Donnerstag, 14. Februar 2019

Verfassungsschutz-Klausel gefährdet gemeinnützige Organisationen


Dossier

Verfassungsschutz-Klausel gefährdet gemeinnützige OrganisationenEs begann mit einer grundsätzlichen Sache : 36 NGOs kritisieren geplantes Steuergesetz 2013 / Offener Brief an BundestagsabgeordneteZivilgesellschaftliche Organisationen haben sich gegen ein Gesetzesvorhaben gewandt, das dem Verfassungsschutz ermöglichen würde, de facto über den Fortbestand gemeinnütziger Organisationen zu entscheiden. Sie forderten die Bundestagsabgeordneten jetzt in einem offenen Brief auf, dem Steuergesetz 2013, das morgen in erster Lesung im Parlament debattiert wird, ihre Zustimmung zu verweigern. Mit dem vorgelegten Gesetz will die Bundesregierung die Abgabenordnung (AO) so ändern, dass Organisationen, die in einem Verfassungsschutzbericht im Zusammenhang mit Extremismus genannt werden, die Gemeinnützigkeit ohne Prüfung entzogen wird (§ 51, Absatz 3, AO)…“ (Presseerklärung vom 27.6.2012) Leider kamen schnell konkrete Fälle hinzu: dem Frauenverband Courage e.V. und später auch attac sowie Doña Carmen e. V. wurde durch die jeweiligen Finanzämte die Gemeinnützigkeit abgesprochen. Wir dokumentieren alle Aspekte der Problematik:

Grundsätzliches

  • 13. Februar 2019: Bundestags-Anhörung zu Gemeinnützigkeit New 
    Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages macht sich schlauer zum Gemeinnützigkeitsrecht und lädt Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung externer Link ein. Die Anhörung findet statt am Mittwoch, 13. Februar 2019, von 11:30 bis 13 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E400, Berlin. Einer der geladenen Sachverständigen ist Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung. Anhörungen im Finanzausschuss finden als Frage-Antwort-Spiel zwischen Abgeordneten und Sachverständigen statt. Zum Zuhören ist eine Anmeldung nötig. Details dazu und auch die Liste aller Sachverständigen auf der Website des Finanzausschusses externer Link. Die vorab eingereichten schriftlichen Stellungnahmen – auch der Allianz  – sind hier veröffentlicht externer LinkDer Bundestag nimmt sich mit der Anhörung – endlich – der Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen in der politischen Willensbildung an. Selbstlose Organisationen, die sich politisch einmischen und damit ein Gegengewicht zu im Interesse ihrer Mitglieder agierenden Lobbyverbänden bilden, geraten zunehmend unter Druck. Die Anhörung steht unter der Überschrift „Anhörung zur Gemeinnützigkeit von Vereinen und Verbänden“. Konkreter geht es um die politische Einmischung zivilgesellschaftlicher Organisationen und um deren Handlungsspielräume, letztlich um Liberalität in der Demokratie. Es geht um Rechtssicherheit für dieses demokratische Engagement. Das prägende Recht dafür ist nicht Vereinsrecht, sondern das Gemeinnützigkeitsrecht…” Beitrag vom 8. Februar 2019 bei der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” externer Link. Formal liegen der Anhörung zwei Anträge von FDP und Bündnis 90/Die Grünen zugrunde: Antrag der FDP: Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus; Antrag der Grünen: Gemeinnützigkeit braucht Rechtssicherheit statt politischer Willkür (im Text verlinkt)
  • Bundesfinanzhof zur Gemeinnützigkeit eines im Verfassungsschutzbericht erwähnten (islamischen) Vereins  
    Die Widerlegung der Vermutung, dass ein im Verfassungsschutzbericht ausdrücklich als extremistisch eingestufter Verein verfassungswidrige Ziele verfolgt, erfordert den vollen Beweis des Gegenteils. “… Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit scheitert an § 51 Abs. 3 AO. Die Steuervergünstigung setzt danach u.a. voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen i.S. des § 4 BVerfSchG fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt (Satz 1). Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, wird widerlegbar vermutet, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind (Satz 2). Demnach greift im Streitfall die gesetzliche Vermutung. Denn in den Verfassungsschutzberichten des Bundes und eines Bundeslandes für 2009/2010 wurde der Verein im Anhang bzw. im Text ausdrücklich als extremistisch bezeichnet. Die widerlegbare Vermutung führt zur Umkehr der objektiven Beweislast (Feststellungslast) mit der Folge, dass es in der Sphäre des Vereins liegt nachzuweisen, dass er gleichwohl keine extremistischen Ziele fördert und damit gemeinnützig ist. Der Gegenbeweis erfordert den vollen Beweis des Gegenteils der vermuteten Tatsachen. Eine bloße Erschütterung der Vermutung genügt nicht…” BFH-Kommentar Dr. Ulrich Dürr, Richter BFH a.D. vom 3. Mai 2018 bei Haufe online externer Link
    • Der Kommentar bezieht sich auf die BFH-Entscheidung V R 36/16 vom 14. März 2018 veröffentlicht am 2. Mai 2018 externer Link
    • Auch wenn in diesem Fall die im Kommentar angegeben Äußerungen der Prediger des Vereins “(Todesstrafe wegen Abkehr vom Islam und bei Ehebruch, körperliche Misshandlung Minderjähriger zur Durchsetzung der Gebetspflicht, erstrebter Sieg des Islam über Ungläubige)” als offensichtlich “unvereinbar mit den Wertvorstellungen des Grundgesetzes beurteilen” werden, ist die Haltung des BFH abzulehnen. Denn wenn die Haltung des islamistischen Vereins so eindeutig verfassungswidrig und gegen den “Gedanken der Völkerverständigung” (§ 4 BVerfSchG) gerichtet ist, bedarf es einer grundsätzlichen Umkehrung der Beweislast überhaupt nicht. Es gibt vor allem keinen ersichtlichen Grund, die Einschätzungen des Verfassungsschutzes als zunächst grundsätzlich wahr zu betrachten. Die Erfahrungen mit diesem im Dunkel agierenden und jeder demokratischen Kontrolle nahezu entzogenen staatlichen Spitzelorgan, haben zur genüge bewiesen, dass man ihm nicht einfach vertrauen oder irgendwelche Privilegien einräumen kann (Stichwort “NSU”). Es ist nicht zuviel vom Gericht verlangt, dass auch der Verfassungsschutz nach rechtstaatlichen Grundsätzen (Art. 19 GG) seine Einschätzung als “extremistisch” im Streitfall überzeugend darlegen muss. Die eingeräumte Möglichkeit der Widerlegung setzt voraus, dass alle Argumente und Beweise des Verfassungsschutzes überhaupt widerlegbar, also zugänglich, sind. Diese Anforderung gilt hier besonders, weil der Begriff “Extremismus” kein eindeutig materieller Rechtsbegriff und eher ideologischer Natur ist. Bereits was unter “Verfassungsschutz” zu verstehen ist, muss kritisch hinterfragt werden (wo schützt dieser z.B. das Versammlungsrecht des Grundgesetzes?). Faktisch privilegiert der BFH nur eine kritikwürdige und selbst verfassungsrechtlich fragwürdige Institution, welche z.B. überhaupt nicht die für den Verfassungsschutz Verantwortlichen bewerten kann, wenn sie selbst gegen den “Gedanken der Völkerverständigung” verstoßen. Wie verfassungskonform ist solcher “Verfassungsschutz” überhaupt?
