Donnerstag, 14. Februar 2019

Armutspolitisch wirkungslos: “Grundrente”


Dossier

Logo des Bündnisses Rente zum LebenAls „dreisten Etikettenschwindel“ und „armutspolitisch wirkungslos“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Pläne der Sondierenden aus Union und SPD zur Einführung einer sogenannten „Grundrente“. „Die Voraussetzungen sind zu hoch, die Umsetzung zu kompliziert und die Leistungen zu niedrig“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Nach einer Expertise der Paritätischen Forschungsstelle, die der Verband heute vorlegte, kann gerade einmal ein Fünftel der Altersgrundsicherungsbezieher 35 Jahre und mehr beitragspflichtige Erwerbsarbeit als Voraussetzung für die so genannte Grundrente vorweisen. Hinzu käme, dass nach den Plänen der Sondierenden die gleichen Kriterien wie bei der Sozialhilfe angelegt werden: Erst müsse angespartes Vermögen eingesetzt werden und auch falls weitere ausreichende Einkommen, etwa von Ehepartnern vorhanden sind, entfalle der Anspruch auf die Leistung. „Hier von Rente zu sprechen, ist schon ein dreister Etikettenschwindel. Eine Rente ist ein Anspruch, der ganz unabhängig von weiteren Einkommen oder Vermögen erworben wird. Das hier ist keine Rente, sondern eine Sozialhilfe Plus für lediglich einen kleinen Teil der von Armut bedrohten Menschen“, so Schneider…” Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbands von Gwendolyn Stilling vom 19. Januar 2018 externer Link. Siehe dazu auch:
  • BMAS: Eckpunkte der Grundrente – und Kommentare  
    “Kernbotschaften: Lebensleistung verdient Respekt: Wer ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, muss im Alter mehr haben als die Grundsicherung. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Arbeit sich lohnt − auch in der Rente. (…) Zentraler Baustein ist die neue Grundrente: Die Rente wird um einen Zuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit. Grundlage der Berechnung sind die in den „Grundrentenzeiten“ erworbenen Entgeltpunkte. Die Grundrente wird ohne Bedürftigkeitsprüfung ermittelt. Davon werden 3 bis 4 Millionen Menschen profitieren können, ein großer Anteil davon sind Frauen. Da bei der Anerkennung von Lebensleistung nicht zwischen heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentnern unterschieden werden kann, gelten die Regelungen für alle. (…) Verbesserungen beim Wohngeld: Bereits heute stellen Rentnerhaushalte die Hälfte der Haushalte, die Wohngeld beziehen. Rentnerinnen und Rentnern, die mindestens 35 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, soll künftig ein pauschaler Freibetrag gewährt werden. In der Höhe sollte sich der Freibetrag an dem bereits für schwerbehinderte Menschen existierenden Freibetrag von 125 Euro orientieren. Da das Wohngeld bisher − anders als die Rente − nicht dynamisch, sondern starr ist, können Rentnerinnen und Rentner durch steigende Renten im Zuge der jährlichen Rentenanpassungen unter Umständen ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren. Daher ist es außerdem wichtig, dass die Miet- bzw. Einkommensgrenzen zum Wohngeld regelmäßig angepasst werden, um Rentnerhaushalte mit Wohngeldbezug wirklich zu unterstützen…” Aus dem BMAS-Eckpunktepapier vom Februar 2019 beim Portal Sozialpolitik externer Link  – siehe dazu (meist “leistungsgerechte”) Kommentare:
    • Grundrente – Ein Trippelschritt in die richtige Richtung? New 
