Mittwoch, 15. Mai 2019

(Fachkräfte)Einwanderungsgesetz: Die wichtigsten Punkte des Entwurfs – und die Debatte


Dossier

Debatte: »Wir brauchen ein linkes Einwanderungsgesetz«Der Entwurf für das Einwanderungsgesetz steht. Welche Voraussetzungen sieht er für ausländische Fachkräfte vor – und was wurde aus dem “Spurwechsel”? Lange wurde es diskutiert – nun soll das Einwanderungsgesetz am 19. Dezember vom Kabinett auf den Weg gebracht werden. Einen Entwurf haben Innen-, Wirtschafts- und Arbeitsministerium den anderen Ministerien nun vorgelegt. Es soll Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern den Zuzug nach Deutschland erleichtern, wenn sie hier arbeiten wollen…” Die Eckpunkte im Überblick am 20.11.2018 bei tagesschau.de externer Link, siehe dazu Stellungnahmen:
  • Wasch mir den Pelz, aber mach mich möglichst wenig nass? Das „Fachkräfte“-Einwanderungsgesetz als Paradigmenwechsel mit eingebautem Bremsklotz / gewerkschaftliche Stellungnahmen New 
    “Die Pläne der Bundesregierung zur Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten stoßen bei den Oppositionsfraktionen im Bundestag auf scharfe Kritik. Dagegen verteidigten Redner der Regierungskoalition das Vorhaben in der ersten Lesung des Regierungsentwurfs eines „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ (…) Der Gesetzentwurf ist schlichtweg ein Kompromisspapier zwischen denen, die einen erheblichen Zuwanderungsbedarf aus arbeitsmarktlicher Sicht unterstellen und denen, die Angst davor haben, dass die legalisierte Variante der Migration vor allem Menschen anziehen wird, die man „nicht haben will“. Beide Seite haben im Bundestag ihre Positionierungen vorgetragen (…) Unabhängig von den Heilserwartungen, die manche mit der Zuwanderung hinsichtlich der Arbeitsmarktprobleme verbinden, sowie den generell ablehnenden Haltungen der anderen Seite muss man zur Kenntnis nehmen, dass die realen Auswirkungen des Gesetzes, sollte es denn verabschiedet werden, überschaubar bleiben werden (müssen). Denn die „Fachkräfte“, die man vor Augen hat und die tatsächlich ersetzt werden müssen, die gibt es den imaginierten Form vieler Apologeten des Gesetzes im Nicht-EU-Ausland schlichtweg nicht. Denn wie soll jemand in fernen Ländern eine deutsche dualen Berufsausbildung gemacht haben, die es eben nur bei uns gibt? (…) Und man sollte sich keinen Illusionen hingeben: Eine der größten Hürden ist die Sprachbarriere. Wie würde es einem selbst ergehen, wenn wir in einem ganz anderen Land arbeiten sollen? Wie viele nicht oder nur etwas sprachbegabten Menschen gibt es unter uns? (…) Fazit: Wenn der Gesetzentwurf das parlamentarische Verfahren durchlaufen haben wird, wovon man ausgehen kann, dann wird es partielle Vereinfachungen und Klarstellungen und Öffnungen geben, aber keinesfalls einen Startschuss für eine größere Einwanderunsgwelle ausländischer „Fachkräfte“. Und viele von denen sind schon woanders untergekommen. Irgendwie bleibt erneut das Gefühl: Nicht Fisch, nicht Fleisch.” Kommentar von Stefan Sell vom 9. Mai 2019 auf seiner Homepage externer Link
  • [ver.di] Grundpositionen und Anforderungen an ein Einwanderungsgesetz New 
    “… ver.di setzt sich grundsätzlich dafür ein, die Debatten um Einwanderung und Integration zu versachlichen und Mobilität und Migration als selbstverständlich in einer globalisierten Welt zu verstehen, die gesellschaftlich gestaltet werden müssen. Spätestens mit der Etablierung der Freizügigkeit in der EU kann nicht mehr die Frage nach dem “ob” von Migration gestellt, sondern muss das “wie”, also die Ausgestaltung von Prozessen der Migration, in den Mittelpunkt gerückt werden. Ein Arbeitsmarkt der guten Löhne, menschenwürdige Beschäftigungsverhältnisse und soziale Absicherung befördern nicht nur den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sondern auch die Beschäftigungschancen der eingewanderten Menschen – inklusive ihrer materiellen