  • Finanzamt-Studie: Gemeinnützigkeitsrecht muss verbessert werden 
    Konflikte zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Finanzämtern um die Gemeinnützigkeit sind keine Einzelfälle, wie immer wieder behauptet wird. Zu politischer Einmischung, zum Schutz der Menschenrechte oder für mehr Demokratie ist die Abgabenordnung als zugrunde liegendes Gesetz nicht eindeutig und führt deshalb zu völlig verschiedenen Ergebnissen.  Das belegt die Finanzamt-Studie mit dem Titel „Engagiert Euch – nicht? Wie das Gemeinnützigkeitsrecht politisches Engagement behindert“, die die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ mit Unterstützung der Otto Brenner Stiftung durchgeführt hat. Je ein Drittel aller zuständigen Finanzämter wurde mit jeweils identischen Satzungen angeschrieben. Die Hälfte der Antworten bestätigte die Gemeinnützigkeit, die andere Hälfte nicht. Je deutlicher die politische Einmischung war, desto geringer die Anerkennungsquote – aber nie so gering, dass die anerkennenden Finanzämter eine Minderheit gewesen wären. Damit ist bewiesen, dass die Probleme mit der Gemeinnützigkeit bereits bei der Gründung von Vereinen beginnen und sich in der konkreten Arbeit fortsetzen. Statt zivilgesellschaftliches Engagement großzügig zu fördern und rechtlich abzusichern, führt das Gemeinnützigkeitsrecht zu Rechtsunsicherheit für demokratisches Engagement. Wer von Demokratieförderung redet und von Engagement für Grundwerte, der muss dieses Engagement einfach machen – der Bundestag und die neue Bundesregierung müssen zügig handeln…” Beitrag vom  22. März 2018 von und bei der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ externer Link, siehe:
  • Gemeinnützigkeit: Attac fordert Änderung der Abgabenordung 
    Attac fordert eine Änderung der Abgabenordnung, um Rechtssicherheit für alle zivilgesellschaftlichen Organisationen zu schaffen, die selbstlos auf die politische Willensbildung einwirken. Die derzeit gültige gesetzliche Definition von Gemeinnützigkeit wird den Anforderungen einer modernen Demokratie nicht gerecht. Der Bundestag befasst sich am heutigen Donnerstagabend (15.12.16) mit dem Thema Gemeinnützigkeit. Anlass ist der “Fall Attac”: Das Frankfurter Finanzamt hatte Attac im Frühjahr 2014 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Zur Begründung hieß es, das Netzwerk agiere zu politisch. Im November diesen Jahres hob das Hessische Finanzgericht den Bescheid des Finanzamtes auf und stellte die Gemeinnützigkeit von Attac wieder her. “Auch wenn wir vor Gericht die Gemeinnützigkeit zurückerstreiten konnten und die Richter klar festgestellt haben, dass politisches Engagement der Gemeinnützigkeit grundsätzlich nicht entgegensteht – das Problem bleibt: Finanzämter legen die Abgabenordung unterschiedlich aus. Politisch aktive Organisationen müssen weiterhin fürchten, dass ihnen die Gemeinnützigkeit entzogen wird”, sagt Dirk Friedrichs vom Vorstand des Attac-Trägervereins…” Pressemitteilung von und bei Attac Deutschland vom 15.12.2016 externer Link
  • Steuerrecht behindert politische Willensbildung. Vereine und Stiftungen fordern: Politik muss gesellschaftlichen Konsens zu Gemeinnützigkeit ins Gesetz schreiben
    Eine Allianz aus mehr als 40 Vereinen und Stiftungen fordert eine Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts. Die geltenden Regeln behindern die politische Willensbildung in der Bundesrepublik, da auf ihrer Grundlage die Finanzämter immer wieder die Gemeinnützigkeit von Organisationen in Frage stellen. Nur Spenden an gemeinnützige Organisationen können von der Steuer abgesetzt werden. Zudem sind gemeinnützige Vereine selbst steuerbefreit und können Zuschüsse erhalten. Die nachträgliche Aberkennung ist oft existenzbedrohend. Die Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” stellt fest, dass der gesellschaftliche und politische Konsens darüber, was gemeinnützig ist, von den im Gesetz definierten Kriterien abweicht. Die Allianz fordert daher, dass die Politik die allgemein geteilte Definition von Gemeinnützigkeit klar und deutlich in die Abgabenordnung schreibt, so dass für gemeinnützige Organisationen und die Finanzämter Klarheit und Rechtssicherheit besteht…” Gemeinsame Pressemitteilung vom 6. Juli 2015 externer Link, hier dokumentiert bei Amnesty International
  • Die Extremismusklausel heißt jetzt Begleitschreiben
    Der Bund hat das bisherige Demokratiebekenntnis für Antiextremismusvereine abgeschafft. Doch die von den Ministerien ausgehandelte Neuregelung ist nicht minder brisant…” Artikel von Tilman Steffen in der Zeit online vom 31. Januar 2014 externer Link. Aus dem Text: “… Die neue Regelung wirkt sich auf drei Bundesprogramme aus: Toleranz Fördern – Kompetenz Stärken, Initiative Demokratie Stärken und das Programm Zusammenhalt durch Teilhabe des Innenministeriums. Beim Studium der Details wird deutlich: Zwar ändert sich die Form des Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, seine Wirkung aber ist dieselbe. (…) Projektträger müssen also wie bisher via Google, durch Verfassungsschutzberichte, Archive oder andere geeignete Quellen sicherstellen, dass ihre Kooperationspartner, Mitarbeiter und Auftragnehmer die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennen…”
