Samstag, 8. Juli 2017
Schauprozess wegen PKK Mitgliedschaft. Nicht in Istanbul, sondern in Hamburg. In Freiburg werden „nur“ Fahnen verboten
„Der Prozess gegen den kurdischen Politiker Zeki Eroglu nach Paragraph
129 b Strafgesetzbuch vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG) neigt
sich dem Ende zu. Dieser Paragraph kriminalisiert eine Vielzahl
politischer Organisationen als »terroristische Vereinigung im
Ausland«, unter ihnen ist nach wie vor auch die kurdische
Arbeiterpartei PKK“ – so beginnt der Bericht „Als »Terrorist«
kriminalisiert“ von Martin Dolzer am 27. Juni 2017 in der jungen welt,
worin folgende Zwischenbilanz von der rastlosen Tätigkeit von Erdogans
Freunden gezogen wird: „Das Bundesjustizministerium hatte 2011 eine
»Verfolgungsermächtigung« gegen die PKK als terroristische Vereinigung
im Ausland erteilt. Seitdem wurden 14 Kurden als führende Kader der
Partei verhaftet. Acht von ihnen sind bereits zu mehrjährigen
Haftstrafen verurteilt worden, obwohl ihnen, wie auch Eroglu, keine
konkreten Straftaten vorgeworfen werden. Vielmehr wird in ihrem Fall
zum »Delikt« erklärt, dass sie sich als Mitglieder der kurdischen
Exilcommunity für Frieden einsetzten, Konflikte schlichteten und
Demonstrationen organisierten“
https://www.jungewelt.de/artikel/313163.als-terrorist-kriminalisiert.html
Siehe dazu auch einen Beitrag zu Freiburg und dem Fahnenverbot
http://www.labournet.de/?p=118100
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