und sozialen Teilhabe, sprich der gesellschaftlichen Integration. (…) Ein neues Einwanderungsrecht darf sich nicht allein auf Regelungen zum Aufenthalt von Erwerbstätigen, Familienangehörigen und Flüchtlingen konzentrieren, es muss auch mit der Verbesserung der gesellschaftlichen und ökonomischen Teilhabechancen von Eingewanderten verbunden sein. Zugleich muss es die Gleichbehandlung bei den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen verankern und durchsetzen. Bei der Beschäftigung von Migrant*innen muss die Einhaltung des Grundsatzes »gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort« garantiert sein. (…) Viele Migrantenverbände und die Gewerkschaften kritisieren, dass die derzeitige Integrationspolitik, für die vor allem das Bundesinnenministerium zuständig ist, bislang von sicherheits- und innenpolitischen Interessen überlagert wird. In der Folge werden beispielsweise Flüchtlinge aus bestimmten Herkunftsländern von Integrationsmaßnahmen ganz oder teilweise ausgeschlossen, obwohl sie häufig über lange Zeiträume in Deutschland verbleiben. Zudem bleiben längerfristige positive gesellschaftliche, wirtschaftliche und entwicklungspolitische Effekte häufig unberücksichtigt. Eine Neuorientierung in der Einwanderungspolitik muss mit der Verbesserung der gesellschaftlichen und ökonomischen Teilhabechancen für alle im Inland lebenden Menschen, gleich welcher ethnischen und sozialen Herkunft sie auch sind, verbunden werden. Und: Integrationspolitik muss als Querschnittsaufgabe verstanden werden!” ver.di-Stellungnahme vom 10. Mai 2019 externer Link
  • Sieben Punkte für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz – IG BAU: Rechte von Erwerbsmigranten stärken New 
    “Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat den Gesetzgeber aufgefordert, die Rechte von Erwerbsmigranten zu stärken. Ein Sieben-Punkte-Katalog macht die Forderungen der IG BAU an ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz deutlich. Diesen Katalog hat der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger in einem Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages Anfang Mai vorgestellt. (…) Im Einzelnen fordert die IG BAU: 1. die Rolle der Sozialpartner im Fachkräfteeinwanderungsgesetz fest zu verankern; 2. tarifgebundene Unternehmen bei der Beschäftigung von Erwerbsmigranten durch z.B. beschleunigte Verfahren zu bevorzugen; 3. Auszubildende aus Drittstaaten zu ihrem Schutz eng zu begleiten; 4. einen Nebenerwerb oder Probearbeiten gesetzlich auszuschließen; 5. ausländische Berufsqualifikationen zügig anzuerkennen; 6. die Erpressbarkeit von Beschäftigten gegenüber ihren Arbeitgebern zu reduzieren, indem ein Arbeitgeberwechsel oder eine vorübergehende Arbeitslosigkeit keine Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus hat; 7. einen Ausbau der Arbeitskontrollen, insbesondere den Abgleich der tatsächlichen mit den vor Reiseantritt vereinbarten Beschäftigungsbedingungen.” Pressemeldung der IG BAU vom 10. Mai 2019 externer Link
  • [DGB] Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Jetzt ist das Parlament am Zug New 
    Zur Beratung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Bundestag sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin: „Jetzt ist das Parlament am Zug: Ziel muss doch sein, dass alle, die hier leben, einen Zugang zu guter Arbeit bekommen, um ihren Lebensunterhalt selbst verdienen zu können. Arbeitnehmerrechte statt Sozialdumping ist oberstes Gebot. Wer junge Leute für den Arbeitsmarkt gewinnen will, muss den Betrieben die nötige Sicherheit für die Ausbildung geben – und den Betroffenen eine echte Chance. Dieses Ziel verfehlen die aktuellen Gesetzentwürfe zu Migration, Integration und Asyl der Bundesregierung leider weit, hier sind erhebliche Verbesserungen nötig. Nötig sind klare Regeln, um Sozialdumping zu vermeiden und Arbeitnehmerrechte zu stärken. Stattdessen bringt der Entwurf für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz Arbeitnehmer in erpressbare Abhängigkeit, wenn ihr Aufenthaltsstatus an das Arbeitsverhältnis bei einem bestimmten Arbeitgeber gebunden wird…” DGB-PM vom 09.05.2019 externer Link