  • »Die Linke in den Extremismustopf einrühren«
    »Extremismusklausel«: Konservative wollen ihre Abschaffung verhindern. SPD knickt wohl wieder ein. Gespräch mit Dirk Vogelskamp, Referent beim Komitee für Grundrechte und ­Demokratie. Interview von Markus Bernhardt in junge Welt vom 30.01.2014 externer Link
  • Gemeinnützigkeit von Organisationen: Keine Sache des Verfassungsschutzes
    Schwarz-Gelb wollte Vereinen die Gemeinnützigkeit aberkennen, wenn sie im Verfassungsschutzbericht genannt werden. Nun nicht mehr. Über die Gemeinnützigkeit von Organisationen wird auch in Zukunft allein das Finanzamt entscheiden – und nicht der Verfassungsschutz. Eine entsprechende Änderung im Entwurf des Jahressteuergesetz 2013, die dies ermöglicht hätte, wurde zurückgenommen…“ Artikel von Johannes Wendt in der taz online vom 19.10.2012 – zum Artikel externer Link
  • Mehr als 100 Vereine gegen die Verfassungsschutz-Klausel
    Durch eine marginale Änderung in der Abgabenordnung soll es dem Verfassungsschutz möglich werden, über die Gemeinnützigkeit von Organisationen zu entscheiden. Mehr als 100 Organisationen protestieren dagegen – erneut – mit einem offenen Brief. Insbesondere kritisieren sie, dass der Verfassungsschutz ohne jegliche Anhörung gemeinnützige Vereine in ihrer Existenz gefährden kann…“ Meldung bei Robin Wood vom 31. Juli 2012 externer Link. Siehe dazu den offenen Brief vom 26.7.2012 externer Link : Verfassungsschutz und Gemeinnützigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen
  • Gemeinnützigkeit von Vereinen: Entzug muss warten
    Müssen sich Finanzbehörden am Votum des Verfassungsschutzes orientieren, wenn sie über die Gemeinnützigkeit von Vereinen entscheiden sollen? Jein, sagt die Bundesregierung. Artikel von Christian Rath in der TAZ vom 25.07.2012 externer Link. Aus dem Text: „(…) Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort gegenüber der Linksfraktion jetzt aber eine wichtige Einschränkung vorgenommen: Wenn eine Gruppierung vor den Verwaltungsgerichten gegen ihre Einstufung als extremistisch klagt, werden Finanzämter und Finanzgerichte den Ausgang dieser Verfahren „künftig abwarten“. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil, das einige Jahre dauern kann, dürfte also kein – möglicherweise irreparabler – Schaden eintreten. Im Gesetzentwurf ist eine solche Wartepflicht auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren bisher freilich nicht vorgesehen. Wenn die Regierung das Versprechen ernst meint, müsste sie also den Entwurf des Jahressteuergesetzes entsprechend ändern. Eine Regierungsantwort im Bundestag bindet die Finanzämter nicht…“
  • Rechtsstaat ausgehebelt: Extremismusklausel im Steuerrecht
    „(…) Allerdings handelt es sich beim Terminus »Extremismus« um keinen definierten Rechtsbegriff, wie auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages feststellte. Doch nun soll eine willkürlich zur Diffamierung politischer Opponenten verwendete Gummibezeichnung zu zwingenden Sanktionen führen und der Geheimdienst damit zum Zensor bürgerschaftlichen Engagements werden. Noch läßt sich diesem Vorhaben der Riegel vorschieben – wenn die FDP, die noch 2008 rechtsstaatliche Bedenken zeigte, Rückgrat beweisen würde.“ Kommentar von und bei Ulla Jelpke aus der jungen Welt vom 26.07.2012 externer Link
  • Kritische Vereine Steuergesetz bedroht AktivistenEin Gesetzentwurf der schwarz-gelben Koalition sieht vor, dass Vereine, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, ihre Steuerprivilegien verlieren. Die Steuerpflicht wäre für Vereine wie Attac, Greenpeace und Robin Wood das Aus. Artikel von Steven Geyer in der Frankfurter Rundschau vom 10.07.2012 externer Link
  • Verfassungsschutz und Gemeinnützigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen 
    Offener Brief externer Link  zur 1. Lesung des Jahressteuergesetzes 2013 am 28.06.2012 im Deutschen Bundestag
  • 36 NGOs kritisieren geplantes Steuergesetz 2013 / Offener Brief an BundestagsabgeordneteZivilgesellschaftliche Organisationen haben sich gegen ein Gesetzesvorhaben gewandt, das dem Verfassungsschutz ermöglichen würde, de facto über den Fortbestand gemeinnütziger Organisationen zu entscheiden. Sie forderten die Bundestagsabgeordneten jetzt in einem offenen Brief auf, dem Steuergesetz 2013, das morgen in erster Lesung im Parlament debattiert wird, ihre Zustimmung zu verweigern. Mit dem vorgelegten Gesetz will die Bundesregierung die Abgabenordnung (AO) so ändern, dass Organisationen, die in einem Verfassungsschutzbericht im Zusammenhang mit Extremismus genannt werden, die Gemeinnützigkeit ohne Prüfung entzogen wird (§ 51, Absatz 3, AO)…“ Presseerklärung vom 27.6.2012 externer Link

Doña Carmen e.V.

