinnigerweise hatte sich die Haushaltspolitik am gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht zu orientieren – eine Zielsetzung, die heute kaum noch eine Rolle spielt (ein ausgeglichener Außenhandelssaldo etwa wird seit Jahren nicht einmal mehr eingefordert). Damit war letztlich auch eine aktive Konjunkturpolitik gefragt. Die Kreditaufnahme des Staates war dabei investitionsgebunden, die »Goldene Regel« schrieb vor, dass Schulden nur in Höhe staatlicher Investitionen aufgenommen werden durften. Einer jeden Neuverschuldung stand daher immer ein Zugang an Vermögenswerten gegenüber. Erst diese Regelung ermöglichte den Ausbau öffentlicher Infrastruktur in den 1970er Jahren. Gemeinsam mit den ebenfalls 1969 im Grundgesetz verankerten Gemeinschaftsaufgaben (von Bund und Ländern) wurde so die politische und ökonomische Grundlage für den Ausbau des Sozial- und Wohlfahrtsstaates gelegt. Münch und Meerwaldt (2002) nennen dies »das herausragende Beispiel für den kooperativen Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland.« Nur durch die Bundesstaatsreformen des Jahres 1969 war die Bildungsreform der 1970er Jahre (beispielsweise Hochschulausbau, BAföG) möglich; die Große Finanzreform mit den Gemeinschaftsaufgaben ist das zentral politische Instrument für die Durchsetzung einer öffentlichen Investitionspolitik. (…) Mit den beiden Föderalismusreformen 2006 und 2009 wurde der Grundbestand des kooperativen Föderalismus beendet und es begann ein verlorenes Jahrzehnt für die Bundesrepublik Deutschland. Durch die Übertragung der Kompetenzen im Bildungsbereich an die Länder wurden gemeinsame politische Projekte erschwert (es beginnt die Zeit der Umgehungsstrategien über diverse Pakte im Hochschulbereich) und faktische Blockadeoptionen geschaffen. Andererseits wurde die »Goldene Regel« (die bereits durch die Maastricht-Kriterien eingeschränkt war) außer Kraft gesetzt…” Beitrag von Klemens Himpele vom 9. Mai 2019 bei Blickpunkt WiSo externer Link
  • Debatte um die Schuldenbremse: Eine Reform ist überfällig!  
    “Marode Straßen, langsames Internet, fehlende Bildungsausgaben: 10 Jahre nach der Einführung der Schuldenbremse leidet die Bundesrepublik flächendeckend unter den fehlenden Investitionen. Damit Deutschland zukunftsfähig bleiben kann, muss die Schuldenbremse abgeschafft und durch eine nachhaltige Finanzpolitik ersetzt werden, fordert der DGB-klartext. (…) Allein die Kommunen sehen im Bereich Bildung einen Investitionsrückstand in Höhe von fast 50 Mrd. Euro. Bei Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur sind es ca. 40 Mrd. Euro (…) Trotzdem, und obwohl Kreditzinsen so niedrig sind wie nie, wird weiter gespart. Der Staat macht sogar Überschüsse und drückt die Staatsverschuldung unnötig unter jede festgesetzte Obergrenze. Denn selbst wenn man die in den EU-Regeln willkürlich festgelegte Schuldenstandsgrenze von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für sinnvoll hält, gilt: Deutschland könnte diesen Wert auch mit deutlichen Mehrausgaben erreichen und halten, weil die Wirtschaft, also das BIP, ja auch wächst. (…) Damit Deutschland zukunftsfähig bleibt, muss die Schuldenbremse durch eine nachhaltige Finanzpolitik ersetzt werden. Bislang setzt der Staat nur auf eine passive Zukunftsvorsorge in Form von Schuldentilgung. Wir brauchen eine aktive Zukunftsvorsorge durch öffentliche Investitionen, um Wohlstand und Arbeitsplätze zu sichern. Außerdem muss der Staat wieder mehr Personal einstellen. Die Kürzungen der vergangenen Jahre – beispielsweise in den Baubehörden – sind die heutige Ursache für Probleme und Verzögerungen bei Investitionsvorhaben…” DGB-Klartext 16/2019 vom 26. April 2019 externer Link

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