      “Das Heil´sche Versprechen mit seiner Grundrente würde eine „Anerkennung der Lebensleistung und ein wirksamer Schutz vor Altersarmut erreicht“, findet große Zustimmung in der Bevölkerung. Bei genauerer Betrachtung stellen sich erhebliche Zweifel ein. Vorweg: Das große Plus des Grundrentenkonzepts von Hubertus Heil ist, dass die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung erfolgen soll. Die zweifelhaften Elemente liegen in der zu geringen Höhe, in den Voraussetzungen zur Grundrente und in der unübersichtlichen Komplexität. (…) Demnach haben 60% der Rentnerinnen in den alten Bundesländern keinen Anspruch auf Grundrente, weil sie weniger als 35 Jahre Rentenzeiten nachweisen können. Betrachtet man alle Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sind es 33% ohne einen gesetzlichen Anspruch. (…) Vorprogrammiert ist vor allem eines: die Heil´sche Grundrente wird nicht kommen. Sie wird so wenig kommen wie die Lebensleistungsrente von Andrea Nahles in der letzten Legislaturperiode, die in der Substanz sogar deutlich schlechter war. Der Koalitionspartner wird weiter blockieren. Vor allem der Verzicht auf die Bedürftigkeitsprüfung werden CDU/CSU in keinem Fall mittragen. Im Koalitionsvertrag steht Bedürftigkeitsprüfung und damit basta! Aber das weiß Hubertus Heil doch auch. Warum dann doch dieser Vorstoß? Soll das der Lackmus-Test für die Große Koalition werden? Die Sollbruchstelle, von Heil und der SPD gesetzt? Das wäre zu begrüßen. Zu befürchten ist aber, dass es sich eher um ein Scheinprojekt handelt, mit dem Wählerstimmen eingefangen werden sollen…” Beitrag von Reiner Heyse vom 10. Februar 2019 beim Seniorenaufstand externer Link
    • Staatliche Subvention des Niedriglohnsektors, genannt Grundrente – nach den Lohnaufstockern nun die Rentenaufstocker  
      “… Auf dem Rücken der Beschäftigten werden den Unternehmen die Personalkosten erspart und skandalös ist, dass diese Lohndrückerei vom Staat auch noch subventioniert wird. Ähnliches soll nun bei den Renten passieren. Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass die neue „Grundrente“ ein Alterseinkommen, zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs, garantieren soll. (…) Das scheint eine große Mogelpackung zu werden, bei der der Niedriglohnsektor weiter festgeschrieben und mit staatlichen Subventionen gefüttert wird, anstelle den Mindestlohn und die Grundsicherung kräftig anzuheben. (…) Strittig ist noch, ob das alles ohne eine Bedürftigkeitsprüfung bei den alten Menschen gehen soll d.h. ob man nach weiteren Alterseinkünften forscht und auch Freibeträge einführt. Ebenso unklar ist auch, ob man nicht die niedrigen Löhne aus den 1990ern und 2000er-Jahren, durch eine Höherwertung der Mindestentgeltpunkte so stellt, als ob es diese Niedriglohnphase nicht gegeben hätte. Angemerkt wird auch, dass in der Realität von dem vorgeschlagenen Brutto-Renten-Betrag von 896 Euro nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge gerade mal 798 Euro übrigbleiben, das entspricht in etwa gerade dem jetzigen durchschnittlichen Betrag der Grundsicherung im Alter. Also eine Mogelpackung?…” Beitrag vom 5. Februar 2019 beim Gewerkschaftsforum Dortmund externer Link mit richtigen Gegenvorschlägen. Sehr richtig auch: “… Wie die vorgebliche Notwendigkeit der Lohn- und Rentenaufstockung durch öffentliche Mittel zeigt, ist die Lohnpolitik der letzten Jahrzehnte für die Beschäftigten und Rentenbezieher vor die Wand gefahren worden, als Preis für die Exportweltmeisterschaft und Vermögenbildung bei den Reichen…”
    • [IG Metall] Renten-Vorschläge von Arbeitsminister Heil: Warum die Grundrente wichtig und richtig ist
      Wer jahrzehntelange gearbeitet hat darf im Alter nicht aufs Sozialamt angewiesen sein – das ist der Kern der Grundrente von Arbeitsminister Hubertus Heil. Die IG Metall unterstützt den Vorschlag, weil er einen gesellschaftlichen Skandal bekämpfen würdeOb Friseurinnen oder Krankenpfleger in Teilzeit: Vielen Menschen in Deutschland droht im Alter der Gang zum Sozialamt. Sie haben oft jahrzehntelang hart gearbeitet aber nur wenig verdient – entsprechend gering fielen ihre Rentenbeiträge aus. Ergebnis: eine Minirente, von der man nicht leben kann. Helfen muss dann die staatliche Grundsicherung(…) der Erste Vorsitzende der IG Metall Jörg Hofmann: “Hiermit wird dem gesellschaftlichen Skandal entgegengetreten, dass jahrzehntelange Leistung nicht zu Renten über der Grundsicherung führt.” Zugleich fordert Hofmann, die eigentliche Ursache niedriger Renten zu beseitigen: niedrige Löhne. “Es gibt weiterhin einen ausufernden Niedriglohnsektor mit prekären Beschäftigungsverhältnissen für Millionen von Menschen. Dies ist eine zentrale Ursache von Altersarmut und muss daher dringend bekämpft werden.”…” Meldung vom 04.02.2019 externer Link