  • Erfolg im Kampf um Gemeinnützigkeit: Doña Carmen e. V. zwingt Finanzbehörde in die Knie  
    Doña Carmen e.V., Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten, hat nach zweieinhalb Jahren Kampf endlich seine Gemeinnützigkeit wiedererlangt. Das Finanzamt Frankfurt, das dem Verein im September 2015 mit haarsträubenden Argumenten die Gemeinnützigkeit entzog, warf nun das Handtuch. Im August 2017 hat Doña Carmen die Frankfurter Finanzbehörde zunächst wegen Untätigkeit verklagt, weil man 22 Monate nach dem Einspruch von Doña Carmen gegen die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit nicht willens oder in der Lage war, eine Entscheidung zu treffen. Keine drei Wochen nach der Untätigkeitsklage lag die Einspruchsentscheidung des Finanzamts in Sachen Gemeinnützigkeit am 24.08.2017 endlich auf dem Tisch. Sie bestätigte die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Doña Carmen. Die Argumentation der Behörde war derart konstruiert und an den Haaren herbeigezogen, dass Doña Carmen die Frankfurter Behörde erneut vor dem obersten hessischen Finanzgericht verklagte. Doch das Finanzamt Frankfurt scheut offenbar die Auseinandersetzung vor dem Hessischen Finanzgericht. Noch vor Eröffnung eines Verfahrens vollzog es klammheimlich und ohne Angabe von Gründen eine 180-Grad-Wende und bestätigt mit Schreiben vom 14. Februar 2018 die Gemeinnützigkeit von Doña Carmen e.V. (…) Der Rückzieher der Frankfurter Finanzbehörde in Sachen Gemeinnützigkeit / Doña Carmen hat eine doppelte bundespolitische Bedeutung: Er verdeutlicht zum einen, wie sehr die Rechtspositionen der Frankfurter Finanzbehörde auf Sand gebaut sind und wie wenig man der Überzeugungskraft der eigenen Argumentation vertraut. Sonst hätte man vor der gerichtlichen Auseinandersetzung mit Doña Carmen nicht gekniffen. Ein ermutigendes Vorzeichen im Hinblick auf das für das Gemeinnützigkeitsrecht bundesweit bedeutsame Revisionsverfahren in Sachen Attac vor dem Münchner Bundesfinanzgericht…” Pressemitteilung von Doña Carmen e.V. vom 26. Februar 2018 externer Link
  • Doña Carmen e.V.: “Wir wollen unser Recht zurück!” Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Doña Carmen e.V.! Doña Carmen klagt vor Hessischem Finanzgerichtshof  
    “Mit einer „Einspruchsentscheidung“ vom 24. 08. 2017 hat das Finanzamt Frankfurt am Main III in der Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Doña Carmen e.V. sämtliche Einwände und Darlegungen von Doña Carmen e.V. als „unbegründet“ zurückgewiesen und dem Verein damit weiterhin die Gemeinnützigkeit verweigert…” Aus der Pressemitteilung der Doña Carmen e.V. vom 5. Oktober 2017 (per Email)

Attac

  • Gemeinnützigkeit: Bundesfinanzministerium prozessiert gegen Attac – Altmaier muss Angriff auf kritische Zivilgesellschaft abblasen“… “Es ist höchste Zeit, dass Bundesfinanzminister Peter Altmaier diesen von seinem Vorgänger Wolfgang Schäuble gestarteten Angriff auf die kritische Zivilgesellschaft abbläst und die Revision zurücknimmt. Eine moderne Demokratie braucht Bürger und Organisationen, die politische Entscheidungsprozesse aktiv begleiten und sich einmischen – für das Gemeinwohl“, sagt Dirk Friedrichs, Vorstand des Attac-Trägervereins. „Schäuble selbst hat die Attac- Gründungsforderung nach einer Finanztransaktionssteuer übernommen. Doch unser Engagement für Steuergerechtigkeit und die Regulierung der Finanzmärkte soll nicht gemeinnützig sein? Das ist absurd. Statt uns in unserer Arbeit zu behindern, soll Altmaier sich lieber um die Steuertricks von Apple, Amazon und Co. kümmern.“…” attac-Pressemeldung vom 25. Januar 2018 externer Link
  • Bundesfinanzministerium behindert weiterhin Gemeinnützigkeit von Attac  
    “… Das Bundesfinanzministerium behindert weiterhin die Arbeit von Attac und beharrt auf einer Revision des Urteils des Hessischen Finanzgerichts in Kassel, das dem globalisierungskritischen Netzwerk 2016 eindeutig die Gemeinnützigkeit bestätigt hat. Wie am gestrigen Dienstag bekannt wurde, lässt der Bundesfinanzhof in München die Revision zu. Damit geht die rechtliche Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac weiter. Solange das Verfahren läuft, ist das Kasseler Urteil nicht rechtskräftig. “Wir fordern Finanzminister Peter Altmaier auf, die Weisung seines Vorgängers Wolfgang Schäuble an das Frankfurter Finanzamt umgehend zurückzuziehen und die Revision zurückzunehmen. Es ist bittere Ironie, wenn ausgerechnet das Finanzministerium einer Organisation die Gemeinnützigkeit absprechen will, die sich für Steuergerechtigkeit einsetzt“, sagt Alfred Eibl vom Attac-Koordinierungskreis. „Statt zivilgesellschaftliches Engagement massiv zu erschweren, sollte Altmaier dafür sorgen, dass sich sein Ministerium um die wirksame Bekämpfung von Konzern-Steuertricks und Steueroasen kümmert.”…” Attac-Pressemitteilung vom 20. Dezember 2017 externer Link
