Samstag, 12. Mai 2018

Passentzug ist kein Kündigungsgrund


2018.03.13_vw kündigte salafist
Eine für die Muslime in der BRD sehr wichtige Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hannover !!!
Das höchste Arbeitsgericht in Niedersachsen hat gestern, 12.03.18, gegen den VW-Konzern entschieden und die Kündigung des SAMIR aus WOLFSBURG durch den VW-Konzern im Jahre 2016 aufgehoben.
Das bedeutet konkret, dass eine Kündigung mit der allgemeinen “Begründung”, ein Passentzug störe das Arbeitsverhältnis, unwirksam ist !!!

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