Samstag, 8. Juli 2017
NetzDG: Fake-Law gegen Hate-Speech
"Der Bundestag hat heute [30. Juni] das Netzwerkdurchsetzungsgesetz
beschlossen. Etwas gegen die Macht der privatisierten Öffentlichkeiten
zu tun, ist generell richtig. Doch der eingeschlagene Weg und die
Umsetzung samt einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung überzeugen
überhaupt nicht. (...) Auch wenn der Name des Gesetzes es suggeriert:
Zunächst einmal verbessert das Gesetz die Rechtsdurchsetzung kaum.
Sondern es nimmt die Rechtsauslegung im Bereich potentiell strafbarer
Inhalte, die Entscheidung, was strafbar oder offensichtlich strafbar
ist, aus der Verantwortung von Gerichten und überträgt sie den
Plattformen bzw. den zuletzt noch in den Gesetzesentwurf eingeführten
Einrichtungen einer regulierten Selbstregulierung. (...) Das Gesetz
verbessert also nicht die Rechtsdurchsetzung durch Gerichte, sondern
es privatisiert die Rechtsauslegung. Nimmt man die eigentliche
Rechtsdurchsetzung, fokussiert das Gesetz auf das Löschen statt
Strafen, durch private Akteure. Es überträgt also denjenigen, die in
ihrer Macht begrenzt werden sollen, zentrale rechtsstaatliche
Verantwortung. Nicht einmal ein Widerspruchsrecht für gelöschte
Inhalte ist geplant. (...) Und während die Bundesregierung noch darauf
hofft, dass demnächst bei Facebook & Co mehr Mitarbeiter bei
Mindestlohn innerhalb von zehn Sekunden entscheiden sollen, ob etwas
gelöscht wird oder nicht, sehen wir schon neue Trends: Künstliche
Intelligenz und Algorithmen werden zukünftig viel stärker in die
Inhalte-Moderation integriert, so dass die Zahl der Arvato-Mitarbeiter
irgendwann irrelevant wird..." Kommentar von Markus Beckedahl vom 30.
Juni 2017 bei Netzpolitik.org (unter der Überschrift "Das große
Löschen beginnt" erschien dieser Kommentar leicht gekürzt auch bei der
SZ am 28. Juni 2017)
https://netzpolitik.org/2017/netzdg-fake-law-gegen-hate-speech/
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