  • Bundesfinanzministerium behindert weiterhin Gemeinnützigkeit von Attac. Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision vorgelegt“Das Bundesfinanzministerium führt den Rechtsstreit um Attacs Gemeinnützigkeit weiter. Obwohl das Urteil des Hessischen Finanzgerichts an Klarheit nichts zu wünschen offen lässt, hat die Behörde das Frankfurter Finanzamt angewiesen, beim Bundesfinanzhof Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision einzulegen. (…) In der inhaltlichen Begründung der Beschwerde will das Frankfurter Finanzamt politische Bildung nur dann als Satzungszweck “Volksbildung” anerkennen, wenn sie sich mit dem Status quo beschäftigt. Die Darstellung von Alternativen sei nicht gemeinnützig. Dies sei den Parteien vorbehalten, heißt es in der Beschwerdebegründung. (…) Durch die Vorlage der Beschwerde beim Bundesfinanzhof wird erneut die politische Dimension des Falls deutlich. Das Vorgehen des Bundesfinanzministeriums erweckt den Eindruck, dass politisches Engagement und Gemeinnützigkeit von Seiten des Ministeriums als einander entgegengesetzt angesehen werden. Gemeinsam mit anderen Organisationen hat Attac deshalb die Gründung der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” angestoßen, um sich für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht und eine Änderung der Abgabenordnung einzusetzen. Mehr als 80 Vereine und Stiftungen haben sich der Allianz mittlerweile angeschlossen…” Attac-Pressemitteilung vom 20. Juli 2017 externer Link
  • [Nachtrag] Allerdings gibt Herr Schäuble noch nicht auf: Schäuble-Ministerium behindert Gemeinnützigkeit von Attac: Weisung aus Berlin an Frankfurter Finanzamt, Rechtsstreit weiterzuführen“Das Bundesfinanzministerium hat das Frankfurter Finanzamt angewiesen, den Rechtsstreit um die Gemeinnützigkeit von Attac weiterzuführen – trotz des klaren Urteils des Hessischen Finanzgerichts vom Herbst, demzufolge das Engagement des globalisierungskritischen Netzwerkes klar gemeinnützig ist. (…) Damit ist das Urteil vom November 2016 nach wie vor nicht rechtskräftig. Attac kann vorerst weiterhin keine Spendenbescheinigungen ausstellen und wird in seinem gemeinnützigen Engagement für eine gerechte Gesellschaft und in seiner Bildungsarbeit stark eingeschränkt.” Attac-Pressemitteilung vom 18. Mai 2017 externer Link
  • Richter bekräftigen Gemeinnützigkeit von Attac – Hessisches Finanzgericht legt schriftliche Urteilsbegründung vor / Finanzamt wirft Globalisierungskritikern weiterhin Knüppel zwischen die Beine“Das globalisierungskritische Engagement von Attac dient der Förderung des demokratischen Staatswesens und der politischen Bildung. Attac ist daher gemeinnützig. Das haben die Richter am Hessischen Finanzgericht in Kassel erneut bekräftigt: Einige Monate, nachdem das Gericht der Klage von Attac gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit durch das Frankfurter Finanzamt stattgegeben hat, liegt nun die schriftliche Urteilsbegründung vor. “Entgegen der Auffassung des Finanzamts sprechen die thematischen Schwerpunktaktionen […] nicht gegen die Gemeinnützigkeit des Klägers. Mit diesen Themen hat sich der Kläger im Rahmen der Förderung der politischen Bildung und des demokratischen Staatswesens vielmehr kritisch an einem gesellschaftlichen Diskurs beteiligt, der […] die in der Gesellschaft vorhandenen Interessenkonflikte aufgreift”, lautet eine zentrale Passage in dem 47-seitigen Schriftstück…” Attac-Pressemitteilung vom 17. Mai 2017 externer Link  mit Link zur Urteilsbegründung und allen weiteren wichtigen Dokumenten zum Angriff auf die Gemeinnützigkeit von attac
  • Hessisches Finanzgericht bestätigt Gemeinnützigkeit von Attac: Gemeinnütziges zivilgesellschaftliches Engagement schließt politisches Handeln nicht aus 
    Attac ist gemeinnützig. Das politische Engagement gegen die neoliberale Globalisierung steht seiner Gemeinnützigkeit nicht entgegen. Das hat das Hessische Finanzgericht in Kassel am heutigen Donnerstag entschieden. Die Richter gaben damit der Klage von Attac gegen das Finanzamt Frankfurt statt. Dieses hatte dem Netzwerk im April 2014 die Gemeinnützigkeit entzogen mit der Begründung, es sei zu politisch. Eine Revision ließen die Richter nicht zu. In ihrer Urteilsbegründung folgen die Richter der Argumentation des Attac-Netzwerks, dass das Gesetz, die Abgabenordnung, gemeinnützigen Vereinen nicht grundsätzlich politische Aktivitäten verbietet. Dem Gesetzgeber sei es lediglich darum gegangen, eine (indirekte) Förderung politischer Parteien auszuschließen. Ausschlaggebend für die Gemeinnützigkeit eines Vereins sei die Frage, ob er die in seiner Satzung benannten Zwecke verfolgt. Die Richter betonten, dass politische Aktivitäten einer Gemeinnützigkeit nicht entgegenstehen, sofern sie im Gesamtkontext eines gemeinnützigen Zwecks stehen und eingebettet sind in ein umfassendes Informationsangebot…” Meldung von und bei Attac Deutschland vom 10.11.2016 externer Link – Wir gratulieren!
