Samstag, 8. Juli 2017

Schauprozess wegen PKK Mitgliedschaft. Nicht in Istanbul, sondern in Hamburg. In Freiburg werden „nur“ Fahnen verboten



„Der Prozess gegen den kurdischen Politiker Zeki Eroglu nach Paragraph  
129 b Strafgesetzbuch vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG) neigt  
sich dem Ende zu. Dieser Paragraph kriminalisiert eine Vielzahl  
politischer Organisationen als »terroristische Vereinigung im  
Ausland«, unter ihnen ist nach wie vor auch die kurdische  
Arbeiterpartei PKK“ – so beginnt der Bericht „Als »Terrorist«  
kriminalisiert“ von Martin Dolzer am 27. Juni 2017 in der jungen welt,  
worin folgende Zwischenbilanz von der rastlosen Tätigkeit von Erdogans  
Freunden gezogen wird: „Das Bundesjustizministerium hatte 2011 eine  
»Verfolgungsermächtigung« gegen die PKK als terroristische Vereinigung  
im Ausland erteilt. Seitdem wurden 14 Kurden als führende Kader der  
Partei verhaftet. Acht von ihnen sind bereits zu mehrjährigen  
Haftstrafen verurteilt worden, obwohl ihnen, wie auch Eroglu, keine  
konkreten Straftaten vorgeworfen werden. Vielmehr wird in ihrem Fall  
zum »Delikt« erklärt, dass sie sich als Mitglieder der kurdischen  
Exilcommunity für Frieden einsetzten, Konflikte schlichteten und  
Demonstrationen organisierten“
https://www.jungewelt.de/artikel/313163.als-terrorist-kriminalisiert.html

Siehe dazu auch einen Beitrag zu Freiburg und dem Fahnenverbot
http://www.labournet.de/?p=118100

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen