Donnerstag, 14. Februar 2019

E-Personalausweis


Dossier

E-PersonalausweisSehr geehrte Kunden, wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, daß nach Einführung des neuen elektronischen Personalausweises das unbegrenzte Einkaufen von Daten auch über Internet möglich ist. Künftig können Sie mit dem neuen Identitätsnachweis nämlich alle Personal- und Bankdaten, biometrische Angaben, Telefon- und Sozialversicherungsnummern sowie Blut- und sonstige Gruppen unkontrolliert kontrollieren und davon Gebrauch machen. Diese Kundenmitteilung richtet sich vorläufig ausdrücklich nur an unsere Stammkunden wie den Bundesverfassungsschutz, den MAD, den BND, den Bundesgrenzschutz und alle Polizeibehörden, sowie unseren Juniorpartner Telekom…” So orakelte der Deutsche Einheit(z)-Textdienst von Werner Lutz 8/08, so lange verfolgen wir die (richtig prognostizierte) Entwicklung. Siehe neu:
  • Grenzschutz: Warum bald Fingerabdrücke im Ausweis stehen könnten New 
    In dieser Woche wird die EU darüber entscheiden, ob alle Europäer ihre Fingerabdrücke im Personalausweis speichern müssen. Die Bundesregierung ist dafür. Doch Bürgerrechtler und Datenschützer kritisieren das Vorhaben heftig. Auch im Europäischen Parlament regt sich Widerstand.
    Die Themen kehren wieder, aber die Befindlichkeiten ändern sich: Als in Deutschland vor gut zehn Jahren das letzte Mal darüber gestritten wurde, ob ein Personalausweis nicht sicherer wäre, wenn auf ihm auch Fingerabdrücke gespeichert würden, war die Bundesregierung noch dagegen. Jetzt ist die Debatte wieder entflammt, in der Bundesregierung, vor allem aber auf europäischer Ebene – und die Meinung hat sich geändert. Am Mittwoch verhandeln die EU-Kommission, das Europaparlament und die Mitgliedstaaten in Straßburg über neue Regeln für Personalausweise und Aufenthaltspapiere. Dem Vorschlag zufolge sollen Fingerabdrücke bald nicht mehr nur im Reisepass, sondern auch im Personalausweis verpflichtend sein. Diesmal hat die Bundesregierung dem Vorhaben zugestimmt
    …” Artikel von Karoline Meta Beisel und Kristiana Ludwig vom 11. Februar 2019 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link – siehe zur Relevanz unser Dossier: Schengen-System SIS als Big Brother: Europäische Union will Fingerabdrücke und Gesichtsbilder gemeinsam speichern. Zentralisierung betrifft auch EU-Bürger
  • Klage gegen Überwachung: Sicherheitsbehörden erhielten durch das eID-Gesetz Zugriff auf Passdaten. Dagegen haben KritikerInnen nun Verfassungsbeschwerde eingelegt  
    “Datenzugriff durch die Hintertür: Im Juli 2017 verabschiedete der Bundestag das eID-Gesetz „zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ – damit sollten in erster Linie die bisher kaum verwendeten elektronischen Funktionen des Personalausweises forciert werden. Doch im Gesetzestext fand sich auch ein anderes pikantes Detail: Mit dem eID-Gesetz erhalten zahlreiche Stellen automatisierten Zugriff auf die zentrale Datenbank der Passbehörden – inklusive der biometrischen Daten von Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Der entsprechende Passus war von Anfang an höchst umstritten, weil er sehr kurzfristig eingefügt wurde. Wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) nun Mitte vergangener Woche bekannt gab, hat sie mit einer Gruppe von BeschwerdeführerInnen Verfassungsbeschwerde gegen den automatisierten Zugriff der Sicherheitsbehörden auf die sensiblen Datenbanken eingelegt. Die GFF unterstützt Klagen von Einzelpersonen vor dem Bundesverfassungsgericht organisatorisch und finanziell. Die Klagen drehen sich in erster Linie um Fragen der Menschenrechte, der Überwachung und der Informationsfreiheit, beispielsweise beim BND-Gesetz und der Vorratsdatenspeicherung. Im konkreten Fall klagen die ehemalige Linken-Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak, der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam sowie Markus Beckedahl und Andre Meister von Netzpolitik.org. Sie kritisieren die neu geschaffenen Befugnisse von Polizeien der Länder und des Bundes, des Militärischen Abschirmdienstes sowie des Verfassungsschutzes, die nun auf die Passbilder sämtlicher Bundesbürgerinnen und -bürger zugreifen können. Dies war bislang nur in besonders dringenden Fällen – zum Beispiel zu Zwecken der Strafverfolgung – möglich…” Beitrag von Sebastian Kränzle vom 23. Juli 2018 bei taz online externer Link
  • Im Gesetz zum elektronischen Personalausweis versteckt sich ein automatisierter Abruf für Geheimdienste“… Die Bundesregierung plant die zwangsweise Ausweitung der Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises, der mit dem Chip im deutschen Personalausweis und im elektronischen Aufenthaltstitel eingeführt wurde. Außerdem soll laut dem Gesetzentwurf durch Änderungen des Passgesetzes und des Ausweisgesetzes künftig die automatisierte elektronische Übermittlung der digitalisierten Passbilder an sämtliche Geheimdienste erlaubt werden. Am Montag wird der Entwurf des „Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ in einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestages diskutiert…” Beitrag von Ingo Dachwitz vom 24. April 2017 bei Netzpolitik externer Link, siehe dazu auch den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises BTD 18/11279 vom 22. Februar 2017 externer Link 
  • Wie das Bundesinnenministerium den E-Perso mit einer PR-Strategie schönredet und dabei netzpolitik.org und den CCC fürchtetMit mehreren Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz hatten AktivistInnen versucht, die Einführung des biometrischen Personalausweises zu durchleuchten. Hintergrund war etwa die Frage, wie es dazu kam dass fortan nur noch vom “Neuen Personalausweis“ gesprochen wurde. Dass es dabei durchaus mehr zu entdecken gab zeigt ein Hinweis des Bundesinnenministeriums (BMI), wonach die Einführung des Dokuments von einer PR-Strategie begleitet wurde die immerhin 76.000 Euro gekostet hat. Dies geht aus einem 50seitigen “Handbuch zur Kampagne” hervor, das 2009 erstellt wurde und lange geheim blieb…” Artikel von Matthias Monroy vom 28.10.2013 in Netzpolitik externer Link. Siehe dazu:
  • Befreite Dokumente zum elektronischen Personalausweis …
    “… Denn nicht die inhärente Unsicherheit, die inkompetente Umsetzung, das das Scheitern vorwegnehmende den Namen kaum verdienende “Konzept” sind Schuld am Totalversagen, nein, die Kritiker sind Schuld! Tja, und wenn ihr jetzt hört, dass es eine massive Kampagne gibt, an wen denkt ihr da zuerst? Na? Na klar! Unglaublich, aber wahr: Der Axel-Springer-Verlag geht eine exklusive (vertragliche?) Bindung mit der Bundesregierung ein und wird vom Bundesinnenministerium dafür bezahlt, den E-Perso in Bild, Welt & Co. als “Volksausweis” zu propagandieren. Regelmäßig wiederkehrend und selbstverständlich nur unter Nennung der Vorteile…” Kommentar vom 28.10.2013 in Fefes Blog externer Link
  • EuGH: Zwang zur Fingerabdruck-Abgabe schlecht für’s Privatleben, aber gut gegen illegale Einreise, also okay
    Fingerprintforcriminologystubs2Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einer Entscheidung der vierten Kammer heute die Frage beantwortet, ob der Zwang zur Abgabe von Fingerabdrücken bei der Beantragung von Reisepässen rechtens ist…” Artikel von Kilian Froitzhuber vom 17.10.2013 in Netzpolitik externer Link

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