  • Attac klagt gegen Entzug der Gemeinnützigkeit – Jetzt erst Recht!
    Wir haben Klage gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit eingereicht. Das Finanzamt Frankfurt verweigert uns die Gemeinnützigkeit weiterhin. In dem Einspruchsbescheid, auf den wir mehr als anderthalb Jahre warten mussten, beharrt die Behörde darauf, dass Attac zu politisch sei, um als gemeinnützig gelten zu können. (…) Besonders in unserem Engagement für die Finanztransaktionssteuer und eine Vermögensabgabe sieht die Behörde keinen gemeinnützigen Zweck. Wir halten dem entgegen: Politische Bildung führt zu politischer Meinungsbildung; und diese führt im besten Fall zu konkretem Engagement – mit realen Auswirkungen. Wir nehmen unseren Anspruch als Bildungsbewegung ernst und sehen es als Erfolg unserer Informations- und Bildungsarbeit, wenn viele Menschen sich einmischen…” Attac-Pressemitteilung vom 17. Februar 2016 externer Link
  • Attac fordert vor Gericht Gemeinnützigkeit zurück: Verhandlung am 10. November in Kassel
    Steht das Engagement von Attac gegen die neoliberale Globalisierung der Gemeinnützigkeit des Netzwerks entgegen? Um diese Frage geht es am 10. November vor dem Hessischen Finanzgericht in Kassel. Attac hat gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit durch das Frankfurter Finanzamt geklagt. Die Behörde verweigert Attac seit April 2014 die Gemeinnützigkeit mit der Begründung, das Netzwerk sei zu politisch. Tatsächlich verbietet das Gesetz gemeinnützigen Vereinen keine politischen Aktivitäten, sondern schließt lediglich die Förderung von Parteien aus, halten die Globalisierungskritiker dagegen. Die Förderung gemeinnütziger Zwecke sei ohne politische Aktionen, ohne Einflussnahme auf die politische Willensbildung nicht denkbar…” Presseankündigung von Attac Deutschland vom 1. November 2016 externer Link. Siehe auch die Klagebegründung von Attac externer Link. Die Verhandlung ist öffentlich: Donnerstag, 10. November 2016, 9.45 Uhr, Hessisches Finanzgericht, Sitzungssaal, Königstor 35 (Eingang Hermannstraße), Kassel
  • Gemeinnützigkeit: Attac blitzt ab  
    Das Frankfurter Finanzamt hat Attac vor zwei Jahren die Gemeinnützigkeit aberkannt. Die will Attac zurückhaben – doch die Bundesregierung wiegelt ab. Die Globalisierungskritiker von Attac können sich keine große Hoffnung machen, dass die Bundesregierung ihnen hilft, wieder als gemeinnützig anerkannt zu werden. Das geht aus der Antwort der schwarz-roten Regierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor, die der Frankfurter Rundschau vorab vorliegt. Zwar erwägen Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Kabinettskollegen, die Gründe für Gemeinnützigkeit auszuweiten. Es finde „derzeit ein Meinungsaustausch innerhalb der Bundesregierung statt, der bisher nicht abgeschlossen ist“, heißt es in dem Papier. Welche zusätzlichen Zwecke für gemeinnützig erklärt werden könnten, verrät die Regierung allerdings nicht. Im Gegenteil: Überall dort, wo die Grünen Nachbesserungsbedarf erkennen, der Attac zugutekommen könnte, sieht die Regierung keinen Anlass dafür…” Artikel von Pitt von Bebenburg bei der Frankfurter Rundschau online vom 09. September 2016 externer Link
  • Allianz für Gemeinnützigkeit
    … Natürlich nehmen wir nicht hin, dass man den Begriff der Gemeinnützigkeit so einfach zum Abschuss freigibt. Die bestehende Rechtslage gibt den Finanzämtern sehr viel Freiraum zur Auslegung, so dass sich gerade kampagnenorientierte Vereine und Nichtregierungsorganisationen (NGO) auf extrem dünnem Eis bewegen…” Ralf Wurzbacher im Gespräch mit Stephanie Handtmann von Attac in der jungen Welt vom 30. Januar 2015 externer Link. Aus dem Text: “… Die Abgabenordnung ist ein historisch gewachsenes Konstrukt, das in fast hundert Jahren um allerhand politisch motivierte Zugaben verschlimmbessert wurde. Der Deutsche Schach- und der Deutsche Schützenbund, der Deutsche Bridge-Verband – alle gemeinnützig. Politik und politisches Engagement funktionieren heute aber anders als in der Weimarer Republik. Deshalb wollen wir mit anderen Organisationen eine »Allianz für Gemeinnützigkeit« schmieden. Die Initiatoren sind neben ATTAC die Bewegungsstiftung und das Kampagnennetzwerk Campact. Die Sache ist gut angelaufen, viele Vereine und Organisationen wollen uns unterstützen…
  • Attac startet Unterschriftenaktion für Gemeinnützigkeit 
    Attac hat eine Unterschriftenaktion gestartet, die wir als Solidaritätserklärer in Sachen Gemeinnützigkeit unterstützen. Das globalisierungskritische Netzwerk fordert in einem Appell an die Hessische Oberfinanzdirektion, den Bescheid über den Gemeinnützigkeitsentzug zurückzunehmen. Damit zivilgesellschaftliche Organisationen dauerhaft Rechtssicherheit bekommen, fordert Attac außerdem, das Gemeinnützigkeitsrecht auf Bundesebene zu modernisieren. Unterschreiben des Appells auf der attac-Aktionsseite externer Link und Informationen über die Attac-Gemeinnützigkeits-Kampagne externer Link: Wie viel Politik und Einmischung sind erlaubt?
  • Systemrelevant
    Tom Strohschneider über einen Versuch des Finanzamtes Frankfurt, das Netzwerk Attac mundtot zu machen.  Kommentar in Neues Deutschland online vom 17.10.2014 externer Link. Aus dem Text: “… Der Fall wirft zudem auch ein Schlaglicht auf eine zentrale Frage einer demokratischen Gesellschaft: Was hält diese für gemeinnützig? Hier geht es nicht nur um eine Auslegung der Abgabenordnung, deren Paragrafen in langen Aufzählungen etwa die Förderung des Tierschutzes, die Rettung von Leben oder den Schutz der Ehe als Aktivitäten anerkennt, die der Allgemeinheit dienen sollen. Im Fall Attac geht es um die Frage, welche Form des politischen Engagements und der Einmischung in öffentliche Belange im Wortsinne gemeinnützig sind. Anders gesprochen: Was braucht eine res publica um mehr zu sein als bloße Verwaltung von Staatsbürgern?...”
  • Frankfurter Finanzamt spricht Attac die Gemeinnützigkeit ab. Jetzt erst recht: Zivilgesellschaftliches Engagement lässt sich nicht aberkennen!
    Wie zahlreiche Medien am heutigen Freitag berichten, hat das Frankfurter Finanzamt dem Trägerverein des globalisierungskritischen Netzwerks Attac die Gemeinnützigkeit entzogen. Die Behörde hält Attac für zu politisch. Nach Ansicht des Finanzamtes setzt Attac in seiner Arbeit mehr auf politische Einmischungen und engagiertes Mitgestalten der Bürgerinnen und Bürger, als es die Abgabenordnung als gesetzliche Grundlage erlaube. Insbesondere im Engagement der Globalisierungskritikerinnen und -kritiker für eine Finanztransaktionssteuer zur Regulierung der Finanzmärkte oder für eine gerechtere Verteilung des Reichtums durch eine Vermögensabgabe sieht das Finanzamt keinen gemeinnützigen Zweck. Attac hat gegen die Entscheidung des Finanzamtes Einspruch eingelegt und wird – sollte das Finanzamt dem nicht stattgeben – klagen…” Pressemitteilung von Attac Deutschland vom 17. Oktober 2014 externer Link. Selbstverständlich erklären sich Redaktion wie Verein von LabourNet Germany solidarisch!

Courage

  • Wuppertaler Frauenverband wieder gemeinnützig  
    Der Frauenverband Courage mit Sitz in Wuppertal erhält seine Gemeinnützigkeit zurück. Das Finanzamt Elberfeld hatte diese rückwirkend für 2010 bis 2012 entzogen. Das Finanzamt hatte das damit begründet, dass der bundesweit aktive Verband im Verfassungsschutzbericht erwähnt wurde. Das sei aber nicht ausreichend, entschied das Düsseldorfer Finanzgericht…” Meldung beim WDR online vom 10.11.2016 externer Link, siehe: Teilerfolg im Kampf um unsere Gemeinnützigkeit! Presseerklärung von und bei Courage externer Link – wir gratulieren!
  • 16. Juni 2015, Verwaltungsgericht Düsseldorf: Der Frauenverband Courage – raus aus dem Verfassungsschutzbericht Nordrhein-Westfalen!
    Dem Frauenverband Courage e.V. ist im Dezember 2012 mit einer lapidaren Mitteilung im Kleingedruckten der Steuererklärung mitgeteilt worden, dass der jahrzehntelangen erfolgreichen Frauenarbeit die Gemeinnützigkeit aberkannt ist. Seit 2009 darf der schwer angeschlagene Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz mitreden, wenn es darum geht, gesellschafts- und regierungskritische Vereinigungen mithilfe des Steuerrechts zu diskreditieren. Eine Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht reicht aus. Angegriffen wird in unserem Fall die Überparteilichkeit „von Religion bis Revolution“ und die Weigerung, Marxistinnen-Leninistinnen aus dem Frauenverband Courage Verband auszuschließen bzw. die Zusammenarbeit mit der MLPD einzustellen…” Mitteilung des Frauenverbands Courage zum Gerichtstermin (nach zweieinhalb Jahren!) in Sachen Verfassungsschutz und Gemeinnützigkeit externer Link – Prozessbeginn: am 16.06.2015 um 9.30 in Düsseldorf, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, Sitzungssaal V, Raum 342
  • Eilantrag des Frauenverbands Courage e.V. gegen das Land NRW auf „Streichung sämtlicher Aussagen zu Courage aus dem Verfassungsschutzbericht.“
    „Aktuell hat der Frauenverband Courage einen Eilantrag beim Land Nordrhein-Westfalen eingereicht, die Verbreitung des Verfassungsschutzberichts 2013 zu unterlassen, wenn nicht zuvor alle Passagen über Courage entfernt oder unleserlich gemacht worden sind. Neben Vertreterinnen des Bundesvorstands Courage und ihrer Anwälte wird zu diesem Thema Rede und Antwort stehen: Dr. Rolf Gössner (Rechtsanwalt und Publizist, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Stellv. Richter Staatsgerichtshof Bremen). Bereits seit  Dezember 2012 kämpft der Frauenverband Courage gegen die ungerechtfertigte Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit…“ Meldung auf der Seite des Frauenverbandes Courage externer Link
  • Frauenverband Courage begründet Klage gegen Finanzamt Wuppertal wegen ungerechtfertigter Aberkennung der Gemeinnützigkeit
    Elf Monate (!) hat es gedauert, bis wir die Akte vom Finanzamt Wuppertal bekommen haben – als juristische Voraussetzungen für einen Gerichtsprozess. Warum so lange? Hatten sie etwa nicht mit unserem Widerstand gerechnet?! Denn offensichtlich wurde die Akte erst knapp zur festgelegten Frist fertig gestellt…” Pressemitteilung vom Frauenverband Courage e.V. vom 29.04.14 externer Link
  • Gemeinnützigkeit des Frauenverbands Courage – kein Thema für Hannelore Kraft? 