  • Fortschrittsfalle – Über den Entwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz  
    “Der Entwurf ist noch nicht Gesetz, und aus der Union, also der Koalition selbst, kommen bereits Änderungswünsche. Gleichwohl ist das Fachkräftezuwanderungsgesetz, vor wenigen Jahren noch unvorstellbar, Beleg einer erstaunlichen Veränderung. Mit ihm erleidet nationale Engstirnigkeit eine Niederlage. Die mit spitzen Fingern in ein zweites Gesetz ausgelagerte Beschäftigungsduldung integrierter Flüchtlinge zeigt zugleich, wie verschwiemelt der Umgang von Konservativen mit dem Thema bleibt, die sich mit einem »Spurwechsel« nicht anfreunden konnten. Andererseits liegt im Fortschritt auch Gefahr. Klar sollte sein: Allein um die Bedürfnisse der Wirtschaft geht es bei der Fachkräftezuwanderung. Nicht um die von Arbeitsuchenden, erst recht nicht um menschenrechtliche Motive von wem auch immer. Die möglichst reibungslose, das heißt auch von nationalen Grenzen unbehelligte Behebung eines Arbeitskräftebedarfs ist das Ziel…”Kommentar von Uwe Kalb bei neues Deutschland vom 19. Dezember 2018 externer Link
  • Ausbildungs- und Arbeitsmarkt: Zuwanderungsgesetz schließt Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten aus  
    Der Zuwanderungsgesetz-Entwurf externer Link  sieht zahlreiche Verschärfungen des Aufenthaltsrechts vor. Betroffen sind vor allem Roma. Sie werden von Arbeit und Ausbildung quasi vollständig ausgeschlossen – eine kafkaeske Rechtsetzung. Da ist er also, der Entwurf für das sogenannte Zuwanderungsgesetz. Aber statt geduldeten Beschäftigten und Auszubildenden sowie ihren Betrieben Sicherheit zu bieten, sieht der Entwurf zahlreiche Verschärfungen des Aufenthaltsrechts vor. Unter anderem sollen Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten mit einer tautologischen Konstruktion vollständig von Arbeit und Ausbildungsduldung ausgeschlossen werden. Betroffen wären vor allem Roma. Schon seit einigen Jahren sind abgelehnte Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten von der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis und (daran anknüpfend) von der Ausbildungsduldung ausgeschlossen (§ 60a Abs. 2 S. 4, Abs. 6 S. 1 Nr. 3 AufenthG). Letztlich handelt es sich bei diesem Ausschluss um eine verfassungswidrige Kollektivstrafe, wie ich an anderer Stelle dargelegt habe (…) Im Referentenentwurf für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird behauptet, dass „teilweise Asylbewerber ihren Asylantrag gezielt dann zurücknehmen, wenn deutlich wird, dass dieser zu keinem Schutzstatus führt, um dadurch das Erwerbstätigkeitsverbot zu umgehen.“ Der Ausschluss von Beschäftigung und Ausbildungsduldung soll daher nach dem Willen des BMI auch dann gelten, wenn der Asylantrag zurückgenommen oder gar nicht erst gestellt wurde(…) Die Debatten der letzten Jahre um sogenannte Armutszuwanderung aus Osteuropa waren geprägt von antiziganistischen Ressentiments und Geschichtsvergessenheit, was auch bei der Ausweisung der sicheren Herkunftsstaaten eine Rolle gespielt hat. Der vorliegende Entwurf knüpft daran an...” Beitrag von David Werdermann vom 11. Dezember 2018 beim Migazin externer Link
