Samstag, 8. Juli 2017

Appell: Verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung wegklagen, nicht umsetzen!



"Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat gestern den ersten  
Internet-Zugangsanbieter von der Pflicht zur verdachtslosen  
Vorratsdatenspeicherung befreit, die zum 1. Juli umgesetzt werden soll  
(Az. 13 B 238/17). Das schwarz-rote Gesetz zur Vorratsspeicherung  
treffe "unterschiedslos ohne jede personelle, zeitliche oder  
geographische Begrenzung nahezu sämtliche Nutzer" und greife  
unverhältnismäßig tief in europäische Grundrechte ein. Angesichts der  
"bereits feststehenden objektiv-rechtlichen Unrechtswidrigkeit der  
Speicherpflicht" bestehe "schon im Ausgangspunkt keine legitimen  
öffentlichen Interessen an einem vorläufigen Vollzug" des Gesetzes zur  
Vorratsdatenspeicherung. "Wir appellieren nun an alle Telefon-,  
Mobilfunk- und Internetanbieter, Klage einzureichen und das  
Überwachungsmonster Vorratsdatenspeicherung nicht umzusetzen", erklärt  
Jens Kubieziel vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Das für die  
Bundesnetzagentur zuständige Gericht hat eine auf alle Unternehmen  
übertragbare Grundsatzentscheidung getroffen. Jeder Anbieter kann und  
muss jetzt handeln, um die Kommunikationsfreiheit seiner Kunden vor  
grundloser Aufzeichnung zu schützen. Wir werden alle großen Anbieter  
anschreiben und von ihnen Auskunft über ihr Vorgehen verlangen."..."  
Appell vom 23. Juni 2017 von und bei Stoppt die Vorratsdateispeicherung!
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/774/1/lang,de/

Siehe Hintergründe im Beitrag
http://www.labournet.de/?p=117946

Und wir erinnern an den Aufruf zum Protest am 29. Juni 2017 in Berlin:  
Weg mit Vorratsdatenspeicherung!
http://www.labournet.de/?p=117860

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