    Mit der Bitte um Unterstützung und Stellungnahme in der Auseinandersetzung um die Wiederherstellung seiner Gemeinnützigkeit wendete sich der Frauenverband Courage an die NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und die NRW-Frauenministerin Barbara Steffens. Offenbar versuchen beide uns mit formalen Begründungen abzuspeisen. Hannelore Kraft erklärte, es handele sich um eine „verwaltungsrechtliche Angelegenheit, auf die sie keine politische Einflussnahme ausüben dürfe“ und deswegen beziehe sie dazu keinen Standpunkt. Für ein persönliches Gespräch habe sie keine Zeit. Nicht mit Uns! Es ist ein politisches Thema und das Innenministerium NRW ist Frau Hannelore Kraft unterstellt! Deswegen gehen wir am 1. Sitzungstag des Landtages nach der Sommerpause zu Politikern, um uns dort Gehör zu verschaffen! Wir bitten alle Frauen und Männer, die uns unterstützen, am Donnerstag den 26.09.2013 zum Landtag nach Düsseldorf zu kommen!” Siehe die Pressemitteilung von Frauenverband Courage e.V. vom 23.09.2013 externer Link– 15.00 Uhr: Kundgebung mit offenen Mikrophon und vielen Redebeiträgen. Liedern und Parolen. Vorher findet um 14.00 Uhr ein Informationsstand auf dem Fürstenwall/Kirchplatz (Düsseldorf) statt.
  • Offener Brief an Hannelore Kraft und Barbara Steffens
    Offener Brief  des Bundesvorstands von Frauenverband Courage e.V. vom 15.08.2013 
    Der Hintergrund: “der bundesweite überparteiliche Frauenverband Courage e.V. kämpft seit über einem halben Jahr für die Wiederherstellung seiner Gemeinnützigkeit. Diese wurde ihm im Dezember 2012 unter Berufung auf den Verfassungsschutzbericht NRW vom Finanzamt Wuppertal rückwirkend ab 2010 entzogen. Der Verband legte sofort Widerspruch gegen diese ungerechtfertigte und nicht akzeptable Entscheidung ein, ging an die Öffentlichkeit und erhielt Unterstützung in Form von Unterschriften und Protesterklärungen aus einem breiten gesellschaftlichen Spektrum. Auf unsere ausführliche Widerspruchsbegründung erhielten wir im April 2012 lediglich die Ankündigung einer Stellungnahme „in Kürze“. Was dann geschah ist kurz beschrieben: Nichts. Durch hartnäckiges Nachhaken unseres Anwalts wissen wir jetzt: Die Zuständigkeit liegt nicht mehr beim Finanzamt Wuppertal, sondern beim Innenministerium des Landes NRW. Wir wollen diese Hinhaltetaktik nicht länger hinnehmen. Deshalb wenden wir uns nun in einem Offenen Brief an Hannelore Kraft, die Ministerpräsidentin von NRW.”
    Die bei uns verbreitete Petition sowie das an das Musterschreiben an das Finanzamt Wuppertal-Elberfeld zur Wiederherstellung der Gemeinnützigkeit des Frauenverbands Courage sind hiermit hinfällig und werden aus dem Dossier entfernt.
  • Verfassungsschutz entscheidet in NRW über Gemeinnützigkeit
    Wir waren alle empört, als wir im Sommer hörten, dass der Verfassungsschutz über die Gemeinnützigkeit von Vereinen entscheiden solle. Das wurde glücklicherweise in letzter Sekunde abgewendet. Die Idee, versteckt im neuen Steuergesetz, war: wenn ein Verein im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird, ist er extremistisch und kann damit nicht mehr gemeinnützig sein. Hat in der Folge also deutlich weniger Aussicht auf Förderung und kann auch keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen, bekommt also ziemlich sicher auch weniger Spenden. Und wir dachten, das sei jetzt erledigt. Pustekuchen…“ Kommentar von Anne Roth vom 5. Januar 2013 in ihrem Blog  annalist externer Link
  • Keine Verzögerungstaktik durch das Gericht!
    Im März begründete der Frauenverband Courage seine Klage gegen das Finanzamt Wuppertal gegen den ungerechtfertigten Entzug der Gemeinnützigkeit. „Üblich ist, dass nach Eingang der Klagebegründung durch das Gericht eine Frist für Er-widerung gesetzt wird.  Aber wir warten seit über einem Monat bereits auf diese Frist-festlegung – von einer Antwort ganz zu schweigen!“ (…) Wir fordern unverzüglich eine Fristsetzung für die Erwiderung und einen baldigen Gerichtsprozess!” Pressemitteilung vom Frauenverband Courage e.V. vom 05.05.14 externer Link
  • Frauenverband Courage e. V.: Hände weg von unserer Gemeinnützigkeit!   
    Mit dem Steuerbescheid vom 14.12.12 teilte uns das Finanzamt Wuppertal mit, dass dem Verband ab 2010 die Gemeinnützigkeit entzogen wird. Das bedeutet, dass wir keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen dürfen, Steuervergünstigungen wegfallen und Nachforderungen an uns gestellt werden. Die unverschämte Begründung: “Der Verein wurde im Verfassungsschutzbericht 2010 als Vereinigung erwähnt, bei der es belegbare Hinweise für eine Einstufung als extremistische Vereinigung gibt.“  Wir lassen es uns nicht bieten, dass der „Verfassungsschutz“ mit seinen unbewiesenen Behauptungen und Verleumdungen über unsere Gemeinnützigkeit entscheidet. Das geht nicht nur uns an!….“ Erklärung von und bei Frauenverband Courage, Bundesvorstand/ Sprecherinnen externer Link

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