  • Fachflüchtlinge gesuchtMit dem sogenannten »Flüchtlingsproblem« werden zwei Jahre nach dem »Sommer der Migration« politische Mehrheiten organisiert bzw. verloren. Sind die erbitterten Debatten über den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz nur Schaukämpfe? Wie passt dies alles zusammen mit dem Gejammer von Unternehmen über Fachkräftemangel? Inwieweit ist es der Flüchtlingsverwaltung gelungen, die hier Angekommenen in den Arbeitsmarkt zu integrieren? Wir haben versucht, offizielle Zahlen zusammenzutragen, was nicht ganz einfach ist – zu viele politische Interessen sind hier im Spiel. (…) Wie viele Geflüchtete zumindest offiziell auf Jobsuche sind, kann man den Statistiken grob entnehmen. Die Bundesagentur hat für Dezember 2017 181 000 Arbeitslose aus diesen Ländern als arbeitslos registriert, das sind 7000 mehr als vor einem Jahr. Immer mehr Geflüchtete werden von den Ausländerbehörden an die Jobcenter »übergeben«, aber nur ein Teil von ihnen taucht in der Arbeitslosenstatistik auf. Die Zahl derer, die als »Unterbeschäftigte« bezeichnet werden, ist im Jahr bis zum Oktober 2017 von 320 000 auf 420 000 gewachsen. Dahinter verbergen sich diejenigen, die gerade Kurse, Praktika und andere Maßnahmen absolvieren. Viele Geflüchtete haben geringfügige Jobs, insgesamt sind es 61 000. Von Oktober 2016 bis Oktober 2017 haben 56 000 Geflüchtete, die vorher arbeitslos waren, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit am ersten Arbeitsmarkt aufgenommen, 7000 eine geringfügige Beschäftigung, weitere 9000 eine am zweiten Arbeitsmarkt. Im Oktober 2017 haben etwas mehr als 200 000 Menschen aus den acht genannten Ländern sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Die Beschäftigungsquote (die geringfügig Beschäftigte einschließt) stieg damit im Verlauf des Jahres von 16 auf 25 Prozent an. Das bedeutet, dass ein Viertel der erwerbsfähigen Geflüchteten bereits offiziell arbeitet, bei den Ausländern insgesamt sind es 47 Prozent und bei den Deutschen 67 Prozent. Ein Viertel der arbeitenden Flüchtlinge ist über Leiharbeit beschäftigt, gefolgt von Beschäftigungsverhältnissen in Unternehmen, die »wirtschaftliche Dienstleistungen« erbringen, und dem Gastgewerbe. Fast die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeitet als Helfer. Die Zugewanderten verfolgen unterschiedliche Strategien. Anders als die »Gastarbeiter« sind viele Flüchtlinge nicht hierher gekommen, um in möglichst kurzer Zeit möglichst viel Geld zu verdienen und dann wieder in ihr Herkunftsland zu gehen. Sie wollen ein besseres Leben, nicht in beschissenen Jobs ackern bis zum Umfallen…” Beitrag von und aus Wildcat 101 Winter 2018 / 2019 externer Link
  • »Die Interessen der Einwanderer mit einbeziehen«. Bundesregierung will per Gesetz Fachkräfte anwerben – und schafft neuen Hürden für Asylbewerber  
    “… AfD und andere Rechtspopulisten wollen in einen Nationalstaat zurück, in dem es keine Einwanderer gibt. Dabei stellen sie das Recht von Migranten, hier zu leben, selbst dann in Frage, wenn es im Interesse der deutschen Gesellschaft liegt. Vor diesem Hintergrund ist es grundsätzlich sinnvoll, wenn die Bundesregierung ein Einwanderungsgesetz auf den Weg bringt. Den aktuellen Entwurf kritisieren wir aber, weil er einen unüberwindbaren Hürdenlauf für die hier lebenden Schutzsuchenden darstellt. Ein jetzt bereits hier lebender abgelehnter Asylsuchender soll nur dann eine Beschäftigungsduldung bekommen, wenn er Vollzeit – mindestens 35 Stunden pro Woche – arbeitet, seinen Lebensunterhalt komplett sichern kann und ein sehr hohes Sprachniveau hat. Vor dieser Duldung besteht eine Wartezeit von sechs Monaten, während der diese Menschen abgeschoben oder zur Ausreise gedrängt werden. Diese Konstruktion ist perfide, weil sie vorgibt, eine Perspektive zu eröffnen, zugleich aber alle Hebel in Bewegung setzt, sie zu verhindern. Weiterer Kardinalfehler: Eine Ausbildungsduldung soll nicht möglich sein, wenn ein sogenanntes Dublin-Verfahren eingeleitet wurde. Es bleibt offen, für welchen Zeitraum dieses Duldungsverbot gelten soll. Da auf europäischer Ebene auch noch die Abschaffung der Fristenregelung von Dublin-Verfahren diskutiert wird, resultiert dessen »Einleitung« in einem Dauerzustand. Die Menschen landen in einer nie endenden Wartesituation. (…) Menschen sollten uns willkommen sein, auch wenn sie nicht Kategorien von ökonomischem