Sonntag, 22. Januar 2017

Jobcenter Leipzig ignoriert Mindestlohngesetz


"Das Jobcenter Leipzig fordert unter Androhung von Sanktionen die 
Bewerbung auf fragwürdige Stellenangebote – Mindestlohngesetz wird 
missachtet. (...) Ab 01.01.2017 muss jeder Arbeitgeber einen 
Stundenlohn von 8,84 Euro brutto an seine Angestellten zahlen. An das 
Mindestlohngesetz (MiLoG) ist jeder Arbeitgeber ausnahmslos gebunden. 
Verstöße hiergegen können empfindliche Bußgelder oder andere 
behördliche Strafen nach sich ziehen. Nach den uns vorliegenden 
Unterlagen könnte es sein, dass mindestens drei Leipziger Arbeitgeber 
gegen diese Vorschrift verstoßen. (...) Zu den Firmen gehören TAS AG, 
buw operations Leipzig GmbH und frischBack GmbH. Ob die Unternehmen 
oder das Jobcenter für eine Stellungnahme zu haben sein werden, wird 
sich noch zeigen. Zumindest der Zoll dürfte an einer Prüfung der 
Angelegenheit interessiert sein. Im Übrigen handelt es sich bei den 
Leistungsempfängern nicht um Langzeitarbeitslose, die zunächst vom 
Mindestlohngesetz ausgeschlossen wären." Beitrag von Jerome vom 18. 
Januar 2017 bei der Erwerbsloseninitiative Leipzig
http://elo-leipzig.de/2017/01/18/jobcenter-ignoriert-mindestlohngesetz/

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