Samstag, 8. Juli 2017
Appell: Verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung wegklagen, nicht umsetzen!
"Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat gestern den ersten
Internet-Zugangsanbieter von der Pflicht zur verdachtslosen
Vorratsdatenspeicherung befreit, die zum 1. Juli umgesetzt werden soll
(Az. 13 B 238/17). Das schwarz-rote Gesetz zur Vorratsspeicherung
treffe "unterschiedslos ohne jede personelle, zeitliche oder
geographische Begrenzung nahezu sämtliche Nutzer" und greife
unverhältnismäßig tief in europäische Grundrechte ein. Angesichts der
"bereits feststehenden objektiv-rechtlichen Unrechtswidrigkeit der
Speicherpflicht" bestehe "schon im Ausgangspunkt keine legitimen
öffentlichen Interessen an einem vorläufigen Vollzug" des Gesetzes zur
Vorratsdatenspeicherung. "Wir appellieren nun an alle Telefon-,
Mobilfunk- und Internetanbieter, Klage einzureichen und das
Überwachungsmonster Vorratsdatenspeicherung nicht umzusetzen", erklärt
Jens Kubieziel vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Das für die
Bundesnetzagentur zuständige Gericht hat eine auf alle Unternehmen
übertragbare Grundsatzentscheidung getroffen. Jeder Anbieter kann und
muss jetzt handeln, um die Kommunikationsfreiheit seiner Kunden vor
grundloser Aufzeichnung zu schützen. Wir werden alle großen Anbieter
anschreiben und von ihnen Auskunft über ihr Vorgehen verlangen."..."
Appell vom 23. Juni 2017 von und bei Stoppt die Vorratsdateispeicherung!
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/774/1/lang,de/
Siehe Hintergründe im Beitrag
http://www.labournet.de/?p=117946
Und wir erinnern an den Aufruf zum Protest am 29. Juni 2017 in Berlin:
Weg mit Vorratsdatenspeicherung!
http://www.labournet.de/?p=117860
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen