Donnerstag, 14. Februar 2019

Bundesfinanzministerium will “Missstände am Arbeitsmarkt, illegale Beschäftigung und Kindergeld- und Sozialleistungsmissbrauch” bekämpfen – oder wen?


Dossier

Vorsicht Schnüffler!Zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Missständen am Arbeitsmarkt, illegaler Beschäftigung sowie von Kindergeld- und Sozialleistungsmissbrauch des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) äußert sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) jedenfalls äußert kritisch. Allen voran kritisiert der DAV die mit dem Entwurf beabsichtigte Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse einschließlich der Übertragung von Aufgaben und Rechten einer Anklagebehörde auf die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FKS). Einer solchen Machtfülle bei der FKS bedürfe es weder zum Schutze des Sozialstaates noch zum Schutze der Rechte von Betroffenen noch zum Schutz des Wettbewerbs. Die vom Entwurf als „Verbesserung“ bezeichnete Stärkung der FKS im Sinne einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde lenke ab von den Ursachen für Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und diskriminiere die davon betroffenen Personen. Tatsächlich greife das Gesetz in vielfältiger Weise in Freiheitsrechte ein, missachte die betriebliche und private Sphäre, ohne dass damit der Sozialstaat verbessert werde und/oder die wirtschaftliche Situation (einschließlich soziale Sicherheit) der Betroffenen. Mit dem Gesetzentwurf solle Kindergeldmissbrauch verhindert werden. Der Gesetzentwurf beschneide den unionsrechtlich garantierten Anspruch auf Kindergeld für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, in europarechtswidriger Weise.” Pressemitteilung des DAV vom 08.01.2019 externer Link, siehe dazu auch:
  • Tagelöhner: Armut wird kriminalisiert New 
    “Olaf Scholz’ Gesetz zum Verbot von Tagelöhnern bekämpft einmal mehr die Mittellosen selbst statt die Ursachen für deren Lage. (…) Für eine wachsende Zahl an Menschen gibt es selbst in den reichen Staaten auf dem regulären Arbeitsmarkt keinen Platz mehr. Sie hangeln sich von Kleinst- zu Kleinstjob, teilen sich mit mehreren ein Zimmer oder müssen auf der Straße schlafen. Der Staat macht ihnen das Leben schwer, indem er ihre Armut kriminalisiert. Genau darauf läuft jetzt der Entwurf des Bundesfinanzministeriums für ein »Gesetz zur Bekämpfung von Missständen am Arbeitsmarkt, illegaler Beschäftigung sowie von Kindergeld- und Sozialleistungsmissbrauch« hinaus. Er sieht etwa vor, den Tagelöhnermarkt zu verbieten. Menschen dürften dann nicht mehr mit anderen an einem bestimmten Ort ihre Arbeitskraft als Tagelöhner anbieten. Ihnen drohen Platzverweise und Bußgelder von bis zu 5.000 Euro. Die Straßenecke ist für Tagelöhner oft die letzte Chance. Viele von ihnen sind von Leistungen wie Hartz IV ausgeschlossen. Die meisten sind zwar EU-Bürger, haben aber trotzdem keinen Anspruch, etwa weil sie keinen formellen Arbeitnehmerstatus haben oder ihnen die nötigen Nachweise fehlen…” Beitrag von Sebastian Friedrich vom 11. Februar 2019 beim Blickpunkt WiSo externer Link
  • Armut wird kriminalisiert. Neoliberalismus Olaf Scholz’ Gesetz zum Verbot von Tagelöhnern bekämpft einmal mehr die Mittellosen selbst statt die Ursachen für deren Lage  
