Kündigungsschutzverfahren gewonnen - und nun rechtskräftig
Wie uns der Anwalt der erfolgreichen Leiharbeitnehmerin mitteilte, ist beim ArbG Mönchengladbach und LAG Düsseldorf die Rechtsmittelfrist fruchtlos verstrichen, also keine Berufung durch das Zeitarbeitsunternehmen eingelegt worden! Siehe Hintergründe im Dossierhttp://www.labournet.de/?p=129090
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