Freitag, 12. April 2019

Stromkosten der Hartz-IV-Haushalte neu bemessen


Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!Die Stromkosten vieler Haushalte in der Grundsicherung und Sozialhilfe sind oft höher, als die gezahlten Pauschalen. Mit der Folge, dass sie in Zahlungsrückstände geraten und sogar Stromsperren in Kauf nehmen müssen. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. macht Vorschläge für eine alternative Bemessung der Kosten für Haushaltsenergie und die dezentrale Warmwasserbereitung. (…) Der Deutsche Verein schlägt deshalb vor, nicht mehr nur bundesdurchschnittliche Kosten, sondern den Stromverbrauch der Haushalte zum Ausgangspunkt der Bemessung des Bedarfs an Haushaltsenergie zu machen. Dabei geht es nicht darum, dass die Jobcenter und Sozialämter einfach alle anfallenden Stromkosten übernehmen sollten. Vielmehr soll auf Grundlage der tatsächlichen Stromverbräuche ein realistischer durchschnittlicher Verbrauchswert ermittelt und nach Haushaltsgrößen differenziert werden. Diese Durchschnittswerte könnten dann mit den regional z. T. deutlich unterschiedlichen Preisen für die Berechnung der anzuerkennenden Stromkosten zugrunde gelegt werden. Der “Stromspiegel für Deutschland” ist ein Modell dafür, wie ein solcher mittlerer Verbrauch realistisch ermittelt werden kann...” Pressemitteilung vom 10.04.2019 von und bei Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. externer Link

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