    “… Für eine wachsende Zahl an Menschen gibt es selbst in den reichen Staaten auf dem regulären Arbeitsmarkt keinen Platz mehr. Sie hangeln sich von Kleinst- zu Kleinstjob, teilen sich mit mehreren ein Zimmer oder müssen auf der Straße schlafen. Der Staat macht ihnen das Leben schwer, indem er ihre Armut kriminalisiert. Genau darauf läuft jetzt der Entwurf des Bundesfinanzministeriums für ein „Gesetz zur Bekämpfung von Missständen am Arbeitsmarkt, illegaler Beschäftigung sowie von Kindergeld- und Sozialleistungsmissbrauch“ hinaus. Er sieht etwa vor, den Tagelöhnermarkt zu verbieten. Menschen dürften dann nicht mehr mit anderen an einem bestimmten Ort ihre Arbeitskraft als Tagelöhner anbieten. Ihnen drohen Platzverweise und Bußgelder von bis zu 5.000 Euro. Die Straßenecke ist für Tagelöhner oft die letzte Chance. Viele von ihnen sind von Leistungen wie Hartz IV ausgeschlossen. (…) Offiziell möchte das Finanzministerium mit dem Gesetz die Organisierte Kriminalität bekämpfen. Ein Irrglaube, wie ein Blick in die Studie Arbeit! Wohnen! Urbane Auseinandersetzungen um EU-Migration zeigt, die gerade bei Edition Assemblage erschienen ist. Die Anthropologin Lisa Riedner hat jahrelang Tagelöhner in München begleitet. Ihr Ergebnis: Sie organisieren sich an den bekannten Straßenecken selbst, um Infos auszutauschen, informelle Mindestlöhne zu besprechen oder schlicht, um sich vom langen Warten abzulenken. Selbst ein leitender Beamter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, den Riedner zitiert, interessiert sich nicht für die Tagelöhner. (…) Die Armut scheint für Olaf Scholz’ Haus weniger das Problem zu sein; eher sind es die Armen selbst – letztlich würde das Gesetz die Tagelöhner noch größerem Druck aussetzen beim Versuch, über die Runden zu kommen…” Artikel von Sebastian Friedrich vom 11.01.2019 beim Freitag online externer Link
  • KOK-Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Missständen am Arbeitsmarkt, illegaler Beschäftigung sowie von Kindergeld- und Sozialleistungsmissbrauch
    Der KOK hat eine Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes des Bundesministeriums der Finanzen zur Bekämpfung von Missständen am Arbeitsmarkt, illegaler Beschäftigung sowie von Kindergeld- und Sozialleistungsmissbrauch veröffentlicht. Die Anregungen des KOK beschränken sich auf einige, für seine Zielgruppe besonders relevante Aspekte. Der KOK begrüßt das Vorhaben, Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Hinblick auf ausbeuterische Arbeitsbedingungen zu schaffen, um insbesondere die Bekämpfung von Formen der Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft und damit verbundenen Menschenhandel zu stärken. Der Entwurf enthält darüber hinaus aber auch Änderungen, deren Einführung der KOK kritisch sieht. Insbesondere hinsichtlich der geplanten Änderung im Arbeitnehmer-Entsenderecht und den damit verbundenen Betretungsbefugnissen der Zollbehörden sowie die geplante Ordnungswidrigkeit im Hinblick auf das unzulässige Anbieten der Arbeitskraft im öffentlichen Raum regt der KOK eine Überarbeitung an.” Vorbemerkungen zur KOK-Stellungnahme vom 20.12.2018 externer Link 
  • Referentenentwurf “Gesetz zur Bekämpfung von Missständen am Arbeitsmarkt”, zu Kindergeld für Ausländer
    Und nun liegt der Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Missständen am Arbeitsmarkt, illegaler Beschäftigung sowie von Kindergeld- und Sozialleistungsmissbrauch“ vom 3.12. vor.  
    Und die nächste Schweinerei ist auf dem Weg: Kein Kindergeld mehr für Unionsbürger*innen in den ersten drei Monaten (außer es werden „Einkünfte“ erzielt,) bei einem Aufenthalt nur zur Arbeitsuche und bei einem nicht-freizügigkeitsberechtigten Aufenthalt. Wohl auch nicht bei einem Aufenthalt nach Art. 10 VO 492/2011. Außerdem Mitteilungspflicht der Familienkasse an die ABH. Das Aushungern derjenigen, die wirtschaftlich (noch) nicht verwertbar sind, wird also auf die Spitze getrieben. Wir sind immer mehr auf dem Weg in eine Sklavenhaltergesellschaft…” Kommentar von Harald Thomé im Newsletter 45/2018 vom 09.12.2018 externer Link mit dem Verweis auf Infomail von Claudius Voigt mit angehängtem Referentenentwurf externer Link 

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