Nutzen erfüllen. Weiterhin macht es keinen Sinn, Menschen abzulehnen und abzuschieben, die bereits Deutsch können und hier eine Schule besucht haben; zugleich aber andere nach Deutschland zu holen, die sich noch nicht eingelebt haben. Wenn abgelehnte Asylsuchende hier sind, bei denen alles darauf hindeutet, dass sie Teil dieser Gesellschaft werden, ist ein sogenannter Spurwechsel sinnvoll. Da schiebt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz aber mehrere Riegel vor…” Interview von Gitta Düperthal in der jungen Welt vom 08.12.2018 externer Link mit Günter Burkhardt, Geschäftsführer von »Pro Asyl«
  • Weiterhin nur geduldet: Fachkräftezuwanderung wird restriktiv geregelt. Sie entspricht den Bedürfnissen der Wirtschaft. Nicht denen der Migranten  
    “Es mag der Einsicht geschuldet sein, dass die Koalition aus CDU/CSU und SPD ohnehin nichts anderes mehr hinbekommen wird – jedenfalls soll das Bundeskabinett noch vor Weihnachten das Fachkräftezuwanderungsgesetz verabschieden. Nach endlosen Debatten und Beratungen in den beteiligten Bundesministerien für Inneres, Wirtschaft sowie Arbeit präsentierte das BMI am 20. November einen 60seitigen Entwurf. Ein wahres Bürokratiemonster haben die Politiker auf den Weg gebracht, das am Ende nur wenigen Fachkräften aus anderen Ländern eine Perspektive auf dem bundesdeutschen Arbeitsmarkt bieten dürfte. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach bezeichnete den Entwurf als »kurzsichtig und integrationsfeindlich«. Er bleibe noch hinter dem zuvor veröffentlichten Eckpunktepapier zur Fachkräftezuwanderung zurück, das »einen sicheren Status für gut integrierte Geduldete in Sachen Ausbildung und Beschäftigung« vorgesehen habe. Außerdem fehle eine branchenbezogene Analyse des realen Fachkräftemangels, die auch die Bundesvereinigung der Arbeitgeber für nötig erachtet hätte. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ausreisepflichtige Asylbewerber eine auf zwei Jahre befristete Beschäftigungsduldung erhalten können, die an Voraussetzungen gekoppelt ist. So müssen sie seit mindestens 18 Monaten einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen, über eine Aufenthaltsduldung verfügen, ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse haben. Außerdem dürfen sie nicht wegen einer Straftat verurteilt sein, und ihre Identität muss geklärt sein. Statt eines »Spurwechsels« vom Asylstatus ohne Bleiberecht ins Einwanderungsverfahren, das die SPD durchsetzen wollte, habe in den Gesetzentwurf ein »Spurwechsel light« Eingang gefunden, wie es bei tagesschau.de hieß. (…) Viel Zeit für Änderungen gibt es nicht mehr; angeblich soll der Entwurf bereits am 19. Dezember verabschiedet werden.” Beitrag von Gudrun Giese in der jungen Welt vom 27. November 2018 externer Link
  • Einwanderungsgesetz: Geduldete Schüler/innen, Studierende und Alleinerziehende dürfen nicht vergessen werden“… Der Bundesfachverband umF und PRO ASYL befürchten, dass der laut Medienberichten erzielte Kompromiss beim Einwanderungsgesetz zu Bildungsabbrüchen führt, wenn nur eine Beschäftigungsduldung und nicht gleichzeitig Perspektiven für geduldete Schüler/innen und Studierende geschaffen werden. Zudem warnen die Organisationen davor, dass die Regelungen für Azubis und Arbeitnehmende ins Leere laufen, wenn die Beschäftigungsverbote für Geduldete bestehen bleiben. „Wir befürchten ein Förderprogramm für Schul- und Studienabbrüche“, erklärt Tobias Klaus vom Bundesfachverband umF. „Wenn Perspektiven für eine Aufenthaltssicherung nur über Arbeit und Ausbildung bestehen, werden zahlreiche junge Menschen die Schulen verlassen und arbeiten, statt ihren Bildungsweg fortzusetzen.“ Notwendig ist eine Regelung von der Studierende, Schüler, Azubis und Arbeitnehmende gleichermaßen profitieren. (…) Der Ansatz greift darüber hinaus zu kurz, wenn Geduldete zum Teil erst gar keine Arbeit aufnehmen dürfen. „Wir brauchen echte Perspektiven statt eiliger Kompromisse“, erklärt Günter Burkhardt von PRO ASYL. „Wenn Menschen weiterhin Arbeit und Ausbildung verboten werden kann, läuft jede Neuregelung ins Leere“…” Gemeinsame Pressemitteilung von PRO ASYL und Bundesfachverband umF vom 20. November 2018 externer Link