    • DGB unterstützt Grundrente ohne BedürftigkeitsprüfungStatement von Reiner Hoffmann in den ARD Tagesthemen vom 04.02.2019 externer Link
    • IG BAU begrüßt Pläne des Bundesarbeitsministers für Grundrente
      “Die IG BAU begrüßt die Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die Rente gerechter zu gestalten und Altersarmut zu bekämpfen. „Die Pläne für eine Grundrente sind richtig. Mit den vorgestellten Schritten wird die Rente für viele Menschen mit geringem Einkommen deutlich armutsfester gestaltet. Davon profitieren insbesondere Beschäftigte in von der IG BAU vertretenen Branchen wie der Gebäudereinigung oder der Floristik. Das sind keine Geschenke, sondern Leistungen aus einer Versicherung“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger…” Stellungnahme der IG Bau vom 4. Februar 2019 externer Link
    • Zuschlag für »Tüchtige«, vielleicht – Grundrentenkonzept von Sozialminister Heil: Ablehnung von Kanzlerin und Unionsfraktion“Ein PR-Coup, wie er im Buche steht: Im Interview mit »Bild am Sonntag« schilderte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sein Konzept für eine Grundrente. Die soll allen zugutekommen, die mindestens 35 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt waren. Auch Zeiten der Kindererziehung und der Pflege Angehöriger sollen angerechnet werden. Es gehe ihm um die »Fleißigen und Tüchtigen«, betonte Heil. (…) Heil möchte, dass die Aufstockung ohne Bedürftigkeitsprüfung gewährt wird. Denn es gehe »nicht um Almosen, sondern um Lebensleistung«, betonte der Minister im Interview. Genau dieser Punkt wird von Vertretern der Unionsparteien angegriffen. Denn im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist zwar die »Anerkennung von Lebensleistungen« in Form eines Aufschlags von zehn Prozent auf die Grundsicherung im Alter (die dem Regelsatz von Hartz IV entspricht), für langjährig Erwerbstätige mit Armutsrente vereinbart. Doch den soll nur bekommen, wer das Geld nötig hat. Ersparnisse oder Einkünfte aus privater Zusatzversicherung sollen angerechnet werden. Der CDU-Haushaltspolitiker Eckhardt Rehberg stellte gegenüber »Bild« (Montag) klar, Steuererhöhungen und neue Schulden zur Finanzierung der Grundrente kämen nicht infrage. Der CDU-Sozialpolitiker Peter Weiß hatte bereits am Sonntag betont, zusätzliche Leistungen würden aus der Rentenversicherung und nicht, wie von Heil beabsichtigt, aus Steuermitteln finanziert.(…) SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach kritisierte die ablehnende Haltung der Union. Er erinnerte daran, dass CDU und CSU »mit der Abschaffung des Solidaritätszuschlages die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung mit zehn Milliarden Euro beschenken« wollen…” Beitrag von Jana Frielinghaus bei neues Deutschland vom 4. Februar 2019 externer Link
    • Die Grundrente ist gerecht und gut
      “Hubertus Heil verspricht den Rentnern nicht das Paradies. Er verwandelt kleine Renten auch nicht in stattliche Pensionen. Aber er verspricht den kleinen Rentnern eine Rente, von der sie einigermaßen leben können. Zu diesem Zweck will er sehr niedrige Renten aus Steuermitteln aufstocken. Das ist ein richtiges, ein wichtiges, ein sozialstaatliches, also ein wunderbares Vorhaben; es ist ein Vorhaben, das den Debatten über soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit einen neuen Schub gibt. Aber es ist, so sagen die Kritiker, ein systemwidriges Vorhaben. Sie haben recht. Das System, dem die Heil’sche Grundrente widerspricht, ist das System der gesetzlichen Rentenversicherung. Renten werden aus Beiträgen finanziert, nicht aus Steuern, wie Heil das für den Rentenzuschlag will. Weil die Renten bisher beitragsfinanziert sind, sind sie auch verfassungsrechtlich von der Eigentumsgarantie geschützt. Eine Steuerfinanzierung eines Teils der Rente würde diese Garantie beschädigen. (..)Es ist konsequent, wenn Heil für seine Grundrente auf eine Bedürftigkeitsprüfung verzichtet. Mit einer Bedürftigkeitsprüfung würden Millionen von Rentnern zu Fürsorgeempfängern. Die Schwierigkeiten, mit denen die Jobcenter im Rahmen der Leistungen von Hartz IV zu kämpfen haben, all die elende und zum Teil diskriminierende Prüferei, würde künftig nicht nur bei der Gewährung von Arbeitslosengeld, sondern auch bei der Gewährung von Rente stattfinden. Der bürokratische Aufwand wäre ungeheuer. Der Feststellungsaufwand wäre von der Rentenversicherung kaum zu leisten, sie hat ja schon mit der Feststellung der Rentenversicherungszeiten genügend zu tun. Eine Bedürftigkeitsprüfung würde den Grundansatz von Hubertus Heil diskreditieren: Es geht ihm zu Recht um Respekt vor der Lebensleistung der Rentner, nicht um Schnüffelei im Leben der Rentner…”Kommentar von Heribert Prantl vom 4. Februar 2019 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
    • Wie gerecht ist Heils “Respekt-Rente”?
      “… Wahr ist: Es gibt in der Sozialpolitik keine perfekten Lösungen – jedes Konzept hat Vor- und Nachteile. Wie diese gewichtet werden, hängt stark von der politischen Weltsicht ab. Klar ist allerdings, dass Heils Vorstoß auch für Experten eine Überraschung ist. Denn er unterscheidet sich stark von bisher diskutierten Modellen. (…) Viele Fachleute wie der langjährige Chef der Rentenversicherung, Franz Ruland, oder der frühere Caritas-Generalsekretär Georg Cremer plädieren für einen Freibetrag in der Sozialhilfe. Ein Freibetrag bedeutet, dass man zusätzlich zur Sozialhilfe noch einen Teil der Rente behalten darf. So etwas gibt es in der Grundsicherung im Alter bereits – allerdings nur für die, die privat vorsorgen konnten: Von einer Riester- oder Betriebsrente darf man die ersten 100 Euro voll behalten, von jedem Euro darüber immerhin 30 Cent bis zu einer Höchstgrenze von derzeit 212 Euro. Diese Regelung könnte auch auf gesetzliche Renten erweitert werden. (…) So elegant und gerecht die Lösung in der Theorie ist – in der Praxis hat sie einen großen Nachteil: Sie greift nur für Rentner, die auch tatsächlich Grundsicherung beantragen. Das tun aber bei weitem nicht alle, die Anspruch darauf hätten – entweder aus Unwissenheit oder aus Scham. Experten schätzen, dass gerade bei Älteren die sogenannte verdeckte Armut sehr hoch ist. Dennoch würden immerhin mehr als 400.000 Menschen davon profitieren, die derzeit eine Altersrente und gleichzeitig die Grundsicherung beziehen. (…) Wer Grundsicherung bezieht und 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung angesammelt hat, soll einen Zuschlag von zehn Prozent des Grundsicherungsbedarfs bekommen. Der Bedarf besteht nicht nur aus dem Regelsatz von 424 Euro für Singles, sondern auch aus den Wohnkosten und eventuell Zuschläge etwa für spezielles Essen bei Krankheiten. (…) Der Nachteil: Viele langjährige bedürftige Beitragszahler gingen leer aus – nur etwa 130.000 der rund 500.000 Rentner in der Grundsicherung hätten einen Anspruch. Grund ist die starre Grenze von 35 Beitragsjahren. Wer 34 Beitragsjahre in Vollzeit angesammelt hat, bekommt nichts – wohl aber der mit 35 Beitragsjahren mit nur 15 Stunden in der Woche. Zudem beträgt der Zuschlag immer zehn Prozent – egal wie hoch die Rente jeweils ist. (…) Ein Freibetrag in