  • Standort Deutschland: Fachflüchtlinge gesucht! Fachkräftemangel: Ausländische Arbeitskräfte zwischen rassistischer Hetze, brutaler Ausbeutung und Integrations-Heuchelei“… Mehrere Ministerien haben ein Eckpunktepapier für ein Einwanderungsgesetz vorgelegt. Es hat wenig mit der Realität zu tun und ist ein Versuch, die Wünsche des Kapitals zu verbinden mit der Abwehr von »Armutsmigration«. Es dreht sich allein um die Einwanderung von Fachkräften, die bereits Deutsch können. Da dies auch ohne Arbeitsvertrag zur Arbeitssuche möglich sein soll, müssen sie vorübergehend Arbeit unterhalb ihrer Qualifikation annehmen… Um die Geflüchteten, die bereits hier sind, geht es im Entwurf so gut wir gar nicht. Weil aber im Alltag auch Unternehmern ständig Probleme entstehen, wenn Leute von Abschiebung bedroht sind, ist eine Debatte entbrannt, ob Geflüchtete, die sich bei der Arbeit bewährt haben, zu ArbeitsmigrantInnen werden können – »Spurwechsel«. (…) Kämpfe sind für Geflüchtete vor allem in Situationen möglich, die sie mit Vielen teilen. Die afrikanischen Erntearbeiter in Süditalien wehren sich regelmäßig gegen schlechte Löhne und die Brutalität des Mafiasystems, dem sie untergeordnet sind (dort ist die Lage allerdings auch ziemlich anders als in der BRD). Auch hier wehren sich Geflüchtete gegen Abschiebungen, Schikanen und rechtliche Einschränkungen, oft in Wohnheimen und Lagern, wo die Vereinzelung noch nicht so stark ist. In Ellwangen z.B. haben Geflüchtete gut organisiert auf einen völlig ausgeflippten Polizeieinsatz reagiert, schnell eine Demo gemacht und eine Pressekonferenz, auf der man ihnen zuhören musste. Auf Arbeit treffen oft Leute aus ganz unterschiedlichen Situationen aufeinander, ein paar Flüchtlinge, andere MigrantInnen, ein paar Leiharbeiter, langjährige Stammarbeiter… Jeder hat seine eigenen Probleme und ein gemeinsamer Kampf ist nicht leicht, wenn einer unkündbar ist und die anderen morgen vielleicht abgeschoben werden. Entlang dieser Unterschiede und über sie hinweg muss die Klasse handlungsfähig werden.” Beitrag aus Wildcat Nr. 102 bei arbeitsunrecht in Deutschland vom 20. November 2018 externer Link
  • Debatte: »Wir brauchen ein linkes Einwanderungsgesetz«Im Mittelpunkt eines linken Einwanderungsrechts müssen der soziale Anknüpfungspunkt und die soziale Verwurzelung eines Menschen stehen(…) Im Mittelpunkt eines Einwanderungsgesetzes müssen die Bedürfnisse der Menschen und damit die individuellen Gründe und Ursachen für Migration, nicht die Bedürfnisse und ökonomischen Zwänge des deutschen Arbeitsmarktes stehen. Ein linkes Einwanderungsrecht muss drei Aufgaben erfüllen: Es muss bestehende aufenthaltsrechtliche Fragen systematisieren, liberalisieren und entbürokratisieren. Dabei ist der Anspruch an ein linkes Einwanderungsrecht, menschenrechtliche Mindeststandards bei der Einwanderung wiederherzustellen, Zugänge zu sozialer Sicherung und gesellschaftlicher Teilhabe zu erleichtern und entsprechende Hürden abzubauen. Das geltende Recht verfolgt nur die »Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern«. Anstelle der Formulierung von Ausnahmen sollten die Voraussetzungen und rechtlichen Grundlagen für eine legale Einreise und den Aufenthalt bestimmt werden. Das Asylgrundrecht muss durch die Abschaffung der sicheren Dritt- und Herkunftsstaaten-Regelungen wiederhergestellt und die Verletzung von grundlegenden wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten als Fluchtgründe anerkannt werden…” Beitrag con Susanne Hennig-Wellsow vom 8. Januar 2018 bei Marx21 externer Link

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