der Grundsicherung soll greifen, wenn auch Grundrente plus Wohngeld nicht reichen. Konkret sollen 25 Prozent der Rente bis zu einer Höchstgrenze von derzeit 106 Euro behalten werden dürfen. Allerdings greift diese Rückfalllösung – anders als im eigentlichen Freibetrags-Modell – nur für Rentner mit mindestens 35 Beitragsjahren, das sind derzeit rund 130.000. Für rund 300.000 Rentner in der Grundsicherung bliebe es so, wie es jetzt schon ist: Sie bekämen keinen Cent mehr als jene, die gar keine Rentenbeiträge gezahlt haben.” Artikel von Florian Diekmann vom 3. Februar 2019 beim Spiegel online externer Link
  • Die »Grundrente« im Koalitionsvertrag – Ein Interpretationsversuch  
    “… Der Vertragstext sieht eine »Grundrente« (nur) für »bestehende und zukünftige Grundsicherungsbezieher« vor. Der Anspruch auf »Grundrente« setzt also explizit Fürsorgeabhängigkeit voraus und führt damit formal nicht zu deren Überwindung. Dies legt die Überlegung nahe, dass die »Grundrente« in Gestalt einer Ergänzungsleistung umgesetzt werden könnte, die ihrerseits bei der Grundsicherung von der Einkommensanrechnung freizustellen wäre. Ein möglicher Verfahrensablauf: Der Träger der Grundsicherung stellt im Einzelfall den Bruttobedarf fest und teilt, sofern eine Altersrente als Einkommen anzurechnen ist, die festgelegte Bedarfshöhe dem Träger der Rentenversicherung mit; dieser prüft das Wartezeiterfordernis. Bei erfüllter Wartezeit überweist er zehn Prozent des Bruttobedarfs als »Grundrente« an den Berechtigten. Im Ergebnis erhöht eine solche Ergänzungsleistung das verfügbare Einkommen um zehn Prozent des Grundsicherungsbedarfs, sie erhöht aber nicht den Fürsogebedarf selbst und ist damit »statistikneutral«: Der Empfängerkreis von Grundsicherung im Alter wird alleine durch die neue Leistung nicht größer. Hier könnte die »Grundrente« der Gestaltungslogik des Bildungs- und Teilhabepakets (SGB II etc.) folgen, das auch leistungs-, nicht aber bedarfserhöhend angelegt ist und dessen Leistungen nicht als Einkommen oder Sachleistung bedarfsmindernd berücksichtigt werden. Nur bei einer solchen Ausgestaltung erscheint es überhaupt praktikabel, die »Grundrente« über die Rentenversicherung abzuwickeln und den Begünstigten »den Gang zum Sozialamt zu ersparen«, wie im Vorfeld immer wieder betont wurde. Wer am Ende die Kosten trägt – Beitrags- und/oder Steuerzahler – ist dabei noch völlig offen. Denn bei der Ergänzungsleistung handelt es sich nicht um Grundsicherung aber auch nicht um Rente; wäre es anders, würden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig, was aber nicht gewollt sein dürfte. (…) Summa summarum verwundert es daher nicht, dass die »Grundrente« – anders als etwa die »Mütterrente II« – im Vertragstext ausdrücklich nicht als »wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut« qualifiziert wird. – Dies alles ist, wie erwähnt, nur ein erster Interpretationsversuch der Koalitionsvereinbarung.” Beitrag von Johannes Steffen vom 8. Februar 2018 beim Portal Sozialpolitik externer Link
  • Kein Mittel gegen Altersarmut: Die bei den Sondierungsgesprächen vereinbarte “Grundrente” ist der falsche Weg. Das Modell wird scheitern 
    “Bei den Sondierungsgesprächen hat man sich auf den Vorschlag der SPD geeinigt, eine “Solidarrente” einzuführen. Sie soll nun “Grundrente” heißen. Urheber der Idee ist die frühere Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die als Erste eine “Lebensleistungsrente” gefordert hat. Allerdings haben sich ihre Vorschläge nicht umsetzen lassen. Auch das jetzt vereinbarte Modell wird scheitern. Es benachteiligt diejenigen, die eine gesetzliche Rente beziehen, gegenüber denjenigen, die eine betriebliche oder private Rente erhalten. Das darf nicht sein…” Kommentar von Franz Ruland vom 21. Januar 2018 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen